Trennungsjahr-Rechner 2026
Der umfassendste Trennungsjahr-Rechner Deutschlands: Berechnen Sie das Ende Ihres Trennungsjahres, erstellen Sie ein praxisnahes Beweis-Protokoll, überwachen Sie Steuerfristen und dokumentieren Sie alles für Ihren Anwalt.
Trennungsjahr berechnen
Geben Sie Ihr Trennungsdatum ein und erfahren Sie sofort, wann Sie die Scheidung einreichen können.
Checkliste: Rechtswirksame Trennung
Prüfen Sie, ob Ihre Trennung die rechtlichen Kriterien nach § 1567 BGB erfüllt – auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung.
§ 1567 BGB: "Trennung von Tisch und Bett"
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich.
Kriterien für eine rechtswirksame Trennung:
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✓🛏️ Getrennte SchlafzimmerSie schlafen in verschiedenen Räumen und führen keine eheliche Gemeinschaft mehr.
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✓🍳 Keine regelmäßige gemeinsame HaushaltsführungÜberwiegend getrenntes Kochen und Essen. Gelegentliche gemeinsame Mahlzeiten aus Praktikabilität schaden nicht.
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✓🛒 Überwiegend getrenntes EinkaufenJeder kauft grundsätzlich seine eigenen Lebensmittel. Gelegentliche Einkäufe „aus Praktikabilität" sind unschädlich.
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✓👕 Grundsätzlich getrennte WäscheÜberwiegend getrennte Wäschepflege. Wäsche für gemeinsame Kinder ist unproblematisch.
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✓💳 Getrennte FinanzenSeparate Konten, keine gemeinsamen Ausgaben außer Fixkosten (Miete, Strom).
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✓🎭 Keine gemeinsame FreizeitKeine gemeinsamen Ausflüge, Urlaube oder Freizeitaktivitäten als Paar.
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✓👥 Gegenüber Dritten als getrenntFamilie, Freunde, Arbeitgeber wissen von der Trennung.
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✓📝 Schriftliche TrennungsmitteilungDer Partner wurde schriftlich über den Trennungswillen informiert (E-Mail, Brief, SMS).
Tipp: Gelegentliche Gefälligkeiten sind erlaubt
Kurze Gespräche, gelegentliche Gefälligkeiten (z.B. Post annehmen) oder gemeinsame Elternpflichten schaden der Trennung nicht. Entscheidend ist, dass keine "häusliche Gemeinschaft" mehr besteht.
Beweis-Protokoll-Generator
Erstellen Sie ein praxisnahes Dokument, das die "Trennung von Tisch und Bett" nach § 1567 BGB dokumentiert – als Gedächtnisstütze oder Bestätigung für Ihren Anwalt.
Warum ist das wichtig?
Vor Gericht bestreiten Partner häufig das Trennungsdatum, um die Scheidung zu verzögern oder finanzielle Vorteile zu erlangen. Mit diesem Protokoll dokumentieren Sie zeitnah die Umstände Ihrer Trennung.
Hinweis zur Beweiskraft
Dieses Protokoll ist kein formeller Beweis, sondern dient als Gedächtnisstütze und Glaubhaftmachung Ihres Parteivortrags. Es ersetzt keine Zeugenaussagen oder Urkunden, erhöht aber die Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung vor Gericht erheblich.
Tipp für Ihren Anwalt
Dieses Protokoll ist kein rechtsgültiges Dokument, aber eine wertvolle Gedächtnisstütze. Ihr Anwalt kann darauf basierend eine eidesstattliche Versicherung vorbereiten, falls das Trennungsdatum vor Gericht bestritten wird.
Steuerklassen-Wechsel-Wächter
Der Wechsel der Steuerklasse ist Pflicht – aber das Timing ist entscheidend. Verpassen Sie nicht die Frist!
Gesetzliche Regelung (§ 26 EStG)
Maßgeblich ist, ob Sie am 31. Dezember des Jahres dauerhaft getrennt leben. Ist dies der Fall, müssen Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres in die Steuerklasse 1 oder 4 wechseln. Im Trennungsjahr selbst können Sie noch die bisherige Steuerklasse behalten. Bei verspätetem Wechsel drohen Nachzahlungen.
Tipp: Getrennte Veranlagung im Trennungsjahr
Im Trennungsjahr haben Sie noch die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung. Ein Steuerberater kann berechnen, welche Variante für Sie günstiger ist.
Versöhnungsversuch-Tracker
Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht! Dokumentieren Sie hier Ihre Versöhnungsphasen.
