Aktuell für 2026

Pflichtteilsrechner 2026

Der umfassendste Pflichtteilsrechner Deutschlands: Mit Stammbaum-Konfigurator, Schenkungs-Abschmelzungs-Rechner nach § 2325 BGB, Zugewinn-Vergleich und Auskunftsverlangen als PDF.

Stammbaum-Konfigurator 10-Jahres-Abschmelzung Zugewinn-Vergleich Auskunftsverlangen-PDF

Stammbaum-Konfigurator

Beantworten Sie die folgenden Fragen, um Ihre Pflichtteilsquote automatisch zu berechnen. Der Konfigurator ermittelt die gesetzliche Erbfolge und Ihren Pflichtteil.

👤 Frage 1: In welcher Beziehung standen Sie zum Verstorbenen?

Wählen Sie Ihre Beziehung zum Erblasser (der verstorbenen Person).

Pflichtteil in Euro berechnen

Geben Sie den Nachlasswert ein, um Ihren Pflichtteil in Euro zu berechnen. Die Quote wurde im Stammbaum-Konfigurator ermittelt.

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Ihre ermittelte Pflichtteilsquote

Bitte ermitteln Sie zuerst Ihre Quote im Stammbaum-Konfigurator oder geben Sie sie manuell ein.

💰 Nachlasswert ermitteln

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Kennen Sie den genauen Nachlasswert nicht?

Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass! Nutzen Sie unseren Auskunftsverlangen-Generator (Tab 6), um ein Schreiben nach gesetzlichen Vorgaben zu erstellen.

Maßgeblich ist der tatsächliche Verkehrswert zum Todeszeitpunkt, nicht der Steuerwert. Nutzen Sie den Immobilien-Tab für Tipps zur Wertermittlung.

Durchschnitt: 6.000 - 10.000 €

Schenkungs-Abschmelzungs-Rechner

Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor dem Tod werden zum Nachlass hinzugerechnet – mit einer Abschmelzung von 10% pro Jahr (§ 2325 BGB).

Wichtig für die Berechnung der Abschmelzung

🎁 Schenkungen erfassen

Fügen Sie alle bekannten Schenkungen der letzten 10 Jahre hinzu:

Zugewinn-Vergleich für Ehegatten

Als Ehegatte haben Sie eine strategische Wahl: "Großer" oder "kleiner" Pflichtteil. Dieser Rechner zeigt Ihnen, welche Option für Sie günstiger ist.

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Nur relevant bei Zugewinngemeinschaft

Diese Optimierung gilt nur, wenn die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wurde (Standard ohne Ehevertrag). Bei Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich.

💰 Angaben zum Zugewinn

Endvermögen minus Anfangsvermögen des Verstorbenen

Ihr Endvermögen minus Ihr Anfangsvermögen

Wertermittlungs-Assistent für Immobilien

Immobilien sind oft der größte Posten im Nachlass – und der häufigste Streitpunkt. Hier erfahren Sie, wie Sie den korrekten Wert ermitteln und sich gegen zu niedrige Bewertungen wehren.

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Vorsicht: Erben bewerten oft zu niedrig!

Es liegt im Interesse der Erben, Immobilien möglichst niedrig zu bewerten, um Ihren Pflichtteil zu drücken. Sie haben das Recht, ein eigenes Gutachten zu verlangen oder ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

📋 Schnell-Check: Ist die Bewertung realistisch?

🏠 Vergleichswerte prüfen

  • Bodenrichtwert prüfen

    Beim zuständigen Gutachterausschuss oder online unter boris.nrw.de (für NRW) bzw. entsprechende Landesportale abrufbar.

  • Immobilienportale vergleichen

    Vergleichbare Objekte auf Immoscout24, Immonet oder Immowelt suchen. Achtung: Angebotspreise, nicht Verkaufspreise!

  • Kaufpreissammlung anfragen

    Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung tatsächlicher Verkäufe in der Region.

  • Makler-Einschätzung einholen

    Viele Makler bieten kostenlose Ersteinschätzungen an – nutzen Sie mehrere!

📊 Wertmindernde Faktoren hinterfragen

  • Sanierungsstau belegen lassen

    Fordern Sie Nachweise für angebliche Mängel. Pauschale Abzüge ohne Beleg sind nicht zulässig.

  • Wohnrecht/Nießbrauch prüfen

    Ist ein Wohnrecht eingetragen? Die Berechnung des Abzugs muss nachvollziehbar sein (Sterbetafel).

  • Baulasten und Grunddienstbarkeiten

    Grundbuchauszug prüfen – aber nicht jede Eintragung mindert den Wert erheblich.

