Familie & Unterhalt

Kostenlose Rechner für Kindesunterhalt, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Scheidungskosten. Aktuell für 2026 – mit allen Werten der neuen Düsseldorfer Tabelle.

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2026 Aktualisiert
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Ob Trennung, Nachwuchs oder Scheidung – Familien stehen oft vor komplexen finanziellen Fragen: Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu? Wie plane ich das Elterngeld optimal? Was kostet eine Scheidung? Unsere Rechner geben Ihnen schnelle, verlässliche Antworten – kostenlos, anonym und mit aktuellen Werten für 2026.

Familienleistungen 2026 im Überblick

Familien in Deutschland können von verschiedenen staatlichen Leistungen profitieren. Die wichtigsten Änderungen für 2026: Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind, der Mindestunterhalt erhöht sich um je 4 Euro pro Altersstufe, und die Einkommensgrenze beim Elterngeld bleibt bei 175.000 Euro.

👶 Kindergeld 2026
259 €

pro Kind und Monat – unabhängig vom Einkommen

💼 Elterngeld 2026
300–1.800 €

65-67% des Nettoeinkommens

🏠 Kinderzuschlag
max. 297 €

pro Kind bei geringem Einkommen

⚖️ Unterhaltsvorschuss
227–394 €

je nach Alter des Kindes

Düsseldorfer Tabelle 2026: Die wichtigsten Zahlen

Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland. Zum 1. Januar 2026 wurden die Bedarfssätze erneut angepasst. Die Erhöhungen fallen mit je 4 Euro pro Altersstufe moderat aus, da die Inflation zurückgegangen ist.

Mindestunterhalt 2026 (1. Einkommensgruppe)

0–5 Jahre 486 € 356,50 € (nach ½ Kindergeld)
6–11 Jahre 558 € 428,50 € (nach ½ Kindergeld)
12–17 Jahre 653 € 523,50 € (nach ½ Kindergeld)
ab 18 Jahre 698 € 439 € (nach vollem Kindergeld)

Selbstbehalt 2026: Erwerbstätige: 1.450 € | Nicht-Erwerbstätige: 1.200 €

Elterngeld 2026: Was Sie wissen müssen

Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Die wichtigsten Eckdaten für 2026:

  • Basiselterngeld: 300–1.800 € monatlich für bis zu 14 Monate
  • ElterngeldPlus: 150–900 € monatlich für bis zu 28 Monate
  • Ersatzrate: 65-67% des vorherigen Nettoeinkommens
  • Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (Paare)
  • Gleichzeitiger Bezug: Maximal 1 Monat für beide Eltern (außer bei Frühchen/Mehrlingen)

Häufige Fragen zu Familie & Unterhalt

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Maßgeblich sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Von den Tabellenbeträgen wird das halbe Kindergeld (bei Minderjährigen) abgezogen, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss erhalten alleinerziehende Eltern, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Voraussetzungen: Das Kind ist unter 18 Jahre alt, lebt bei einem Elternteil in Deutschland und erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt. Bei Kindern ab 12 Jahren darf der alleinerziehende Elternteil nicht im SGB II-Bezug sein oder muss mindestens 600 € brutto verdienen.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen (davon mindestens 2 Partnermonate). ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden, ersetzt aber nur die Hälfte des Einkommens. Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit beider Eltern.

Was ist der Selbstbehalt beim Unterhalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. 2026 beträgt er: 1.450 € für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern, 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige, und 1.600 € gegenüber getrennt lebenden Ehegatten.

Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Nein, seit 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (§ 33 Abs. 2 EStG). Dies gilt für Anwalts- und Gerichtskosten. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann jedoch Verfahrenskostenhilfe beantragen.