§ 1567 Abs. 2 BGB: Die 3-Monats-Regel
Ein Versöhnungsversuch von bis zu 3 Monaten unterbricht das Trennungsjahr NICHT. Die Zeit vor dem Versuch wird angerechnet. Der Gesetzgeber möchte Versöhnungsversuche ausdrücklich nicht bestrafen.
🔄 Versöhnungsversuche dokumentieren
Tragen Sie hier Zeiträume ein, in denen Sie einen Versöhnungsversuch unternommen haben:
Was gilt als Versöhnungsversuch?
Ein Versöhnungsversuch liegt vor, wenn Sie wieder als Ehepaar zusammenleben – mit gemeinsamer Haushaltsführung und ehelicher Gemeinschaft. Gelegentliche Treffen oder gemeinsame Aktivitäten wegen der Kinder zählen NICHT als Versöhnung.
Achtung bei Versöhnung über 3 Monate
Wenn die Versöhnung länger als 3 Monate dauert, beginnt das Trennungsjahr nach erneutem Scheitern komplett von vorne. Die vorherige Zeit wird NICHT angerechnet.
Wohnraum & Hausrat-Checkliste
Wer bleibt in der Wohnung? Wer kündigt den Mietvertrag? Klären Sie die wichtigsten Fragen zur Wohnsituation.
🏠 Wie ist Ihre Wohnsituation?
Mietwohnung – Beide im Mietvertrag
Sie sind beide Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen.
Mietwohnung – Einer im Mietvertrag
Nur ein Partner ist Hauptmieter, der andere lebt mit.
Eigentum – Beiden gehörend
Die Immobilie gehört Ihnen beiden (Miteigentum).
Eigentum – Einem gehörend
Die Immobilie gehört nur einem Partner allein.
🪑 Hausrat-Aufteilung
Grundregel zur Hausrat-Aufteilung
Während des Trennungsjahres: Jeder behält, was er für den eigenen Haushalt braucht. Der andere muss Nutzung dulden. Nach der Scheidung: Gerechte Aufteilung nach Billigkeitsgrundsätzen – nicht zwingend 50:50.
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✓Inventarliste erstellenDokumentieren Sie alle wertvollen Gegenstände mit Fotos und geschätztem Wert.
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✓Persönliche Gegenstände kennzeichnenWas haben Sie vor der Ehe besessen? Was wurde Ihnen geschenkt oder vererbt?
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✓Einvernehmliche Lösung suchenVersuchen Sie, sich gütlich zu einigen. Ein Streit vor Gericht kostet mehr als die meisten Möbel wert sind.
Achtung: Wohnungszuweisung bei Gewalt
Bei häuslicher Gewalt können Sie beim Familiengericht eine sofortige Wohnungszuweisung beantragen (§ 1361b BGB, Gewaltschutzgesetz). Der gewalttätige Partner muss dann sofort ausziehen – unabhängig von Eigentum oder Mietvertrag.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Regelungen (insbesondere § 1567 BGB) und können im Einzelfall abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht. Hilfe.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Berechnungen.
Trennungsjahr 2026: Alles was Sie wissen müssen
Das Trennungsjahr ist eine zwingende Voraussetzung für die Scheidung in Deutschland. Gemäß § 1565 BGB kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie "gescheitert" ist – und das Scheitern wird vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Unser Trennungsjahr-Rechner hilft Ihnen, diesen wichtigen Zeitraum zu berechnen, zu dokumentieren und optimal zu nutzen.
Was bedeutet "Trennung" rechtlich?
Nach § 1567 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte diese erkennbar nicht wiederherstellen will. Das bedeutet konkret:
- Keine gemeinsame Haushaltsführung: Getrenntes Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen
- Keine eheliche Gemeinschaft: Getrennte Schlafzimmer, keine Intimität
- Getrennte Finanzen: Keine gemeinsamen Ausgaben (außer Fixkosten)
- Keine gemeinsame Freizeit als Paar: Kein gemeinsamer Urlaub, keine Paaraktivitäten
Wichtig: Die Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich! Das Gesetz spricht von "Trennung von Tisch und Bett". Diese Option ist besonders relevant, wenn aus finanziellen Gründen ein Auszug nicht sofort möglich ist.
