🏠 Aktuell für Steuerjahr 2025 & 2026

Homeoffice-Maximierer 2025/2026

Pauschale oder Arbeitszimmer? Pendeln oder daheim bleiben? Arbeitsmittel optimal absetzen? Fünf Tools für Ihre maximale Steuerersparnis im Homeoffice – inklusive Elster-Helfer mit Zeilenangaben. Wählen Sie in jedem Rechner das passende Steuerjahr: 2025 (Erklärung bis 31.07.2026) oder 2026.

💰 Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Vergleichen Sie, ob die einfache Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) oder der Einzelnachweis für Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich günstiger ist. Der Rechner berücksichtigt Ihre anteiligen Miet- und Nebenkosten.

ℹ️ Wann kommt das Arbeitszimmer in Frage?

Ein häusliches Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Das Zimmer muss separat, abschließbar und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Ist dies nicht der Fall, kommt nur die Homeoffice-Pauschale in Betracht.

Bitte wählen Sie eine Option
Tage, an denen Sie überwiegend von zu Hause arbeiten (max. 210 für Pauschale) Bitte geben Sie Ihre Homeoffice-Tage ein (1–365)
Inkl. Solidaritätszuschlag ca. +5,5% auf die Steuer Bitte wählen Sie Ihren Grenzsteuersatz

Ihre beste Option

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrer individuellen Gesamtsituation ab (Werbungskosten, Sonderausgaben, Progressionsvorbehalt etc.). Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

🏢 Hybrid-Work-Optimierer: Pendeln oder Homeoffice?

Vergleichen Sie Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale für Ihr Steuerjahr. Ab 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer; für 2025 gilt die Staffelung (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21 km).

ℹ️ Wichtig: Entweder Pendlerpauschale ODER Homeoffice-Pauschale pro Tag

Für jeden Arbeitstag können Sie nur eine der beiden Pauschalen geltend machen. An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, zählt die Pendlerpauschale. An Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6 €). Ausnahme: Lehrer und Personen ohne dauerhaften Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.

Kürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke Bitte geben Sie die Entfernung ein
Abzgl. Urlaub, Feiertage, Krankheit (ca. 220) Bitte geben Sie die Arbeitstage ein
0 (nur Büro) 110 Tage 220 (nur Homeoffice)
Bitte wählen Sie Ihren Grenzsteuersatz
Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel

Ihre optimale Aufteilung

Pendlerpauschale (Bürotage)
Homeoffice-Pauschale
Werbungskosten gesamt

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Tatsächliche Fahrtkosten (Benzin, Verschleiß, ÖPNV-Tickets) werden nicht berücksichtigt – nur die steuerliche Absetzbarkeit. Die Steuerersparnis hängt von Ihren gesamten Werbungskosten ab.

🖥️ Arbeitsmittel-Check: Was können Sie zusätzlich absetzen?

Arbeitsmittel können Sie zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale oder zum Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen. Seit 2021 können digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Software, Peripherie) sofort im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.

ℹ️ Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter (seit 2021)

Laut BMF-Schreiben vom 22.02.2022 beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computer-Hardware und Software 1 Jahr. Das bedeutet: Der gesamte Kaufpreis kann im Anschaffungsjahr als Werbungskosten abgesetzt werden – unabhängig von der Höhe. Für andere Arbeitsmittel (Möbel etc.) gilt: Bis 800 € netto sofort absetzbar (GWG), darüber über die Nutzungsdauer verteilt.

Häufige Arbeitsmittel – kreuzen Sie an, was Sie 2025/2026 angeschafft haben:

Bei gemischter Nutzung nur beruflichen Anteil absetzen

Ihre zusätzlichen Werbungskosten durch Arbeitsmittel

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Bei gemischt genutzten Gegenständen akzeptiert das Finanzamt in der Regel einen beruflichen Anteil von 50%, sofern keine genaue Dokumentation vorliegt. Bewahren Sie alle Kaufbelege auf.

