Aktuell für 2026

Scheidungskosten-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Scheidungskosten präzise nach RVG und FamGKG 2026. Mit Streitwert-Optimierer, Versorgungsausgleich-Simulator, Einvernehmlichkeits-Vergleich und PDF-Generator für Ihren Anwaltstermin.

Streitwert-Optimierer Versorgungsausgleich-Simulator Einvernehmlichkeits-Check PDF-Generator
~1.197 €
Mindestkosten
4.000 €
Min. Verfahrenswert
-50%
Einvernehmlich
RVG/FamGKG
Stand 2026

Streitwert-Optimierer für minimale Scheidungskosten

Geben Sie Ihre Daten ein – wir berechnen alle streitwertmindernden Faktoren automatisch.

💡
Tipp: Durch Unterhaltspflichten, Schulden und andere Faktoren kann der Streitwert deutlich gesenkt werden – das reduziert Ihre Scheidungskosten erheblich!

Unterhaltspflichten (streitwertmindernd)

Laufende Kredite/Schulden (streitwertmindernd)

Vermögen (optional)

ℹ️
Vermögen wird nur bei Zugewinnausgleich relevant. In der Regel erhöht es den Streitwert um 5% des Nettovermögens abzüglich eines Freibetrags (je nach OLG zwischen 15.000 und 60.000 € pro Person).
Hinweis: Die Anrechnung von Vermögen variiert je nach regionalem Oberlandesgericht (OLG). Manche Gerichte rechnen erst ab 100.000 € oder mehr an.
Abzüglich Verbindlichkeiten
Abzüglich Verbindlichkeiten

Versorgungsausgleich-Simulator

Schätzen Sie die Anzahl Ihrer Rentenanrechte und deren Einfluss auf die Scheidungskosten.

📋
So funktioniert's: Für jedes auszugleichende Rentenanrecht erhöht sich der Streitwert um 10% des dreifachen Nettoeinkommens. Typisch sind 2-6 Anrechte je nach Ehedauer und Erwerbsbiografie.
Wird aus Panel 1 übernommen, falls vorhanden
Vom Hochzeitsdatum bis zur Zustellung des Scheidungsantrags

Rentenanrechte Ehegatte 1

Rentenanrechte Ehegatte 2

Einvernehmlichkeits-Check: So sparen Sie bis zu 50%

Vergleichen Sie die Kosten zwischen streitiger und einvernehmlicher Scheidung.

Wird aus Panel 1 übernommen, falls vorhanden

Streitpunkte außerhalb der Scheidung

💰
Jeder zusätzliche Streitpunkt erzeugt ein eigenes Verfahren mit eigenen Kosten. Bei außergerichtlicher Einigung entfallen diese Kosten komplett!

Mandanten-Stammbogen generieren

Erstellen Sie ein PDF mit allen relevanten Daten für Ihren Anwaltstermin – spart Beratungszeit und Kosten.

📄
Nutzen: Mit diesem vorbereiteten Dokument kann Ihr Anwalt sofort arbeiten. Die Erstberatung wird effizienter und potenziell günstiger.

Persönliche Daten (optional)

⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Scheidungskosten-Rechner basiert auf den aktuellen Gebührentabellen des RVG und FamGKG für 2026. Die berechneten Werte dienen lediglich als unverbindliche Schätzung und erste Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Komplexität des Falls, regionalen Unterschieden und Vereinbarungen mit Ihrem Anwalt abweichen. Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Scheidungskosten 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Die Kosten einer Scheidung sind für viele Paare ein wichtiger Faktor bei der Planung der Trennung. In Deutschland setzen sich die Scheidungskosten aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: den Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beide Kostenarten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher: Streitwert).

Mit unserem Scheidungskosten-Rechner 2026 können Sie Ihre voraussichtlichen Kosten präzise berechnen. Dabei berücksichtigt unser Tool nicht nur die Grundberechnung, sondern auch alle streitwertmindernden Faktoren wie Unterhaltspflichten und Schulden – Faktoren, die viele andere Rechner ignorieren.

Wie wird der Verfahrenswert bei der Scheidung berechnet?

Der Verfahrenswert ist die Berechnungsgrundlage für alle Scheidungskosten und wird nach § 43 FamGKG ermittelt:

Die Grundformel

Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Verdienen beide Partner zusammen beispielsweise 4.500 € netto, beträgt der Grundverfahrenswert 13.500 €.

Wichtig: Der Mindestverfahrenswert beträgt 4.000 €, auch wenn das tatsächliche Einkommen rechnerisch einen niedrigeren Wert ergeben würde.

Streitwertmindernde Faktoren

Folgende Faktoren können den Verfahrenswert reduzieren:

  • Unterhaltspflichten: Für jedes Kind setzen viele Gerichte 250-300 € vom monatlichen Nettoeinkommen ab (keine gesetzliche Vorgabe, richterliches Ermessen).
  • Schulden und Kreditraten: Laufende Verbindlichkeiten wie Ratenkredite können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Hohe Einkommensunterschiede: Bei sehr unterschiedlichen Einkommen kann das Gericht den Verfahrenswert reduzieren.

