Immobilien-Wertermittlung 2026

Ermitteln Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie – mit ESG-Energieabschlag, Finanzamt-Modus für Erbschaft/Schenkung und Sanierungs-ROI-Simulator. Nach ImmoWertV.

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🏠 Objektdaten

Geben Sie die Grunddaten Ihrer Immobilie an. Das Tool wählt automatisch das passende Bewertungsverfahren.

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📍 Grundstück & Bodenwert

Der Bodenwert ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienbewertung. Nutzen Sie die BORIS-Portale zur Ermittlung.

🗺️ So ermitteln Sie den Bodenrichtwert (BORIS)

  1. Rufen Sie das BORIS-Portal Ihres Bundeslandes auf (Suche: "BORIS [Bundesland]")
  2. Geben Sie die Adresse Ihres Grundstücks ein
  3. Notieren Sie den Bodenrichtwert in €/m²
  4. Beachten Sie: Der Richtwert gilt für ein "Normgrundstück" – Anpassungen können nötig sein
Bitte geben Sie die Grundstücksfläche an.
€/m²
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⚙️ Anpassungsfaktoren (optional)

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Normgrundstück. Folgende Faktoren können den Wert Ihres Grundstücks beeinflussen. Hinweis: Diese pauschalen Faktoren dienen der vereinfachten Näherung – eine gutachterliche Bodenwertanpassung gemäß ImmoWertV erfolgt qualitativ und objektbezogen.

⚡ Energieeffizienz & Sanierungsabschlag

Die Energieklasse ist 2026 ein entscheidender Preisfaktor. Immobilien mit schlechter Effizienz verlieren erheblich an Wert.

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📊 So wirkt sich die Energieklasse auf den Wert aus

Käufer kalkulieren die zu erwartenden Sanierungskosten ein. Bei einem 150 m² Haus können die Kosten für Dämmung, Fenster und Heizungstausch schnell 80.000 – 150.000 € betragen. Dieser "ESG-Abschlag" mindert den erzielbaren Verkaufspreis.

📊 Bewertungsparameter

Geben Sie die spezifischen Daten für das gewählte Bewertungsverfahren ein.

🏗️ Sachwertverfahren (ImmoWertV)

Der Sachwert setzt sich zusammen aus: Bodenwert + Gebäudesachwert. Der Gebäudewert berechnet sich aus Normalherstellungskosten (NHK) abzüglich Alterswertminderung.

🔧 Sanierungs-ROI-Simulator

Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf? Berechnen Sie, wie viel jeder investierte Euro den Verkaufspreis steigert.

💡 Warum ist das wichtig?

Manche Sanierungen steigern den Verkaufspreis um mehr als die Investition. Andere lohnen sich nicht. Hinweis: Die tatsächliche Wertsteigerung hängt stark von Lage, Zielgruppe und Gesamtzustand ab – Sanierungen führen nicht automatisch zu einer gleich hohen Wertsteigerung.

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Immobilienwert ermittelt
Ihr Verkehrswert nach dem Sachwertverfahren
Bodenwert
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0 €/m²
Gebäudewert
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nach Alterswertminderung
Verkehrswert (brutto)
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vor ESG-Abschlag
💰 Realistischer Netto-Marktwert
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0 €/m²

📋 Vergleich: Marktwert vs. Finanzamt-Bewertung

Bei Erbschaft/Schenkung bewertet das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dieser Wert kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten.

Marktwert (netto) 0 €
Finanzamt-Wert 0 €

📋 Berechnungsdetails (Sachwertverfahren)

📄 Wertermittlung speichern & dokumentieren

Speichern Sie Ihre Bewertung als PDF oder erstellen Sie Dokumente für das Finanzamt.


🏠 Immobilie vermietet?

Nutzen Sie unsere weiteren Rechner für Vermieter:

Rechtlicher Hinweis: Diese Wertermittlung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Die Berechnung basiert auf den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), jedoch mit vereinfachten Annahmen. Für rechtsverbindliche Gutachten (z.B. für Gerichte, Finanzamt, Banken) beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Immobilienbewertung 2026: Der komplette Ratgeber zur Wertermittlung

Die professionelle Wertermittlung einer Immobilie ist entscheidend – ob für den Verkauf, die Erbschaftssteuer oder zur Einschätzung des eigenen Vermögens. Im Jahr 2026 spielen dabei neue Faktoren eine zentrale Rolle: Die Energieeffizienzklasse beeinflusst den Wert massiv, das Finanzamt bewertet nach eigenen Regeln, und Sanierungskosten müssen strategisch berücksichtigt werden. Dieser Ratgeber erklärt die drei anerkannten Bewertungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und zeigt, worauf es 2026 besonders ankommt.

