BAföG 2026: Alles was du wissen musst
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende und Schüler
finanziell während ihrer Ausbildung. 2026 wurden die Sätze erneut angehoben, um
den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Hier erfährst du alles
über Voraussetzungen, Höhe und Beantragung.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
BAföG können deutsche Staatsbürger sowie EU-Bürger und weitere Ausländer mit
bestimmtem Aufenthaltsstatus beantragen. Voraussetzungen sind:
- Erstausbildung oder anerkannte weitere Ausbildung
- Studienbeginn vor dem 45. Lebensjahr (Ausnahmen möglich)
- Vollzeit-Studium oder -Ausbildung
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder berechtigter Aufenthaltsstatus
- Leistungsnachweise nach dem 4. Semester
Der BAföG-Höchstsatz 2026
Der maximale BAföG-Satz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt
2026 insgesamt 992 € pro Monat. Dieser setzt sich zusammen aus:
| Bestandteil |
Betrag 2026 |
Rechtsgrundlage |
| Grundbedarf |
475 € |
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG |
| Wohnpauschale (eigene Wohnung) |
380 € |
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG |
| KV-Zuschlag (eigene Versicherung) |
102 € |
§ 13a Abs. 1 S. 1 BAföG |
| PV-Zuschlag (eigene Versicherung) |
35 € |
§ 13a Abs. 1 S. 2 BAföG |
| Höchstsatz gesamt |
992 € |
|
💡 Gut zu wissen: 50% sind geschenkt!
BAföG für Studierende besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (Geschenk) und
zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen (§ 17 Abs. 2). Die maximale Rückzahlung ist
auf 10.010 € gedeckelt – egal wie viel du insgesamt erhalten hast!
Schüler-BAföG ist sogar 100 % Zuschuss – keine Rückzahlung (§ 17 Abs. 1).
Die Freibeträge beim BAföG 2026
Vermögensfreibetrag
Eigenes Vermögen wird auf das BAföG angerechnet, allerdings erst ab einem
bestimmten Freibetrag. 2026 gelten folgende Grenzen:
- Unter 30 Jahren: 15.000 € Freibetrag
- Ab 30 Jahren: 45.000 € Freibetrag
- Mit Ehepartner: zusätzlich 2.300 €
- Pro Kind: zusätzlich 2.300 €
Vermögen über dem Freibetrag wird durch 12 geteilt und monatlich auf das
BAföG angerechnet. Ein Auto zählt mit dem aktuellen Zeitwert als Vermögen.
Einkommensfreibetrag (Nebenjob)
Du darfst neben dem Studium arbeiten, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
Der Freibetrag beträgt 2026:
- 7.236 € pro Jahr (entspricht 603 €/Monat im Durchschnitt)
- Ein Minijob mit 603 €/Monat entspricht genau der Grenze
- Werkstudentenjobs bis 20 Std./Woche sind möglich
⚠️ Achtung bei Überschreitung
Einkommen über 603 €/Monat: Vom Überschuss werden Werbungskosten (102,50 €/Monat) und
die Sozialpauschale (22,3 %) abgezogen. Der verbleibende Betrag mindert dein BAföG.
Beispiel: 800 € Brutto → nach Abzügen ca. 542 € → abzgl. 389 € Freibetrag = ca. 153 €/Monat weniger BAföG.
Elternfreibetrag
Das Einkommen deiner Eltern wird erst oberhalb bestimmter Freibeträge
angerechnet (§ 25 BAföG). Die Freibeträge 2026:
- Verheiratete Eltern: 2.540 €/Monat (§ 25 Abs. 1 Nr. 1)
- Alleinerziehend / getrennt: je 1.690 €/Monat (§ 25 Abs. 1 Nr. 2)
- Pro unterhaltsberechtigtes Kind (nicht in BAföG-/BAB-Ausbildung): +770 € zusätzlicher Freibetrag (§ 25 Abs. 3 Nr. 2)
Hast du Geschwister, die selbst BAföG oder BAB erhalten könnten, wird stattdessen
der Anrechnungsbetrag zu gleichen Teilen auf alle Geschwister aufgeteilt (§ 11 Abs. 4).
Das kann deine BAföG-Förderung deutlich erhöhen.
BAföG-Rückzahlung: Das musst du wissen
Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt 5 Jahre nach Ende der
Förderungshöchstdauer. Hier die wichtigsten Fakten:
Rückzahlungsbedingungen
- Beginn: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 4 Nr. 1) – nicht nach dem tatsächlichen Studienende!
- Rate: mindestens 130 €/Monat (§ 18 Abs. 3 S. 1), quartalsweise fällig
- Maximale Rückzahlung: 10.010 € (§ 18 Abs. 13)
- Maximale Dauer: 20 Jahre (§ 18 Abs. 3 S. 1)
- Das Darlehen ist zinslos (§ 18 Abs. 2 S. 1)!
