✓ Aktualisiert für 2026

Aufstiegs-BAföG-Rechner 2026

Berechne dein Meister-BAföG mit Erfolgs-Bonus, Gründer-Joker und Familien-Boost. Bis zu 75% der Lehrgangskosten bei bestandener Prüfung – ohne Altersgrenze!

🚀 Aufstiegs-BAföG Schnell-Check

Berechne in 60 Sekunden, wie viel Förderung du für deine Aufstiegsfortbildung bekommst. Meister, Techniker, Fachwirt – egal welches Ziel, wir rechnen es aus!

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Meister
z.B. Handwerksmeister
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Techniker
z.B. staatl. gepr. Techniker
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Fachwirt
z.B. Wirtschaftsfachwirt
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Betriebswirt
z.B. Gepr. Betriebswirt
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Sonstige
z.B. Erzieher, Pflege
Förderfähig bis max. 15.000 €
Kammer-/IHK-Gebühren
🏆 Prüfung bestehen geplant? Bei bestandener Prüfung: 50% Erlass auf das Restdarlehen!
Deine effektiven Eigenkosten
0 €
bei bestandener Prüfung

🏆 Dein Erfolgs-Bonus bei bestandener Prüfung

So reduzieren sich deine Kosten Schritt für Schritt

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Gesamtkosten
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Nach 50% Zuschuss
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Nach Bestehens-Erlass
0 €
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Zuschuss (geschenkt)
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Darlehen (zinsarm)
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Bestehens-Erlass
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Förderquote

✨ So funktioniert der Erfolgs-Bonus:

  • 50% Zuschuss auf die Lehrgangskosten – geschenkt, keine Rückzahlung!
  • 50% KfW-Darlehen – während der Fortbildung und 2 Jahre Karenzzeit zins- und tilgungsfrei!
  • Bestehens-Erlass: Bei bestandener Prüfung werden 50% des Restdarlehens erlassen!
  • Materialkosten: Bis zu 2.000 € für das Meisterstück (50% Zuschuss = 1.000 € geschenkt)

📝 Nächste Schritte

🏆 Der Erfolgs-Bonus-Rechner

Sehe auf einen Blick, wie sich deine Kosten durch Zuschüsse und Erlasse reduzieren. Bei bestandener Prüfung zahlst du effektiv nur ca. 25% der Lehrgangskosten!

Maximal förderfähig: 15.000 €
Wird zu 50% bezuschusst
Für Meisterstück o.Ä. – max. 2.000 € förderfähig

🏆 Dein Weg zur maximalen Förderung

So wenig zahlst du wirklich

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Gesamtkosten
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Nach Zuschuss
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Nach Bestehen
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💡 Das bedeutet für dich:

📊 Detaillierte Aufschlüsselung

Lehrgangskosten 0 €
Prüfungsgebühren 0 €
Materialkosten 0 €
= Förderfähige Gesamtkosten 0 €
− 50% Zuschuss (geschenkt) 0 €
= Verbleibendes Darlehen 0 €
− 50% Bestehens-Erlass 0 €
= Deine effektiven Kosten 0 €

⚖️ Vollzeit vs. Teilzeit – Der große Vergleich

Die Förderung unterscheidet sich fundamental: Vollzeit-Teilnehmer erhalten zusätzlich Unterhaltsbeiträge, Teilzeit-Teilnehmer nur die Lehrgangsförderung.

👨‍👩‍👧 Deine Lebenssituation (für Vollzeit-Unterhalt)

🏢 Vollzeit-Fortbildung

Mind. 25h/Woche, 4+ Wochen am Stück

Lehrgangs-Zuschuss 0 €
Unterhalt/Monat 0 €
Kinderbetreuung/Monat 0 €
Unterhalt gesamt 0 €
Gesamtförderung
0 €

💼 Teilzeit / Berufsbegleitend

Neben dem Beruf, flexibel

Lehrgangs-Zuschuss 0 €
Unterhalt/Monat ❌ Kein Anspruch
Kinderbetreuung/Monat 0 €
Dein Gehalt ✅ Bleibt erhalten
Gesamtförderung
0 €

💡 Was ist besser für dich?

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die Unterhaltsförderung bei Vollzeit ist einkommens- und vermögensabhängig. Die angezeigten Werte sind Höchstbeträge. Die tatsächliche Förderung kann je nach Einkommen, Vermögen und Partnereinkommen geringer ausfallen oder ganz entfallen.