Die drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert drei standardisierte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von der Art der Immobilie und ihrer typischen Nutzung ab:

1. Sachwertverfahren – für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert aus den Kosten, die für eine Neuerrichtung des Gebäudes anfallen würden, abzüglich der Alterswertminderung. Die Formel lautet vereinfacht:

Sachwert = Bodenwert + (NHK × Wohnfläche × Qualitätsfaktor × Alterswertminderung)

Dabei sind NHK die Normalherstellungskosten nach der Sachwertrichtlinie, der Qualitätsfaktor berücksichtigt den Ausstattungsstandard, und die Alterswertminderung reduziert den Wert entsprechend der Restnutzungsdauer.

2. Ertragswertverfahren – für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte

Bei Renditeobjekten steht die Ertragskraft im Vordergrund. Der Ertragswert berechnet sich aus dem kapitalisierten Reinertrag plus Bodenwert:

Ertragswert = Bodenwert + (Reinertrag × Vervielfältiger)

Der Reinertrag ergibt sich aus den Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten. Der Vervielfältiger hängt vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer ab.

3. Vergleichswertverfahren – für Eigentumswohnungen in Ballungsräumen

Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab. Es ist das marktnaheste Verfahren, setzt aber ausreichend Vergleichsdaten voraus:

Vergleichswert = Ø Kaufpreis/m² × Wohnfläche × Anpassungsfaktoren

VerfahrenAnwendungGrundlage
SachwertverfahrenEigengenutzte EFH/ZFHHerstellungskosten
ErtragswertverfahrenVermietete MFH, GewerbeMieteinnahmen
VergleichswertverfahrenETW, ReihenhäuserMarktpreise

Der ESG-Faktor: Energieklasse als Preistreiber 2026

Die Energieeffizienz ist 2026 zum wichtigsten Preisfaktor neben der Lage geworden. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zielt auf eine schrittweise Verbesserung des gesamten Gebäudebestands ab – die konkrete Umsetzung in nationales Recht erfolgt bis Mai 2026. Für Eigentümer von Immobilien mit Energieklasse F, G oder H bedeutet das schon heute: Käufer kalkulieren erwartete Sanierungskosten ein, was zu erheblichen Preisabschlägen führt.

Käufer kalkulieren die zu erwartenden Sanierungskosten bereits in ihr Angebot ein. Ein 150 m² Haus mit Energieklasse H kann einen "ESG-Abschlag" von 80.000 bis 150.000 Euro erfahren. Diese Summe entspricht den typischen Kosten für:

  • Fassadendämmung (WDVS): 150-200 €/m² Fassadenfläche
  • Dachdämmung: 150-250 €/m² Dachfläche
  • Neue Fenster (3-fach-Verglasung): 500-800 € pro Fenster
  • Heizungstausch (Wärmepumpe): 15.000-30.000 €
  • Kellerdeckendämmung: 30-50 €/m²

Praxistipp: Verkäufer mit schlechter Energieklasse sollten abwägen: Entweder vor dem Verkauf sanieren und so einen höheren Preis erzielen – oder den Preis entsprechend anpassen und dem Käufer die Sanierung überlassen.

Der Bodenwert: Fundament jeder Bewertung

Der Bodenwert ist in allen drei Verfahren die Basis. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert, den die Gutachterausschüsse der Kommunen ermitteln und in den BORIS-Portalen der Bundesländer veröffentlichen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein fiktives "Normgrundstück". Für die konkrete Bewertung müssen Anpassungen vorgenommen werden:

  • Erschließungsgrad: Ist das Grundstück voll erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Straße)?
  • Geschossflächenzahl (GFZ): Wie intensiv darf bebaut werden?
  • Grundstückszuschnitt: Ist das Grundstück günstig geschnitten oder hat es eine ungünstige Form?
  • Himmelsrichtung: Südausrichtung des Gartens kann werterhöhend sein
  • Besondere Belastungen: Altlasten, Baulasten, Leitungsrechte

Formel Bodenwert:

Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Anpassungsfaktoren

Immobilienbewertung für das Finanzamt (Erbschaft/Schenkung)

Bei Erbschaft oder Schenkung bewertet das Finanzamt die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – nicht nach der ImmoWertV. Das Finanzamt verwendet ein typisierendes Verfahren, das individuelle Besonderheiten nicht vollständig berücksichtigt. Der ermittelte Wert kann daher vom tatsächlichen Marktwert abweichen.