- Bei geringem Einkommen: Freistellung auf Antrag (§ 18a)
Vorzeitige Rückzahlung
Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden (§ 18 Abs. 10).
Auf Antrag wird ein Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld gewährt.
Nach 77 Monatsraten wird die Restschuld komplett erlassen (§ 18 Abs. 13 S. 1).
📊 Rechenbeispiel
Du erhältst 4 Jahre lang 800 €/Monat BAföG = 38.400 € gesamt.
Davon Darlehen (50%): 19.200 €
Aber: Maximum 10.010 € Rückzahlung!
Du "sparst" also 9.190 € gegenüber dem erhaltenen Darlehen.
BAföG beantragen: Schritt für Schritt
Benötigte Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensteuerbescheide der Eltern (vorletztes Jahr)
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Depotauszug)
- Mietvertrag (bei eigener Wohnung)
- KV-Bescheinigung (bei eigener Versicherung)
- Personalausweis-Kopie
Fristen beachten
BAföG wird ab dem Monat der Ausbildungsaufnahme gezahlt, frühestens aber ab dem
Monat der Antragstellung (§ 15 Abs. 1). Wer zu spät beantragt, verliert Geld!
Stelle den Antrag daher im Monat des Ausbildungsbeginns oder früher.
Ein formloser Antrag reicht zur Fristwahrung – vollständige Unterlagen können nachgereicht werden.
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In allen Bundesländern kannst du BAföG komplett online beantragen unter
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Mit dem eID-Verfahren geht es besonders schnell!
BAföG vs. andere Studienfinanzierung
BAföG ist nicht die einzige Möglichkeit, dein Studium zu finanzieren. Hier ein Vergleich
der wichtigsten Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen.
BAföG: Die beste Option für die meisten
BAföG ist die günstigste Studienfinanzierung: 50% sind geschenkt, der Rest ist ein
zinsloses Darlehen mit Deckelung bei 10.010 €. Nachteil: Du brauchst eine förderungsfähige
Ausbildung und darfst die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wohngeld: Die Alternative ohne Rückzahlung
Studierende, die BAföG „dem Grunde nach" nicht erhalten können (z. B. Altersgrenze nach § 10,
Fachrichtungswechsel, Überschreitung der Förderungshöchstdauer), sind vom Wohngeldausschluss
nach § 20 Abs. 2 WoGG befreit und können Wohngeld beantragen. Vorteil: 100 % Zuschuss, keine
Rückzahlung. Wichtig: Wer BAföG dem Grunde nach erhalten könnte, aber wegen zu hohem
Elterneinkommen kein BAföG bekommt, hat keinen Wohngeldanspruch.
Studienkredite: Flexibel, aber teuer
KfW-Studienkredite und Bildungskredite sind unabhängig vom Elterneinkommen verfügbar.
Nachteil: Sie müssen mit Zinsen zurückgezahlt werden. Die Gesamtschuld kann schnell
auf 20.000 € oder mehr anwachsen.
Stipendien: Das Beste, aber selten
Stipendien (z.B. Deutschlandstipendium: 300 €/Monat) sind 100% geschenkt und müssen
nicht zurückgezahlt werden. Sie sind jedoch an bestimmte Leistungen oder Kriterien
gebunden und nicht für jeden verfügbar.
Typische Fehler beim BAföG-Antrag vermeiden
Viele Studierende verschenken Geld durch vermeidbare Fehler beim BAföG-Antrag.
Hier sind die häufigsten Probleme und wie du sie umgehst:
Fehler 1: Zu spät beantragen
BAföG wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt (§ 15 Abs. 1). Wer im November beantragt,
obwohl das Semester im Oktober begann, verliert einen Monat. Stelle den Antrag daher spätestens
im Monat des Ausbildungsbeginns. Ein formloser Antrag reicht zur Fristwahrung.
Fehler 2: Vermögen falsch angeben
Manche Studierende verschweigen Vermögen – das ist strafbar (§ 58 BAföG)!
Ein Auto zählt grundsätzlich mit seinem Zeitwert als Vermögen (§ 28 Abs. 1 Nr. 2).
Nicht als Vermögen zählen: Haushaltsgegenstände (§ 27 Abs. 2 Nr. 4),
Rentenansprüche (§ 27 Abs. 2 Nr. 1) und Nießbrauchsrechte (§ 27 Abs. 2 Nr. 3).
Schulden und Lasten werden vom Vermögenswert abgezogen (§ 28 Abs. 3).
Fehler 3: Geschwister nicht angeben
Unterhaltsberechtigte Geschwister erhöhen den Elternfreibetrag um 770 € pro Kind
(§ 25 Abs. 3 Nr. 2). Geschwister in BAföG-/BAB-fähiger Ausbildung bewirken zudem,
dass die Elternanrechnung aufgeteilt wird (§ 11 Abs. 4). Beides vergessen viele Studierende.
