Düsseldorfer Tabelle 2026

Kindesunterhalt-Rechner 2026

Der umfassendste Unterhaltsrechner Deutschlands: Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle – mit Bereinigungs-Assistent, Volljährigen-Check, Mangelfall-Manager, Wechselmodell-Simulator und Zukunftsprojektion.

Bereinigungs-Assistent Volljährigen-Check Mangelfall-Manager Wechselmodell-Simulator Stufen-Projektor
Mindestunterhalt 0-5 J. 486 € Zahlbetrag: 356,50 €
Mindestunterhalt 6-11 J. 558 € Zahlbetrag: 428,50 €
Mindestunterhalt 12-17 J. 653 € Zahlbetrag: 523,50 €
Selbstbehalt (erw.) 1.600 € nicht erwerbst.: 1.450 €
Kindergeld 2026 259 € halb: 129,50 €

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026

Berechnen Sie schnell den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes. Für eine präzisere Berechnung nutzen Sie den Bereinigungs-Assistenten.

Netto nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen, Altersvorsorge etc. Bitte geben Sie ein gültiges Nettoeinkommen ein
Beeinflusst den Selbstbehalt (1.600 € vs. 1.450 €) Bitte wählen Sie den Erwerbsstatus
👶 Kind 1
Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann von weiteren Faktoren abhängen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt.

Bereinigungs-Assistent

Die meisten Nutzer geben das Netto vom Lohnzettel ein – das ist juristisch fast immer falsch! Dieser Assistent führt Sie Schritt für Schritt zum korrekten bereinigten Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung.

Warum ist die Bereinigung wichtig?

Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen unterscheidet sich oft erheblich vom Netto auf der Gehaltsabrechnung. Nur das korrekt bereinigte Netto führt zur richtigen Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle.

1
Bruttoeinkommen

Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen inkl. Sonderzahlungen

Durchschnitt der letzten 12 Monate
Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Boni (werden auf 12 Monate umgelegt)
Laut Ihrer Lohnabrechnung (Durchschnitt)
2
Berufsbedingte Aufwendungen

Kosten, die durch die Berufsausübung entstehen

5%-Pauschale anwenden (empfohlen, max. 150 €/Monat)
3
Private Altersvorsorge

Zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente

Max. 4% des Brutto anerkannt (Riester, Rürup, betriebliche AV, private RV)

Anerkannt werden max. 4% des Brutto für zusätzliche Altersvorsorge. Bei einem Brutto von 4.500 € wären das max. 180 €.

4
Schulden und Verbindlichkeiten

Berücksichtigungsfähige Kredite und Verbindlichkeiten

Nur Kredite, die VOR der Trennung aufgenommen wurden und nicht vermeidbar sind

Achtung: Nicht alle Schulden werden anerkannt! Kredite nach der Trennung oder für Luxusgüter werden i.d.R. nicht berücksichtigt. Lassen Sie dies im Zweifel rechtlich prüfen.

5
Weitere Unterhaltspflichten

Unterhaltszahlungen an vorrangig Berechtigte

Z.B. Unterhalt an Kinder aus früherer Beziehung oder Ehegattenunterhalt

Volljährigen-Check

Ab 18 Jahren ändert sich die Rechtslage massiv: Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird vollständig angerechnet. Hier berechnen Sie die korrekte Quotenverteilung.

Wichtige Unterschiede bei Volljährigen

Bei volljährigen Kindern haften beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen. Das Kindergeld (259 €) wird VOLLSTÄNDIG angerechnet, nicht nur hälftig. Bei privilegierten Volljährigen (unter 21, im Haushalt eines Elternteils, Schüler) gelten besondere Regeln.