📋 Elster-Helfer: So tragen Sie alles richtig ein

Finden Sie heraus, in welche Zeile der Anlage N 2025 (Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025, abzugeben bis 31.07.2026) Ihre Homeoffice-Kosten gehören. Dazu ein Plausibilitäts-Check: Wie wahrscheinlich ist eine Rückfrage vom Finanzamt?

⚠️ Formularstand: Anlage N 2025

Die Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage N der Steuererklärung 2025. Für das Steuerjahr 2026 können sich Zeilennummern ändern — prüfen Sie dann die aktuelle Elster-Version.

Bitte wählen Sie eine Methode
Bitte wählen Sie eine Option
Bitte geben Sie Ihre Homeoffice-Tage ein
Tage, an denen Sie zum Arbeitgeber fahren

📍 Ihre Eintragungen in der Anlage N

🚦 Plausibilitäts-Check: Risiko einer Rückfrage

⚠️ Hinweis: Die Zeilenangaben beziehen sich auf die Anlage N der Einkommensteuererklärung 2025 (abzugeben bis 31.07.2026 bzw. 01.03.2027 mit Steuerberater). Zeilennummern können sich jährlich ändern – prüfen Sie die Angaben in Ihrem aktuellen Formular. Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung.

🔄 Szenario-Vergleich: „Was wäre, wenn…?"

Vergleichen Sie verschiedene Szenarien und finden Sie Ihre persönlich optimale Homeoffice-Strategie. Wie verändert sich Ihre Steuerersparnis, wenn Sie mehr oder weniger im Homeoffice arbeiten?

Bitte geben Sie die Entfernung ein
Bitte geben Sie die Arbeitstage ein
Zusätzliche Werbungskosten für Arbeitsmittel

📊 Szenarien im Vergleich

Szenario Homeoffice-Tage Bürotage Werbungskosten Steuerersparnis*

* Steuerersparnis = Werbungskosten × Grenzsteuersatz (vereinfacht). Die tatsächliche Erstattung hängt von Ihren gesamten Werbungskosten ab und wirkt sich nur aus, wenn diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigen.

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die Szenarien zeigen den rein steuerlichen Effekt der Homeoffice- und Pendlerpauschale. Weitere Faktoren (Zeitersparnis, Fahrtkosten, Produktivität) sind nicht berücksichtigt.

Homeoffice von der Steuer absetzen – der umfassende Ratgeber 2026

📌 Das Wichtigste auf einen Blick:
Homeoffice-Pauschale (2025 & 2026): 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage) · Pendlerpauschale 2025: 0,30 €/km (km 1–20), 0,38 €/km (ab km 21) · Pendlerpauschale 2026: 0,38 €/km einheitlich ab km 1 · Computer-Sofortabschreibung: 1 Jahr Nutzungsdauer · Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € · Grundfreibetrag 2026: 12.348 €

Die Arbeit im Homeoffice hat sich in Deutschland fest etabliert. Millionen Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig von zu Hause – und können dadurch bei der Steuererklärung bares Geld sparen. Für das Steuerjahr 2025, das 2026 erklärt wird, gelten wichtige Regeln und Pauschalen, die Sie kennen sollten. Dieser Ratgeber erklärt alle Optionen und hilft Ihnen, die optimale Strategie für Ihre Situation zu finden.

Die Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft entfristet. Sie beträgt 6 € pro Arbeitstag, an dem Sie überwiegend (d. h. mehr als 50 % der Arbeitszeit dieses Tages) von zu Hause aus arbeiten. Maximal können 210 Tage pro Jahr geltend gemacht werden, was einem Höchstbetrag von 1.260 € pro Jahr entspricht.

Die Pauschale deckt pauschal alle typischen Homeoffice-Kosten ab: anteilige Miete, Strom, Heizung, Wasser und Internet. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich – die Pauschale gilt auch bei Arbeit am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale ist Teil der Werbungskosten und wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag eingerechnet. Ein steuerlicher Vorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Häusliches Arbeitszimmer: Wann lohnt sich der Einzelnachweis?

