Schönheitsreparaturen-Check 2026

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag: Müssen Sie beim Auszug wirklich renovieren? Viele Klauseln sind unwirksam – und Sie zahlen trotzdem.

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Klauseln
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Wohndauer
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Schäden
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Ergebnis

🔍 Klausel-Detektor

Welche Formulierungen stehen in Ihrem Mietvertrag? Wählen Sie alle zutreffenden aus.

Bitte wählen Sie eine Option.

Enthält Ihr Vertrag folgende Klauseln?

Starre Renovierungsfristen
"Der Mieter hat Küche/Bad alle 3 Jahre, Wohn-/Schlafräume alle 5 Jahre, Nebenräume alle 7 Jahre zu renovieren."
❌ Unwirksam
Endrenovierungsklausel
"Die Wohnung ist bei Auszug renoviert / in fachgerechtem Zustand zurückzugeben." – Unwirksam, wenn unabhängig vom Zustand oder bei unrenovierter Übernahme.
⚠️ Meist unwirksam
Farbvorgabe für Rückgabe
"Die Wohnung ist in weißen/hellen/neutralen Farben zurückzugeben."
❌ Unwirksam
Fachhandwerker-Pflicht
"Die Arbeiten sind durch einen Fachbetrieb / Malerfachbetrieb auszuführen."
❌ Unwirksam
Quotenabgeltungsklausel
"Bei Auszug vor Fälligkeit zahlt der Mieter einen Kostenanteil entsprechend der Wohndauer."
❌ Unwirksam
Weiche/flexible Fristenregelung
"Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen / in der Regel in folgenden Zeiträumen fällig..."
✅ Kann wirksam sein
Keine Regelung zu Schönheitsreparaturen
Im Mietvertrag steht nichts zu Renovierung, Streichen oder Schönheitsreparaturen.
✅ Sie müssen nicht renovieren

💡 Was sind Schönheitsreparaturen?

Dazu zählen: Tapezieren/Streichen von Wänden und Decken, Streichen von Heizkörpern, Innentüren, Fenstern (innen) und Fußböden. Nicht dazu gehören: Parkett abschleifen, Teppich erneuern, Fliesen reparieren.

🏠 Aktueller Zustand der Wohnung

Wie sieht es in Ihrer Wohnung aus? Ehrliche Einschätzung hilft bei der Bewertung.

📅 Wohndauer & Abnutzung

Auch bei wirksamer Klausel müssen Sie nur renovieren, wenn tatsächlicher Bedarf besteht.

Bitte geben Sie das Einzugsdatum an.

💡 Übliche Renovierungsfristen

Bei weichen Klauseln gelten als Richtwert: Küche/Bad ca. 3 Jahre, Wohn-/Schlafräume ca. 5 Jahre, Nebenräume ca. 7 Jahre. Aber: Der tatsächliche Zustand ist entscheidend, nicht die Frist! Sieht es noch gut aus, müssen Sie nicht renovieren.

🔧 Schäden & Mängel

Welche Schäden gibt es in der Wohnung? Wir unterscheiden: Was ist Ihre Pflicht, was Vermietersache?

Wählen Sie alle vorhandenen Schäden aus:

📌
Kleine Dübellöcher
Schönheitsrep.
🎨
Abgenutzte Wände/Decken
Schönheitsrep.
🔥
Vergilbte Heizkörper
Schönheitsrep.
🚪
Abgenutzte Innentüren
Schönheitsrep.
🪵
Normale Kratzer im Parkett
Vermietersache*
🔲
Gesprungene Fliesen
Vermietersache
🚿
Silikonfugen Bad/Küche
i.d.R. Vermietersache*
🪟
Undichte Fenster
Vermietersache
🦠
Schimmelbefall
Vermietersache
🧶
Alter Teppichboden
Normale Abnutzung
🚰
Kalk an Armaturen
Normale Abnutzung
🟤
Bodenverfärbung unter Möbeln
Normale Abnutzung
🕳️
Große Löcher in Wänden
Schaden (Haftpflicht)
🔥
Brandflecken/Löcher
Schaden (Haftpflicht)
🚬
Nikotinverfärbung (stark)
Schaden (Mieter)

💡 Unterschied: Schönheitsreparatur vs. Instandsetzung

Schönheitsreparaturen betreffen nur die Oberflächen (Streichen, Tapezieren). Instandsetzung (Parkett schleifen, Fliesen tauschen) ist immer Vermietersache. Normale Abnutzung müssen Sie nie ersetzen – auch nicht bei Auszug nach langer Mietzeit.

* Hinweis: Bei Parkett sind nur normale Laufspuren Vermietersache – tiefe Beschädigungen können Schadenersatz auslösen. Silikonfugen sind nach BGH keine Schönheitsreparaturen, aber vertragliche Abweichungen sind möglich.

💰 Ablöse-Check

Verlangt Ihr Vermieter Geld statt Renovierung? Prüfen Sie, ob die Forderung angemessen ist.

⚠️ Wichtig: Sie müssen nicht zustimmen!