Der Versorgungsausgleich

Für den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) erhöht sich der Verfahrenswert um 10% des dreifachen Nettoeinkommens pro Anrecht. Bei 4 Anrechten (typisch: gesetzliche Rente beider Partner, plus ggf. Betriebsrenten) erhöht sich der Verfahrenswert also um 40%.

Gerichtskosten nach FamGKG 2026

Die Gerichtskosten für ein Scheidungsverfahren betragen 2,0 Gerichtsgebühren. Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Verfahrenswert:

Verfahrenswert Gebühr (1,0) Gerichtskosten (2,0)
bis 4.000 €148 €296 €
bis 5.000 €171 €342 €
bis 6.000 €193 €386 €
bis 8.000 €238 €476 €
bis 10.000 €283 €566 €
bis 13.000 €314 €628 €
bis 16.000 €344 €688 €
bis 19.000 €375 €750 €
bis 22.000 €405 €810 €
bis 25.000 €436 €872 €
bis 30.000 €476 €952 €

Anwaltskosten nach RVG 2026

Bei einem Scheidungsverfahren fallen für jeden Anwalt folgende Gebühren an:

  • Verfahrensgebühr: 1,3-fache Gebühr (für das gesamte Verfahren)
  • Terminsgebühr: 1,2-fache Gebühr (für die mündliche Verhandlung)
  • Auslagenpauschale: 20 € (Post, Telefon)
  • Mehrwertsteuer: 19% auf alle Gebühren

Insgesamt betragen die Anwaltskosten also 2,5 Gebühren zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Verfahrenswert Gebühr (1,0) Anwaltskosten (2,5 + Ausl. + MwSt.)
bis 4.000 €295 €ca. 901 €
bis 5.000 €355 €ca. 1.080 €
bis 6.000 €414 €ca. 1.256 €
bis 8.000 €533 €ca. 1.611 €
bis 10.000 €652 €ca. 1.963 €
bis 13.000 €707 €ca. 2.126 €
bis 16.000 €762 €ca. 2.290 €
bis 19.000 €817 €ca. 2.453 €
bis 22.000 €872 €ca. 2.616 €
bis 25.000 €927 €ca. 2.779 €

Einvernehmliche Scheidung: So sparen Sie bis zu 50%

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Der andere Partner wird dann vom Gericht angehört und kann dem Scheidungsantrag zustimmen. Dadurch entfallen die zweiten Anwaltskosten komplett.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung:

  • Mindestens 1 Jahr Trennungszeit
  • Einigkeit über alle wesentlichen Punkte (Unterhalt, Vermögen, Kinder)
  • Beide Partner stimmen der Scheidung zu

Zusätzliche Einsparungen durch außergerichtliche Einigung:

Wenn Sie sich außergerichtlich über Streitpunkte wie Sorgerecht, Umgangsrecht oder Hausratsverteilung einigen, vermeiden Sie zusätzliche Verfahren mit eigenen Kosten. Unser Einvernehmlichkeits-Check zeigt Ihnen genau, wie viel Sie dadurch sparen können.

Der Versorgungsausgleich: Was Sie wissen müssen

Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen der komplexeste und oft auch kostenintensivste Teil. Dabei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern aufgeteilt.

Welche Anrechte werden ausgeglichen?

  • Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
  • Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrenten)
  • Riester-Renten
  • Rürup-Renten
  • Private Rentenversicherungen
  • Beamtenversorgung
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL, ZVK)

Auswirkungen auf die Kosten

Für jedes auszugleichende Anrecht erhöht sich der Verfahrenswert um 10% des dreifachen Nettoeinkommens. Bei einem Paar mit 4.500 € Gesamtnettoeinkommen und 4 Anrechten erhöht sich der Verfahrenswert um ca. 5.400 € (4 × 10% × 13.500 €).

Wann entfällt der Versorgungsausgleich?

  • Bei einer Ehedauer unter 3 Jahren (kann auf Antrag trotzdem durchgeführt werden)
  • Bei notariellem Verzicht im Ehevertrag
  • Bei einer Vereinbarung vor dem Familiengericht

Verfahrenskostenhilfe (VKH): Wenn das Geld knapp ist

Wenn Sie die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH, früher: Prozesskostenhilfe).

Voraussetzungen für VKH 2026:

  • Grundfreibetrag: 619 € monatlich
  • Erwerbstätigenfreibetrag: 282 € monatlich
  • Freibetrag für Kinder: je nach Alter 400-623 € monatlich
  • Wohnkosten: werden zusätzlich berücksichtigt

Liegt Ihr bereinigtes Einkommen nach Abzug aller Freibeträge bei 0 €, übernimmt der Staat die Kosten vollständig. Bei geringem Einkommen können Ratenzahlungen festgelegt werden.