Alternativ zur Pauschale können Sie die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Dies lohnt sich vor allem bei hohen Miet- und Nebenkosten, großen Arbeitszimmern oder ganzjähriger Homeoffice-Tätigkeit. Die Voraussetzungen sind allerdings strenger:

  • Das Arbeitszimmer muss ein separater, abschließbarer Raum sein (keine Arbeitsecke im Wohnzimmer)
  • Es muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden (private Nutzung unter 10%)
  • Bildet es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar
  • Absetzbar sind: anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Renovierung, Gebäudeversicherung und Abschreibung bei Eigentum

Die anteiligen Kosten werden nach dem Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur Gesamtwohnfläche berechnet. Beispiel: Bei einem 14 m² großen Arbeitszimmer in einer 80 m²-Wohnung beträgt der Anteil 17,5%. Bei 1.200 € Warmmiete plus 80 € Strom wären das rund 2.688 € pro Jahr – deutlich mehr als die 1.260 € Pauschale.

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer im Vergleich

Kriterium Homeoffice-Pauschale Häusliches Arbeitszimmer
Maximaler Abzug 1.260 €/Jahr Unbegrenzt (bei Mittelpunkt)
Separates Zimmer nötig? ✅ Nein ⚠️ Ja, abschließbar
Nachweise Nur Tage-Dokumentation Mietvertrag, NK-Abrechnung, Grundriss
Für wen geeignet? Alle Homeoffice-Arbeiter Mit dediziertem Büroraum
Prüfungsrisiko 🟢 Gering 🟡 Mittel bis hoch
Aufwand 🟢 Minimal 🟡 Hoch (Belege sammeln)

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

🆕 Änderung 2026: Die Pendlerpauschale steigt auf 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent für km 1–20, 38 Cent ab km 21) entfällt komplett. Break-even Homeoffice vs. Pendeln: ca. 16 km einfache Entfernung.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) einheitlich mit 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km) entfällt. Dies wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und bedeutet vor allem für Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen eine Verbesserung.

Für Hybrid-Arbeiter ist der Vergleich zwischen Homeoffice- und Pendlerpauschale besonders wichtig: Pro Arbeitstag kann nur eine der beiden Pauschalen geltend gemacht werden. Der steuerliche Break-even-Point liegt bei ca. 16 Kilometern einfacher Entfernung (16 km × 0,38 € = 6,08 €). Unter 16 km ist der Homeoffice-Tag steuerlich günstiger, darüber der Bürotag.

Arbeitsmittel zusätzlich absetzen

💡 Tipp: Digitale Arbeitsmittel (Computer, Software, Monitore) werden sofort voll abgesetzt – 1 Jahr Nutzungsdauer gem. BMF-Schreiben 22.02.2022. Nicht-digitale GWG bis 952 € brutto ebenfalls sofort absetzbar.

Unabhängig davon, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer nutzen, können Sie Arbeitsmittel zusätzlich als Werbungskosten geltend machen. Besonders interessant: Seit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 beträgt die Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter nur noch 1 Jahr. Das bedeutet, dass Computer, Laptops, Tablets, Monitore, Drucker, Scanner und Software im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden können – eine Sofortabschreibung unabhängig vom Kaufpreis.

Für nicht-digitale Arbeitsmittel wie Schreibtische, Bürostühle oder Regale gilt: Bis zu einem Nettokaufpreis von 800 € (952 € brutto) handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die sofort abgesetzt werden können. Darüber hinaus wird über die übliche Nutzungsdauer abgeschrieben (z. B. 13 Jahre für einen Schreibtisch).

Werden Arbeitsmittel auch privat genutzt, kann nur der berufliche Nutzungsanteil abgesetzt werden. Ohne genaue Aufzeichnungen akzeptieren Finanzämter in der Regel einen beruflichen Anteil von 50%.

Steuererklärung 2025: Eintragung in der Anlage N

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eingetragen:

  • Zeile 61: Homeoffice-Tage, wenn beim Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (freiwilliges Homeoffice)
  • Zeile 62: Homeoffice-Tage, wenn beim Arbeitgeber dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. Lehrer)

Für das häusliche Arbeitszimmer werden die Kosten ebenfalls in der Anlage N unter den Werbungskosten eingetragen. Arbeitsmittel werden in den Zeilen 42–43 der Anlage N als Werbungskosten aufgeführt.