Trennung in der gemeinsamen Wohnung: So funktioniert es
Viele Paare fragen sich: "Ab wann gilt man als getrennt lebend in der gemeinsamen Wohnung?" Die Antwort: Sobald Sie die Kriterien der räumlichen Trennung erfüllen. Das bedeutet praktisch:
- Jeder hat seinen eigenen Bereich (idealerweise getrennte Schlafzimmer)
- Jeder versorgt sich selbst (Kochen, Einkaufen)
- Gemeinsame Bereiche wie Küche und Bad werden nur einzeln genutzt (zeitlich versetzt)
- Keine gemeinsamen Mahlzeiten am Tisch
- Getrennte Konten für laufende Ausgaben
Unser Trennungs-Check hilft Ihnen zu überprüfen, ob Ihre Trennung die rechtlichen Kriterien erfüllt.
Warum ist die Dokumentation so wichtig?
Ein häufiges Problem vor dem Familiengericht: Der Partner bestreitet das Trennungsdatum, um die Scheidung zu verzögern oder finanzielle Vorteile zu erlangen. Mit unserem Beweis-Protokoll-Generator dokumentieren Sie zeitnah:
- Das genaue Trennungsdatum und die Umstände
- Die Art der räumlichen Trennung
- Zeugen, die die Trennung bestätigen können
- Maßnahmen zur finanziellen Trennung (Konten, Daueraufträge)
Dieses Protokoll dient als Gedächtnisstütze für Sie und Ihren Anwalt. Es kann bei Bedarf als Grundlage für eine eidesstattliche Versicherung dienen.
Steuerklassenwechsel: Die wichtigste Frist im Trennungsjahr
Ein Thema, das viele Paare übersehen: Der Steuerklassenwechsel. Die Regelung ist klar, aber oft missverstanden:
- Im Trennungsjahr: Sie können noch die bisherige Steuerklasse behalten (3/5 oder 4/4)
- Ab 1. Januar des Folgejahres: Wechsel in Steuerklasse 1 oder 4 ist Pflicht
- Bei verspätetem Wechsel: Hohe Steuernachzahlungen drohen!
Unser Steuerklassen-Wächter berechnet automatisch, bis wann Sie handeln müssen, und erinnert Sie rechtzeitig an diese wichtige Frist.
Versöhnungsversuche: Die 3-Monats-Regel verstehen
Der Gesetzgeber möchte Versöhnungsversuche nicht bestrafen. Deshalb gilt nach § 1567 Abs. 2 BGB: Ein Versöhnungsversuch bis zu 3 Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht. Die Zeit vor dem Versöhnungsversuch wird voll angerechnet.
Dauert die Versöhnung länger als 3 Monate und scheitert dann, beginnt das Trennungsjahr allerdings komplett von vorne. Unser Versöhnungs-Tracker hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Wohnung und Hausrat: Wer bleibt, wer geht?
Während des Trennungsjahres haben grundsätzlich beide Partner das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben – unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht oder Eigentümer ist (§ 1361b BGB). Nur in Härtefällen (z.B. häusliche Gewalt) kann das Gericht einem Partner die Wohnung zuweisen.
Unsere Wohnraum-Checkliste zeigt Ihnen je nach Ihrer Situation (Miete/Eigentum, wer im Vertrag steht) die konkreten rechtlichen Optionen und Handlungsempfehlungen.
Timeline: So läuft eine typische Trennung ab
- Tag 1: Trennung – Sie teilen Ihrem Partner mit, dass Sie sich trennen möchten. Ab jetzt läuft das Trennungsjahr.
- Erste Wochen: Organisation – Räumliche Trennung herstellen, getrennte Konten einrichten, Dokumentation beginnen.
- Ende des Kalenderjahres: Steuerklasse prüfen – Muss ab 1. Januar gewechselt werden?
- Nach ca. 9-10 Monaten: Anwalt kontaktieren – Scheidungsantrag vorbereiten.
- Nach ca. 10-11 Monaten: Scheidungsantrag einreichen – Das Gericht braucht 2-3 Monate für die Bearbeitung.
- Nach 12 Monaten: Trennungsjahr abgelaufen – Scheidungstermin kann stattfinden.
Härtefallscheidung: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
In seltenen Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). Das gilt, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner eine "unzumutbare Härte" darstellt, z.B. bei:
- Schwerer häuslicher Gewalt
- Schwerer Alkohol- oder Drogensucht des Partners
- Schwangerschaft durch einen anderen Mann
- Schweren Straftaten gegen den Ehegatten
Die Härtefallscheidung wird von Gerichten sehr restriktiv gehandhabt. In den meisten Fällen ist es einfacher, das Trennungsjahr abzuwarten.