Tipps zur Kostenreduzierung

  1. Einvernehmliche Scheidung anstreben: Ein Anwalt statt zwei spart etwa 50% der Anwaltskosten.
  2. Außergerichtliche Einigungen: Klären Sie Streitpunkte wie Sorgerecht oder Hausrat vor der Scheidung.
  3. Streitwertmindernde Faktoren angeben: Vergessen Sie nicht, Unterhaltspflichten und Schulden anzugeben.
  4. Versorgungsausgleich prüfen: Bei kurzer Ehe oder ähnlichen Ansprüchen kann ein Verzicht sinnvoll sein.
  5. VKH beantragen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
  6. Vorbereitet zum Anwalt: Nutzen Sie unseren PDF-Generator, um Beratungszeit zu sparen.

Häufige Fragen zu Scheidungskosten

Die Mindestkosten einer Scheidung 2026 liegen bei etwa 1.197 € (296 € Gerichtskosten + 901 € Anwaltskosten bei einem Anwalt). Der Mindest-Verfahrenswert beträgt 4.000 €. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt sind die Kosten am niedrigsten. Kommt ein zweiter Anwalt hinzu, verdoppeln sich die Anwaltskosten auf ca. 1.802 €, sodass die Gesamtkosten bei etwa 2.098 € liegen.

Der Verfahrenswert berechnet sich nach § 43 FamGKG aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Davon können Unterhaltspflichten (viele Gerichte setzen 250-300 € pro Kind an) und laufende Schulden abgezogen werden. Für den Versorgungsausgleich kommen 10% des Grundwerts pro Rentenanrecht hinzu. Der Mindestverfahrenswert beträgt 4.000 €, auch wenn das berechnete Einkommen niedriger wäre.

Nein, in Deutschland besteht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte kann jedoch ohne eigenen Anwalt dem Antrag zustimmen – das ist die Grundlage der kostensparenden einvernehmlichen Scheidung.

Die Gerichtskosten werden in der Regel zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt, meist je zur Hälfte. Die Anwaltskosten trägt jeder Ehegatte für seinen eigenen Anwalt selbst. Bei einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt können sich beide Partner die Kosten teilen, obwohl rechtlich nur der Mandant zahlungspflichtig ist.

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres etwa 3-6 Monate. Der Versorgungsausgleich kann das Verfahren um weitere 2-4 Monate verlängern, da die Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen müssen. Bei streitigen Scheidungen kann das Verfahren 1-3 Jahre oder länger dauern, insbesondere wenn Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht gerichtlich geklärt werden müssen.

Eine "Online-Scheidung" ist keine besondere Scheidungsart, sondern bezeichnet die Beauftragung eines Anwalts über das Internet. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder Videokonferenz, und Dokumente werden digital ausgetauscht. Das eigentliche Scheidungsverfahren läuft ganz normal vor dem Familiengericht ab. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Die Kosten sind identisch mit einer "normalen" Scheidung.

Seit 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar (BFH-Urteil). Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie ohne die Scheidung Ihre Existenzgrundlage verlieren würden – etwa bei nachgewiesener häuslicher Gewalt. In der Praxis werden Scheidungskosten daher fast nie steuerlich anerkannt.

Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung aller während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern. Dies betrifft gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester, Rürup und private Rentenversicherungen. Jeder Partner erhält die Hälfte der vom anderen in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften. Für jedes auszugleichende Anrecht erhöht sich der Verfahrenswert um 10%.

Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Verzicht ist möglich durch einen notariellen Ehevertrag oder eine Vereinbarung vor dem Familiengericht. Bei Ehen unter 3 Jahren entfällt der Versorgungsausgleich automatisch (kann aber auf Antrag durchgeführt werden). Das Gericht prüft, ob ein Verzicht nicht grob unbillig ist, insbesondere wenn dadurch ein Partner im Alter unversorgt wäre.

VKH erhalten Sie, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können. 2026 gelten folgende Freibeträge: 619 € Grundfreibetrag, 282 € Erwerbstätigenzuschlag, 400-623 € pro Kind (je nach Alter), plus angemessene Wohnkosten. Liegt Ihr bereinigtes Einkommen bei 0 €, werden alle Kosten übernommen. Bei geringem Einkommen sind Ratenzahlungen bis zu 48 Monate möglich.

Für den Scheidungsantrag benötigen Sie: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis des Trennungszeitpunkts, Einkommensnachweise beider Ehegatten (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide), ggf. Mietvertrag oder Nachweis der Wohnverhältnisse. Für den Versorgungsausgleich werden Renteninformationen aller Versorgungsträger angefordert – das übernimmt in der Regel das Gericht.

Folgesachen sind Angelegenheiten, die zusammen mit der Scheidung verhandelt werden können: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat. Jede Folgesache erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten. Außergerichtliche Einigungen über Folgesachen können erheblich Kosten sparen.

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026

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