Verschärfte Prüfung ab 2026: Was Sie wissen müssen

⚠️ Achtung: Die Finanzämter prüfen ab 2026 strenger. Die pandemiebedingte Kulanz ist vorbei. Führen Sie ein Homeoffice-Tagebuch und achten Sie auf plausible Tageanzahlen. Unser Elster-Helfer mit Plausibilitäts-Check hilft Ihnen dabei.

Die Finanzämter verschärfen ab 2026 die Prüfung der Homeoffice-Pauschale. Die pandemiebedingte Kulanz ist vorbei. Besonders wird geprüft:

  • Ob das Überwiegenskriterium erfüllt ist (mehr als 50% der Tätigkeit an dem Tag im Homeoffice)
  • Ob Homeoffice-Tage und Pendlertage plausibel zusammenpassen (keine Doppelerfassung)
  • Ob die Gesamtzahl der Arbeitstage (Homeoffice + Büro + Auswärts) realistisch ist

Empfehlung: Führen Sie ein Homeoffice-Tagebuch oder nutzen Sie den Kalender Ihres Arbeitgebers als Nachweis. Notieren Sie für jeden Tag, ob Sie im Homeoffice, im Büro oder auswärts gearbeitet haben.

Tipps zur Maximierung Ihrer Steuerersparnis

🎯 Strategie: Kombinieren Sie alle Werbungskosten (Homeoffice + Pendler + Arbeitsmittel + Telekommunikation), um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € zu überschreiten. Erst dann sparen Sie tatsächlich Steuern.
  1. Alle Arbeitsmittel sammeln: Computer, Monitor, Headset, Schreibtisch, Stuhl – auch Kleinbeträge summieren sich
  2. Internet anteilig absetzen: 20% der Internetkosten als Werbungskosten (pauschal, ohne Einzelnachweis bis ca. 20 €/Monat)
  3. Hybrid-Tage optimieren: Bei kurzen Arbeitswegen (unter 16 km) bringt Homeoffice steuerlich mehr, bei langen Wegen (über 16 km) lohnt sich der Bürotag
  4. Arbeitszimmer prüfen: Wer ein separates Zimmer hat und ganztags im Homeoffice arbeitet, fährt mit dem Einzelnachweis oft besser
  5. Belege aufbewahren: Kaufbelege für Arbeitsmittel, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Stromrechnung
  6. Werbungskosten bündeln: Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich erst über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – addieren Sie alle Werbungskosten

Steuerliche Änderungen 2026 im Überblick

Posten 2025 2026
Homeoffice-Pauschale 6 €/Tag, max. 1.260 € 6 €/Tag, max. 1.260 € ✓ unverändert
Pendlerpauschale (1.–20. km) 0,30 €/km 0,38 €/km 📈 +27 %
Pendlerpauschale (ab 21. km) 0,38 €/km 0,38 €/km – nun einheitlich
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € 1.230 € ✓ unverändert
Grundfreibetrag 12.096 € 12.348 € 📈 +252 €
Computer-Sofortabschreibung Ja (1 Jahr Nutzungsdauer) Ja ✓ unverändert