📊 Detaillierter Aufstiegs-BAföG-Rechner

Alle Eingaben für eine möglichst exakte Berechnung. Inklusive Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit), Kinderbetreuungszuschlag und Vermögensanrechnung.

📚 Lehrgangskosten

Max. förderfähig: 15.000 €
Für Meisterstück/fachpraktische Arbeit – max. 2.000 € (50% Zuschuss, 50% Darlehen)

🎯 Zukunftsplanung

🏆 Prüfung bestehen? 50% Erlass auf das Restdarlehen der Lehrgangskosten
🚀 Existenzgründung geplant? Bis zu 100% Erlass bei Gründung im Haupterwerb (3 Jahre)
Deine Gesamtförderung
0 €
effektive Eigenkosten nach allen Erlassen
0 €
Lehrgangs-Zuschuss
0 €
Unterhalt gesamt
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Restdarlehen
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Förderquote
📋 Berechnungsdetails anzeigen
Lehrgangskosten (gefördert)0 €
Prüfungsgebühren0 €
Materialkosten (gefördert)0 €
= Förderfähige Kosten0 €
davon 50% Zuschuss0 €
davon 50% Darlehen0 €
− Bestehens-Erlass (50%)0 €
− Gründer-Erlass0 €
= Effektive Eigenkosten0 €

🚀 Der Gründer-Joker

Du planst nach der Fortbildung eine Existenzgründung? Dann kannst du einen zusätzlichen Darlehenserlass erhalten – bis zu 100% des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten!

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100% Darlehenserlass möglich!

Bei Existenzgründung im Haupterwerb – seit 2020 ohne Mitarbeiter-Pflicht!

📋 Voraussetzungen für den Gründer-Erlass (§ 13b Abs. 2 AFBG)

✅ Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsprüfung
  • Existenzgründung oder Unternehmensübernahme innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss
  • Du trägst überwiegend die unternehmerische Verantwortung
  • Das Unternehmen wird als Haupterwerb mindestens 3 Jahre geführt

ℹ️ Wichtige Hinweise

  • Keine Mitarbeiter erforderlich! Seit 2020 entfällt diese Voraussetzung.
  • Der Erlass gilt nur für das Darlehen der Lehrgangs- und Prüfungskosten
  • Darlehen für Lebensunterhalt oder Meisterstück sind nicht erlassfähig
  • Antrag bei der KfW nach 3 Jahren Unternehmensführung

🧮 Dein Gründer-Szenario berechnen

🏆 Prüfung bestanden Voraussetzung für den Gründer-Erlass
🚀 Existenzgründung im Haupterwerb Mind. 3 Jahre als Haupterwerb führen

🚀 Dein Weg zum kostenlosen Meister

Mit Gründer-Joker

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Gesamtkosten
0 €
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Nach Bestehen
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Nach Gründer-Erlass
0 €

🎉 Maximale Förderung!

0 €
Zuschuss (geschenkt)
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Bestehens-Erlass
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Gründer-Erlass
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Förderquote

Aufstiegs-BAföG 2026: Alles was du wissen musst

Das Aufstiegs-BAföG (früher "Meister-BAföG") ist die wichtigste Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen in Deutschland. Es unterstützt dich finanziell, wenn du dich zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder in anderen anerkannten Fortbildungen weiterqualifizierst.

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Keine Altersgrenze!

Anders als beim Studenten-BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze. Du kannst die Förderung auch mit 40, 50 oder 60 Jahren beantragen!

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG fördert sowohl die Lehrgangs- und Prüfungskosten als auch (bei Vollzeit) deinen Lebensunterhalt während der Fortbildung:

  • Lehrgangskosten: Bis zu 15.000 € werden gefördert (50% Zuschuss, 50% Darlehen)
  • Prüfungsgebühren: Werden zu 50% bezuschusst (Teil der 15.000 €)
  • Materialkosten Meisterstück: Bis zu 2.000 € für fachpraktische Arbeiten (50% Zuschuss, 50% Darlehen)
  • Unterhalt (nur Vollzeit): Bis zu 1.019 € monatlich als Vollzuschuss (einkommens- und vermögensabhängig)
  • Kinderbetreuung: 150 € pro Kind zusätzlich für Alleinerziehende

Das Besondere: Der doppelte Erlass

Das Aufstiegs-BAföG ist besonders attraktiv, weil du bei Erfolg einen großen Teil der Kosten nie zurückzahlen musst:

