Aktuell für 2026

Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

Der intelligenteste Mutterschaftsgeld-Rechner Deutschlands: Berechnen Sie Ihre Leistungen während des Mutterschutzes – mit Fristen-Planer, Arbeitgeberzuschuss-Rechner, Status-Check für GKV/PKV/Minijob und automatischer Elterngeld-Überschneidungswarnung.

Fristen-Planer Arbeitgeberzuschuss GKV/PKV/Minijob-Check Mehrlings-/Frühchen-Turbo Elterngeld-Schnittstelle
13 € pro Tag (GKV) max. 390 € / Monat
6 + 8 Wochen Schutzfrist vor + nach Geburt
12 Wo. bei Mehrlingen nach der Geburt
210 € max. vom BAS PKV/Familienvers.
100% Netto-Ersatz mit AG-Zuschuss
Wussten Sie schon?

Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es wird bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes berücksichtigt und kann so indirekt die Steuerlast auf Ihr übriges Einkommen erhöhen.

Mutterschaftsgeld Komplett-Rechner

Alle Berechnungen auf einen Blick: Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss, Fristen und Gesamtleistung.

1 Ihr Versicherungsstatus

2 Entbindungstermin & Sonderfälle

Datum laut ärztlicher Bescheinigung Bitte geben Sie den Entbindungstermin ein

3 Ihr Einkommen

Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Mutterschutz Bitte geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein
Wichtig bei Gehaltserhöhungen 2025/2026

Bei einer Gehaltserhöhung zum Jahreswechsel zählt das Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist. Eine Erhöhung kann Ihren Arbeitgeberzuschuss erhöhen!

Mutterschutzfrist-Planer

Berechnen Sie alle wichtigen Fristen und Stichtage rund um Ihren Mutterschutz – wann beginnt die Schutzfrist, wann müssen Bescheinigungen vorliegen?

Aus der ärztlichen Bescheinigung Bitte geben Sie den Entbindungstermin ein

Arbeitgeberzuschuss-Rechner

Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) und Ihrem Nettolohn. So erhalten Sie 100% Ihres Gehalts.

Gut zu wissen

Der Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG wird vom Arbeitgeber vorgestreckt und über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet. Sie erhalten Ihr volles Gehalt!

Ihr Nettoeinkommen

Bitte Netto eingeben
Bitte Netto eingeben
Bitte Netto eingeben
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni (anteilig auf 3 Monate)

Elterngeld-Überschneidungs-Check

Verstehen Sie die Wechselwirkung zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld – und vermeiden Sie Überraschungen bei der ersten Auszahlung.

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Anrechnung

Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet!

Das bedeutet: In den ersten 2 Lebensmonaten Ihres Kindes (entspricht meist den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt) ersetzt das Mutterschaftsgeld komplett das Elterngeld. Sie erhalten in dieser Zeit kein zusätzliches Elterngeld.

Aber: Der Elterngeld-Bezugszeitraum beginnt trotzdem ab dem 1. Lebensmonat. Die Partnermonate oder ElterngeldPlus-Monate verschieben sich nicht!

Ihre Daten

Bitte Geburtstermin eingeben
Für geschätztes Elterngeld (ca. 65%)
Bei Mehrlinge, Frühgeburt oder Behinderung
💡
Elterngeld im Detail berechnen

Für eine detaillierte Elterngeld-Berechnung mit allen Optionen (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) nutzen Sie unseren spezialisierten Elterngeld-Rechner:

Zum Elterngeld-Planer 2026

⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Mutterschaftsgeld-Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (MuSchG, SGB V) für 2026. Die berechneten Werte dienen lediglich als unverbindliche Schätzung und erste Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses kann von individuellen Faktoren abhängen. Dieser Rechner ersetzt keine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder einen Fachanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mutterschaftsgeld 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Leistung während des Mutterschutzes. Es sichert werdende Mütter finanziell ab, wenn sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Mit unserem Mutterschaftsgeld-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld hängt vom Versicherungsstatus ab:

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Frauen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten maximal 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse – das entspricht etwa 390 Euro pro Monat. Die Differenz zum bisherigen Nettolohn übernimmt der Arbeitgeber als Zuschuss nach § 20 MuSchG.

Privat Versicherte und Familienversicherte

PKV-Versicherte und Frauen, die über ihren Ehepartner familienversichert sind, erhalten eine Einmalzahlung von maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Arbeitgeber zahlt aber auch hier den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Minijobberinnen

Geringfügig Beschäftigte ohne eigene GKV-Mitgliedschaft erhalten nur die BAS-Einmalzahlung (max. 210 €). Der Arbeitgeber zahlt aber auch hier den Zuschuss basierend auf dem Minijob-Verdienst.

Die Mutterschutzfristen im Überblick

Phase Dauer Besonderheiten
Vor der Geburt 6 Wochen Freiwillig: Sie dürfen auf eigenen Wunsch weiterarbeiten
Nach der Geburt 8 Wochen Absolutes Beschäftigungsverbot
Mehrlinge/Frühgeburt 12 Wochen Verlängerte Schutzfrist nach der Geburt

Der Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG

Der Arbeitgeberzuschuss sichert, dass Sie während des Mutterschutzes Ihr volles Nettoeinkommen erhalten. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) und Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Der Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet – für Sie entstehen keine Nachteile.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Wichtig zu wissen: Das Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt (bei verlängerter Schutzfrist 12 Wochen) ersetzt das Mutterschaftsgeld das Elterngeld komplett. Der Elterngeld-Bezugszeitraum beginnt trotzdem ab dem 1. Lebensmonat.

Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld

GKV-Versicherte erhalten maximal 13 Euro pro Kalendertag (ca. 390 €/Monat) von der Krankenkasse. Die Differenz zum Nettolohn zahlt der Arbeitgeber. PKV-Versicherte erhalten max. 210 € Einmalzahlung vom BAS.

6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen, Frühgeburten oder Behinderung des Kindes verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) und Ihrem Nettolohn. So erhalten Sie 100% Ihres Nettogehalts.

Frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Sie benötigen die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.

Ja, vollständig! In den ersten Lebensmonaten ersetzt das Mutterschaftsgeld das Elterngeld komplett. Der Elterngeld-Bezugszeitraum beginnt trotzdem ab dem 1. Lebensmonat.

Ohne eigene GKV-Mitgliedschaft nur die Einmalzahlung vom BAS (max. 210 €). Der Arbeitgeber zahlt aber auch bei Minijobs den Zuschuss basierend auf Ihrem Verdienst.

Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen. Zusätzlich werden die nicht genutzten Tage vor der Geburt hinzugerechnet.

Ja, steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt. Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt.

GKV-Versicherte: Bei Ihrer Krankenkasse. PKV/Familienversicherte: Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Arbeitgeberzuschuss wird automatisch gezahlt.

Ja, die 6 Wochen vor der Geburt sind freiwillig. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 (bzw. 12) Wochen.

Bei späterer Geburt verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend – Sie erhalten für diese zusätzlichen Tage weiterhin Mutterschaftsgeld.

Wie bei Vollzeit: Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate. Der Arbeitgeberzuschuss gleicht die Differenz zum Krankenkassen-Mutterschaftsgeld aus.