Häufig gestellte Fragen zum Homeoffice und Steuern

Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur Homeoffice-Pauschale, Pendlerpauschale und Steuererklärung 2025/2026.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Sie gilt pro Arbeitstag, an dem Sie überwiegend (mehr als 50 % der Arbeitszeit dieses Tages) von zu Hause arbeiten. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten und wirkt sich erst aus, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Für das Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026) gelten die gleichen Beträge.
Das häusliche Arbeitszimmer lohnt sich, wenn die anteiligen Kosten (Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung) höher als 1.260 € pro Jahr sind. Voraussetzung: Das Zimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden, separat und abschließbar sein und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Beispiel: Bei 15 m² Arbeitszimmer in einer 80-m²-Wohnung mit 1.200 € Warmmiete betragen die anteiligen Kosten ca. 2.700 €/Jahr – mehr als doppelt so viel wie die Pauschale. Nutzen Sie unseren Pauschale-vs.-Arbeitszimmer-Vergleich oben, um Ihre individuelle Situation zu berechnen.
Ab 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent für die ersten 20 km) entfällt. Wichtig für Hybrid-Arbeiter: Pro Arbeitstag kann nur entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Der Break-even liegt bei ca. 16 km – unter 16 km ist Homeoffice steuerlich günstiger, darüber der Bürotag. Nutzen Sie unseren Hybrid-Optimierer, um Ihre optimale Aufteilung zu finden.
Ja. Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 beträgt die Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter 1 Jahr. Computer, Laptops, Tablets, Monitore, Drucker, Scanner und jegliche Software können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden – unabhängig vom Kaufpreis. Diese Regelung gilt auch für Peripheriegeräte wie Dockingstations, externe Festplatten oder Netzwerkgeräte. Arbeitsmittel können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale oder zum Arbeitszimmer abgesetzt werden.
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N eingetragen: Zeile 61, wenn Ihnen beim Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (freiwilliges Homeoffice), oder Zeile 62, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. bei Lehrern). Sie geben die Anzahl der Homeoffice-Tage an, das Finanzamt berechnet den Betrag (Tage × 6 €, max. 1.260 €). Arbeitsmittel werden in den Zeilen 42–43 eingetragen. Nutzen Sie unseren Elster-Helfer oben für eine detaillierte Anleitung.
Grundsätzlich nein. An Tagen, an denen Sie zum Arbeitgeber fahren, können Sie die Pendlerpauschale geltend machen, aber nicht die Homeoffice-Pauschale. An reinen Homeoffice-Tagen gilt die Homeoffice-Pauschale, aber keine Pendlerpauschale. Ausnahme: Wenn Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. Lehrer, Außendienstmitarbeiter), können unter bestimmten Umständen beide Pauschalen am selben Tag angesetzt werden – z. B. wenn die Fahrt zur Schule nur für eine kurze Besprechung erfolgt und die überwiegende Arbeit zu Hause stattfindet.
„Überwiegend" bedeutet, dass Sie an dem betreffenden Tag mehr als 50% Ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrer Wohnung ausgeübt haben. Ein halber Tag Homeoffice und ein halber Tag im Büro reicht also nicht aus. Die Finanzämter prüfen dieses Kriterium ab 2026 strenger als in den Pandemiejahren. Tipp: Führen Sie ein kurzes Arbeitszeit-Tagebuch oder nutzen Sie den Kalender, um Ihre Homeoffice-Tage zu dokumentieren.
Ja, die berufliche Nutzung des privaten Internetanschlusses kann als Werbungskosten geltend gemacht werden – zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale. Ohne Einzelnachweis akzeptieren Finanzämter in der Regel einen pauschalen Ansatz von 20% der monatlichen Kosten, maximal 20 € pro Monat (240 € pro Jahr). Bei höherer beruflicher Nutzung ist ein Einzelnachweis (z. B. über Verbindungsprotokolle) erforderlich. Telefonkosten können ebenfalls anteilig abgesetzt werden.
Ja. Die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Einkunftsarten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Bei Selbstständigen wird sie als Betriebsausgabe angesetzt, bei Arbeitnehmern als Werbungskosten. Die Voraussetzungen und Beträge sind identisch. Selbstständige, die ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer haben, können alternativ die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen.
Ab 2026 wird empfohlen, Homeoffice-Tage sorgfältig zu dokumentieren. Geeignete Nachweise sind: Arbeitszeiterfassungssysteme des Arbeitgebers, Kalendereinträge (Outlook, Google Calendar), Homeoffice-Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, VPN-Protokolle oder Login-Zeiten, oder ein einfaches Homeoffice-Tagebuch (Datum, Tätigkeit, Arbeitszeit). Bei einer Prüfung muss nachgewiesen werden, dass Sie an den angegebenen Tagen überwiegend von zu Hause gearbeitet haben.