Kinderzuschlag-Rechner 2026
Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Mit KiZ-Schnellcheck, Bürgergeld-Vergleich, BuT-Leistungen berechnen und Antrags-Assistent.
KiZ-Schnellcheck
Prüfen Sie in 4 Fragen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben
Beziehen Sie Kindergeld?
Sie erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung
Erreichen Sie das Mindesteinkommen?
Mindestens 900 € brutto (Paare) oder 600 € brutto (Alleinerziehende)
Leben Ihre Kinder in Ihrem Haushalt?
Kinder unter 25 Jahren, unverheiratet, im gemeinsamen Haushalt
Kein Bürgergeld/Grundsicherungsgeld im Haushalt?
Kein Mitglied Ihres Haushalts erhält oder beantragt aktuell Leistungen nach SGB II
Kinderzuschlag berechnen
* = Pflichtfeld
WG + KiZ vs. Bürgergeld
Der Vergleich wird automatisch berechnet, wenn Sie den KiZ-Rechner nutzen.
💡 Warum Wohngeld + Kinderzuschlag oft besser ist als Bürgergeld
- Keine Vermögensprüfung – Erspartes bleibt unangetastet
- Keine Jobcenter-Termine – Kein Kooperationsplan, keine Eingliederungsvereinbarung
- Weniger Stigma – Kein „Bürgergeld-Empfänger"
- Oft mehr Geld – Besonders für Familien mit mehreren Kindern
- BuT-Leistungen inklusive – Schulbedarf, Mittagessen, Vereine
- Kita-Gebühren-Befreiung – Bei KiZ-Bezug möglich
⚠️ Ab Juli 2026: Neue Grundsicherung
Das Bürgergeld wird ab 01.07.2026 durch das „Grundsicherungsgeld" ersetzt – mit strengeren Sanktionen, Wegfall der Karenzzeit und neuem Vermittlungsvorrang. Die Kombination WG + KiZ wird damit noch attraktiver.
📊 So funktioniert der Vergleich
Im KiZ-Rechner berechnen wir automatisch, wie viel Sie mit Wohngeld + Kinderzuschlag im Vergleich zum Bürgergeld erhalten würden. Der Vergleich nutzt:
- Korrekte Erwerbstätigenfreibeträge statt pauschaler Anrechnung
- Mehrbedarf für Alleinerziehende (je nach Kinderanzahl/-alter)
- Gewichteter Durchschnitts-Regelbedarf pro Kind (397 €, 15. Existenzminimumbericht)
Bildung und Teilhabe (BuT)
Diese Zusatzleistungen stehen Ihnen mit KiZ-Bezug zu
📌 Automatischer Anspruch
Mit dem Kinderzuschlag-Bescheid haben Sie automatisch Anspruch auf alle BuT-Leistungen. Sie müssen diese aber bei Ihrer Kommune beantragen!
Antrags-Assistent
Ihre personalisierte Checkliste für den KiZ-Antrag
🚀 Online-Antrag empfohlen
Mit der Bund-ID können Sie den Kinderzuschlag direkt online bei der Familienkasse beantragen – ohne Ausdruck und Unterschrift! Suchen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit nach „Kinderzuschlag beantragen".
📋 Benötigte Unterlagen
- Personalausweise/Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
- Kindergeld-Bescheid
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (Gehaltsabrechnungen)
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls vorhanden)
- Bescheinigung über sonstige Einkünfte (z.B. Minijob)
- Wohngeldbescheid (falls Wohngeld bezogen wird)
⏱️ Wichtige Fristen
Keine rückwirkende Zahlung!
Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
Monate Bewilligung
Danach Folgeantrag stellen
Wochen Bearbeitung
Durchschnittliche Dauer
⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.
