Steuern & Finanzen 2026: Der komplette Ratgeber für Anleger und Arbeitnehmer
Das Steuerjahr 2026 bringt wichtige Neuerungen: Der Basiszins für die ETF-Vorabpauschale steigt auf 3,20%, bei Kryptowährungen gilt weiterhin die 1-Jahres-Regel für Steuerfreiheit, und E-Auto-Dienstwagen profitieren von der erhöhten BLP-Grenze (100.000 €). Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III/V wurde hingegen gestoppt. Unsere kostenlosen Rechner helfen Ihnen, Ihr Netto zu maximieren und keine Steuervorteile zu verschenken.
Steuerklassen 2026: Reform gestoppt – III/V bleiben
Die von der Ampelkoalition geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V wurde nach dem Regierungsbruch Ende 2024 nicht umgesetzt. Die neue Bundesregierung (CDU/SPD) hat keine konkreten Pläne zur Einführung. Paare können weiterhin wählen:
- III/V: Klassische Kombination bei unterschiedlichen Einkommen – aber oft hohe Nachzahlungen
- IV/IV: Gleiche Steuerklasse für beide – einfach, aber nicht immer optimal
- IV/IV mit Faktor: Das Faktorverfahren verteilt die Steuerlast gerechter und vermeidet Nachzahlungen
Tipp: Das Faktorverfahren kann freiwillig beim Finanzamt beantragt werden und bietet die Vorteile der geplanten Reform bereits heute – gerechtere Verteilung und weniger Nachzahlung bei der Steuererklärung.
ETF-Vorabpauschale 2026: So berechnen Sie die Steuerlast
Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Die Formel:
Basisertrag = Fondsbestand × Basiszins × 0,7
Vorabpauschale = Basisertrag × (1 - Teilfreistellung)
Steuer = Vorabpauschale × 26,375%
| ETF-Bestand |
Basisertrag (3,20%) |
Nach 30% TF |
Steuer (ca.) |
| 10.000 € |
224 € |
157 € |
41 € |
| 50.000 € |
1.120 € |
784 € |
207 € |
| 100.000 € |
2.240 € |
1.568 € |
414 € |
Wichtig: Die Bank zieht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ein. Halten Sie ausreichend Liquidität bereit! Nutzen Sie den Freistellungsauftrag (1.000 € Singles / 2.000 € Verheiratete), um die Vorabpauschale zu reduzieren.
Krypto-Steuern 2026: Die 1-Jahres-Regel
Gewinne aus Kryptowährungen sind nach § 23 EStG geregelt:
| Haltedauer |
Besteuerung |
Freigrenze |
| < 1 Jahr |
Persönlicher Steuersatz (bis 45%) |
1.000 € (seit 2024) |
| ≥ 1 Jahr |
Komplett steuerfrei |
Unbegrenzt |
| Mit Staking/Lending |
10 Jahre Haltefrist! |
1.000 € |
Hinweis Staking: Nach dem aktuellen BMF-Schreiben (März 2025) verlängert reines Staking die Haltefrist NICHT auf 10 Jahre. Die Staking-Rewards sind jedoch bei Zufluss zu versteuern (eigene Freigrenze: 256 €). Unser Krypto-Haltefrist-Wächter erklärt alle Details.
Dienstwagen 2026: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch
Die steuerliche Behandlung des Dienstwagens hängt vom Fahrzeugtyp ab:
| Fahrzeugtyp |
Privatnutzung/Monat |
Beispiel BLP 50.000 € |
| Verbrenner |
1,0% vom BLP |
500 €/Monat |
| E-Auto (BLP > 100.000 €) |
0,5% vom BLP |
250 €/Monat |
| E-Auto (BLP ≤ 100.000 €) |
0,25% vom BLP |
125 €/Monat |
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?
- Privatnutzung unter 30%
- Hoher Bruttolistenpreis bei geringer Nutzung
- Viele Dienstfahrten, wenige private Kilometer
Das Fahrtenbuch ist aufwendig (jede Fahrt dokumentieren!), kann aber bei geringer Privatnutzung erheblich Steuern sparen.
Homeoffice 2026: Pauschale oder Arbeitszimmer?
Für die steuerliche Absetzbarkeit des Homeoffice gibt es zwei Wege:
|
Homeoffice-Pauschale |
Häusliches Arbeitszimmer |
| Betrag |
6 €/Tag, max. 1.260 € |
Anteilige Miete + NK |
| Voraussetzung |
Keine |
Separater Raum, berufliche Nutzung |
| Nachweis |
Keiner nötig |
Grundriss, Mietvertrag, NK-Abrechnung |
| Lohnt sich bei |
Hoher Miete, kleinem Zimmer |
Niedriger Miete, großem Zimmer |
Beispiel: 15 m² Arbeitszimmer, 100 m² Wohnung, 1.500 € Warmmiete → 225 €/Monat = 2.700 €/Jahr. Das ist mehr als die Pauschale (1.260 €)!
Günstigerprüfung: Wann sich der Antrag lohnt
Bei der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. In diesem Fall werden Kapitalerträge günstiger besteuert.
- Lohnt sich bei: Gesamteinkommen unter ca. 18.000 € (Singles) / 36.000 € (Verheiratete)
- Typische Zielgruppe: Rentner, Studenten, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitslose
- Antrag: In der Steuererklärung Anlage KAP ausfüllen und Günstigerprüfung beantragen
Die gezahlte Abgeltungssteuer wird dann erstattet, soweit sie über dem persönlichen Steuersatz liegt.
Vermögensverwaltende GmbH: Die „Spardosen-GmbH"
Für Anleger mit hohen Kapitalerträgen kann eine vermögensverwaltende GmbH steuerlich attraktiv sein:
- Körperschaftsteuer: 15% (statt bis zu 45% ESt)
- Gewerbesteuer: Je nach Hebesatz ca. 14-17%
- Aber: 95% der Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien sind steuerfrei!
Break-Even: Die GmbH lohnt sich bei Kapitalerträgen ab ca. 50.000-100.000 € pro Jahr, wenn die laufenden Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss: 2.000-5.000 €/Jahr) überkompensiert werden.
Teilfreistellung bei Investmentfonds
Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Fondsgewinne pauschal:
| Fondstyp |
Teilfreistellung |
Effektiver Steuersatz |
| Aktienfonds (>50% Aktien) |
30% steuerfrei |
18,46% statt 26,38% |
| Mischfonds (>25% Aktien) |
15% steuerfrei |
22,42% |
| Immobilienfonds |
60% steuerfrei |
10,55% |
| Ausländische Immobilienfonds |
80% steuerfrei |
5,28% |
Die Teilfreistellung gilt automatisch – Sie müssen nichts beantragen. Sie kompensiert die Körperschaftsteuer, die der Fonds auf seine Erträge bereits zahlt.