Fehler 4: Folgeantrag vergessen
BAföG wird immer nur für 12 Monate bewilligt. Vergisst du den Folgeantrag, gibt es
eine Zahlungslücke. Stelle den neuen Antrag mindestens 2 Monate vor Ablauf!
Häufige Fragen zum BAföG 2026
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Der Höchstsatz für Studierende an Hochschulen mit eigener Wohnung und eigener Krankenversicherung
beträgt 992 €/Monat (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 102 € KV + 35 € PV nach § 13a Abs. 1).
Wer bei den Eltern wohnt und familienversichert ist, erhält maximal 534 € (475 + 59 €).
Für Fachschüler/Kollegiaten gelten 442 € Grundbedarf, für Schüler-BAföG eigene Sätze nach § 12.
Wie viel darf ich als Student dazuverdienen?
Der Einkommensfreibetrag beträgt 2026 etwa 603 € brutto pro Monat (§ 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6).
Ein Minijob mit 603 €/Monat liegt genau an der Grenze. Bei höherem Einkommen werden
Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen, der Rest über dem Freibetrag mindert das BAföG.
Ausbildungsvergütung und Pflichtpraktikumsvergütung werden dagegen voll angerechnet (§ 23 Abs. 3).
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Unter 30 Jahren liegt der Freibetrag bei 15.000 €, ab 30 Jahren bei 45.000 €.
Vermögen über dem Freibetrag wird durch 12 geteilt und monatlich angerechnet.
Ein Auto zählt mit dem Zeitwert als Vermögen.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Studierenden-BAföG besteht zu 50 % aus einem zinslosen Darlehen und zu 50 % aus
einem Zuschuss (§ 17 Abs. 2). Die Rückzahlung ist auf 10.010 € gedeckelt und beginnt
5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 4).
Schüler-BAföG ist dagegen ein reiner Zuschuss – keine Rückzahlung (§ 17 Abs. 1).
Was ist elternunabhängiges BAföG?
Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet (§ 11 Abs. 3):
bei Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs (Nr. 1), bei Alter ≥ 30 bei Beginn (Nr. 2),
nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit ab dem 18. Lebensjahr (Nr. 3),
oder nach ≥ 3-jähriger Berufsausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit (Nr. 4).
Auch wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist (§ 11 Abs. 2a).
Kann ich als Student Wohngeld bekommen?
Studierende, die BAföG „dem Grunde nach" erhalten können, sind vom Wohngeld
ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG) – auch wenn sie wegen zu hohem Einkommen kein BAföG
bekommen. Wohngeld gibt es aber, wenn der BAföG-Anspruch aus strukturellen Gründen entfällt:
z. B. Überschreitung der Altersgrenze (§ 10), Zweitstudium ohne § 7 Abs. 2-Grund,
Fachrichtungswechsel nach dem 4. FS, oder Überschreitung der Förderungshöchstdauer.
Erhöht sich mein BAföG durch Geschwister?
Ja! Unterhaltsberechtigte Geschwister (nicht in BAföG-fähiger Ausbildung)
erhöhen den Elternfreibetrag um 770 €/Monat pro Kind (§ 25 Abs. 3 Nr. 2).
Geschwister in BAföG-/BAB-fähiger Ausbildung bewirken eine Aufteilung der
Elternanrechnung (§ 11 Abs. 4). Beides kann dein BAföG deutlich erhöhen.
Wo beantrage ich BAföG?
Zuständig ist das Studierendenwerk deiner Hochschule. Den Antrag kannst du
online unter bafoeg-digital.de stellen oder persönlich beim BAföG-Amt einreichen.
Die Bearbeitungszeit beträgt meist 6-12 Wochen.
Was passiert bei einem Fachwechsel?
Ein erstmaliger Fachwechsel aus „wichtigem Grund" ist bis zum Beginn des 5. Fachsemesters
möglich (§ 7 Abs. 3 S. 1). Beim ersten Wechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters wird
ein wichtiger Grund vermutet (§ 7 Abs. 3 S. 4). Danach ist ein Wechsel nur noch
aus „unabweisbarem Grund" (z. B. Allergie, Behinderung) förderungsunschädlich.
Gibt es BAföG auch für ein Auslandssemester?
Ja! Für ein Studium oder Pflichtpraktikum im Ausland kann Auslands-BAföG nach § 5 Abs. 2
beantragt werden. Die Förderung kann höher ausfallen als im Inland: Reisekostenzuschlag
(§ 12 Abs. 4: 250 € Europa / 500 € außerhalb), ggf. Auslandszuschlag und bis zu 5.600 €
Studiengebühren. Zuständig ist ein spezielles Auslands-BAföG-Amt je nach Zielland (§ 45 Abs. 4).
Tipp: Frühzeitig beantragen, da die Bearbeitung länger dauert als beim Inlands-BAföG.