Privilegiertes volljähriges Kind
Unter 21 Jahre, unverheiratet, im Haushalt eines Elternteils lebend und in allgemeiner Schulausbildung

Einkommen der Eltern

Der barunterhaltspflichtige Elternteil
Der betreuende Elternteil

Eigenes Einkommen des Kindes

Ausbildungsvergütung, BAföG, Nebenjob (bereinigt um Ausbildungspauschale)

Mangelfall-Manager

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt aller Kinder zu decken, ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten, liegt ein Mangelfall vor. Hier berechnen Sie die faire Verteilung.

Was ist ein Mangelfall?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Selbstbehalts (1.600 € bei Erwerbstätigen) nicht genug Einkommen hat, um den Mindestunterhalt aller Kinder zu zahlen. In diesem Fall wird die verfügbare Verteilungsmasse prozentual auf alle Berechtigten aufgeteilt.

👶 Kind 1
👧 Kind 2

Wechselmodell-Simulator

Immer mehr Eltern teilen sich die Betreuung 50/50 oder in anderen Verhältnissen. Hier berechnen Sie den Ausgleichsbetrag nach der komplexen Formel für das Wechselmodell.

Was ist ein echtes Wechselmodell?

Beim echten Wechselmodell (auch paritätisches Wechselmodell) betreuen beide Elternteile das Kind zu annähernd gleichen Teilen. Beide sind dann barunterhaltspflichtig. Der besserverdienende Elternteil zahlt einen Ausgleichsbetrag an den geringer verdienenden.

Elternteil 1 Elternteil 2
50% : 50%
Echtes Wechselmodell (paritätisch)

Einkommen der Eltern

Angaben zum Kind

Wird anteilig nach Einkommen verteilt

Stufen-Projektor

Unterhalt ist dynamisch und steigt mit dem Alter des Kindes. Hier sehen Sie, wie sich der Unterhaltsanspruch in den nächsten Jahren entwickeln wird – ideal für die langfristige Finanzplanung.

Aktuelles bereinigtes Nettoeinkommen
Jahre
%
Geschätzte jährliche Gehaltssteigerung

Beweis-Checkliste

Nach der Berechnung stellt sich die Frage: Was muss ich jetzt tun? Diese interaktive Checkliste zeigt Ihnen alle Unterlagen, die Sie für die Geltendmachung des Unterhalts benötigen.

Ihre persönliche Unterlagen-Checkliste

Haken Sie die Dokumente ab, die Sie bereits haben. So behalten Sie den Überblick.

Einkommensnachweise 0/5
Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
Vollständige Abrechnungen inkl. Sonderzahlungen
Steuerbescheid des letzten Jahres
Vollständiger Bescheid inkl. aller Anlagen
Nachweise über Sonderzahlungen
Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Boni, Provisionen
Arbeitgeberbescheinigung
Bestätigung über Beschäftigungsverhältnis und Einkommen
Nachweise über Nebeneinkünfte
Minijob, freiberufliche Tätigkeit etc.
Für Selbstständige (zusätzlich) 0/4
BWA der letzten 12 Monate
Betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater
Bilanzen/EÜR der letzten 3 Jahre
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Jahresabschlüsse
Steuererklärungen der letzten 3 Jahre
Vollständig mit allen Anlagen
Geschäftskonto-Auszüge
Der letzten 12 Monate
Abzugsfähige Aufwendungen 0/4
Kreditverträge
Für vor der Trennung aufgenommene Kredite
Nachweise private Altersvorsorge
Riester, Rürup, betriebliche AV
Nachweise Fahrtkosten zur Arbeit
Falls über 5%-Pauschale hinausgehend
Nachweise andere Unterhaltspflichten
Unterhaltstitel für andere Kinder/Ex-Partner
Persönliche Dokumente 0/3
Geburtsurkunde des Kindes
Beglaubigte Kopie oder Original
Vaterschaftsanerkennung (falls nicht verheiratet)
Oder Gerichtsbeschluss
Meldebescheinigung
Nachweis des aktuellen Wohnsitzes
Ihr Fortschritt
0 von 16 Unterlagen bereit
Nächste Schritte

Mit den gesammelten Unterlagen können Sie sich an das Jugendamt wenden (kostenlose Beurkundung des Unterhaltstitels), einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen oder den Unterhaltspflichtigen direkt zur Zahlung auffordern.

⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Kindesunterhalt-Rechner basiert auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die berechneten Werte dienen lediglich als unverbindliche Schätzung und erste Orientierung. Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann von weiteren individuellen Faktoren abhängen. Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kindesunterhalt 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Der Kindesunterhalt ist einer der wichtigsten finanziellen Aspekte nach einer Trennung. Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt wurde und bundesweit als Richtlinie dient.

Mit unserem Kindesunterhalt-Rechner 2026 berechnen Sie in wenigen Schritten den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Werte der Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2026 gültig sind, und bietet Ihnen darüber hinaus einzigartige Funktionen wie den Bereinigungs-Assistenten, den Volljährigen-Check und den Mangelfall-Manager.

Die Düsseldorfer Tabelle 2026: Aktuelle Bedarfssätze

Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst und enthält die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Für 2026 gelten folgende Mindestunterhaltsbeträge (Einkommensgruppe 1, bis 2.100 € bereinigtes Netto):

Altersstufe Bedarfssatz 2026 Zahlbetrag (nach ½ Kindergeld)
0 – 5 Jahre 486 € 356,50 €
6 – 11 Jahre 558 € 428,50 €
12 – 17 Jahre 653 € 523,50 €
ab 18 Jahre 698 € 439 € (volles Kindergeld abgezogen)

Bei höherem Einkommen steigt der Unterhaltsanspruch entsprechend. Die Düsseldorfer Tabelle enthält insgesamt 15 Einkommensgruppen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.200 €. Bei noch höherem Einkommen wird der Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls berechnet.

Das bereinigte Nettoeinkommen: Der entscheidende Faktor

Ein häufiger Fehler bei der Unterhaltsberechnung: Viele nehmen einfach das Netto von der Gehaltsabrechnung. Doch für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle ist das bereinigte Nettoeinkommen maßgeblich. Dieses kann sich erheblich vom Netto auf dem Lohnzettel unterscheiden.

Diese Abzüge werden berücksichtigt:

  • Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschal 5% des Nettoeinkommens (mind. 50 €, max. 150 €) oder Nachweis der tatsächlichen Kosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc.)
  • Private Altersvorsorge: Bis zu 4% des Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge (Riester, Rürup, betriebliche AV)
  • Berücksichtigungsfähige Schulden: Kreditraten für vor der Trennung aufgenommene, angemessene Verbindlichkeiten
  • Unterhaltspflichten: Bereits titulierte oder gezahlte Unterhaltsleistungen an vorrangig Berechtigte

Unser Bereinigungs-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch diese Abzüge und berechnet automatisch das korrekte bereinigte Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung.

Selbstbehalt 2026: Was dem Unterhaltspflichtigen bleibt

Der Selbstbehalt (auch Eigenbedarf genannt) ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für 2026 gelten folgende Werte:

Gegenüber Erwerbstätige Nicht-Erwerbstätige
Minderjährigen Kindern 1.600 € 1.450 €
Privilegierten Volljährigen 1.600 € 1.450 €
Anderen Volljährigen 1.750 € 1.750 €

Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen, liegt ein Mangelfall vor. In diesem Fall greift die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und der verfügbare Betrag wird anteilig auf alle Berechtigten verteilt.

Kindergeldanrechnung: Bedarf vs. Zahlbetrag

Das Kindergeld in Höhe von 259 € (2026) wird auf den Unterhalt angerechnet – allerdings unterschiedlich je nach Alter des Kindes:

  • Bei minderjährigen Kindern: Das halbe Kindergeld (129,50 €) wird vom Tabellenunterhalt abgezogen. Der Zahlbetrag ist entsprechend niedriger als der Bedarfssatz.
  • Bei volljährigen Kindern: Das volle Kindergeld (259 €) wird angerechnet. Das Kindergeld steht dem volljährigen Kind direkt zu.