Warum ist das relevant? Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem festgestellten Wert. Eine erhebliche Abweichung vom Marktwert – in beide Richtungen – kann steuerliche Auswirkungen haben.

Die Lösung: Gegengutachten nach § 198 BewG

Der Erbe kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, indem er ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorlegt. Das Finanzamt muss dieses Gutachten anerkennen, wenn es den Anforderungen entspricht.

Wann lohnt sich ein Gegengutachten?

  • Der Finanzamt-Wert liegt deutlich über dem Marktwert (z.B. +20% oder mehr)
  • Die Immobilie hat wertmindernde Faktoren, die das Finanzamt nicht berücksichtigt (z.B. schlechte Energieklasse, Sanierungsstau, ungünstige Lage)
  • Die Steuerersparnis übersteigt die Gutachtenkosten (ca. 1.500-3.000 €) deutlich

Sanierungs-ROI: Wann lohnt sich die Investition?

Vor dem Verkauf stellt sich oft die Frage: Soll ich noch sanieren oder nicht? Die Antwort hängt vom Return on Investment (ROI) ab – also davon, wie viel Euro Wertsteigerung jeder investierte Euro bringt.

Typische ROI-Werte für Sanierungsmaßnahmen:

MaßnahmeTypische KostenWertsteigerungROI
Heizungstausch (Wärmepumpe)20.000-30.000 €25.000-40.000 €120-150%
Fassadendämmung (WDVS)20.000-40.000 €15.000-35.000 €80-120%
Neue Fenster (3-fach)10.000-20.000 €12.000-25.000 €110-140%
Dachdämmung15.000-30.000 €12.000-25.000 €80-100%
Badsanierung15.000-25.000 €10.000-20.000 €70-90%
Elektrik erneuern8.000-15.000 €5.000-10.000 €60-80%

Hinweis: Energetische Sanierungen (Heizung, Dämmung, Fenster) haben oft einen ROI über 100% – die Wertsteigerung kann die Kosten übersteigen. Dies liegt daran, dass Käufer bei einer sanierten Immobilie keine eigenen Sanierungskosten mehr einplanen müssen. Die tatsächliche Wertsteigerung hängt jedoch stark von Lage, Zielgruppe und Gesamtzustand ab.

Alterswertminderung: So berechnet sie sich

Im Sachwertverfahren wird das Gebäude mit zunehmendem Alter entwertet. Die Alterswertminderung berechnet sich aus der Gesamtnutzungsdauer (GND) und dem Gebäudealter:

Alterswertminderung = 1 - (Gebäudealter / Gesamtnutzungsdauer)

Typische Gesamtnutzungsdauern:

  • Massivhäuser: 80-100 Jahre
  • Fertighäuser (älter): 60-80 Jahre
  • Fertighäuser (modern): 80-100 Jahre
  • Fachwerkhäuser: 100-150 Jahre (bei guter Pflege)

Beispiel: Ein 1975 erbautes Massivhaus (GND 80 Jahre) hat 2026 ein Alter von 51 Jahren. Die Restnutzungsdauer beträgt 29 Jahre, die Alterswertminderung ca. 64% (= 51/80). Der Gebäudewert wird also auf etwa 36% des Neubauwertes reduziert.

Wichtig: Sanierungen verlängern die Restnutzungsdauer und reduzieren damit die Alterswertminderung. Eine Kernsanierung kann die Restnutzungsdauer um 20-40 Jahre erhöhen.

Marktanpassungsfaktoren: Vom Sachwert zum Marktwert

Der nach dem Sachwertverfahren ermittelte Wert entspricht selten dem tatsächlichen Marktpreis. Daher werden Marktanpassungsfaktoren angewendet, die das Verhältnis zwischen Sachwert und erzielten Kaufpreisen abbilden.

Diese Faktoren werden von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und schwanken je nach Region und Marktsituation:

  • Ballungsräume (München, Frankfurt, Hamburg): 1,2 – 1,5 (Kaufpreise liegen über dem Sachwert)
  • Mittelstädte: 0,9 – 1,1
  • Ländliche Regionen: 0,6 – 0,9 (Kaufpreise liegen unter dem Sachwert)

Checkliste: Unterlagen für die Immobilienbewertung

Für eine fundierte Wertermittlung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Flurkarte / Lageplan
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Baupläne / Grundrisse
  • Baubeschreibung
  • Energieausweis (Pflicht seit 2014)
  • Nachweise über Modernisierungen / Sanierungen
  • Bei ETW: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Mietaufstellung

