🏛️ Aktualisiert für 2026

Sozialleistungen 2026: Ihre Ansprüche sichern

Kostenlose Rechner für ALG I, Bürgergeld, Wohngeld & Familienleistungen. Aktuell, praxisnah und 100% anonym.

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🧭 Sozial-Kompass: Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Klicken Sie auf Ihre aktuelle Lebenssituation – wir zeigen Ihnen die passenden Rechner.

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Existenzsicherung

ALG I, Bürgergeld und Wohngeld – die Basis bei Jobverlust oder geringem Einkommen

👨‍👩‍👧

Familie & Kinder

Kinderzuschlag, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss – Unterstützung für Familien

🎓

Bildung & Studium

BAföG und Aufstiegs-BAföG – Finanzierung für Ausbildung und Weiterbildung

🏥

Pflege & Alter

Pflegegrad und Grundsicherung – Absicherung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit

⚠️ Wichtige Fristen 2026

Diese Fristen sollten Sie nicht verpassen:

  • ALG I: Arbeitssuchend melden 3 Monate vor Jobende
  • Bürgergeld: Antrag gilt ab Antragsmonat
  • Wohngeld: Rückwirkend nur für Antragsmonat
  • Elterngeld: Spätestens 3 Monate nach Geburt

📋 Antrags-Checkliste

Diese Dokumente brauchen Sie für fast alle Sozialleistungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise (letzte 3 Monate)
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
  • Kontoauszüge (letzte 3 Monate)

🔄 Leistungen kombinieren

Diese Leistungen können Sie gleichzeitig beziehen:

  • Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld
  • ALG I + Wohngeld (bei niedrigem ALG)
  • Elterngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag
  • Rente + Grundsicherung (Aufstockung)

Ratgeber: Sozialleistungen in Deutschland

📖 Überblick: Das deutsche Sozialsystem

Das deutsche Sozialsystem ist eines der umfassendsten der Welt. Es beruht auf dem Prinzip der sozialen Sicherung und umfasst Versicherungsleistungen (wie ALG I aus der Arbeitslosenversicherung), Fürsorgeleistungen (wie Bürgergeld und Grundsicherung) sowie Förderleistungen (wie Wohngeld, Elterngeld und BAföG).

Unterschied: Versicherung vs. Fürsorge

Versicherungsleistungen wie ALG I setzen voraus, dass Sie zuvor Beiträge eingezahlt haben. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen. Fürsorgeleistungen wie Bürgergeld hingegen sind bedarfsabhängig – sie sichern das Existenzminimum, wenn Sie keine anderen ausreichenden Einkünfte haben.

Wichtige Grundsätze

Das Nachrangprinzip bedeutet: Sozialleistungen erhalten Sie erst, wenn Sie Ihren Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können. Dazu gehören eigenes Einkommen, Vermögen (mit Freibeträgen) und vorrangige Leistungen anderer Träger (z.B. Unterhalt vor Bürgergeld).

💼 ALG I vs. Bürgergeld: Der wichtige Unterschied

ALG I und Bürgergeld (früher Hartz IV bzw. ALG II) sind grundverschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen:

Arbeitslosengeld I (ALG I)

ALG I ist eine Versicherungsleistung. Voraussetzung: Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten (Anwartschaftszeit). Die Höhe beträgt 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgelts. Bezugsdauer: 6 bis 24 Monate je nach Alter und Beschäftigungsdauer.

Bürgergeld

Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Voraussetzung: Hilfebedürftigkeit (Einkommen und Vermögen reichen nicht zum Lebensunterhalt). Die Höhe richtet sich nach festen Regelsätzen plus angemessene Unterkunftskosten. Bürgergeld kann auch ergänzend zu ALG I oder geringem Erwerbseinkommen bezogen werden (Aufstockung).

Nach ALG I kommt oft Bürgergeld

Wenn Ihr ALG I-Anspruch endet und Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben, können Sie Bürgergeld beantragen. Der Übergang sollte nahtlos sein – stellen Sie den Antrag rechtzeitig (etwa 2 Monate vor ALG I-Ende).