Der in unserem Rechner ausgewiesene Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Betrag nach Kindergeldanrechnung.

Volljährigenunterhalt: Die besonderen Regeln ab 18

Mit Erreichen der Volljährigkeit ändert sich die Unterhaltssituation grundlegend:

  • Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig: Der Bedarf wird nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ermittelt. Jeder haftet dann anteilig nach seiner Leistungsfähigkeit.
  • Volle Kindergeldanrechnung: Das Kindergeld wird vollständig (259 €) auf den Bedarf angerechnet.
  • Privilegierte Volljährige: Kinder unter 21 Jahren, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden, werden wie Minderjährige behandelt.
  • Eigenes Einkommen: Ausbildungsvergütung oder andere Einkünfte des Kindes werden angerechnet (abzüglich ausbildungsbedingter Mehrkosten).

Unser Volljährigen-Check berechnet die korrekte Quotenverteilung zwischen beiden Elternteilen – eine Funktion, die die meisten anderen Online-Rechner nicht bieten.

Wechselmodell: Unterhalt bei geteilter Betreuung

Immer mehr Eltern entscheiden sich für ein Wechselmodell, bei dem das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt. In diesem Fall gelten besondere Regeln:

  • Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig
  • Der Bedarf des Kindes wird um einen Mehrbedarf für die doppelte Haushaltsführung erhöht
  • Jeder Elternteil haftet anteilig nach seinem Einkommen
  • Der besserverdienende Elternteil zahlt einen Ausgleichsbetrag an den geringer verdienenden

Unser Wechselmodell-Simulator berechnet den Ausgleichsbetrag für verschiedene Betreuungsanteile – von 50/50 bis zu asymmetrischen Modellen wie 60/40.

Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil nicht zahlt

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Die Leistung beträgt 2026:

  • 0 – 5 Jahre: 227 € monatlich
  • 6 – 11 Jahre: 299 € monatlich
  • 12 – 17 Jahre: 394 € monatlich

Für Kinder ab 12 Jahren gilt die sogenannte 600-Euro-Regel: Der alleinerziehende Elternteil muss mindestens 600 € brutto verdienen, oder das Kind darf nicht im SGB-II-Bezug sein.

Tipp: Sozialleistungs-Brücke nutzen

Unser Rechner prüft automatisch, ob Sie Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen haben könnten – wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag oder Wohngeld. So verpassen Sie keine Unterstützung.

So gehen Sie vor: Unterhalt einfordern

  1. Unterlagen sammeln: Nutzen Sie unsere Beweis-Checkliste, um alle relevanten Dokumente zusammenzustellen.
  2. Auskunftsanspruch geltend machen: Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen (§ 1605 BGB).
  3. Unterhaltstitel erwirken: Wenden Sie sich an das Jugendamt (kostenlose Beurkundung) oder einen Fachanwalt.
  4. Bei Nichtzahlung: Unterhaltsvorschuss beantragen und ggf. Zwangsvollstreckung einleiten.

Häufig gestellte Fragen zum Kindesunterhalt

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Der Mindestunterhalt 2026 beträgt laut Düsseldorfer Tabelle (Einkommensgruppe 1): 486 € für Kinder von 0-5 Jahren, 558 € für Kinder von 6-11 Jahren, 653 € für Kinder von 12-17 Jahren und 698 € für volljährige Kinder. Nach Abzug des halben Kindergeldes (129,50 €) ergeben sich Zahlbeträge von 356,50 €, 428,50 € und 523,50 € für minderjährige Kinder.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das bereinigte Nettoeinkommen ist das für die Unterhaltsberechnung maßgebliche Einkommen. Es unterscheidet sich vom Netto auf der Lohnabrechnung, da bestimmte Abzüge berücksichtigt werden: berufsbedingte Aufwendungen (5%-Pauschale oder tatsächliche Kosten), private Altersvorsorge (bis 4% des Brutto), berücksichtigungsfähige Schulden und bereits gezahlter Unterhalt. Nutzen Sie unseren Bereinigungs-Assistenten für die korrekte Ermittlung.

Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Tabellenunterhalt abgezogen – der Zahlbetrag ist entsprechend niedriger. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet, da es dem Kind direkt zusteht. Der betreuende Elternteil kann sich das hälftige Kindergeld im Namen des Kindes auszahlen lassen.

Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er 2026?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beträgt er 2026: 1.600 € bei Erwerbstätigen und 1.450 € bei Nicht-Erwerbstätigen. Gegenüber anderen volljährigen Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.750 €. Im Selbstbehalt sind Kosten für Miete, Versicherungen und Lebenshaltung bereits enthalten.

Was passiert bei einem Mangelfall?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt aller Kinder zu zahlen. In diesem Fall wird die verfügbare Verteilungsmasse prozentual nach dem Bedarf auf alle Berechtigten aufgeteilt. Wichtig: Es gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit – der Unterhaltspflichtige muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ein höheres Einkommen zu erzielen (Nebenjobs, Überstunden etc.).

Wie wird der Unterhalt für volljährige Kinder berechnet?

Bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Jeder Elternteil haftet anteilig nach seiner Leistungsfähigkeit (Quote). Das Kindergeld wird vollständig auf den Bedarf angerechnet. Nutzen Sie unseren Volljährigen-Check für die korrekte Quotenberechnung.

Wie funktioniert der Unterhalt beim Wechselmodell?

Beim echten Wechselmodell (annähernd hälftige Betreuung) sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Der Bedarf wird nach dem zusammengerechneten Einkommen ermittelt und um einen Mehrbedarf für die doppelte Haushaltsführung erhöht. Jeder Elternteil haftet anteilig nach seinem Einkommen. Der besserverdienende Elternteil zahlt einen Ausgleichsbetrag an den geringer verdienenden. Bei asymmetrischer Betreuung (z.B. 60/40) wird der Ausgleich entsprechend angepasst.

Was ist Unterhaltsvorschuss und wer bekommt ihn?

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Die Höhe beträgt 2026: 227 € (0-5 J.), 299 € (6-11 J.) und 394 € (12-17 J.). Für Kinder ab 12 Jahren gilt die 600-Euro-Regel: Der Alleinerziehende muss mindestens 600 € brutto verdienen oder das Kind darf nicht im Bürgergeld-Bezug sein. Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Unterhaltsantrag?

Für die Geltendmachung von Kindesunterhalt benötigen Sie: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, den letzten Steuerbescheid, Nachweise über Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld), Kreditverträge (falls vorhanden), Nachweise über Altersvorsorge und die Geburtsurkunde des Kindes. Bei Selbstständigen zusätzlich: BWA, Bilanzen/EÜR und Steuererklärungen der letzten 3 Jahre. Nutzen Sie unsere Beweis-Checkliste!

Kann ich rückwirkend Unterhalt fordern?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Unterhalt kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde oder in Verzug gesetzt wurde. Daher ist es wichtig, möglichst früh und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) zur Zahlung aufzufordern. Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Zahlung maximal einen Monat rückwirkend ab Antragstellung.

Wie oft wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert?

Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle zwei Jahre zum 1. Januar aktualisiert. Die Anpassungen orientieren sich an der Entwicklung des Existenzminimums und der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Unser Rechner wird stets auf dem aktuellen Stand gehalten, sodass Sie immer mit den gültigen Werten rechnen.

Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, haben Sie mehrere Möglichkeiten: 1) Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. 2) Mit einem vollstreckbaren Titel (Urkunde oder Gerichtsbeschluss) Zwangsvollstreckung einleiten (Kontopfändung, Lohnpfändung). 3) Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) erstatten. Das Jugendamt kann Sie dabei unterstützen und hat auch die Möglichkeit, den Unterhaltsvorschuss vom Pflichtigen zurückzufordern.