✓ Aktualisiert für 2026

Bürgergeld-Rechner 2026

6 Module für Ihre Berechnung: Grundbedarf ermitteln, Wohngeld-Alternative prüfen, Zuverdienst visualisieren, Karenzzeit überwachen, Heizkosten checken und Dokumenten-Checkliste erstellen.

👥 Bedarfsgemeinschaft

Bitte wählen Sie Ihre Situation

🏠 Wohnkosten (monatlich)

Monatliche Nettokaltmiete Bitte geben Sie Ihre Kaltmiete ein
Bitte geben Sie Ihre Nebenkosten ein
Bitte geben Sie Ihre Heizkosten ein

💼 Einkommen (monatlich)

Monatliches Brutto aus Arbeit
Unterhalt, Rente, ALG I, etc.
0 €
voraussichtlicher monatlicher Bürgergeld-Anspruch
0 €
Regelbedarf
0 €
Mehrbedarf
0 €
Unterkunft + Heizung
0 €
– Anrechnung

🎯 Das Vermeidungs-Szenario

Viele Familien können mit Wohngeld + Kinderzuschlag das Bürgergeld komplett vermeiden – und haben dabei oft sogar mehr Geld! Der Vorteil: Keine Vermögensprüfung, keine Jobcenter-Termine.

👨‍👩‍👧‍👦 Haushalt

Aus Arbeit, ALG I, Unterhalt etc.

🏠 Wohnung

Finden Sie unter wohngeld.org

📊 Was bleibt wirklich vom Zuverdienst?

Die Anrechnungsregeln beim Bürgergeld sind komplex: 100 € sind frei, dann 20%, 30%, 10%... Nutzen Sie den Schieberegler und sehen Sie in Echtzeit, wie viel mehr Sie mit Arbeit haben!

Brutto-Zuverdienst: 0 €
0 € 750 € 1.500 €

Was passiert mit Ihrem Geld?

563 €
Bürgergeld
(ohne Job)
0 €
Ihr
Freibetrag
563 €
Gesamt
(mit Job)
💪

Arbeit lohnt sich!

Bewegen Sie den Schieberegler, um zu sehen, wie viel mehr Geld Sie mit einem Job haben.

Brutto-Einkommen Freibetrag
0 – 100 €100% (Grundfreibetrag)
100 – 520 €+ 20% dieses Teils
520 – 1.000 €+ 30% dieses Teils
1.000 – 1.200/1.500 €+ 10% dieses Teils
Maximum (ohne/mit Kind)348 € / 378 €

⚠️ Wichtig: Vermögensschutz endet!

Nach der 12-monatigen Karenzzeit sinkt Ihr Grundfreibetrag. Hinweis: Gemäß Kabinettsbeschluss vom Dezember 2025 soll die Karenzzeit ab 1.7.2026 entfallen (Gesetz in parlamentarischer Beratung).

📅 Ihr Bürgergeld-Bezug

ℹ️ Schonvermögen 2026

In der Karenzzeit (1. Jahr)
1. Person40.000 €
Jede weitere Person+ 15.000 €
Nach Karenzzeit (Grundfreibetrag)
Pro Person15.000 €

Zusätzlich: Altersvorsorge, angemessenes Kfz, Wohneigentum

🔥 Heizkosten & CO2-Preis 2026

Mit steigendem CO2-Preis (55–65 €/Tonne Preiskorridor in 2026) steigen auch Ihre Heizkosten. Das Jobcenter orientiert sich bei der Angemessenheitsprüfung am Heizspiegel – die konkreten Grenzen variieren jedoch regional stark nach kommunalen Richtlinien.

🏠 Ihre Wohnung

📊 Heizspiegel-Richtwerte 2026

Orientierungswerte – kommunale Grenzen können abweichen

Heizart€/m²/Jahr
Erdgas12 – 18 €
Heizöl14 – 20 €
Fernwärme16 – 22 €

CO2-Preis 2026: 55–65 €/Tonne (Preiskorridor) → ca. +1,1–1,5 Ct/kWh (Gas)

📋 Ihr persönlicher Antrags-Turbo

Der Bürgergeld-Antrag ist komplex. Basierend auf Ihrer Situation erstellen wir eine maßgeschneiderte Checkliste mit allen erforderlichen Dokumenten!

👤 Persönliche Situation

💰 Einkommen & Vermögen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Bürgergeld-Rechner basiert auf den gesetzlichen Regelungen des SGB II für das Jahr 2026 (inkl. der aktuellen Regelsatz-Nullrunde). Die berechneten Werte dienen lediglich als unverbindliche Schätzung und erste Orientierung.