Eine Ablösezahlung ist freiwillig. Sie können stattdessen selbst renovieren oder (bei unwirksamer Klausel) die Renovierung ganz verweigern. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

💡 Marktübliche Malerkosten 2026

Ein Fachbetrieb berechnet ca. 10-20 €/m² Wandfläche (inkl. Material). Bei 65 m² Wohnfläche (ca. 180 m² Wandfläche) wären das ca. 1.800-3.600 €. Eigenleistung ist deutlich günstiger: Material ca. 150-400 €.

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Ergebnis
Ihre Situation wurde analysiert
Klausel-Status
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Wohndauer
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Empfehlung
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📋 Detaillierte Begründung

✅ Das müssen Sie bei Auszug tun

❌ Das müssen Sie NICHT tun

📌 Ihre nächsten Schritte

1. Dokumentieren Sie den aktuellen Zustand (Fotos mit Datum)
2. Laden Sie das Widerspruchsschreiben herunter
3. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll bei Auszug
4. Bei Kautionsstreitigkeiten: Mieterverein kontaktieren

📄 Dokumente generieren

Erstellen Sie ein praxisnahes Schreiben an Ihren Vermieter.

📅 Kündigung noch nicht geschrieben?

Berechnen Sie die korrekte Kündigungsfrist und vermeiden Sie die 3-Werktage-Falle!

→ Zum Kündigungsfrist-Rechner
Rechtlicher Hinweis: Dieser Check dient der unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Bewertung berücksichtigt nicht alle Sonderfälle (z.B. Individualvereinbarungen, Übergabeprotokolle, besondere Vertragskonstellationen). Bei komplexen Fällen oder Streitigkeiten empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser – Ihre Daten werden nicht übertragen.

Schönheitsreparaturen beim Auszug 2026: Der komplette Ratgeber

Millionen Mieter renovieren beim Auszug – obwohl sie rechtlich gar nicht dazu verpflichtet sind. Der Grund: Unwirksame Klauseln im Mietvertrag. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren zahlreiche typische Vertragsformulierungen für unwirksam erklärt. Mit unserem Schönheitsreparaturen-Check finden Sie heraus, ob Sie wirklich renovieren müssen.

Wann sind Schönheitsreparatur-Klauseln unwirksam?

Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Das ist insbesondere der Fall bei:

  • Starre Fristen: "Der Mieter hat alle 3/5/7 Jahre zu renovieren" – unabhängig vom tatsächlichen Zustand
  • Endrenovierungsklauseln: Unwirksam, wenn sie unabhängig vom Zustand gelten oder bei unrenoviert übernommener Wohnung
  • Farbvorgaben: "In weißen/hellen Farben zurückzugeben" schränkt die Gestaltungsfreiheit ein
  • Fachhandwerker-Pflicht: Der Mieter muss keinen Malerbetrieb beauftragen
  • Quotenabgeltungsklauseln: Pauschale Kostenbeteiligung bei Auszug vor Fristablauf

Was sind Schönheitsreparaturen?

Der Begriff ist in der Betriebskostenverordnung definiert. Schönheitsreparaturen umfassen nur:

✅ Schönheitsreparaturen❌ Keine Schönheitsreparaturen
Tapezieren/Streichen von Wänden und DeckenParkett abschleifen, versiegeln
Streichen von Heizkörpern (inkl. Rohre)Teppichboden erneuern
Streichen von InnentürenFliesen reparieren/austauschen
Streichen von Fenstern und Türen (innen)Silikonfugen erneuern (i.d.R. Vermietersache)
Streichen/Pflegen von FußbödenFenster/Türen reparieren

Unrenoviert übernommen = Nicht renovieren müssen

Ein wichtiger Grundsatz: Wer eine unrenoviert übernommene Wohnung hat, schuldet auch bei Auszug keine Renovierung – selbst wenn der Vertrag eine Schönheitsreparatur-Klausel enthält. Der Grund: Es wäre unangemessen, vom Mieter zu verlangen, einen besseren Zustand herzustellen als bei Einzug.

Ausnahme: Hat der Vermieter bei Einzug einen angemessenen Ausgleich gezahlt (z.B. Mietnachlass), kann die Klausel wirksam sein.

Weiche Fristen: Was gilt?

Enthält Ihr Vertrag weiche/flexible Fristen mit Formulierungen wie "in der Regel" oder "im Allgemeinen", kann die Klausel wirksam sein. Aber auch dann gilt: Sie müssen nur bei tatsächlichem Bedarf renovieren!

Als Richtwerte gelten:

RaumÜblicher Zeitraum
Küche, Bad, Duscheca. 3 Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielenca. 5 Jahre
Nebenräume (Abstellkammer, Keller)ca. 7 Jahre

Wichtig: Diese Fristen sind nur Richtwerte! Sieht die Wohnung noch gut aus, besteht kein Renovierungsbedarf – auch wenn die Frist abgelaufen ist.

Was bedeutet "besenrein übergeben"?