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Das Sachwertverfahren eignet sich für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen der Nutzwert für den Eigentümer im Vordergrund steht. Das Ertragswertverfahren wird bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien angewandt, da hier die Rendite entscheidend ist. Das Vergleichswertverfahren ist Standard für Eigentumswohnungen in Gebieten mit ausreichend Vergleichsdaten, da der Marktpreis direkt abgeleitet werden kann.
Immobilien mit schlechter Energieklasse (F, G, H) verlieren 2026 erheblich an Wert. Käufer kalkulieren die zu erwartenden Sanierungskosten ein, da die EU langfristig eine Verbesserung der Gebäudeeffizienz anstrebt und energetisch ineffiziente Gebäude schwerer finanzierbar werden. Der marktübliche Sanierungsabschlag kann je nach Gebäudegröße und erforderlichen Maßnahmen 50.000 bis 200.000 Euro betragen. Umgekehrt erzielen energetisch sanierte Immobilien (Klasse A-C) Aufschläge von 10-20% gegenüber dem Durchschnitt.
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG) in einem typisierenden Verfahren. Dabei werden pauschale Annahmen getroffen, die individuelle Besonderheiten (Sanierungsstau, schlechte Energieklasse, ungünstige Lage) oft nicht berücksichtigen. Der Finanzamt-Wert kann daher vom tatsächlichen Marktwert abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten. Erben können einen abweichenden Wert durch ein Gegengutachten nach § 198 BewG nachweisen.
Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt und sind über die BORIS-Portale der Bundesländer abrufbar (Suche: "BORIS [Bundesland]"). Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für ein "Normgrundstück" und muss noch an die spezifischen Merkmale Ihres Grundstücks angepasst werden (Erschließung, GFZ, Zuschnitt). In einigen Bundesländern ist die Abfrage kostenlos, in anderen kostenpflichtig.
Das hängt von der Maßnahme ab. Energetische Sanierungen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung können den Verkaufspreis oft um mehr als die Investitionskosten steigern (ROI über 100%). Der Grund: Käufer müssen keine eigenen Sanierungskosten mehr einplanen. Kosmetische Renovierungen (Streichen, Böden) haben meist einen ROI unter 100%, können aber den Verkaufsprozess beschleunigen. Unser Sanierungs-ROI-Simulator hilft bei der Entscheidung.
Die Alterswertminderung berücksichtigt, dass ein Gebäude mit zunehmendem Alter an Wert verliert. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von Gebäudealter zur Gesamtnutzungsdauer (typisch 80-100 Jahre für Massivhäuser). Ein 50 Jahre altes Haus mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer hat eine Alterswertminderung von 62,5% – der Gebäudewert entspricht also nur noch 37,5% des Neubauwertes. Sanierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und damit die Wertminderung reduzieren.
Online-Bewertungen wie dieser Rechner liefern eine Orientierung mit typischer Abweichung von ±10-20% zum tatsächlichen Verkaufspreis. Sie können individuelle Faktoren (Mikrolage, Schnitt, Zustand im Detail) nicht vollständig erfassen. Für den Verkauf sollten Sie die Einschätzung durch einen lokalen Makler oder Sachverständigen ergänzen. Für rechtsverbindliche Zwecke (Gericht, Finanzamt, Bank) ist immer ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen erforderlich.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten hängen vom Immobilienwert und Aufwand ab. Kurzgutachten (für private Zwecke) kosten ca. 500-1.000 €. Vollgutachten nach § 194 BauGB (für Gerichte, Banken) kosten ca. 1.500-3.000 € für ein Einfamilienhaus, bei größeren oder komplexeren Objekten auch mehr. Bei Erbschaften kann sich ein Gutachten lohnen, wenn die Steuerersparnis die Kosten übersteigt.
Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken marktüblich verzinst wird. Er drückt das Verhältnis zwischen Reinertrag und Kaufpreis aus und wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet. Typische Werte 2026: Mehrfamilienhäuser in guter Lage 3-4%, in mittlerer Lage 4-5%, ältere Objekte oder Randlagen 5-6%. Ein niedriger Liegenschaftszins bedeutet einen höheren Ertragswert.
Bei Eigentumswohnungen gehört das Grundstück der Eigentümergemeinschaft. Jeder Eigentümer hat einen Miteigentumsanteil (MEA), der in der Teilungserklärung festgelegt ist (z.B. 85/1000). Der anteilige Bodenwert einer ETW berechnet sich als: Gesamtbodenwert × MEA. Bei einer Wohnung mit MEA 85/1000 und einem Gesamtbodenwert von 500.000 € beträgt der anteilige Bodenwert 42.500 €.

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