Mietminderungs-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Mietminderung bei Wohnungsmängeln – mit über 60 kategorisierten Mängeln, tagesgenauer Berechnung und praxisnaher PDF-Mängelanzeige.

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⚠️ In der Regel keine Mietminderung ohne Mängelanzeige

Die Minderung setzt Kenntnis des Vermieters vom Mangel voraus (§ 536c BGB). Die sicherste Variante ist eine schriftliche Mängelanzeige. Erst ab Kenntnis des Vermieters können Sie mindern. Nutzen Sie unseren PDF-Generator für eine praxisnahe Mängelanzeige!

💡 Tagesgenaue Berechnung

Unser Rechner berechnet die Minderung tagesgenau. Wenn der Mangel z.B. nur 10 Tage bestand, wird nur für diese Zeit gemindert – nicht für den ganzen Monat.

💰 Mietdaten

Geben Sie Ihre Miete an. Die Minderung bezieht sich auf die Bruttomiete (Kaltmiete + Nebenkosten).

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Bruttomiete (Berechnungsgrundlage) 0,00 €

⚠️ Die „Zahlung unter Vorbehalt"-Strategie

Wenn Sie unsicher sind, ob die Minderung gerechtfertigt ist, zahlen Sie die Miete zunächst voll, aber unter Vorbehalt. So vermeiden Sie eine Kündigung wegen Mietrückstand und sichern Ihre Ansprüche für später.

📋 Textbaustein für die Überweisung

Miete [Monat/Jahr] - Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung wegen Mängeln gem. § 536 BGB. Mängelanzeige vom [Datum].
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Bruttomiete × Quote × (Tage ÷ 30) = Minderungsbetrag

📋 Ihre Mängel im Detail

📊 Hinweis zur Berechnung

✅ Nächste Schritte

1. Erstellen Sie eine schriftliche Mängelanzeige (PDF unten)
2. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung
3. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum
4. Mindern Sie erst nach Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter

📋 Ergebnis speichern

Speichern oder drucken Sie Ihren vollständigen Prüfbericht mit Berechnung, Grafiken und fertiger Mängelanzeige.

💰 Zahlen Sie vielleicht auch zu viel Miete?

Prüfen Sie mit unserem Mietpreisbremse-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist!

→ Zum Mietpreisbremse-Rechner
Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und stellt keine verbindliche rechtliche Bewertung dar. Die angezeigten Minderungsquoten sind Richtwerte basierend auf gängigen Mietminderungstabellen. Die tatsächliche Minderung hängt vom Einzelfall ab und kann abweichen. Eine falsche Minderungshöhe kann zu Mietrückständen und im Extremfall zur Kündigung führen. Bei Streitigkeiten empfehlen wir die Konsultation eines Mietrechtsspezialisten oder Mietervereins. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser – Ihre Daten werden nicht übertragen.

Mietminderung 2026: Der komplette Ratgeber für Mieter

Bei Mängeln in der Mietwohnung haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung (§ 536 BGB). Doch wie hoch darf die Minderung sein? Wann ist sie zulässig? Und wie berechnet man sie korrekt? Unser kostenloser Mietminderungs-Rechner gibt Ihnen Antworten – mit Richtwerten aus Mietminderungstabellen und praxisnaher PDF-Mängelanzeige.

Wann ist eine Mietminderung zulässig?

Eine Mietminderung ist zulässig, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt. Die Minderung entsteht zwar kraft Gesetzes (§ 536 BGB) – Sie müssen nicht erst klagen. Aber Vorsicht: Sie sollten erst nach Mängelanzeige und mit Bedacht mindern, da eine falsche Minderungshöhe zu Mietrückständen und im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen kann. Informieren Sie den Vermieter unverzüglich über den Mangel (§ 536c BGB).