🏠 Wohngeld: Die unterschätzte Leistung

Wohngeld ist eine Sozialleistung für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Transferleistungen (Bürgergeld, BAföG) beziehen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld – oft mehrere hundert Euro monatlich.

Wer bekommt Wohngeld?

Anspruch haben Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) mit geringem Einkommen. Entscheidend sind: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen, Miethöhe und Mietstufe des Wohnorts. Grob gilt: Ein Alleinstehender kann bis etwa 1.700 € netto verdienen und noch Wohngeld erhalten.

Wohngeld oder Bürgergeld?

Wer die Wahl hat, sollte prüfen: Wohngeld ist oft vorteilhafter, weil es keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld gibt, kein Druck zur Jobvermittlung besteht, und es mit Kinderzuschlag kombinierbar ist. Allerdings werden beim Bürgergeld die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, während Wohngeld pauschaliert ist.

👶 Kinderzuschlag: Die Alternative zum Bürgergeld

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienleistung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Der KiZ soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kinder Bürgergeld beantragen müssen.

Voraussetzungen

Mindestens ein Kind unter 25 im Haushalt, Mindesteinkommen von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende), und das Einkommen muss so hoch sein, dass mit KiZ kein Bürgergeld-Anspruch besteht. Der KiZ beträgt maximal 297 € pro Kind und Monat (2026).

KiZ + Wohngeld + Kindergeld

Die optimale Kombination für Familien mit geringem Einkommen: Kindergeld (259 €/Kind) + Kinderzuschlag (bis 297 €/Kind) + Wohngeld. So können Familien oft mehr erhalten als mit Bürgergeld – ohne dessen Nachteile (Vermögensprüfung, Sanktionen).

🍼 Elterngeld: Planung ist alles

Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt eines Kindes. Die Höhe beträgt 65-67% des Nettoeinkommens (mindestens 300 €, maximal 1.800 €).

Die drei Varianten

Basiselterngeld: Volle Höhe für bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten). ElterngeldPlus: Halbe Höhe für doppelte Dauer (bis zu 28 Monate). Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate, wenn beide Eltern 24-32 Stunden arbeiten.

Optimierungstipps

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto der letzten 12 Monate vor der Geburt. Steuerklassenwechsel, Einmalzahlungen oder Teilzeitarbeit können die Höhe beeinflussen. Planen Sie frühzeitig – idealerweise schon vor der Schwangerschaft.

🎓 BAföG 2026: Die wichtigsten Änderungen

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) fördert Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht finanzieren können. 2026 treten wichtige Änderungen in Kraft.

Förderhöhe und Freibeträge

Der Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt 2026 bei etwa 992 € monatlich. Die Freibeträge für das Elterneinkommen wurden deutlich angehoben, sodass mehr Studierende förderberechtigt sind.

Rückzahlung

BAföG ist zur Hälfte ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderungsende. Maximal müssen 10.010 € zurückgezahlt werden – egal wie viel Sie erhalten haben. Bei schneller Rückzahlung gibt es Rabatt.

🛡️ Grundsicherung im Alter: Wer hat Anspruch?

Die Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII) sichert das Existenzminimum für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Unterschied zu Bürgergeld

Anders als beim Bürgergeld besteht bei der Grundsicherung im Alter grundsätzlich keine Pflicht zur Arbeitsuche. Zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter. Die Leistungshöhe ist ähnlich: Regelsatz + Unterkunftskosten + Mehrbedarf.

Vermögen und Unterhalt

Auch bei der Grundsicherung gilt: Eigenes Vermögen (über dem Schonvermögen) muss eingesetzt werden. Allerdings wird kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder genommen, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt.

⚖️ Widerspruch gegen Bescheide: So gehen Sie vor

Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab oder bewilligt weniger als erwartet, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.

Schritt 1: Widerspruch einlegen

Formulieren Sie zunächst einen kurzen Widerspruch: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Widerspruch ein. Begründung folgt." So wahren Sie die Frist.