Da Faktoren wie die Angemessenheit der Wohnkosten (KdU) regional stark variieren und individuelle Mehrbedarfe oder Einkommensanrechnungen im Einzelfall geprüft werden müssen, ersetzt dieses Tool keine Rechtsberatung oder den offiziellen Bescheid. Ein rechtlicher Anspruch auf die berechnete Summe besteht nicht. Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche Berechnung an Ihr zuständiges Jobcenter.

Geprüft von der Hilfe.de-Fachredaktion Stand: Februar 2026 | Regelsätze & Freibeträge 2026

🔮 Ausblick: Die „Neue Grundsicherung" ab 2026/2027

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen. Ab 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld in „Grundsicherung für Arbeitsuchende" umbenannt werden (Gesetz aktuell in parlamentarischer Beratung):

  • Karenzzeit entfällt: Vermögen wird ab Tag 1 geprüft
  • Neue Schonvermögen: Altersgestaffelt: 5.000 € (U21) bis 15.000 € (Ü51)
  • Härtere Sanktionen: Bis zu 100% Kürzung bei Pflichtverletzungen
  • Regelsätze unverändert: 563 € für Alleinstehende (Nullrunde)

Tipp: Prüfen Sie jetzt mit unserem Wohngeld-Brücke-Modul, ob Sie das Bürgergeld komplett vermeiden können!

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld (offiziell: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) ist die wichtigste Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Es wurde am 1. Januar 2023 eingeführt und ersetzte das frühere „Arbeitslosengeld II" (umgangssprachlich „Hartz IV").

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I (ALG I), das eine Versicherungsleistung ist, ist Bürgergeld eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Das bedeutet: Wer bedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch – unabhängig davon, ob zuvor Beiträge gezahlt wurden.

Regelsätze 2026 (Nullrunde)

RegelbedarfsstufeBetrag 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende (RS1)563 €
Partner in Bedarfsgemeinschaft (RS2)506 €
Erwachsene unter 25 bei Eltern (RS3)451 €
Jugendliche 14–17 Jahre (RS4)471 €
Kinder 6–13 Jahre (RS5)390 €
Kinder 0–5 Jahre (RS6)357 €

Hinweis: 2026 gibt es eine „Nullrunde" – die Regelsätze bleiben unverändert, obwohl die Inflationsrate rechnerisch eine Senkung erlaubt hätte. Dies liegt an der Besitzschutzregelung.

Zuverdienst & Freibeträge

Wer Bürgergeld bezieht und arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die Freibeträge sind nach § 11b SGB II gestaffelt:

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei
  • 100 – 520 €: Zusätzlich 20% dieses Teils
  • 520 – 1.000 €: Zusätzlich 30% dieses Teils
  • 1.000 – 1.200/1.500 €: Zusätzlich 10% (ohne/mit Kind)

Das Maximum liegt bei 348 € (ohne Kind) bzw. 378 € (mit Kind). Nutzen Sie unseren Zuverdienst-Visualisierer, um genau zu sehen, wie viel Sie behalten dürfen!

Karenzzeit & Vermögen

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) gilt ein erhöhtes Schonvermögen:

  • Erste Person: 40.000 €
  • Jede weitere Person: + 15.000 €

Nach der Karenzzeit gilt ein Grundfreibetrag von 15.000 € pro Person. Zusätzlich bleiben weitere Vermögenswerte geschützt, z.B. angemessene Altersvorsorge, ein angemessenes Kfz pro erwerbsfähiger Person und selbstgenutztes Wohneigentum.

Wichtig: Ab 1.7.2026 soll die Karenzzeit gemäß Kabinettsbeschluss vom Dezember 2025 komplett entfallen – das Gesetz befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung.

Alternative: Wohngeld + Kinderzuschlag

Für Familien mit Einkommen kann die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag attraktiver sein als Bürgergeld:

  • Wohngeld: Mietzuschuss je nach Einkommen und Mietstufe
  • Kinderzuschlag: Bis zu 297 € pro Kind (2026)
  • Kindergeld: 259 € pro Kind (2026)

Der große Vorteil: Keine Vermögensprüfung und keine Jobcenter-Termine! Mindestvoraussetzung ist ein Bruttoeinkommen von ca. 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Paare).

Ratgeber: Bürgergeld richtig beantragen

1. Unterlagen sammeln
Nutzen Sie unseren Antrags-Turbo (Modul 6), um eine personalisierte Checkliste zu erhalten. Typische Dokumente: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensnachweise.

2. Online oder vor Ort?
Sie können den Antrag über Jobcenter.digital online stellen oder persönlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben. Der Online-Antrag ist oft schneller bearbeitet.

