Arbeitszeugnis entschlüsseln: Die Geheimcodes der Zeugnissprache
Ein Arbeitszeugnis zu lesen ist wie das Entschlüsseln einer Geheimsprache.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Zeugnisse wohlwollend zu formulieren –
doch genau das hat zu einer eigenen Codesprache geführt, die auf den ersten Blick
positiv klingt, aber eindeutige Schulnoten transportiert.
📜 Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitszeugnisse nutzen eine standardisierte Codesprache mit klaren Noten-Entsprechungen
- Die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit" entspricht Note 1
- Das Wort „bemüht" ist ein Warnsignal für Note 5-6
- Was nicht im Zeugnis steht, kann genauso wichtig sein
- Die Schlussformel kann die Gesamtnote auf- oder abwerten
Die Zufriedenheitsformel: Das Herzstück jedes Zeugnisses
Die wichtigste Passage in jedem Arbeitszeugnis ist die sogenannte Zufriedenheitsformel.
Sie fasst die Gesamtleistung zusammen und folgt einem streng codierten System.
Kleine Wortunterschiede haben große Auswirkungen:
| Note |
Formulierung |
Bedeutung |
| 1 |
„...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit..." |
Sehr gut |
| 1–2 |
„...zu unserer vollsten Zufriedenheit..." (ohne „stets") |
Sehr gut bis gut |
| 2 |
„...stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." |
Gut |
| 3 |
„...zu unserer vollen Zufriedenheit..." (ohne „stets") |
Befriedigend |
| 4 |
„...zu unserer Zufriedenheit..." |
Ausreichend |
| 5 |
„...im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit..." |
Mangelhaft |
| 6 |
„...hat sich bemüht, die Aufgaben zu erfüllen..." |
Ungenügend |
Quelle: BAG, Urt. v. 14.10.2003 – 9 AZR 12/03; BAG, Urt. v. 18.11.2014 – 9 AZR 584/13. Das Wort „stets" ist entscheidend: Ohne diesen Verstärker fällt „zur vollen Zufriedenheit" von Note 2 auf Note 3 (befriedigend) ab.
Beweislast: Wer muss was beweisen?
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 18. November 2014
(9 AZR 584/13) die Beweislastregelung bei Arbeitszeugnissen festgelegt. Danach gilt:
- Note 1–2 (überdurchschnittlich): Der Arbeitnehmer muss darlegen und beweisen, dass er diese Bewertung verdient.
- Note 3 (Durchschnitt): Kann der Arbeitnehmer keine bessere Leistung nachweisen, wird ein „befriedigend" ausgeurteilt. Das BAG spricht von einer „durchschnittlichen" Leistung als Normalfall.
- Note 4–6 (unterdurchschnittlich): Der Arbeitgeber muss begründen und beweisen, warum er eine schlechtere Note ausstellt.
Bleiben beide Parteien beweisfällig, wird das Zeugnis mit der Durchschnittsnote
„befriedigend" ausgeurteilt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner
Entscheidung vom 9. Oktober 2020 (8 Sa 89/20) zusätzlich klargestellt, dass die
Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Tätigkeitsbeschreibung
beim zeugnisausstellenden Arbeitgeber liegt.
Geheimcodes und versteckte Techniken erkennen
Neben den Standard-Formulierungen gibt es subtilere Techniken, mit denen Arbeitgeber
negative Bewertungen verstecken. Diese Geheimcodes sind besonders tückisch,
weil sie auf den ersten Blick harmlos oder sogar positiv wirken.
1. Passiv-Formulierungen
Wenn Erfolge nicht dem Mitarbeiter zugeschrieben werden, ist Vorsicht geboten.
Beispiel
Passiv: „Die Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen."
Aktiv (besser): „Er/Sie schloss die Projekte erfolgreich ab."
Die Passiv-Formulierung lässt offen, wer für den Erfolg verantwortlich war.
2. Negation (Verneinung)
Die Technik, etwas Negatives zu verneinen, klingt positiv – ist es aber nicht:
⚠️ Achtung bei diesen Formulierungen
- „gab keinen Anlass zu Klage" = Note 3-4 (warum sollte es Klage geben?)
