Kündigungsfrist-Rechner Mietvertrag 2026

Berechnen Sie Ihre exakte Kündigungsfrist – mit 3-Werktage-Check, Feiertags-Berücksichtigung und kostenlosem Kündigungsschreiben als PDF.

📝 Kündigung als Mieter

Berechnen Sie, wann Sie frühestens aus Ihrem Mietvertrag rauskommen und bis wann die Kündigung eingehen muss.

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💡 Gut zu wissen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate (§ 573c BGB). Eine kürzere Frist kann im Mietvertrag wirksam vereinbart sein. Eine längere Frist ist dagegen unwirksam – dann gelten automatisch 3 Monate.

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Ihre Kündigungsfrist
Details zur Kündigung
Mietende möglich zum
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Kündigungsfrist
3 Monate
Spätester Zugang
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3. Werktag des Monats
Empfohlener Versand
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Per Einschreiben

⚠️ Die 3-Werktage-Falle

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Spätester Versand per Einschreiben (Puffer für Post)
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Spätester Zugang beim Vermieter (3. Werktag)
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Kündigungsfrist beginnt (Monatsende)
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Mietvertrag endet – Schlüsselübergabe

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🔑 Eigenbedarf-Prüfung

Prüfen Sie, ob die Kündigung Ihres Vermieters wirksam ist und wie lange Sie noch bleiben dürfen.

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Prüfungsergebnis
Details zur Kündigung
Wohndauer
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Kündigungsfrist Vermieter
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Je nach Wohndauer
Frühestes Mietende
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Widerspruchsfrist
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2 Monate vor Mietende

💡 Ihre Optionen

Prüfen Sie die Kündigung genau. Bei Eigenbedarf muss der Vermieter den Bedarf konkret begründen.

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📅 Rückwärts-Planung vom Umzugstermin

Sie wissen, wann Sie einziehen wollen? Wir berechnen, wann Sie spätestens kündigen müssen – ohne doppelte Miete.

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⚠️ Doppelte Miete vermeiden

Mietverträge enden immer zum Monatsende. Wenn Ihr neuer Vertrag am 1. beginnt, haben Sie idealerweise keine Überschneidung. Planen Sie aber 1-2 Tage Puffer für den Umzug ein!

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Ihr Kündigungsplan
So vermeiden Sie doppelte Miete
Kündigung versenden bis
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Per Einschreiben
Zugang beim Vermieter bis
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Mietende alte Wohnung
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Einzug neue Wohnung
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Spätester Versand der Kündigung (Einschreiben!)
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Spätester Zugang beim Vermieter (3. Werktag)
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Mietende & Schlüsselübergabe alte Wohnung
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Einzug in neue Wohnung 🎉

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⚡ Schneller aus dem Mietvertrag

Die 3-Monats-Frist ist zu lang? Prüfen Sie Ihre Optionen für einen früheren Auszug.

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💡 Wichtig: Kein Rechtsanspruch

Sie haben keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag oder Nachmieterstellung. Der Vermieter muss nicht zustimmen. Mit den richtigen Argumenten (Nachmieter + Verzicht auf Renovierung) steigt aber die Chance erheblich!

Ihre Optionen
So kommen Sie schneller raus
Reguläres Mietende (3 Monate)
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Gewünschtes Auszugsdatum
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Monate früher
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Potenzielle Ersparnis
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✅ Gute Chancen auf Zustimmung

Mit Nachmieterstellung und Verzicht auf Renovierung haben Sie gute Karten!

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Regelungen des § 573c BGB und berücksichtigen nicht alle Sonderfälle (Zeitmietvertrag, Kündigungsausschluss, Staffelmiete, Indexmiete, möblierte Wohnungen etc.). Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Mietrechtsspezialisten oder Mietervereins. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser – Ihre Daten werden nicht übertragen.

Kündigungsfrist Mietvertrag 2026: Der komplette Ratgeber

Die Kündigung eines Mietvertrags ist an strenge Fristen gebunden. Wer den 3. Werktag verpasst oder die Frist falsch berechnet, muss unter Umständen monatelang doppelte Miete zahlen. Unser kostenloser Kündigungsfrist-Rechner hilft Ihnen, alle Fristen exakt zu berechnen – inklusive Feiertags-Check für 2026 und praxisnahem Kündigungsschreiben als PDF.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter (§ 573c BGB)

Als Mieter haben Sie es relativ einfach: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (§ 573c BGB) – unabhängig von der Wohndauer. Eine kürzere Frist kann im Mietvertrag wirksam zu Ihren Gunsten vereinbart sein. Eine längere Frist für Mieter ist dagegen unwirksam – dann gelten automatisch 3 Monate.

