💰 Steueränderungen 2026

Finanzen & Steuern: Rechner für Brutto-Netto, ETF, Krypto & Kapitalerträge

Maximieren Sie Ihr Netto mit unseren kostenlosen Steuerrechnern. ETF-Vorabpauschale, Krypto-Haltefrist, Dienstwagen, Homeoffice – alle Tools aktuell für 2026.

⚡ Aktuell: Steueränderungen 2026

Basiszins für Vorabpauschale 3,20% • Krypto-Freigrenze 1.000 € • Homeoffice-Pauschale 6 €/Tag (max. 1.260 €) • E-Auto-Dienstwagen: 0,25% bis 100.000 € BLP. Optimieren Sie jetzt!

💶 Einkommen & Lohnsteuer

📈 Kapitalerträge & ETF

📊 ETF-Vorabpauschale Schnellcheck 2026

💡 Basiszins 2026: 3,20% • Basisertrag = Bestand × 3,20% × 0,7 • Steuer: 26,375% (inkl. Soli)

Krypto & Digitale Assets

🏦 Fortgeschrittene Steuerplanung

⚠️ Achtung: ETF-Vorabpauschale zum Jahresanfang

Liquidität sichern: Die Bank zieht die Vorabpauschale automatisch vom Verrechnungskonto ein.
Keine Deckung? Freistellungsauftrag prüfen oder Liquidität aufstocken – sonst droht Kontoüberziehung.
Freistellungsauftrag: 1.000 € (Singles) / 2.000 € (Verheiratete) – optimal auf Depots verteilen!
Tipp: Thesaurierende ETFs haben höhere Vorabpauschale als ausschüttende mit gleicher Wertentwicklung.

💡 Steuerspar-Tipps 2026

Krypto-Haltefrist: Nach 1 Jahr komplett steuerfrei – unbedingt dokumentieren!
Günstigerprüfung: Bei Einkommen unter 18.000 € (Singles) immer beantragen.
Verlustverrechnung: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.
Homeoffice: Pauschale (6 €/Tag) vs. Arbeitszimmer – rechnen lohnt sich!

Steuern & Finanzen 2026: Der komplette Ratgeber für Anleger und Arbeitnehmer

Das Steuerjahr 2026 bringt wichtige Neuerungen: Der Basiszins für die ETF-Vorabpauschale steigt auf 3,20%, bei Kryptowährungen gilt weiterhin die 1-Jahres-Regel für Steuerfreiheit, und E-Auto-Dienstwagen profitieren von der erhöhten BLP-Grenze (100.000 €). Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III/V wurde hingegen gestoppt. Unsere kostenlosen Rechner helfen Ihnen, Ihr Netto zu maximieren und keine Steuervorteile zu verschenken.

Steuerklassen 2026: Reform gestoppt – III/V bleiben

Die von der Ampelkoalition geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V wurde nach dem Regierungsbruch Ende 2024 nicht umgesetzt. Die neue Bundesregierung (CDU/SPD) hat keine konkreten Pläne zur Einführung. Paare können weiterhin wählen:

Tipp: Das Faktorverfahren kann freiwillig beim Finanzamt beantragt werden und bietet die Vorteile der geplanten Reform bereits heute – gerechtere Verteilung und weniger Nachzahlung bei der Steuererklärung.

ETF-Vorabpauschale 2026: So berechnen Sie die Steuerlast

Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Die Formel:

Basisertrag = Fondsbestand × Basiszins × 0,7
Vorabpauschale = Basisertrag × (1 - Teilfreistellung)
Steuer = Vorabpauschale × 26,375%

ETF-Bestand Basisertrag (3,20%) Nach 30% TF Steuer (ca.)
10.000 € 224 € 157 € 41 €
50.000 € 1.120 € 784 € 207 €
100.000 € 2.240 € 1.568 € 414 €

Wichtig: Die Bank zieht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ein. Halten Sie ausreichend Liquidität bereit! Nutzen Sie den Freistellungsauftrag (1.000 € Singles / 2.000 € Verheiratete), um die Vorabpauschale zu reduzieren.

Krypto-Steuern 2026: Die 1-Jahres-Regel

Gewinne aus Kryptowährungen sind nach § 23 EStG geregelt:

Haltedauer Besteuerung Freigrenze
< 1 Jahr Persönlicher Steuersatz (bis 45%) 1.000 € (seit 2024)
≥ 1 Jahr Komplett steuerfrei Unbegrenzt
Mit Staking/Lending 10 Jahre Haltefrist! 1.000 €

Hinweis Staking: Nach dem aktuellen BMF-Schreiben (März 2025) verlängert reines Staking die Haltefrist NICHT auf 10 Jahre. Die Staking-Rewards sind jedoch bei Zufluss zu versteuern (eigene Freigrenze: 256 €). Unser Krypto-Haltefrist-Wächter erklärt alle Details.

Dienstwagen 2026: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Die steuerliche Behandlung des Dienstwagens hängt vom Fahrzeugtyp ab:

Fahrzeugtyp Privatnutzung/Monat Beispiel BLP 50.000 €
Verbrenner 1,0% vom BLP 500 €/Monat
E-Auto (BLP > 100.000 €) 0,5% vom BLP 250 €/Monat
E-Auto (BLP ≤ 100.000 €) 0,25% vom BLP 125 €/Monat

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch ist aufwendig (jede Fahrt dokumentieren!), kann aber bei geringer Privatnutzung erheblich Steuern sparen.

Homeoffice 2026: Pauschale oder Arbeitszimmer?