- „war nicht unbeliebt" = Note 4-5 (doppelte Verneinung ist nie positiv)
- „führte zu keinen Beanstandungen" = Note 3-4
3. Betonung des Selbstverständlichen
Wenn selbstverständliche Eigenschaften besonders hervorgehoben werden, fehlen oft die
wirklich wichtigen Aussagen:
Typische Lückenfüller
- „war stets pünktlich" (ohne weitere Leistungsaussagen)
- „hielt die Arbeitszeit ein"
- „erschien regelmäßig zur Arbeit"
Diese Aussagen sind Mindestanforderungen und sollten nicht als Hauptleistung hervorgehoben werden.
4. Das beredte Schweigen
Oft ist das, was nicht im Zeugnis steht, das eigentliche Problem.
Bestimmte Informationen müssen bei bestimmten Tätigkeiten erwähnt werden:
- Führungskräfte: Führungsverhalten MUSS erwähnt werden
- Vertrieb/Kundenservice: Umgang mit Kunden MUSS erwähnt werden
- Kassierer: Ehrlichkeit/Zuverlässigkeit im Umgang mit Geld MUSS erwähnt werden
- Projektleiter: Projekterfolge SOLLTEN genannt werden
Fehlen diese Angaben, ist das ein versteckter Code für Note 5-6!
Die Schlussformel: Der heimliche Star des Zeugnisses
Die Schlussformel am Ende des Zeugnisses kann die gesamte Bewertung auf- oder abwerten.
Sie besteht typischerweise aus drei Elementen:
1. Dank für die Zusammenarbeit
Ein Dank ist ein positives Signal und zeigt, dass der Arbeitgeber die Zusammenarbeit
geschätzt hat. Fehlt der Dank, kann das negativ wirken – ist aber rechtlich zulässig: Das BAG hat mit Urteil vom 25.01.2022 (9 AZR 146/21) ausdrücklich entschieden, dass kein Rechtsanspruch auf eine Schlussformel mit Dank besteht. Das Fehlen des Dankes lässt nach dem BAG eher Rückschlüsse auf den Verfasser als auf den Beurteilten zu. Ähnlich entschied das BAG bereits am 20.08.2013 (9 AZR 665/12): Dank, Bedauern und Zukunftswünsche sind freiwillige, nicht erzwingbare Bestandteile eines Zeugnisses.
2. Bedauern über das Ausscheiden
Das Bedauern verrät viel über die Trennungsgründe:
- „Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr": Eigenkündigung, sehr guter Mitarbeiter
- „Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden": Eigenkündigung, guter Mitarbeiter
- Kein Bedauern: Meist Kündigung durch Arbeitgeber oder problematisches Verhältnis
3. Zukunftswünsche
Die Art der Zukunftswünsche ist ebenfalls ein Code:
Die besten Zukunftswünsche
„Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft beruflich und privat alles Gute und
weiterhin viel Erfolg."
Das „weiterhin" ist wichtig – es bestätigt, dass der Mitarbeiter bereits erfolgreich war.
Eingeschränkte Wünsche (Warnsignal)
„Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute."
Nur private Wünsche ohne beruflichen Bezug können ein negatives Signal sein.
Das Sozialverhalten: Die Reihenfolge zählt!
Beim Sozialverhalten gibt es eine feste Reihenfolge, die eingehalten werden sollte:
✅ Korrekte Reihenfolge
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei."
⚠️ Problematische Reihenfolge
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei."
Wenn Kollegen vor Vorgesetzten genannt werden, kann das auf Probleme mit Autorität hindeuten.
Auch das Fehlen einer Gruppe ist ein Signal: Werden Kunden nicht erwähnt,
obwohl Kundenkontakt zur Tätigkeit gehörte, ist das ein versteckter negativer Code.
