Mutterschaftsgeld 2026: Alles, was Sie wissen müssen
Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Leistung während des Mutterschutzes. Es sichert werdende Mütter finanziell ab, wenn sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Mit unserem Mutterschaftsgeld-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld hängt vom Versicherungsstatus ab:
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Frauen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten maximal 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse – das entspricht etwa 390 Euro pro Monat. Die Differenz zum bisherigen Nettolohn übernimmt der Arbeitgeber als Zuschuss nach § 20 MuSchG.
Privat Versicherte und Familienversicherte
PKV-Versicherte und Frauen, die über ihren Ehepartner familienversichert sind, erhalten eine Einmalzahlung von maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Arbeitgeber zahlt aber auch hier den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Minijobberinnen
Geringfügig Beschäftigte ohne eigene GKV-Mitgliedschaft erhalten nur die BAS-Einmalzahlung (max. 210 €). Der Arbeitgeber zahlt aber auch hier den Zuschuss basierend auf dem Minijob-Verdienst.
Die Mutterschutzfristen im Überblick
| Phase | Dauer | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Vor der Geburt | 6 Wochen | Freiwillig: Sie dürfen auf eigenen Wunsch weiterarbeiten |
| Nach der Geburt | 8 Wochen | Absolutes Beschäftigungsverbot |
| Mehrlinge/Frühgeburt | 12 Wochen | Verlängerte Schutzfrist nach der Geburt |
Der Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG
Der Arbeitgeberzuschuss sichert, dass Sie während des Mutterschutzes Ihr volles Nettoeinkommen erhalten. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) und Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Der Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet – für Sie entstehen keine Nachteile.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Wichtig zu wissen: Das Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt (bei verlängerter Schutzfrist 12 Wochen) ersetzt das Mutterschaftsgeld das Elterngeld komplett. Der Elterngeld-Bezugszeitraum beginnt trotzdem ab dem 1. Lebensmonat.
Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld
GKV-Versicherte erhalten maximal 13 Euro pro Kalendertag (ca. 390 €/Monat) von der Krankenkasse. Die Differenz zum Nettolohn zahlt der Arbeitgeber. PKV-Versicherte erhalten max. 210 € Einmalzahlung vom BAS.
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen, Frühgeburten oder Behinderung des Kindes verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) und Ihrem Nettolohn. So erhalten Sie 100% Ihres Nettogehalts.
Frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Sie benötigen die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.
Ja, vollständig! In den ersten Lebensmonaten ersetzt das Mutterschaftsgeld das Elterngeld komplett. Der Elterngeld-Bezugszeitraum beginnt trotzdem ab dem 1. Lebensmonat.
Ohne eigene GKV-Mitgliedschaft nur die Einmalzahlung vom BAS (max. 210 €). Der Arbeitgeber zahlt aber auch bei Minijobs den Zuschuss basierend auf Ihrem Verdienst.
Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen. Zusätzlich werden die nicht genutzten Tage vor der Geburt hinzugerechnet.
Ja, steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt. Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt.
GKV-Versicherte: Bei Ihrer Krankenkasse. PKV/Familienversicherte: Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Arbeitgeberzuschuss wird automatisch gezahlt.
Ja, die 6 Wochen vor der Geburt sind freiwillig. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 (bzw. 12) Wochen.
Bei späterer Geburt verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend – Sie erhalten für diese zusätzlichen Tage weiterhin Mutterschaftsgeld.
Wie bei Vollzeit: Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate. Der Arbeitgeberzuschuss gleicht die Differenz zum Krankenkassen-Mutterschaftsgeld aus.