Für die steuerliche Absetzbarkeit des Homeoffice gibt es zwei Wege:

Homeoffice-Pauschale Häusliches Arbeitszimmer
Betrag 6 €/Tag, max. 1.260 € Anteilige Miete + NK
Voraussetzung Keine Separater Raum, berufliche Nutzung
Nachweis Keiner nötig Grundriss, Mietvertrag, NK-Abrechnung
Lohnt sich bei Hoher Miete, kleinem Zimmer Niedriger Miete, großem Zimmer

Beispiel: 15 m² Arbeitszimmer, 100 m² Wohnung, 1.500 € Warmmiete → 225 €/Monat = 2.700 €/Jahr. Das ist mehr als die Pauschale (1.260 €)!

Günstigerprüfung: Wann sich der Antrag lohnt

Bei der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. In diesem Fall werden Kapitalerträge günstiger besteuert.

Die gezahlte Abgeltungssteuer wird dann erstattet, soweit sie über dem persönlichen Steuersatz liegt.

Vermögensverwaltende GmbH: Die „Spardosen-GmbH"

Für Anleger mit hohen Kapitalerträgen kann eine vermögensverwaltende GmbH steuerlich attraktiv sein:

Break-Even: Die GmbH lohnt sich bei Kapitalerträgen ab ca. 50.000-100.000 € pro Jahr, wenn die laufenden Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss: 2.000-5.000 €/Jahr) überkompensiert werden.

Teilfreistellung bei Investmentfonds

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Fondsgewinne pauschal:

Fondstyp Teilfreistellung Effektiver Steuersatz
Aktienfonds (>50% Aktien) 30% steuerfrei 18,46% statt 26,38%
Mischfonds (>25% Aktien) 15% steuerfrei 22,42%
Immobilienfonds 60% steuerfrei 10,55%
Ausländische Immobilienfonds 80% steuerfrei 5,28%

Die Teilfreistellung gilt automatisch – Sie müssen nichts beantragen. Sie kompensiert die Körperschaftsteuer, die der Fonds auf seine Erträge bereits zahlt.

Häufige Fragen zu Steuern & Finanzen

Die Vorabpauschale berechnet sich aus: Fondsbestand × Basiszins × 0,7 × (1 - Teilfreistellung) × 26,375%. Bei 50.000 € Aktienfonds und 3,20% Basiszins (2026) ergibt das ca. 207 € Steuerlast. Nutzen Sie den Freistellungsauftrag und halten Sie Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereit! → Zum ETF-Vorabpauschalen-Rechner
Nach 1 Jahr Haltefrist sind Krypto-Gewinne komplett steuerfrei – ohne Obergrenze! Bei Verkauf innerhalb eines Jahres gilt die Freigrenze von 1.000 € (seit 2024). Hinweis: Nach dem BMF-Schreiben März 2025 verlängert reines Staking die Haltefrist NICHT auf 10 Jahre. Dokumentieren Sie jeden Kauf mit Datum und Preis. → Zum Krypto-Haltefrist-Wächter
Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III/V wurde nach dem Ampel-Bruch Ende 2024 gestoppt. Paare können weiterhin zwischen III/V, IV/IV oder dem Faktorverfahren (IV mit Faktor) wählen. Das Faktorverfahren verteilt die Steuerlast gerechter und kann freiwillig beantragt werden. → Zum Brutto-Netto-Rechner 2026
Ein Dienstwagen lohnt sich bei hoher Privatnutzung und niedrigem Bruttolistenpreis. Bei E-Autos gilt nur 0,25% (BLP ≤ 100.000 €) oder 0,5% statt 1%. Das Fahrtenbuch lohnt sich bei Privatnutzung unter 30%. Faustformel: Privatanteil unter 50% → Fahrtenbuch prüfen. → Zum Dienstwagen-Optimierer
Bei der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Dann werden Kapitalerträge zum niedrigeren Satz besteuert. Lohnt sich bei Einkommen unter ca. 18.000 € (Singles) bzw. 36.000 € (Verheiratete). Antrag in Anlage KAP stellen! → Zum Günstigerprüfungs-Rechner
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage). Alternativ: häusliches Arbeitszimmer mit anteiliger Miete und Nebenkosten. Das Arbeitszimmer lohnt sich bei hoher Miete und großem Zimmer. Beispiel: 15 m² bei 1.500 € Warmmiete = 2.700 €/Jahr > 1.260 € Pauschale. → Zum Homeoffice-Maximierer
Eine „Spardosen-GmbH" lohnt sich bei Kapitalerträgen ab ca. 50.000-100.000 €/Jahr. Vorteil: 95% der Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien sind steuerfrei! Nachteil: Laufende Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss) von 2.000-5.000 €/Jahr. Der Break-Even hängt von Ihrem individuellen Fall ab. → Zum GmbH vs. Privat-Rechner
Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast pauschal: Aktienfonds (>50% Aktien): 30% steuerfrei, Mischfonds (>25% Aktien): 15% steuerfrei, Immobilienfonds: 60-80% steuerfrei. Bei 1.000 € Aktienfonds-Gewinn werden nur 700 € versteuert. Die Teilfreistellung gilt automatisch.
Real-Rendite = Brutto-Rendite - Steuern - Inflation. Beispiel: 7% Brutto-Rendite, 26,375% Abgeltungssteuer (nach TF ca. 18,5%), 2% Inflation → 7% × 0,815 = 5,7% nach Steuern - 2% Inflation = 3,7% Real-Rendite. Viele nominale Gewinne schrumpfen real zusammen! → Zum Real-Rendite-Simulator
Ja, unbedingt! Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (Verlustverrechnungstopf). Nicht genutzte Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen. Wichtig: Verluste aus Aktien können nicht mit Dividenden oder ETF-Gewinnen verrechnet werden – nur mit anderen Aktiengewinnen!