Ihre Rechte bei einem schlechten Arbeitszeugnis
Wenn Sie ein schlechtes oder ungenaues Zeugnis erhalten haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
1. Anspruch auf Berichtigung
Bei falschen Tatsachenbehauptungen können Sie eine Korrektur verlangen.
Der Arbeitgeber muss nachweislich falsche Aussagen ändern.
2. Anspruch auf bessere Note
Bei der Benotung gilt eine besondere Beweislastregel:
- Note 1–2 (überdurchschnittlich): Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er diese Note verdient
- Note 3 (Durchschnitt): Gelingt beiden Seiten kein Beweis, gilt „befriedigend" als Regelfall
- Note 4–6 (unterdurchschnittlich): Der Arbeitgeber muss die schlechte Bewertung begründen und belegen können
Das BAG hat dies in seiner Grundsatzentscheidung vom 18.11.2014 (9 AZR 584/13)
klargestellt: Bleiben beide Parteien beweisfällig, wird das Zeugnis mit der durchschnittlichen
Note „befriedigend" ausgeurteilt.
3. Kein Anspruch auf Schlussformel
Wichtig: Auf Dank, Bedauern und Zukunftswünsche haben Sie
keinen rechtlichen Anspruch. Diese Elemente sind freiwillig
(BAG, Urt. v. 25.01.2022 – 9 AZR 146/21; BAG, Urt. v. 20.08.2013 – 9 AZR 665/12).
4. Fristen beachten
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Zeugnisberichtigung, aber Sie sollten zeitnah handeln:
- Empfehlung: Zeugnis innerhalb von 2–4 Wochen prüfen und beanstanden
- Verjährung: Der Anspruch verjährt gemäß § 195 BGB nach 3 Jahren – die Frist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete (§ 199 Abs. 1 BGB)
- Verwirkung: Nach langer Untätigkeit kann der Anspruch auch vor Ablauf der Verjährungsfrist verwirken
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Was bedeutet „stets zur vollsten Zufriedenheit"?
Diese Formulierung entspricht der Note 1 (sehr gut) – die bestmögliche
Bewertung im Arbeitszeugnis. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 23. September 1992
klargestellt, dass bei durchgehend sehr guten Einzelbewertungen die Gesamtbeurteilung
ebenfalls mit „stets zur vollsten Zufriedenheit" zu kennzeichnen ist. Das Wort „stets"
zeigt, dass die Höchstleistung durchgehend erbracht wurde. Fehlt „stets", sinkt die
Note auf eine 1–2 (BAG, Urt. v. 14.10.2003 – 9 AZR 12/03).
Was bedeutet „hat sich bemüht"?
Die Formulierung „hat sich bemüht" oder „war bemüht" ist ein eindeutiges
Warnsignal und entspricht der Note 5 (mangelhaft). Sie
signalisiert, dass der Mitarbeiter zwar versucht hat, die Anforderungen zu erfüllen,
dies aber nicht geschafft hat. Bei „Er/Sie hat sich bemüht, die Aufgaben zu erledigen"
handelt es sich sogar um eine Note 6.
Was ist der Unterschied zwischen „stets" und „immer"?
In der Zeugnissprache ist „stets" das stärkere Wort und wird für
bessere Noten verwendet. „Immer" gilt als schwächere Variante. Während „stets zur
vollen Zufriedenheit" einer Note 2 entspricht, wäre „immer zur vollen Zufriedenheit"
eher eine 2-3.
Warum wird mein Verhalten gegenüber Kunden nicht erwähnt?
Wenn Sie Kundenkontakt hatten und dieser nicht erwähnt wird, ist das ein
versteckter negativer Code. Es deutet darauf hin, dass es Probleme
im Kundenumgang gab. Bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt sollte das Verhalten gegenüber
Kunden immer genannt werden.
Was bedeutet „im Großen und Ganzen"?
Der Zusatz „im Großen und Ganzen" ist eine massive Abwertung.
„Er erledigte seine Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" entspricht
einer Note 5. Die Formulierung signalisiert, dass es erhebliche
Mängel gab.
Kann ich ein besseres Zeugnis verlangen?
Ja, unter bestimmten Umständen. Die Beweislast ist nach der Rechtsprechung
des BAG geteilt (BAG, Urt. v. 18.11.2014 – 9 AZR 584/13):
Für eine überdurchschnittliche Bewertung (Note 1–2) muss der
Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass er diese Note verdient.
Für eine unterdurchschnittliche Bewertung (Note 4–6) trägt der
Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Bei Note 3 (Durchschnitt) gilt
ebenfalls: Will der Arbeitnehmer eine bessere Note, muss er entsprechende Leistungen
nachweisen. Bei falschen Tatsachenbehauptungen können Sie immer eine Korrektur verlangen.
Auf eine bestimmte Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche) haben Sie allerdings keinen
rechtlichen Anspruch (BAG, Urt. v. 25.01.2022 – 9 AZR 146/21).
Warum fehlt der Dank in meinem Zeugnis?
Laut BAG-Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch auf eine Schlussformel
mit Dank (BAG 25.01.2022, 9 AZR 146/21). Ein fehlender Dank kann von Personalern zwar
negativ interpretiert werden, ist aber rechtlich zulässig und stellt kein „beredtes
Schweigen" dar. Das BAG sagt: Das Fehlen lässt eher Rückschlüsse auf den Verfasser als
auf den Beurteilten zu.
Was bedeutet es, wenn nur Pünktlichkeit erwähnt wird?
Wenn selbstverständliche Eigenschaften wie Pünktlichkeit oder
Anwesenheit besonders betont werden, fehlen oft die wichtigen Leistungsaussagen.
Dies ist ein Zeichen dafür, dass der Arbeitgeber nichts Positives über die eigentliche
Arbeitsleistung sagen konnte oder wollte.
Spielt die Reihenfolge im Zeugnis eine Rolle?
Ja, sehr! Beim Sozialverhalten ist die Reihenfolge „Vorgesetzte,
Kollegen, Kunden" Standard. Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, kann das auf
Probleme mit Autorität hindeuten. Auch die Reihenfolge der Aufgabenbeschreibung
(wichtige zuerst) und der Leistungsmerkmale ist bedeutsam.
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben den Tätigkeiten auch
eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens. Im Gegensatz dazu beschreibt ein
einfaches Zeugnis nur Art und Dauer der Beschäftigung. Nach § 109 GewO haben Sie
Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, wenn Sie dies verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, mein Zeugnis zu beanstanden?
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber Sie sollten zeitnah handeln
(empfohlen: 2–4 Wochen). Der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt gemäß § 195 BGB
nach 3 Jahren – die Frist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres,
in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde (§ 199 Abs. 1 BGB). Wer z. B. am 1. März
ausscheidet, hat also bis zum 31. Dezember drei Jahre später Zeit. Zudem kann der
Anspruch vorher verwirken, wenn Sie zu lange warten. Je länger Sie
warten, desto schwieriger wird die Beweisführung.
Was bedeutet „gab keinen Anlass zu Klage"?
Diese Formulierung ist eine versteckte Negation und entspricht etwa
einer Note 3-4. Die Aussage klingt positiv, wirft aber die Frage auf:
Warum sollte es überhaupt Grund zur Klage geben? Eine echte Note 1-2 würde positive
Aussagen enthalten, nicht die Verneinung von Negativem.
Muss der Arbeitgeber mir ein Zeugnis ausstellen?
Ja! Nach § 109 GewO haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Der Arbeitgeber muss es auf Ihren
Wunsch als qualifiziertes Zeugnis (mit Leistungsbeurteilung) ausstellen. Das Zeugnis
muss in Papierform vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein.
Was tun bei einem schlechten Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis hat die gleichen Regeln wie ein Endzeugnis. Sie können
Berichtigung verlangen, wenn Aussagen falsch sind oder die Note
nicht gerechtfertigt ist. Wichtig: Das Zwischenzeugnis hat oft Bindungswirkung für
das spätere Endzeugnis – der Arbeitgeber kann nicht plötzlich eine viel schlechtere
Bewertung abgeben.