Bei unwirksamer Klausel müssen Sie die Wohnung nur besenrein übergeben. Das bedeutet:

  • Wohnung ist vollständig geräumt (keine Möbel, keine Gegenstände)
  • Grob gereinigt (gefegt, gewischt)
  • Frei von Müll und Unrat

Nicht erforderlich: Streichen, Tapezieren, Grundreinigung, Fensterputzen, Teppichreinigung.

Schäden vs. normale Abnutzung

Unterscheiden Sie sorgfältig:

Normale Abnutzung (keine Haftung)Schäden (Haftung möglich)
Kleine Dübellöcher (Bildernägel)Große Löcher (Regale, schwere Lasten)
Vergilbte Wände/DeckenStarke Nikotinverfärbung durch Rauchen
Abgetretener TeppichbodenBrandlöcher, Flecken
Kalk an ArmaturenBeschädigte Armaturen
Kratzer im WaschbeckenGesprungene Keramik

Kann der Vermieter Geld statt Renovierung verlangen?

Der Vermieter kann eine Ablösesumme anbieten, Sie müssen aber nicht zustimmen. Prüfen Sie kritisch:

  • Ist die Klausel überhaupt wirksam?
  • Besteht tatsächlich Renovierungsbedarf?
  • Ist der geforderte Betrag angemessen?

Marktübliche Kosten 2026: Ein Malerbetrieb berechnet ca. 10-20 €/m² Wandfläche (ca. 2,5-3x die Wohnfläche). Bei 65 m² Wohnung entspricht das ca. 1.800-3.600 €. Eigenleistung: Materialkosten ca. 150-400 €.

Kaution: Was darf der Vermieter einbehalten?

Nach Auszug darf der Vermieter die Kaution nur für berechtigte Forderungen einbehalten:

  • Tatsächliche Schäden (über normale Abnutzung hinaus)
  • Ausstehende Miete oder Nebenkosten
  • Wirksame Schönheitsreparatur-Verpflichtungen (nur bei Bedarf)

Nicht zulässig: Einbehalt für "normale Renovierung" bei unwirksamer Klausel oder ohne Bedarf.

Häufige Fragen zu Schönheitsreparaturen

Nur wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält UND tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht. Viele Klauseln sind unwirksam (starre Fristen, Endrenovierungsklauseln die unabhängig vom Zustand gelten). Bei unwirksamer Klausel: nur besenrein übergeben!
Starre Fristen legen fest, dass Sie in bestimmten Zeitabständen renovieren müssen – z.B. "Küche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre". Solche Klauseln sind unwirksam, weil sie den tatsächlichen Zustand ignorieren. Wirksam sind nur "weiche" Fristen mit "in der Regel" oder "im Allgemeinen".
Nein! Wer eine unrenovierte Wohnung übernommen hat, muss sie nicht renoviert zurückgeben. Es wäre unangemessen, einen besseren Zustand herzustellen als bei Einzug. Ausnahme: Sie haben bei Einzug einen Ausgleich erhalten (z.B. Mietnachlass für Eigenrenovierung).
Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist leer geräumt, grob gereinigt (gefegt, gewischt) und frei von Müll. Das ist das Minimum bei Auszug. Mehr müssen Sie bei unwirksamer Klausel nicht tun – kein Streichen, keine Grundreinigung, kein Fensterputzen.
Kleine Dübellöcher von Bildernägeln sind normale Abnutzung – Sie müssen sie nicht zuspachteln. Größere Löcher (von Regalen, schweren Lasten) sollten Sie verschließen, da sie als Beschädigung gelten können. Im Zweifel: sauber verspachteln schadet nicht.
Bei ungewöhnlichen Farben (knallrot, schwarz, neonfarben) kann der Vermieter verlangen, dass Sie diese in einem neutralen Ton überstreichen. Normale Farbtöne (beige, grau, pastellfarben) müssen Sie nicht überstreichen. Eine generelle Farbvorgabe im Vertrag ("weiß zurückgeben") ist aber unwirksam!
Der Vermieter kann eine Ablösesumme anbieten, Sie müssen aber nicht zustimmen. Prüfen Sie: Ist die Klausel wirksam? Besteht Bedarf? Ist der Betrag angemessen? Bei wirksamer Klausel können Sie die Arbeiten selbst durchführen – oft deutlich günstiger.
Nur für berechtigte Forderungen: tatsächliche Schäden, ausstehende Miete, wirksame Schönheitsreparatur-Pflichten. Nicht zulässig: Einbehalt für "normale Renovierung" bei unwirksamer Klausel. Widersprechen Sie schriftlich und setzen Sie eine Frist!
Bei wirksamer Klausel: Sie als Mieter. Bei unwirksamer Klausel: eigentlich der Vermieter! Haben Sie während der Mietzeit freiwillig renoviert, können Sie unter Umständen Ersatz verlangen. Lassen Sie sich beraten.
Nein! Eine Klausel, die Fachhandwerker vorschreibt, ist unwirksam. Sie dürfen selbst renovieren – sofern das Ergebnis "mittlerer Art und Güte" ist. Das heißt: ordentlich, aber nicht perfekt. Pinselstriche oder kleine Unregelmäßigkeiten sind erlaubt.