⚖️ Ihre Rechte bei Streit über den Immobilienwert

  • Gutachten verlangen

    Sie können ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fordern.

  • Gegengutachten beauftragen

    Bei Zweifeln am vorgelegten Gutachten können Sie ein eigenes Gutachten in Auftrag geben (Kosten: ca. 1.500-3.000 €).

  • Gerichtliches Gutachten

    Im Streitfall kann das Gericht einen neutralen Gutachter bestellen – oft die objektivste Lösung.

🧮 Grobe Werteinschätzung

Beim Gutachterausschuss erfragen

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Tipp: Gutachter über IHK finden

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden Sie im Sachverständigenverzeichnis der IHK. Diese sind zur Neutralität verpflichtet und genießen vor Gericht hohes Ansehen.

Auskunftsverlangen an die Erben

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf vollständige Auskunft über den Nachlass (§ 2314 BGB). Erstellen Sie hier ein Schreiben nach gesetzlichen Vorgaben.

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Datenschutz-Hinweis

Ihre eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Nach Verlassen der Seite sind alle Eingaben unwiederbringlich gelöscht. Es findet keine Übertragung an unsere Server statt.

📝 Ihre Angaben

Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Erblasser
Angaben zum Erben (Empfänger des Schreibens)
Umfang der Auskunft

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Pflichtteilsrechner dient ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung. Die Berechnungen basieren auf den von Ihnen eingegebenen Daten und den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Gewähr übernommen. Bei komplexen Erbfällen, Streitigkeiten oder wenn es um erhebliche Vermögenswerte geht, empfehlen wir dringend die Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht. Der Pflichtteilsanspruch verjährt 3 Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung – handeln Sie rechtzeitig!

Pflichtteil 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der Pflichtteil ist ein zentrales Instrument des deutschen Erbrechts, das nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass garantiert – selbst wenn sie im Testament enterbt wurden. Unser Pflichtteilsrechner hilft Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen, zu berechnen und durchzusetzen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht bestimmten nahen Angehörigen zu, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Wichtig: Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miterbe, sondern hat nur einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Erben.

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) – Sie haben immer einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie enterbt wurden.
  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner – Steht dem überlebenden Partner zu, wenn er enterbt wurde.
  • Eltern des Erblassers – Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
  • Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch – Dies ist ein häufiger Irrtum!

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Schritt 1: Gesetzlichen Erbteil ermitteln – Was würde der Berechtigte erben, wenn es kein Testament gäbe? Dies hängt von der Familienkonstellation ab (Ehepartner, Kinder, Eltern).
  • Schritt 2: Pflichtteilsquote berechnen – Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Einzelkind ohne Ehepartner wäre der gesetzliche Erbteil 100%, der Pflichtteil also 50%.
  • Schritt 3: Nachlasswert bestimmen – Alle Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt abzüglich Schulden und Verbindlichkeiten.

Die Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen (§ 2325 BGB)

Ein häufiges Mittel, den Pflichtteil zu "umgehen", sind Schenkungen zu Lebzeiten. Das Gesetz schützt jedoch die Pflichtteilsberechtigten durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet.

Dabei gilt die sogenannte Abschmelzung: Im ersten Jahr nach der Schenkung wird der volle Wert angerechnet, danach jedes Jahr 10% weniger. Nach 10 Jahren wird die Schenkung nicht mehr berücksichtigt.

  • Jahr 1: 100% des Schenkungswertes wird angerechnet
  • Jahr 2: 90% des Schenkungswertes wird angerechnet
  • Jahr 3: 80% des Schenkungswertes wird angerechnet
  • Jahr 10: 10% des Schenkungswertes wird angerechnet
  • Nach 10 Jahren: Keine Anrechnung mehr

Wichtige Ausnahme: Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit der Auflösung der Ehe (durch Tod oder Scheidung), nicht mit der Schenkung!

Der Zugewinnausgleich bei Ehegatten

Für Ehegatten in Zugewinngemeinschaft (der Standardfall ohne Ehevertrag) gibt es eine besondere Situation: Sie können zwischen dem "großen" und dem "kleinen" Pflichtteil wählen.

  • Großer Pflichtteil: Der gesetzliche Erbteil wird um ein pauschales Viertel erhöht (Zugewinnausgleich), davon die Hälfte als Pflichtteil.
  • Kleiner Pflichtteil + konkreter Zugewinn: Der Ehegatte schlägt das Erbe aus und fordert den konkret berechneten Zugewinnausgleich plus den kleinen Pflichtteil (ohne die Pauschale).

Welche Option günstiger ist, hängt vom tatsächlichen Zugewinn beider Ehepartner ab. Unser Zugewinn-Vergleich berechnet beide Varianten für Sie.