Geprüft von der juristischen Fachredaktion Stand: April 2026 | KiZ-Höchstsatz 297 € (§ 6a Abs. 2 BKGG) | Kindergeld 259 € (§ 6 Abs. 1 BKGG) | Regelsätze: RBSFV 2026 | Wohnanteile: 15. Existenzminimumbericht (BT-Drs. 20/13550) | Freibeträge: § 11b SGB II
Kinderzuschlag 2026: Alle Fakten auf einen Blick
Max. pro Kind/Monat
Höchstbetrag inkl. Sofortzuschlag
Kindergeld 2026
Zusätzlich zum KiZ
Gesamt pro Kind
Kindergeld + max. KiZ
Mindestbrutto (Paare)
600 € für Alleinerziehende
Ratgeber: Kinderzuschlag optimal nutzen
Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt in mehreren Schritten:
1. Bedarfsermittlung
Zunächst wird der Gesamtbedarf der Familie berechnet aus Regelbedarf (Bürgergeld-Sätze) + Wohnkosten.
2. Einkommensanrechnung
Wenn das Elterneinkommen über dem Elternbedarf liegt, werden 45% des überschießenden Einkommens vom KiZ abgezogen.
3. Kindeseinkommen
Erhält das Kind Unterhalt, werden davon ebenfalls 45% vom KiZ abgezogen. Beispiel: 400 € Unterhalt = 180 € Abzug.
Regelsätze 2026 (Anlage zu § 28 SGB XII, RBSFV 2026 – unverändert ggü. 2024 aufgrund der Besitzschutzregelung § 28a Abs. 5 SGB XII):
- Paar: je 506 € = 1.012 €
- Alleinstehend/Alleinerziehend: 563 €
- Kind 0-5 Jahre: 357 €
- Kind 6-13 Jahre: 390 €
- Kind 14-17 Jahre: 471 €
- Kind 18-24 Jahre: 451 €
Die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag kann deutlich mehr bringen als Bürgergeld – und hat weniger Nachteile!
Rechenbeispiel Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder):
- Nettoeinkommen: 2.400 €
- Kindergeld: 518 € (2 × 259 €)
- Wohngeld: ca. 350 €
- Kinderzuschlag: ca. 500 €
- Verfügbar: 3.768 €
vs. Bürgergeld-Aufstockung:
- Bürgergeld-Anspruch: ca. 400 €
- Verfügbar: ca. 3.318 €
- Differenz: 450 € weniger!
Wichtig: Die Familienkasse prüft automatisch, ob WG + KiZ ausreichen, um Bürgergeld zu vermeiden. Seit 2020 gibt es den „erweiterten Zugang" – auch bei bis zu 100 € Unterdeckung möglich!
⚠️ Update März 2026: Das Bürgergeld wird ab Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld" umbenannt. Mit strengeren Sanktionen, dem Wegfall der Karenzzeit und dem neuen Vermittlungsvorrang wird die Kombination aus Wohngeld + Kinderzuschlag noch attraktiver. (Quelle: Beschluss des Bundestages vom 5.3.2026; Gesetz nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.)
Mit KiZ-Bezug haben Sie automatisch Anspruch auf das Bildungspaket:
Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr
- 130 € zum Schuljahresbeginn (August)
- 65 € zum 2. Halbjahr (Februar)
Mittagsverpflegung: Vollständig kostenlos
- Kein Eigenanteil mehr seit 2019
- Gilt für Kita, Schule und Hort
Teilhabe: 15 € pro Monat (bis 18 Jahre)
- Sportverein
- Musikschule
- Kulturelle Bildung
Weitere Leistungen:
- Klassenfahrten: Vollständige Übernahme
- Lernförderung: Nach Bedarf (nicht nur bei Versetzungsgefährdung)
- Schülerbeförderung: Fahrtkosten zur Schule
- Kita-Gebühren: Befreiung beantragen!
Fehler 1: Zu spät beantragen
KiZ wird erst ab Antragsmonat gezahlt – nie rückwirkend! Antrag sofort stellen.
Fehler 2: Wohngeld vergessen
Oft werden KiZ und Wohngeld kombiniert benötigt, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Anträge parallel stellen!
