Aufstiegs-BAföG 2026: Alles was du wissen musst
Das Aufstiegs-BAföG (früher "Meister-BAföG") ist die wichtigste Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen in Deutschland. Es unterstützt dich finanziell, wenn du dich zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder in anderen anerkannten Fortbildungen weiterqualifizierst.
Keine Altersgrenze!
Anders als beim Studenten-BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze. Du kannst die Förderung auch mit 40, 50 oder 60 Jahren beantragen!
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG fördert sowohl die Lehrgangs- und Prüfungskosten als auch (bei Vollzeit) deinen Lebensunterhalt während der Fortbildung:
- Lehrgangskosten: Bis zu 15.000 € werden gefördert (50% Zuschuss, 50% Darlehen)
- Prüfungsgebühren: Werden zu 50% bezuschusst (Teil der 15.000 €)
- Materialkosten Meisterstück: Bis zu 2.000 € für fachpraktische Arbeiten (50% Zuschuss, 50% Darlehen)
- Unterhalt (nur Vollzeit): Bis zu 1.019 € monatlich als Vollzuschuss (einkommens- und vermögensabhängig)
- Kinderbetreuung: 150 € pro Kind zusätzlich für Alleinerziehende
Das Besondere: Der doppelte Erlass
Das Aufstiegs-BAföG ist besonders attraktiv, weil du bei Erfolg einen großen Teil der Kosten nie zurückzahlen musst:
- 50% Zuschuss: Die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungskosten ist geschenkt
- 50% KfW-Darlehen: Während der Fortbildung und 2 Jahre Karenzzeit zins- und tilgungsfrei
- Bestehens-Erlass: Bei bestandener Prüfung werden 50% des Restdarlehens für Lehrgangs-/Prüfungskosten erlassen
- Gründer-Erlass: Bei Existenzgründung im Haupterwerb (mind. 3 Jahre führen) kann das Restdarlehen für Lehrgangs-/Prüfungskosten vollständig erlassen werden
🏦 Gut zu wissen: Das KfW-Darlehen
Das Darlehen läuft über die KfW-Bank. Während der Fortbildung und einer zweijährigen Karenzzeit nach Abschluss ist es zins- und tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung zu sehr günstigen Konditionen. Du hast also Zeit, dich beruflich zu etablieren, bevor die Rückzahlung startet.
📊 Rechenbeispiel: Meisterfortbildung
Lehrgangskosten: 10.000 €
− 50% Zuschuss = 5.000 € (geschenkt)
− 50% Bestehens-Erlass auf Restdarlehen = 2.500 € (erlassen)
= Nur 2.500 € eigene Kosten (75% Förderung)!