📝 Kündigung als Mieter
Berechnen Sie, wann Sie frühestens aus Ihrem Mietvertrag rauskommen und bis wann die Kündigung eingehen muss.
💡 Gut zu wissen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate (§ 573c BGB). Eine kürzere Frist kann im Mietvertrag wirksam vereinbart sein. Eine längere Frist ist dagegen unwirksam – dann gelten automatisch 3 Monate.
⚠️ Die 3-Werktage-Falle
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💰 Zahlen Sie für die verbleibende Zeit zu viel Miete?
Prüfen Sie mit unserem Mietpreisbremse-Rechner, ob Sie vor dem Auszug noch Geld zurückfordern können!
→ Zum Mietpreisbremse-Rechner🔑 Eigenbedarf-Prüfung
Prüfen Sie, ob die Kündigung Ihres Vermieters wirksam ist und wie lange Sie noch bleiben dürfen.
💡 Ihre Optionen
Prüfen Sie die Kündigung genau. Bei Eigenbedarf muss der Vermieter den Bedarf konkret begründen.
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📅 Rückwärts-Planung vom Umzugstermin
Sie wissen, wann Sie einziehen wollen? Wir berechnen, wann Sie spätestens kündigen müssen – ohne doppelte Miete.
⚠️ Doppelte Miete vermeiden
Mietverträge enden immer zum Monatsende. Wenn Ihr neuer Vertrag am 1. beginnt, haben Sie idealerweise keine Überschneidung. Planen Sie aber 1-2 Tage Puffer für den Umzug ein!
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⚡ Schneller aus dem Mietvertrag
Die 3-Monats-Frist ist zu lang? Prüfen Sie Ihre Optionen für einen früheren Auszug.
💡 Wichtig: Kein Rechtsanspruch
Sie haben keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag oder Nachmieterstellung. Der Vermieter muss nicht zustimmen. Mit den richtigen Argumenten (Nachmieter + Verzicht auf Renovierung) steigt aber die Chance erheblich!
✅ Gute Chancen auf Zustimmung
Mit Nachmieterstellung und Verzicht auf Renovierung haben Sie gute Karten!
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Kündigungsfrist Mietvertrag 2026: Der komplette Ratgeber
Die Kündigung eines Mietvertrags ist an strenge Fristen gebunden. Wer den 3. Werktag verpasst oder die Frist falsch berechnet, muss unter Umständen monatelang doppelte Miete zahlen. Unser kostenloser Kündigungsfrist-Rechner hilft Ihnen, alle Fristen exakt zu berechnen – inklusive Feiertags-Check für 2026 und praxisnahem Kündigungsschreiben als PDF.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter (§ 573c BGB)
Als Mieter haben Sie es relativ einfach: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (§ 573c BGB) – unabhängig von der Wohndauer. Eine kürzere Frist kann im Mietvertrag wirksam zu Ihren Gunsten vereinbart sein. Eine längere Frist für Mieter ist dagegen unwirksam – dann gelten automatisch 3 Monate.
Die Formel für Mieter:
Kündigung bis 3. Werktag im Monat X → Mietende am letzten Tag des Monats X+3
Beispiel: Kündigung geht am 3. Januar 2026 beim Vermieter ein → Mietvertrag endet am 30. April 2026.
Die 3-Werktage-Regel – Die größte Fehlerquelle
Die meisten Mieter scheitern an der korrekten Berechnung der Zugangs-Deadline. Die Regel klingt einfach: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugegangen sein. Aber:
- Der Samstag zählt als Werktag! Das wissen die wenigsten.
- Sonntage und Feiertage zählen nicht als Werktage.
- Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum!
- Feiertage verschieben die Deadline nach hinten.