Die Formel für Mieter:

Kündigung bis 3. Werktag im Monat X → Mietende am letzten Tag des Monats X+3

Beispiel: Kündigung geht am 3. Januar 2026 beim Vermieter ein → Mietvertrag endet am 30. April 2026.

Die 3-Werktage-Regel – Die größte Fehlerquelle

Die meisten Mieter scheitern an der korrekten Berechnung der Zugangs-Deadline. Die Regel klingt einfach: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugegangen sein. Aber:

  • Der Samstag zählt als Werktag! Das wissen die wenigsten.
  • Sonntage und Feiertage zählen nicht als Werktage.
  • Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum!
  • Feiertage verschieben die Deadline nach hinten.

Beispiele für 2026

Monat 2026 1. des Monats Feiertag? 3. Werktag = Deadline
Januar Donnerstag Neujahr (1.1.) 5. Januar (Mo)
Februar Sonntag 4. Februar (Mi)
Mai Freitag Tag der Arbeit (1.5.) 5. Mai (Di)
Oktober Donnerstag Tag der Deutschen Einheit (3.10.) 6. Oktober (Di)
Dezember Dienstag 3. Dezember (Do)
⚠️ Achtung: In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Feiertage (z.B. Heilige Drei Könige am 6. Januar in BW, BY, ST). Unser Rechner berücksichtigt alle landesspezifischen Feiertage!

Die Kündigungsfrist für Vermieter (gestaffelt nach Wohndauer)

Für Vermieter ist die Frist länger und staffelt sich nach der Wohndauer des Mieters:

Wohndauer Kündigungsfrist Vermieter Beispiel
Bis 5 Jahre 3 Monate Einzug 01.01.2022 → 3 Monate Frist
5–8 Jahre 6 Monate Einzug 01.01.2019 → 6 Monate Frist
Über 8 Jahre 9 Monate Einzug 01.01.2016 → 9 Monate Frist

Wichtig: Der Vermieter braucht immer einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund:

  • Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) – Vermieter oder Familienangehörige wollen einziehen
  • Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) – Mietrückstand, Störung, etc.
  • Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) – Wirtschaftliche Verwertung unmöglich

Sperrfristen bei Umwandlung in Eigentum

Wurde eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und dann verkauft, gilt eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. Diese ist bundesweit mindestens 3 Jahre, kann aber in Städten mit Wohnungsmangel auf bis zu 10 Jahre verlängert sein:

Stadt/Region Sperrfrist
Berlin 10 Jahre
München 10 Jahre
Hamburg 10 Jahre
Frankfurt, Köln, Stuttgart 8–10 Jahre (je nach Verordnung)
Standard bundesweit 3 Jahre

So versenden Sie die Kündigung richtig

Der Zugang der Kündigung muss nachweisbar sein. Empfohlen wird:

  1. Einschreiben mit Rückschein: Sie erhalten eine Bestätigung, wann der Brief zugestellt wurde.
  2. Einwurfeinschreiben: Günstiger, aber nur der Einwurf wird dokumentiert.
  3. Persönliche Übergabe mit Zeuge: Kostenlos, aber Sie brauchen einen unbeteiligten Zeugen.
  4. Bote mit Empfangsbestätigung: Eine Person übergibt das Schreiben und lässt sich den Empfang quittieren.

Postlaufzeit einplanen: Rechnen Sie mit 2-3 Werktagen für die Zustellung. Versenden Sie die Kündigung mindestens 5 Tage vor der Deadline!

Aufhebungsvertrag: Schneller raus ohne Frist

Wenn die 3-Monats-Frist zu lang ist, können Sie versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zu schließen. So erhöhen Sie Ihre Chancen:

  • Nachmieter stellen: Präsentieren Sie 2-3 solvente Kandidaten mit Bonitätsnachweis.
  • Verzicht anbieten: Verzichten Sie auf Rückforderung der Kaution oder auf Schönheitsreparaturen.
  • Guten Grund nennen: Berufliche Versetzung oder Familienzuwachs wirken überzeugender.
  • Win-Win schaffen: Der Vermieter kann die Miete bei Neuvermietung oft erhöhen.

Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Akzeptanz eines Nachmieters oder einen Aufhebungsvertrag!

Sonderkündigungsrechte

In bestimmten Fällen können Sie auch außerordentlich kündigen:

  • Mieterhöhung: Nach Ankündigung einer Mieterhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB).
  • Modernisierungsankündigung: Bei angekündigten Modernisierungsmaßnahmen (§ 555e BGB).
  • Gesundheitsgefahr: Bei erheblichen Mängeln (Schimmel, etc.).
  • Tod des Mieters: Erben können mit Monatsfrist kündigen (§ 580 BGB).

Widerspruch gegen Vermieterkündigung (Sozialklausel)

Wurden Sie vom Vermieter gekündigt, können Sie unter Umständen Widerspruch einlegen (§ 574 BGB – Sozialklausel). Härtegründe können sein:

  • Hohes Alter oder Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Schulpflichtige Kinder (Schuljahr nicht unterbrechen)
  • Kein angemessener Ersatzwohnraum verfügbar
  • Lange Wohndauer und Verwurzelung im Viertel

Frist: Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Mietende beim Vermieter eingehen!

Häufige Fragen zur Mietkündigung

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate (§ 573c BGB). Eine kürzere Frist kann wirksam vereinbart sein, eine längere Frist für Mieter ist unwirksam – dann gelten automatisch 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Ja, der Samstag zählt im Mietrecht als Werktag! Das ist eine der häufigsten Fehlerquellen. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. Beispiel: Ist der 1. ein Donnerstag ohne Feiertag, sind Do (1.), Fr (2.) und Sa (3.) die drei Werktage – die Deadline ist also der 3.
Fällt ein Feiertag in die ersten drei Kalendertage, verschiebt sich die Deadline entsprechend. Beispiel Mai 2026: Der 1. Mai ist ein Feiertag (Freitag). Also zählen: Sa (2.) = 1. Werktag, Mo (4.) = 2. Werktag, Di (5.) = 3. Werktag. Deadline ist der 5. Mai.
Die Kündigungsfrist für Vermieter staffelt sich nach Wohndauer: Bis 5 Jahre: 3 Monate, 5-8 Jahre: 6 Monate, über 8 Jahre: 9 Monate. Zusätzlich braucht der Vermieter einen gesetzlichen Kündigungsgrund (Eigenbedarf, Pflichtverletzung, Verwertungskündigung).
Ein Rechtsanspruch auf Nachmieterstellung gibt es nicht. Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren. Aber: Viele Vermieter lassen sich auf einen Aufhebungsvertrag ein, wenn Sie solvente Nachmieter präsentieren und ggf. auf Schönheitsreparaturen verzichten. Das ist Verhandlungssache.
Wurde eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. Diese beträgt bundesweit mindestens 3 Jahre, kann aber in Städten wie Berlin, München oder Hamburg auf bis zu 10 Jahre verlängert sein. Eine Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist ist unwirksam!
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (eigenhändige Unterschrift!). Empfohlen wird Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben. Alternativ: Persönliche Übergabe mit Zeuge und Empfangsbestätigung. Wichtig: Der Zugang beim Vermieter muss nachweisbar sein, nicht das Absendedatum!
Ja, bei Härtefällen können Sie Widerspruch nach § 574 BGB einlegen (Sozialklausel). Härtegründe sind z.B. hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder fehlender Ersatzwohnraum. Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Mietende beim Vermieter eingehen.
Ja, in bestimmten Fällen: Nach Mieterhöhungsankündigung (§ 561 BGB), nach Modernisierungsankündigung (§ 555e BGB), bei erheblichen Mängeln, und Erben können mit Monatsfrist kündigen (§ 580 BGB). Das Sonderkündigungsrecht ist meist an bestimmte Fristen gebunden.
Mieter: Nein, Sie müssen keinen Grund angeben. Vermieter: Ja, der Vermieter muss einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund nennen und diesen konkret begründen. Bei Eigenbedarf muss z.B. angegeben werden, wer einziehen soll und warum.

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026