  • 50% Zuschuss: Die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungskosten ist geschenkt
  • 50% KfW-Darlehen: Während der Fortbildung und 2 Jahre Karenzzeit zins- und tilgungsfrei
  • Bestehens-Erlass: Bei bestandener Prüfung werden 50% des Restdarlehens für Lehrgangs-/Prüfungskosten erlassen
  • Gründer-Erlass: Bei Existenzgründung im Haupterwerb (mind. 3 Jahre führen) kann das Restdarlehen für Lehrgangs-/Prüfungskosten vollständig erlassen werden

🏦 Gut zu wissen: Das KfW-Darlehen

Das Darlehen läuft über die KfW-Bank. Während der Fortbildung und einer zweijährigen Karenzzeit nach Abschluss ist es zins- und tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung zu sehr günstigen Konditionen. Du hast also Zeit, dich beruflich zu etablieren, bevor die Rückzahlung startet.

📊 Rechenbeispiel: Meisterfortbildung

Lehrgangskosten: 10.000 €
− 50% Zuschuss = 5.000 € (geschenkt)
− 50% Bestehens-Erlass auf Restdarlehen = 2.500 € (erlassen)
= Nur 2.500 € eigene Kosten (75% Förderung)!

Förderfähige Fortbildungen

Das Aufstiegs-BAföG fördert eine Vielzahl von Fortbildungen auf den DQR-Stufen 5 bis 7. Hier die wichtigsten:

Handwerk & Industrie

  • Handwerksmeister (alle Gewerke)
  • Industriemeister (alle Fachrichtungen)
  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Geprüfter Betriebswirt (HwO/IHK)

Kaufmännisch & Verwaltung

  • Fachwirt (alle Fachrichtungen)
  • Bilanzbuchhalter
  • Controller
  • Betriebswirt

Soziales & Gesundheit

  • Staatlich anerkannter Erzieher
  • Heilerziehungspfleger
  • Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Pflegedienstleitung

💡 Gut zu wissen

Auch viele weitere Fortbildungen sind förderfähig – von IT-Projektleiter über Fachkaufleute bis zu Softwareentwicklern. Entscheidend ist, dass die Fortbildung auf einer anerkannten Prüfungsordnung basiert.

Vollzeit vs. Teilzeit: Was ist besser?

Die Entscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit hat große Auswirkungen auf deine Förderung und dein Leben während der Fortbildung:

Vollzeit-Fortbildung

Bei einer Vollzeit-Maßnahme (mind. 25 Stunden/Woche, mind. 4 Wochen am Stück) erhältst du zusätzlich zu den Lehrgangskosten auch einen Unterhaltsbeitrag. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig.

  • ✅ Unterhaltsbeitrag bis 1.019 €/Monat
  • ✅ Höhere Förderung für Familien
  • ✅ Konzentriertes Lernen möglich
  • ❌ Kein Einkommen aus Berufstätigkeit

Teilzeit / Berufsbegleitend

Bei berufsbegleitenden Maßnahmen erhältst du nur die Förderung der Lehrgangskosten, keinen Unterhaltsbeitrag. Dafür behältst du dein Gehalt.

  • ✅ Gehalt bleibt erhalten
  • ✅ Praxisbezug durch Berufstätigkeit
  • ✅ Kinderbetreuungszuschlag möglich
  • ❌ Kein Unterhaltsbeitrag
  • ❌ Doppelbelastung

Aufstiegs-BAföG beantragen: So geht's

Wo beantragen?

Den Antrag stellst du bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amt. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Kommunales Amt für Ausbildungsförderung
  • Landesförderbank

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllte Antragsformulare
  • Zulassungsbestätigung zur Fortbildung
  • Kostenplan des Bildungsträgers
  • Einkommensnachweise (bei Unterhaltsbeitrag)
  • Vermögensnachweise (bei Unterhaltsbeitrag)
  • Familien-/Kindernachweise (falls relevant)

Wann beantragen?

Du kannst den Antrag frühestens stellen, sobald du die Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten hast. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – eine rückwirkende Förderung ist nur eingeschränkt möglich.

⚠️ Wichtig: Erst beantragen, dann starten!

Stelle den Antrag möglichst vor Maßnahmebeginn. Eine Förderung kann nur für zukünftige Maßnahmeabschnitte gewährt werden. Im Zweifel reicht ein formloser Antrag zur Fristwahrung.

Der Gründer-Erlass: Dein Weg zum kostenlosen Meister

Der Gründer-Erlass ist ein oft übersehener Vorteil des Aufstiegs-BAföG. Bei erfolgreicher Existenzgründung kann dein Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten komplett erlassen werden!