Voraussetzungen für eine rechtmäßige Mietminderung:

  • Ein erheblicher Mangel liegt vor (nicht jede Kleinigkeit berechtigt zur Minderung)
  • Der Mangel wurde nicht vom Mieter verursacht
  • Der Vermieter wurde unverzüglich informiert (Mängelanzeige)
  • Sie haben den Mangel nicht bei Einzug akzeptiert

Mietminderungstabelle 2026: Übersicht nach Kategorien

Heizung & Warmwasser

MangelRichtwert Minderung
Heizungsausfall im Winter (unter 16°C)20-50%
Heizungsausfall (Wohnung unbewohnbar)50-100%
Heizung heizt nicht richtig10-20%
Warmwasserausfall (komplett)15-30%
Warmwasser nur lauwarm5-10%
Nachtabsenkung funktioniert nicht5%

Schimmel & Feuchtigkeit

MangelRichtwert Minderung
Leichter Schimmel im Bad5-10%
Schimmel in Wohnräumen10-20%
Großflächiger Schimmel (gesundheitsgefährdend)20-50%
Wohnung unbewohnbar wegen Schimmel100%
Feuchte Wände (ohne Schimmel)5-15%
Wasserschaden (Decke tropft)20-30%

Lärm

MangelRichtwert Minderung
Baulärm (tagsüber, werktags)10-25%
Baulärm (auch nachts/Wochenende)25-40%
Lärmender Nachbar (regelmäßig)10-20%
Diskothek/Gaststätte im Haus15-30%
Straßenlärm (neu entstanden)5-15%
Defekte Aufzug-Geräusche5-10%

Ungeziefer

MangelRichtwert Minderung
Kakerlaken/Schaben15-25%
Bettwanzen20-50%
Mäuse/Ratten10-25%
Silberfische (vereinzelt)0-5%
Wespen-/Hornissennest5-15%
Taubenbefall auf Balkon5-10%

Hinweis: Die angegebenen Werte sind Richtwerte aus gängigen Mietminderungstabellen. Die oberen Werte setzen erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigungen voraus. Die tatsächliche Minderung hängt vom Einzelfall ab (Intensität, Dauer, betroffene Räume) und wird im Streitfall vom Gericht individuell festgelegt.

So berechnen Sie die Mietminderung richtig

Die Mietminderung bezieht sich immer auf die Bruttomiete (Kaltmiete + Nebenkosten-Vorauszahlung), nicht nur auf die Kaltmiete! Auch die Nebenkosten sind gemindert, selbst wenn sie pauschal oder als Vorauszahlung vereinbart sind (BGH-Rechtsprechung).

Minderungsbetrag = Bruttomiete × Minderungsquote × (Tage mit Mangel ÷ 30)

Beispiel: Ihre Bruttomiete beträgt 1.000 €. Der Heizungsausfall (20% Minderung) dauerte 10 Tage.

Berechnung: 1.000 € × 20% × (10 ÷ 30) = 66,67 € Minderung

Kombinations-Logik: Mehrere Mängel gleichzeitig

Ein häufiger Irrtum: Viele Mieter glauben, dass sich Minderungsquoten einfach addieren lassen. Das ist rechtlich falsch!

Beispiel: Schimmel (20%) + Lärm (15%) = 35%? Nein!

Gerichte bilden bei mehreren Mängeln eine Gesamtabwägung, die typischerweise niedriger ausfällt als die Summe. Im obigen Beispiel wäre eine Gesamtquote von 25-30% realistischer.

Faustregel: Bei 2 Mängeln ca. 70-80% der Summe, bei 3+ Mängeln ca. 60-70%.

Die Mängelanzeige – Pflicht vor der Minderung

Bevor Sie mindern, sollten Sie den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren (§ 536c BGB). Ohne Kenntnis des Vermieters vom Mangel:

  • Kann die Minderung problematisch sein
  • Können Sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen (wenn der Mangel sich verschlimmert)
  • Riskieren Sie bei falscher Minderungshöhe eine Kündigung wegen Mietrückstand

Die sicherste Variante ist immer eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben.

Die Mängelanzeige sollte enthalten:

  1. Genaue Beschreibung des Mangels
  2. Zeitpunkt des Auftretens
  3. Fristsetzung zur Beseitigung (14 Tage angemessen)
  4. Ankündigung der Mietminderung
  5. Dokumentation (Fotos, Zeugen)

Zahlung unter Vorbehalt – Die sichere Alternative

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Minderung gerechtfertigt ist, können Sie die Miete zunächst voll, aber unter Vorbehalt zahlen. So vermeiden Sie:

  • Eine Kündigung wegen Mietrückstands
  • Mahnkosten und Verzugszinsen
  • Negative Schufa-Einträge

Textbaustein für den Verwendungszweck:

"Miete [Monat/Jahr] - Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung wegen Mängeln gem. § 536 BGB"

Heizungsausfall im Winter – Sonderfall mit hoher Minderung

Bei Heizungsausfall in der Heizperiode (01.10. - 30.04.) gelten besondere Regeln:

RaumtemperaturMinderung
16-18°C10-20%
12-16°C20-40%
unter 12°C40-70%
unter 10°C (Unbewohnbarkeit)70-100%

Wichtig: Dokumentieren Sie die Raumtemperatur mit einem Thermometer und protokollieren Sie täglich!