Schritt 2: Begründung nachreichen

Prüfen Sie den Bescheid genau: Welche Einkünfte wurden angerechnet? Stimmen die Bedarfe? Wurde Vermögen korrekt berücksichtigt? Reichen Sie fehlende Nachweise nach.

Schritt 3: Klage beim Sozialgericht

Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist kostenlos, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

📅 Fristen bei Sozialleistungen: Darauf müssen Sie achten

Im Sozialrecht gelten strenge Fristen. Verpassen Sie diese, kann das bares Geld kosten oder zum Leistungsverlust führen.

Antragsfristen

ALG I: Arbeitssuchend melden spätestens 3 Monate vor Jobende (bzw. innerhalb von 3 Tagen bei kurzfristiger Kündigung). Arbeitslos melden am ersten Tag ohne Beschäftigung.

Bürgergeld/Wohngeld: Leistungen werden ab dem Antragsmonat gewährt – je früher der Antrag, desto besser.

Elterngeld: Antrag binnen 3 Monaten nach Geburt, sonst rückwirkend maximal 3 Monate.

Widerspruchsfristen

Gegen jeden Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt mit Zugang (nicht Absendung!) des Bescheids. Bei fehlendem Rechtsbehelf: 1 Jahr.

Mitwirkungspflichten

Fordern Behörden Unterlagen an, haben Sie meist 2-4 Wochen Zeit. Reagieren Sie nicht, kann die Leistung versagt oder eingestellt werden.

📚 Rechtsgrundlagen: Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Alle unsere Rechner basieren auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Hier finden Sie die relevanten Paragrafen für jede Leistung:

Leistung Gesetz Zentrale Paragrafen Regelungsinhalt
Arbeitslosengeld I SGB III §§ 136–164 Anspruch (§ 137), Höhe (§ 149), Dauer (§ 147), Sperrzeit (§ 159), Fiktive Bemessung (§ 152)
Bürgergeld SGB II §§ 7–12, 19–23 Leistungsberechtigte (§ 7), Regelbedarf (§ 20), Unterkunft (§ 22), Vermögen (§ 12), Sanktionen (§ 31)
Wohngeld WoGG §§ 1–44 Anspruch (§ 3), Miete (§ 9–11), Einkommen (§ 13–18), Mietstufen (Anlage), Heizkostenkomponente (§ 12)
Kinderzuschlag BKGG § 6a Anspruchsvoraussetzungen, Höhe (max. 297 €), Einkommensprüfung, Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
Elterngeld BEEG §§ 1–14 Anspruch (§ 1), Höhe (§ 2), Bezugszeitraum (§ 4), ElterngeldPlus (§ 4a–4d), Partnerschaftsbonus (§ 4b)
BAföG BAföG §§ 1–68 Förderungsfähige Ausbildung (§ 2), Bedarf (§ 12–14a), Einkommen (§ 21–25), Vermögen (§ 26–30), Darlehen (§ 17)
Grundsicherung im Alter SGB XII §§ 41–46b Leistungsberechtigte (§ 41), Umfang (§ 42), Einsatz von Einkommen (§ 43), Vermögen (§ 90), Unterhaltsrückgriff (§ 94)
Pflegeleistungen SGB XI §§ 14–45 Pflegebedürftigkeit (§ 14), Pflegegrade (§ 15), Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), Verhinderungspflege (§ 39)
Kindergeld EStG / BKGG §§ 62–78 EStG Anspruch (§ 62), Höhe (§ 66: 259 €/Kind), Zahlungszeitraum, Kinderfreibetrag (§ 32)

📖 Gesetzliche Grundlagen: Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Fassungen von SGB II (Bürgergeld), SGB III (Arbeitsförderung), SGB XI (Pflegeversicherung), SGB XII (Sozialhilfe), WoGG (Wohngeldgesetz), BEEG (Elterngeldgesetz), BAföG und BKGG (Bundeskindergeldgesetz).

Fachredaktionell geprüft

Alle Inhalte werden regelmäßig auf Aktualität und Richtigkeit geprüft. Stand: Februar 2026. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachleute.