Kündigung erhalten? Der komplette Leitfaden für Arbeitnehmer 2026
Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis – emotional wie finanziell. Doch wer seine Rechte kennt und strategisch vorgeht, kann die Situation oft zu seinen Gunsten wenden. Auf dieser Seite finden Sie alle Tools und Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Bewältigung der Situation benötigen.
Die ersten Tage: Was Sie sofort tun sollten
Nach Erhalt einer Kündigung beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie eigentlich anfechtbar gewesen wäre.
- Tag 1: Zugangsdatum dokumentieren, Formfehler prüfen, 3-Wochen-Frist im Kalender markieren
- Tag 2-3: Arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit (innerhalb von 3 Tagen!)
- Woche 1: Kündigungsschutz prüfen, Rechtsberatung suchen, Unterlagen sammeln
- Woche 2-3: Entscheidung über Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen
Kündigungsschutz: Gilt das KSchG für Sie?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern einen starken Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Es gilt jedoch nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind länger als 6 Monate ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt
- Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent)
In Kleinbetrieben unter 10 Mitarbeitern besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz. Hier kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen – die Kündigungsfristen müssen aber eingehalten werden.
Abfindung: Anspruch und Verhandlung
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Dennoch werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt – sei es im Rahmen eines Vergleichs, eines Aufhebungsvertrags oder eines Sozialplans.
Die Faustformel für Abfindungen lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € Gehalt wären das 20.000 €. In der Praxis kann die Höhe je nach Verhandlungsposition erheblich variieren.
Arbeitslosengeld: Was steht Ihnen zu?
Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60% des letzten Nettogehalts (67% mit Kind). Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beschäftigung ab – zwischen 6 und 24 Monaten.
Achtung Sperrzeit: Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag droht eine 12-wöchige Sperrzeit, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese kann vermieden werden, wenn Sie nachweisen können, dass andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der über das KSchG hinausgeht:
- Schwangere: Absolutes Kündigungsverbot während Schwangerschaft und 4 Monate nach Entbindung
- Elternzeit: Kündigungsverbot ab Antrag bis Ende der Elternzeit
- Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich
- Betriebsrat: Nur außerordentliche Kündigung mit Zustimmung möglich