Kosten und Unterhalt während des Trennungsjahres
Während des Trennungsjahres bestehen bereits Unterhaltsansprüche:
- Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB): Der wirtschaftlich schwächere Partner kann Unterhalt verlangen
- Kindesunterhalt: Der betreuende Elternteil kann Unterhalt für die Kinder verlangen
- Nutzungsentschädigung: Wer die gemeinsame Wohnung allein nutzt, muss ggf. zahlen
Nutzen Sie unseren Trennungsunterhalt-Check und den Kindesunterhalt-Rechner, um Ihre Ansprüche zu berechnen.
Häufig gestellte Fragen zum Trennungsjahr
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trennung und Scheidung
Sie gelten als getrennt, wenn Sie innerhalb der gemeinsamen Wohnung "von Tisch und Bett" getrennt leben (§ 1567 BGB). Das bedeutet konkret: getrennte Schlafzimmer, kein gemeinsames Kochen/Einkaufen/Wäsche waschen, getrennte Finanzen und keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Paar. Gelegentliche Gefälligkeiten (z.B. Post annehmen) oder Gespräche schaden der Trennung nicht. Entscheidend ist, dass keine "häusliche Gemeinschaft" mehr besteht.
Kurze Versöhnungsversuche bis zu 3 Monaten unterbrechen das Trennungsjahr NICHT (§ 1567 Abs. 2 BGB). Die Zeit vor dem Versöhnungsversuch wird voll angerechnet. Der Gesetzgeber möchte Versöhnungsversuche ausdrücklich nicht bestrafen. Erst bei einer Versöhnung über 3 Monate beginnt das Trennungsjahr nach erneutem Scheitern komplett von vorne.
Der Steuerklassenwechsel muss zum 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres erfolgen. Trennen Sie sich z.B. im März 2026, müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 die Steuerklasse wechseln (von 3/5 auf 4/4 oder 1). Im Trennungsjahr selbst können Sie noch die bisherige Steuerklasse behalten. Verpassen Sie den Wechsel, drohen hohe Steuernachzahlungen!
Dokumentieren Sie alle Umstände der Trennung: Schriftliche Trennungsmitteilung an den Partner (E-Mail, Brief, SMS mit Datum), Kontoeröffnungen/Schließung gemeinsamer Konten, Änderung von Daueraufträgen, Ummeldung/Adressänderung, Zeugenaussagen (Familie, Freunde), Fotos der getrennten Schlafzimmer, Kündigungen gemeinsamer Verträge. Unser Beweis-Protokoll-Generator hilft Ihnen, alles strukturiert zu dokumentieren.
Den Scheidungsantrag können Sie ca. 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einreichen, da die Bearbeitung Zeit braucht. Der Scheidungstermin findet dann erst nach Ablauf des Trennungsjahres statt. Eine tatsächliche Scheidung vor Ablauf ist nur bei Härtefällen möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB) – etwa bei schwerer häuslicher Gewalt.
Während des Trennungsjahres haben grundsätzlich beide Ehepartner das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben – unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht oder Eigentümer ist. Nur bei Härtefällen (Gewalt, Bedrohung) kann ein Partner beim Familiengericht die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragen (§ 1361b BGB).
Dann müssen Sie das Trennungsdatum vor Gericht beweisen. Hilfreich sind: Schriftliche Mitteilungen an den Partner, Zeugenaussagen, Kontoauszüge (getrennte Konten), Änderungen bei Versicherungen/Verträgen, Meldebescheinigungen. In extremen Fällen kann auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Deshalb ist eine zeitnahe Dokumentation so wichtig!
Ja, während des Trennungsjahres besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB). Der wirtschaftlich schwächere Partner kann einen angemessenen Unterhalt zur Deckung seines Lebensbedarfs verlangen. Die Höhe richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Partner. Nutzen Sie unseren Trennungsunterhalt-Check zur Berechnung.
Eine direkte Informationspflicht besteht nicht. Allerdings: Wenn Sie die Steuerklasse wechseln (spätestens zum 1. Januar des Folgejahres), erhält Ihr Arbeitgeber die neue Steuerklasse automatisch über das ELStAM-System. Außerdem kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie z.B. die Notfallkontaktdaten ändern möchten.
Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus den Einkommen beider Partner berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet bei durchschnittlichem Einkommen ca. 2.000-4.000 €. Bei streitiger Scheidung mit zwei Anwälten und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) kann es deutlich teurer werden. Nutzen Sie unseren Scheidungskosten-Rechner für eine genaue Berechnung.