Beispiele für 2026
| Monat 2026 | 1. des Monats | Feiertag? | 3. Werktag = Deadline |
|---|---|---|---|
| Januar | Donnerstag | Neujahr (1.1.) | 5. Januar (Mo) |
| Februar | Sonntag | – | 4. Februar (Mi) |
| Mai | Freitag | Tag der Arbeit (1.5.) | 5. Mai (Di) |
| Oktober | Donnerstag | Tag der Deutschen Einheit (3.10.) | 6. Oktober (Di) |
| Dezember | Dienstag | – | 3. Dezember (Do) |
Die Kündigungsfrist für Vermieter (gestaffelt nach Wohndauer)
Für Vermieter ist die Frist länger und staffelt sich nach der Wohndauer des Mieters:
| Wohndauer | Kündigungsfrist Vermieter | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate | Einzug 01.01.2022 → 3 Monate Frist |
| 5–8 Jahre | 6 Monate | Einzug 01.01.2019 → 6 Monate Frist |
| Über 8 Jahre | 9 Monate | Einzug 01.01.2016 → 9 Monate Frist |
Wichtig: Der Vermieter braucht immer einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund:
- Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) – Vermieter oder Familienangehörige wollen einziehen
- Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) – Mietrückstand, Störung, etc.
- Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) – Wirtschaftliche Verwertung unmöglich
Sperrfristen bei Umwandlung in Eigentum
Wurde eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und dann verkauft, gilt eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. Diese ist bundesweit mindestens 3 Jahre, kann aber in Städten mit Wohnungsmangel auf bis zu 10 Jahre verlängert sein:
| Stadt/Region | Sperrfrist |
|---|---|
| Berlin | 10 Jahre |
| München | 10 Jahre |
| Hamburg | 10 Jahre |
| Frankfurt, Köln, Stuttgart | 8–10 Jahre (je nach Verordnung) |
| Standard bundesweit | 3 Jahre |
So versenden Sie die Kündigung richtig
Der Zugang der Kündigung muss nachweisbar sein. Empfohlen wird:
- Einschreiben mit Rückschein: Sie erhalten eine Bestätigung, wann der Brief zugestellt wurde.
- Einwurfeinschreiben: Günstiger, aber nur der Einwurf wird dokumentiert.
- Persönliche Übergabe mit Zeuge: Kostenlos, aber Sie brauchen einen unbeteiligten Zeugen.
- Bote mit Empfangsbestätigung: Eine Person übergibt das Schreiben und lässt sich den Empfang quittieren.
Postlaufzeit einplanen: Rechnen Sie mit 2-3 Werktagen für die Zustellung. Versenden Sie die Kündigung mindestens 5 Tage vor der Deadline!
Aufhebungsvertrag: Schneller raus ohne Frist
Wenn die 3-Monats-Frist zu lang ist, können Sie versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zu schließen. So erhöhen Sie Ihre Chancen:
- Nachmieter stellen: Präsentieren Sie 2-3 solvente Kandidaten mit Bonitätsnachweis.
- Verzicht anbieten: Verzichten Sie auf Rückforderung der Kaution oder auf Schönheitsreparaturen.
- Guten Grund nennen: Berufliche Versetzung oder Familienzuwachs wirken überzeugender.
- Win-Win schaffen: Der Vermieter kann die Miete bei Neuvermietung oft erhöhen.
Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Akzeptanz eines Nachmieters oder einen Aufhebungsvertrag!
Sonderkündigungsrechte
In bestimmten Fällen können Sie auch außerordentlich kündigen:
- Mieterhöhung: Nach Ankündigung einer Mieterhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB).
- Modernisierungsankündigung: Bei angekündigten Modernisierungsmaßnahmen (§ 555e BGB).
- Gesundheitsgefahr: Bei erheblichen Mängeln (Schimmel, etc.).
- Tod des Mieters: Erben können mit Monatsfrist kündigen (§ 580 BGB).
Widerspruch gegen Vermieterkündigung (Sozialklausel)
Wurden Sie vom Vermieter gekündigt, können Sie unter Umständen Widerspruch einlegen (§ 574 BGB – Sozialklausel). Härtegründe können sein:
- Hohes Alter oder Krankheit
- Schwangerschaft
- Schulpflichtige Kinder (Schuljahr nicht unterbrechen)
- Kein angemessener Ersatzwohnraum verfügbar
- Lange Wohndauer und Verwurzelung im Viertel
Frist: Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Mietende beim Vermieter eingehen!
Häufige Fragen zur Mietkündigung
Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026