Voraussetzungen (seit 2020 vereinfacht!)

  • Prüfung bestanden: Du musst die Fortbildung erfolgreich abschließen
  • Zeitrahmen: Gründung oder Übernahme innerhalb von 3 Jahren nach Maßnahmenende
  • Verantwortung: Du trägst überwiegend die unternehmerische Verantwortung
  • Haupterwerb: Das Unternehmen wird mindestens 3 Jahre als Haupterwerb geführt

ℹ️ Seit 2020: Keine Mitarbeiter mehr erforderlich!

Die frühere Anforderung, mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter zu beschäftigen, ist entfallen. Du kannst den Erlass auch als Soloselbstständiger erhalten.

So hoch ist der Erlass

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird das gesamte Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. In Kombination mit dem Bestehens-Erlass bedeutet das:

📊 Maximale Förderung: Beispiel (nur Lehrgangskosten)

Lehrgangskosten: 15.000 €
− 50% Zuschuss = 7.500 € (geschenkt)
− 50% Bestehens-Erlass = 3.750 € (erlassen)
− 100% Gründer-Erlass = 3.750 € (erlassen)
= 0 € eigene Kosten für Lehrgang! 🎉

⚠️ Wichtig: Nicht alle Darlehen sind erlassfähig

Der Bestehens- und Gründer-Erlass gilt nur für das Darlehen der Lehrgangs- und Prüfungskosten. Darlehen für den Lebensunterhalt oder das Meisterstück können nicht erlassen werden.

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG 2026

Gibt es beim Aufstiegs-BAföG eine Altersgrenze?

Nein! Anders als beim Studenten-BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze. Sie können die Förderung auch mit 40, 50 oder 60 Jahren beantragen. Das Alter spielt für die Höhe der Förderung keine Rolle.

Wie viel Prozent muss ich vom Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

50% der Lehrgangs- und Prüfungskosten sind ein geschenkter Zuschuss. Die anderen 50% sind ein zinsgünstiges Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50% dieses Darlehens erlassen. Bei Existenzgründung im Haupterwerb (mind. 3 Jahre führen) kann das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten vollständig erlassen werden. Im besten Fall zahlen Sie nichts zurück!

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG, wenn ich bereits BAföG erhalten habe?

Ja! Das Aufstiegs-BAföG ist unabhängig von früherem Studenten-BAföG. Auch wenn Sie bereits während des Studiums BAföG bezogen haben, können Sie für eine berufliche Aufstiegsfortbildung erneut Förderung erhalten.

Wird mein Einkommen auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet?

Bei Teilzeit-Maßnahmen: Nein. Sie erhalten die Lehrgangsförderung unabhängig von Ihrem Einkommen. Bei Vollzeit-Maßnahmen wird das Einkommen nur auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, nicht auf die Lehrgangsförderung.

Was ist der Unterschied zwischen Aufstiegs-BAföG und Meister-BAföG?

Es gibt keinen Unterschied – es handelt sich um dasselbe Förderprogramm! "Meister-BAföG" ist die umgangssprachliche, ältere Bezeichnung. Der offizielle Name lautet "Aufstiegs-BAföG" oder "AFBG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).

Kann ich das Aufstiegs-BAföG mehrfach erhalten?

Grundsätzlich wird nur eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Eine zweite Förderung ist nur möglich, wenn Sie die erste Fortbildung aus wichtigem Grund abbrechen mussten oder wenn die zweite Fortbildung auf der ersten aufbaut (z.B. Meister → Betriebswirt).

Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag?

Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei voraussichtlich 45.000 €. Dieser Freibetrag gilt allerdings nur für den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Maßnahmen. Die Lehrgangsförderung ist vermögensunabhängig.

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG für ein Fernstudium?

Fernlehrgänge können grundsätzlich gefördert werden, wenn sie auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Die Förderung umfasst dann die Lehrgangskosten, aber keinen Unterhaltsbeitrag (da es sich um Teilzeit handelt).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Sie müssen dann das volle Darlehen zurückzahlen (50% der Lehrgangskosten). Der Bestehens-Erlass von weiteren 50% entfällt. Das Darlehen bleibt aber zinsgünstig, und Sie können die Prüfung wiederholen.

Gibt es Aufstiegs-BAföG auch für Ausländer?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. EU-Bürger sind Deutschen weitgehend gleichgestellt. Drittstaatsangehörige können Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben oder seit mindestens 15 Monaten in Deutschland leben und arbeiten dürfen.