Scheidungskosten 2026: Alles, was Sie wissen müssen
Die Kosten einer Scheidung sind für viele Paare ein wichtiger Faktor bei der Planung der Trennung. In Deutschland setzen sich die Scheidungskosten aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: den Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beide Kostenarten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher: Streitwert).
Mit unserem Scheidungskosten-Rechner 2026 können Sie Ihre voraussichtlichen Kosten präzise berechnen. Dabei berücksichtigt unser Tool nicht nur die Grundberechnung, sondern auch alle streitwertmindernden Faktoren wie Unterhaltspflichten und Schulden – Faktoren, die viele andere Rechner ignorieren.
Wie wird der Verfahrenswert bei der Scheidung berechnet?
Der Verfahrenswert ist die Berechnungsgrundlage für alle Scheidungskosten und wird nach § 43 FamGKG ermittelt:
Die Grundformel
Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Verdienen beide Partner zusammen beispielsweise 4.500 € netto, beträgt der Grundverfahrenswert 13.500 €.
Wichtig: Der Mindestverfahrenswert beträgt 4.000 €, auch wenn das tatsächliche Einkommen rechnerisch einen niedrigeren Wert ergeben würde.
Streitwertmindernde Faktoren
Folgende Faktoren können den Verfahrenswert reduzieren:
- Unterhaltspflichten: Für jedes Kind setzen viele Gerichte 250-300 € vom monatlichen Nettoeinkommen ab (keine gesetzliche Vorgabe, richterliches Ermessen).
- Schulden und Kreditraten: Laufende Verbindlichkeiten wie Ratenkredite können ebenfalls berücksichtigt werden.
- Hohe Einkommensunterschiede: Bei sehr unterschiedlichen Einkommen kann das Gericht den Verfahrenswert reduzieren.
Der Versorgungsausgleich
Für den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) erhöht sich der Verfahrenswert um 10% des dreifachen Nettoeinkommens pro Anrecht. Bei 4 Anrechten (typisch: gesetzliche Rente beider Partner, plus ggf. Betriebsrenten) erhöht sich der Verfahrenswert also um 40%.
Gerichtskosten nach FamGKG 2026
Die Gerichtskosten für ein Scheidungsverfahren betragen 2,0 Gerichtsgebühren. Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Verfahrenswert:
| Verfahrenswert | Gebühr (1,0) | Gerichtskosten (2,0) |
|---|---|---|
| bis 4.000 € | 148 € | 296 € |
| bis 5.000 € | 171 € | 342 € |
| bis 6.000 € | 193 € | 386 € |
| bis 8.000 € | 238 € | 476 € |
| bis 10.000 € | 283 € | 566 € |
| bis 13.000 € | 314 € | 628 € |
| bis 16.000 € | 344 € | 688 € |
| bis 19.000 € | 375 € | 750 € |
| bis 22.000 € | 405 € | 810 € |
| bis 25.000 € | 436 € | 872 € |
| bis 30.000 € | 476 € | 952 € |
Anwaltskosten nach RVG 2026
Bei einem Scheidungsverfahren fallen für jeden Anwalt folgende Gebühren an:
- Verfahrensgebühr: 1,3-fache Gebühr (für das gesamte Verfahren)
- Terminsgebühr: 1,2-fache Gebühr (für die mündliche Verhandlung)
- Auslagenpauschale: 20 € (Post, Telefon)
- Mehrwertsteuer: 19% auf alle Gebühren
Insgesamt betragen die Anwaltskosten also 2,5 Gebühren zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
| Verfahrenswert | Gebühr (1,0) | Anwaltskosten (2,5 + Ausl. + MwSt.) |
|---|---|---|
| bis 4.000 € | 295 € | ca. 901 € |
| bis 5.000 € | 355 € | ca. 1.080 € |
| bis 6.000 € | 414 € | ca. 1.256 € |
| bis 8.000 € | 533 € | ca. 1.611 € |
| bis 10.000 € | 652 € | ca. 1.963 € |
| bis 13.000 € | 707 € | ca. 2.126 € |
| bis 16.000 € | 762 € | ca. 2.290 € |
| bis 19.000 € | 817 € | ca. 2.453 € |
| bis 22.000 € | 872 € | ca. 2.616 € |
| bis 25.000 € | 927 € | ca. 2.779 € |
Einvernehmliche Scheidung: So sparen Sie bis zu 50%
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Der andere Partner wird dann vom Gericht angehört und kann dem Scheidungsantrag zustimmen. Dadurch entfallen die zweiten Anwaltskosten komplett.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung:
- Mindestens 1 Jahr Trennungszeit
- Einigkeit über alle wesentlichen Punkte (Unterhalt, Vermögen, Kinder)
- Beide Partner stimmen der Scheidung zu
Zusätzliche Einsparungen durch außergerichtliche Einigung:
Wenn Sie sich außergerichtlich über Streitpunkte wie Sorgerecht, Umgangsrecht oder Hausratsverteilung einigen, vermeiden Sie zusätzliche Verfahren mit eigenen Kosten. Unser Einvernehmlichkeits-Check zeigt Ihnen genau, wie viel Sie dadurch sparen können.
Der Versorgungsausgleich: Was Sie wissen müssen
Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen der komplexeste und oft auch kostenintensivste Teil. Dabei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern aufgeteilt.
Welche Anrechte werden ausgeglichen?
- Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
- Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrenten)
- Riester-Renten
- Rürup-Renten
- Private Rentenversicherungen
- Beamtenversorgung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL, ZVK)
Auswirkungen auf die Kosten
Für jedes auszugleichende Anrecht erhöht sich der Verfahrenswert um 10% des dreifachen Nettoeinkommens. Bei einem Paar mit 4.500 € Gesamtnettoeinkommen und 4 Anrechten erhöht sich der Verfahrenswert um ca. 5.400 € (4 × 10% × 13.500 €).
Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
- Bei einer Ehedauer unter 3 Jahren (kann auf Antrag trotzdem durchgeführt werden)
- Bei notariellem Verzicht im Ehevertrag
- Bei einer Vereinbarung vor dem Familiengericht
Verfahrenskostenhilfe (VKH): Wenn das Geld knapp ist
Wenn Sie die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH, früher: Prozesskostenhilfe).
Voraussetzungen für VKH 2026:
- Grundfreibetrag: 619 € monatlich
- Erwerbstätigenfreibetrag: 282 € monatlich
- Freibetrag für Kinder: je nach Alter 400-623 € monatlich
- Wohnkosten: werden zusätzlich berücksichtigt
Liegt Ihr bereinigtes Einkommen nach Abzug aller Freibeträge bei 0 €, übernimmt der Staat die Kosten vollständig. Bei geringem Einkommen können Ratenzahlungen festgelegt werden.
Tipps zur Kostenreduzierung
- Einvernehmliche Scheidung anstreben: Ein Anwalt statt zwei spart etwa 50% der Anwaltskosten.
- Außergerichtliche Einigungen: Klären Sie Streitpunkte wie Sorgerecht oder Hausrat vor der Scheidung.
- Streitwertmindernde Faktoren angeben: Vergessen Sie nicht, Unterhaltspflichten und Schulden anzugeben.
- Versorgungsausgleich prüfen: Bei kurzer Ehe oder ähnlichen Ansprüchen kann ein Verzicht sinnvoll sein.
- VKH beantragen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
- Vorbereitet zum Anwalt: Nutzen Sie unseren PDF-Generator, um Beratungszeit zu sparen.