Lärmprotokoll – So dokumentieren Sie richtig

Bei Lärmbelästigung ist ein Lärmprotokoll unverzichtbar für die Beweisführung. Notieren Sie:

  • Datum und Uhrzeit
  • Art des Lärms (Musik, Bohren, Schreien, etc.)
  • Dauer der Störung
  • Lautstärke (subjektiv: leicht, mittel, stark)
  • Zeugen (falls vorhanden)

Führen Sie das Protokoll mindestens 2-4 Wochen, bevor Sie zum Vermieter gehen.

Häufige Fragen zur Mietminderung

Die Mietminderung entsteht kraft Gesetzes, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt (§ 536 BGB). Allerdings müssen Sie den Vermieter unverzüglich informieren (Mängelanzeige). Die Minderung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hatte – nicht rückwirkend! Vorsicht: Mindern Sie nicht vorschnell – eine zu hohe Minderung kann zu Mietrückständen führen. Nutzen Sie ggf. die Zahlung unter Vorbehalt.
Die Minderung bei Schimmel variiert: Leichter Schimmel im Bad: 5-10%, Schimmel in Wohnräumen: 10-20%, großflächiger Schimmel mit Gesundheitsgefahr: 20-50%, bei Unbewohnbarkeit bis zu 100%. Entscheidend sind Größe, Ort und Gesundheitsgefährdung. Wichtig: Dokumentieren Sie den Schimmel mit Fotos!
Ein Heizungsausfall im Sommer ist in der Regel kein erheblicher Mangel, da die Heizung nicht benötigt wird. Anders sieht es aus, wenn die Heizung auch für Warmwasser zuständig ist – dann ist eine Minderung von 10-15% möglich. Die Heizperiode gilt vom 01.10. bis 30.04.
Nein, die Minderungsquoten werden nicht einfach addiert! Gerichte bilden eine Gesamtquote, die oft niedriger ist als die Summe. Bei 20% Schimmel + 15% Lärm ergibt sich typischerweise 25-30%, nicht 35%. Unser Rechner berücksichtigt diese Kombinations-Logik automatisch.
Gesetzlich ist keine Schriftform vorgeschrieben. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Mängelanzeige (per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) jedoch dringend zu empfehlen. Dokumentieren Sie den Mangel zusätzlich mit Fotos, Datum und ggf. Zeugen.
Wenn der Vermieter den Mangel bestreitet, müssen Sie als Mieter den Mangel beweisen. Daher ist gute Dokumentation wichtig: Fotos mit Datum, Zeugen, Lärmprotokolle, Temperaturmessungen. Bei Streit können Sie einen Gutachter hinzuziehen oder sich an den Mieterverein wenden.
Bei berechtigter Mietminderung: Nein. Bei unberechtigter oder zu hoher Minderung: Ja! Wenn Sie zu viel mindern und 2 Monatsmieten Rückstand auflaufen, droht fristlose Kündigung. Daher im Zweifel: Voll zahlen unter Vorbehalt und erst klären lassen.
Sie dürfen mindern, solange der Mangel besteht. Sobald der Vermieter den Mangel beseitigt hat, endet das Minderungsrecht. Wurde der Mangel z.B. nach 10 Tagen behoben, dürfen Sie nur für diese 10 Tage anteilig mindern, nicht für den ganzen Monat.
Ein Mangel ist erheblich, wenn er die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung spürbar einschränkt. Kleinigkeiten wie ein tropfender Wasserhahn, leichte Gebrauchsspuren oder einzelne Silberfische berechtigen meist nicht zur Minderung. Heizungsausfall, Schimmel oder dauerhafte Lärmbelästigung dagegen schon.
Die Minderung bezieht sich auf die Bruttomiete (Warmmiete), also Kaltmiete + Nebenkosten-Vorauszahlung. Das ist für Sie als Mieter günstiger, da die Basis höher ist. Beispiel: Bei 1.000 € Bruttomiete und 20% Minderung sparen Sie 200 €, nicht nur 20% der Kaltmiete.

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026