Auskunftsanspruch: Ihr Recht auf Information

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie nach § 2314 BGB einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen die Erben. Sie können verlangen:

  • Nachlassverzeichnis: Vollständige Auflistung aller Vermögenswerte und Schulden zum Todeszeitpunkt.
  • Schenkungsverzeichnis: Alle Schenkungen der letzten 10 Jahre.
  • Wertermittlung: Bei streitigen Werten können Sie ein Gutachten verlangen.
  • Notarielles Verzeichnis: Sie können fordern, dass ein Notar das Verzeichnis erstellt – die Kosten trägt der Nachlass!

Verjährung beachten!

Der Pflichtteilsanspruch verjährt 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben. Spätestens verjährt er 30 Jahre nach dem Erbfall. Handeln Sie daher rechtzeitig und lassen Sie Ihren Anspruch anwaltlich prüfen!

Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers. Eltern haben nur einen Anspruch, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch – auch wenn sie im Testament bedacht waren und nun weniger erhalten.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ein Einzelkind, dessen Elternteil ohne Ehepartner verstirbt, hätte einen gesetzlichen Erbteil von 100%. Der Pflichtteil beträgt also 50% des Nachlasses. Bei zwei Kindern hat jedes einen gesetzlichen Erbteil von 50%, der Pflichtteil beträgt somit 25% pro Kind. Die genaue Quote hängt von der Familienkonstellation ab – nutzen Sie unseren Stammbaum-Konfigurator!

Der Pflichtteil kann nur in extremen Ausnahmefällen entzogen werden (§ 2333 BGB): Bei Mordversuch oder anderen schweren Straftaten gegen den Erblasser, bei Unterhaltspflichtverletzung oder bei rechtskräftiger Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil reduzieren, unterliegen aber der 10-Jahres-Regel mit Abschmelzung. Eine komplette Umgehung des Pflichtteils ist in der Regel nicht möglich.

Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 2325 BGB). Dabei gilt die Abschmelzung: Im ersten Jahr nach der Schenkung wird der volle Wert angerechnet, danach jedes Jahr 10% weniger. Nach 10 Jahren entfällt die Anrechnung komplett. Ausnahme: Schenkungen an den Ehegatten werden erst ab Auflösung der Ehe abgeschmolzen. Nutzen Sie unseren Schenkungs-Abschmelzungs-Rechner für die genaue Berechnung.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben. Die Verjährung beginnt erst, wenn Sie beide Umstände kennen – also wissen, dass der Erblasser verstorben ist UND dass Sie durch Testament enterbt wurden. Unabhängig von dieser Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall.

Sie haben als Pflichtteilsberechtigter einen gesetzlichen Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB. Die Erben müssen Ihnen ein vollständiges Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden vorlegen. Sie können sogar verlangen, dass ein Notar das Verzeichnis erstellt – die Kosten trägt der Nachlass! Nutzen Sie unseren PDF-Generator, um ein Auskunftsverlangen nach gesetzlichen Vorgaben zu erstellen.

Ja, der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Es gelten dieselben Freibeträge wie bei einer regulären Erbschaft: 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 500.000 € für Ehegatten. Liegt Ihr Pflichtteil unter dem Freibetrag, fällt keine Steuer an. Erst darüber hinausgehende Beträge werden mit 7-30% versteuert (je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe).

Ja, ein Pflichtteilsverzicht ist möglich – aber nur durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit dem (späteren) Erblasser zu dessen Lebzeiten. Häufig wird ein Verzicht gegen eine Abfindungszahlung vereinbart. Ein einseitiger Verzicht nach dem Tod des Erblassers ist nicht möglich; Sie können Ihren Anspruch aber einfach nicht geltend machen oder eine Vereinbarung mit den Erben treffen.

Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein – er erhält Vermögen, haftet aber auch für Schulden und muss sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern. Der Pflichtteilsberechtigte hingegen hat nur einen Geldanspruch gegen die Erben. Er wird nicht Teil der Erbengemeinschaft, hat kein Mitspracherecht bei der Nachlassverwaltung und haftet nicht für Schulden. Der Pflichtteil ist ein reiner Zahlungsanspruch.

Bei einfachen Fällen können Sie Ihren Pflichtteil selbstständig einfordern – unser Auskunftsverlangen-Generator hilft Ihnen dabei. Bei komplexen Konstellationen (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, umfangreiche Schenkungen, Streit mit den Erben) empfehlen wir dringend die Beauftragung eines Fachanwalts für Erbrecht. Die Erstberatung kostet meist 190-250 €, kann sich bei höheren Pflichtteilsansprüchen aber mehrfach lohnen.

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026