3. Erstgespräch
Nach Antragstellung werden Sie zu einem Erstgespräch eingeladen. Bringen Sie alle angeforderten Unterlagen mit. Das Gespräch dient der Bedarfsermittlung und Eingliederungsvereinbarung.

4. Bescheid prüfen
Der Bewilligungsbescheid kommt meist innerhalb von 2-4 Wochen. Prüfen Sie alle Berechnungen genau – Fehler sind häufig! Bei Unstimmigkeiten haben Sie 1 Monat Zeit für einen Widerspruch.

5. Weiterbewilligung
Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Rechtzeitig (ca. 2 Monate vorher) den Weiterbewilligungsantrag stellen!

Häufige Fehler im Bescheid:

  • Falsche Anrechnung von Einkommen oder Vermögen
  • Zu niedrige Kosten der Unterkunft anerkannt
  • Mehrbedarf nicht berücksichtigt
  • Falsche Regelbedarfsstufe

Widerspruch einlegen – So geht's:

1. Frist beachten: Sie haben genau 1 Monat nach Zustellung des Bescheids Zeit für den Widerspruch.

2. Schriftlich widersprechen: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Post, Fax oder persönlich beim Jobcenter. Eine Begründung können Sie nachreichen.

3. Formulierung: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Widerspruch ein. Die Begründung folgt."

4. Beratung nutzen: Bei komplexen Fällen: Sozialverbände (VdK, SoVD), Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt für Sozialrecht (Beratungshilfe beantragen!).

Wichtig: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Sie erhalten zunächst den bewilligten Betrag, nicht den geforderten.

Neben dem Regelbedarf können Sie zusätzliche Leistungen beantragen:

Mehrbedarfe (monatlich):

  • Schwangerschaft: 17% des Regelsatzes ab der 13. Woche (= 95,71 €)
  • Alleinerziehende: 36% (1 Kind unter 7 oder 2-3 Kinder unter 16) bis 60% (5+ Kinder) des Regelsatzes
  • Kostenaufwendige Ernährung: Bei medizinisch nachgewiesener Erkrankung (z.B. Diabetes, Zöliakie) – Höhe variiert
  • Dezentrale Warmwassererzeugung: 2,3% des Regelsatzes bei Durchlauferhitzer/Boiler

Einmalzahlungen (auf Antrag):

  • Erstausstattung Wohnung: Bei erster eigener Wohnung, nach Trennung oder Haft
  • Erstausstattung Schwangerschaft/Baby: Für Umstandskleidung, Kinderwagen, Babybett etc.
  • Erstausstattung Bekleidung: Bei besonderem Bedarf (z.B. starker Gewichtsverlust)
  • Anschaffung/Reparatur orthopädischer Schuhe
  • Umzugskosten: Bei Umzug aus wichtigem Grund oder auf Aufforderung des Jobcenters

Tipp: Einmalzahlungen müssen separat beantragt werden – sie werden nicht automatisch gezahlt!

Häufige Fragen zum Bürgergeld 2026

Beispiel: Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (6 und 10 Jahre) erhält: 2 × 506 € (Partner) + 2 × 390 € (Kinder) = 1.792 € Regelbedarf. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ja! Mit einem Minijob (603 €) haben Sie ca. 209 € mehr als ohne Job. Bei 1.000 € brutto sogar bis zu 348 € mehr. Nutzen Sie unseren Zuverdienst-Visualisierer für Ihre individuelle Berechnung.

Der Grundfreibetrag sinkt von 40.000 € auf 15.000 € pro Person. Zusätzlich bleiben aber weitere Vermögenswerte geschützt (z.B. angemessene Altersvorsorge, ein angemessenes Kfz, selbstgenutzte Immobilie). Hinweis: Gemäß Kabinettsbeschluss vom Dezember 2025 soll die Karenzzeit ab 1.7.2026 entfallen – das Gesetz befindet sich in parlamentarischer Beratung.

Ja! Mit Einkommen und Kindern kann die Kombination aus Wohngeld + Kinderzuschlag (bis 297 €/Kind) oft mehr bringen – ohne Vermögensprüfung und ohne Jobcenter-Termine. Nutzen Sie unser Wohngeld-Brücke-Modul!

Heizkosten werden nur bis zur „angemessenen" Höhe übernommen. Das Jobcenter orientiert sich dabei am Heizspiegel als Richtwert – die konkreten Angemessenheitsgrenzen werden jedoch durch kommunale Richtlinien festgelegt und variieren regional stark. Liegen Ihre Kosten deutlich über den örtlichen Grenzen, kann eine Kostensenkungsaufforderung kommen. Prüfen Sie dies mit unserem Heizkosten-Check!