Fehler 3: Unterhalt nicht angeben
Kindesunterhalt muss angegeben werden – wird aber nur zu 45% angerechnet.
Fehler 4: Folgeantrag vergessen
KiZ wird nur für 6 Monate bewilligt. Rechtzeitig (1 Monat vorher) Folgeantrag stellen!
Fehler 5: BuT-Leistungen nicht beantragen
BuT-Leistungen gibt es nur auf Antrag bei der Kommune – nicht automatisch!
Auch Selbstständige können Kinderzuschlag erhalten – die Berechnung ist jedoch komplexer:
Einkommensermittlung:
- Maßgeblich ist der Gewinn der letzten 6 Monate
- Betriebsausgaben werden abgezogen
- Bei schwankendem Einkommen: Durchschnitt bilden
Benötigte Nachweise:
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- BWA oder Steuerbescheid
- Kontoauszüge des Geschäftskontos
Tipp: Bei starken Einkommensschwankungen kann ein Änderungsantrag während des Bewilligungszeitraums sinnvoll sein!
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag 2026
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 maximal 297 € pro Kind und Monat (§ 6a Abs. 2 BKGG). Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € sind das bis zu 556 € pro Kind. Der Sofortzuschlag von 25 € ist bereits im Höchstbetrag enthalten (§ 6a Abs. 2 Satz 4 BKGG).
Anspruch haben Eltern, die (§ 6a Abs. 1 BKGG):
- Kindergeld beziehen (oder eine vergleichbare Leistung)
- Mindestens 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende) verdienen
- Mit KiZ (ggf. + Wohngeld) den Bürgergeld-Anspruch vermeiden können
- Kinder unter 25 Jahren haben, die unverheiratet im Haushalt leben
- Kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach SGB II erhält oder beantragt hat
Seit 2020 gibt es den „erweiterten Zugang" (§ 6a Abs. 1a BKGG): Auch bei bis zu 100 € Unterdeckung ist KiZ möglich, sofern mindestens 100 € Erwerbstätigenfreibeträge (§ 11b Abs. 2–3 SGB II) bestehen.
Ja – Alleinerziehende haben oft besonders gute Chancen auf KiZ:
- Niedrigere Mindestgrenze: Nur 600 € brutto statt 900 €
- Unterhaltsvorschuss wird nur zu 45 % angerechnet (§ 6a Abs. 3 BKGG)
- Der Regelbedarf ist mit 563 € (Regelbedarfsstufe 1) niedriger als bei Paaren – der Elternbedarf wird also schneller gedeckt
- Der Wohnanteil der Eltern ist geringer als bei Paaren (z. B. 77 % statt 83 % bei 1 Kind)
Tipp: Viele Alleinerziehende beantragen KiZ + Wohngeld parallel und vermeiden so Bürgergeld – mit allen Vorteilen (keine Vermögensprüfung, keine Jobcenter-Pflichten).
Ja, aber nur zu 45 % (§ 6a Abs. 3 Satz 3 BKGG). Das gilt gleichermaßen für:
- Kindesunterhalt vom anderen Elternteil
- Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (§ 1 UVG)
- Waisenrente
Beispiel: 400 € Unterhalt × 45 % = 180 € Abzug → es bleiben 117 € KiZ (297 € − 180 €).
Wichtig: Kindergeld und Wohngeld werden nicht als Kindeseinkommen angerechnet.
Ja! Die Kombination ist sogar gewünscht und oft der beste Weg, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Anträge sollten parallel gestellt werden – einer allein reicht oft nicht aus, um den Familienbedarf zu decken.
Tipp: Im Koalitionsvertrag 2025 ist geplant, Wohngeld und Kinderzuschlag künftig zusammenzulegen, sodass nur noch ein Antrag nötig wäre. Bis zur Umsetzung müssen beide separat beantragt werden.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate (§ 6a Abs. 7 BKGG). Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Tipp: Stellen Sie den Folgeantrag etwa 1 Monat vor Ablauf, um Zahlungslücken zu vermeiden.
Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen der 6 Monate vor Antragstellung (§ 6a Abs. 8 BKGG). Änderungen während des Bewilligungszeitraums werden grundsätzlich nicht berücksichtigt – außer bei Änderung der Bedarfsgemeinschaft.
Das Vermögen wird nur geprüft, wenn es „erheblich" ist (§ 6a Abs. 3 Satz 5 BKGG i. V. m. § 12 SGB II). Derzeit gilt als Orientierung:
- 40.000 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft
- +15.000 € für jede weitere Person
Selbstgenutztes Wohneigentum angemessener Größe und Altersvorsorge (z. B. Riester) werden nicht angerechnet.
⚠️ Ab 01.07.2026: Mit der neuen Grundsicherung entfällt die Karenzzeit in § 12 SGB II. Die Vermögensgrenzen werden stärker nach Alter und Erwerbsbiografie gestaffelt. Da der Kinderzuschlag auf § 12 SGB II verweist, können sich auch die KiZ-Vermögensregeln ändern – die Familienkasse wird hierzu neue Weisungen erlassen.
Nein. Der Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend (§ 5 Abs. 3 BKGG). Deshalb gilt: Antrag so früh wie möglich stellen!
Anders als beim Kindergeld (6 Monate rückwirkend, § 5 Abs. 2 BKGG) gibt es beim KiZ keine Rückwirkung. Jeder Monat ohne Antrag ist verlorenes Geld.
Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen (§ 14 BKGG i. V. m. § 84 Abs. 1 SGG). Häufige Gründe für eine Ablehnung:
- Einkommen zu hoch – Prüfen Sie, ob alle Absetzbeträge berücksichtigt wurden
- Bedarfsdeckung nicht möglich – Beantragen Sie zusätzlich Wohngeld
- Fehlende Unterlagen – Reichen Sie diese nach
Tipp: Lassen Sie den Bescheid kostenfrei bei einer Sozialberatungsstelle oder dem VdK prüfen.
Elterngeld wird als Einkommen der Eltern berücksichtigt – allerdings mit einem Freibetrag von 300 € (beim Basiselterngeld) bzw. 150 € (bei ElterngeldPlus). Nur der darüber liegende Teil fließt in die KiZ-Berechnung ein.
Praxistipp: Gerade in der Elternzeit kann der KiZ-Anspruch besonders hoch sein, weil das Elterneinkommen niedriger ist. Stellen Sie den KiZ-Antrag direkt nach der Geburt!
Der Kinderzuschlag wird am gleichen Tag wie das Kindergeld ausgezahlt. Die Termine richten sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer und liegen zwischen dem 3. und 23. des Monats.
Seit 2020 können Familien KiZ erhalten, auch wenn sie damit noch bis zu 100 € unter dem Bürgergeld-Bedarf liegen (§ 6a Abs. 1a Nr. 1 BKGG). Voraussetzungen: Die Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b Abs. 2–3 SGB II müssen mindestens 100 € betragen (Nr. 2) und kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft darf SGB-II-Leistungen beziehen oder beantragt haben (Nr. 3). Sie können dann wählen, ob Sie KiZ + Wohngeld oder Bürgergeld beziehen möchten.
Aktuell (2026): Keine Änderung der Höhe – der Höchstbetrag bleibt bei 297 €, das Kindergeld stieg auf 259 €.
Geplant laut Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU + SPD):
- Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer Leistung – nur noch ein Antrag nötig
- Erhöhung des Teilhabebetrags (BuT) von 15 € auf 20 €/Monat
- Einführung einer „Kinderkarte" für alle kindergeldberechtigten Kinder (Machbarkeitsstudie)
- Die Sozialstaatskommission hat Ende 2025 ihren Abschlussbericht vorgelegt – gesetzliche Umsetzung voraussichtlich ab 2027
Bis zur Umsetzung gilt: Weiterhin KiZ + Wohngeld separat beantragen!