🏠 Objektdaten
Geben Sie die Grunddaten Ihrer Immobilie an. Das Tool wählt automatisch das passende Bewertungsverfahren.
📍 Grundstück & Bodenwert
Der Bodenwert ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienbewertung. Nutzen Sie die BORIS-Portale zur Ermittlung.
🗺️ So ermitteln Sie den Bodenrichtwert (BORIS)
- Rufen Sie das BORIS-Portal Ihres Bundeslandes auf (Suche: "BORIS [Bundesland]")
- Geben Sie die Adresse Ihres Grundstücks ein
- Notieren Sie den Bodenrichtwert in €/m²
- Beachten Sie: Der Richtwert gilt für ein "Normgrundstück" – Anpassungen können nötig sein
⚙️ Anpassungsfaktoren (optional)
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Normgrundstück. Folgende Faktoren können den Wert Ihres Grundstücks beeinflussen. Hinweis: Diese pauschalen Faktoren dienen der vereinfachten Näherung – eine gutachterliche Bodenwertanpassung gemäß ImmoWertV erfolgt qualitativ und objektbezogen.
⚡ Energieeffizienz & Sanierungsabschlag
Die Energieklasse ist 2026 ein entscheidender Preisfaktor. Immobilien mit schlechter Effizienz verlieren erheblich an Wert.
📊 So wirkt sich die Energieklasse auf den Wert aus
Käufer kalkulieren die zu erwartenden Sanierungskosten ein. Bei einem 150 m² Haus können die Kosten für Dämmung, Fenster und Heizungstausch schnell 80.000 – 150.000 € betragen. Dieser "ESG-Abschlag" mindert den erzielbaren Verkaufspreis.
📊 Bewertungsparameter
Geben Sie die spezifischen Daten für das gewählte Bewertungsverfahren ein.
🏗️ Sachwertverfahren (ImmoWertV)
Der Sachwert setzt sich zusammen aus: Bodenwert + Gebäudesachwert. Der Gebäudewert berechnet sich aus Normalherstellungskosten (NHK) abzüglich Alterswertminderung.
🔧 Sanierungs-ROI-Simulator
Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf? Berechnen Sie, wie viel jeder investierte Euro den Verkaufspreis steigert.
💡 Warum ist das wichtig?
Manche Sanierungen steigern den Verkaufspreis um mehr als die Investition. Andere lohnen sich nicht. Hinweis: Die tatsächliche Wertsteigerung hängt stark von Lage, Zielgruppe und Gesamtzustand ab – Sanierungen führen nicht automatisch zu einer gleich hohen Wertsteigerung.
📋 Vergleich: Marktwert vs. Finanzamt-Bewertung
Bei Erbschaft/Schenkung bewertet das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dieser Wert kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten.
📋 Berechnungsdetails (Sachwertverfahren)
📄 Wertermittlung speichern & dokumentieren
Speichern Sie Ihre Bewertung als PDF oder erstellen Sie Dokumente für das Finanzamt.
🏠 Immobilie vermietet?
Nutzen Sie unsere weiteren Rechner für Vermieter:
Immobilienbewertung 2026: Der komplette Ratgeber zur Wertermittlung
Die professionelle Wertermittlung einer Immobilie ist entscheidend – ob für den Verkauf, die Erbschaftssteuer oder zur Einschätzung des eigenen Vermögens. Im Jahr 2026 spielen dabei neue Faktoren eine zentrale Rolle: Die Energieeffizienzklasse beeinflusst den Wert massiv, das Finanzamt bewertet nach eigenen Regeln, und Sanierungskosten müssen strategisch berücksichtigt werden. Dieser Ratgeber erklärt die drei anerkannten Bewertungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und zeigt, worauf es 2026 besonders ankommt.
Die drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert drei standardisierte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von der Art der Immobilie und ihrer typischen Nutzung ab:
1. Sachwertverfahren – für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert aus den Kosten, die für eine Neuerrichtung des Gebäudes anfallen würden, abzüglich der Alterswertminderung. Die Formel lautet vereinfacht:
Sachwert = Bodenwert + (NHK × Wohnfläche × Qualitätsfaktor × Alterswertminderung)
Dabei sind NHK die Normalherstellungskosten nach der Sachwertrichtlinie, der Qualitätsfaktor berücksichtigt den Ausstattungsstandard, und die Alterswertminderung reduziert den Wert entsprechend der Restnutzungsdauer.
2. Ertragswertverfahren – für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte
Bei Renditeobjekten steht die Ertragskraft im Vordergrund. Der Ertragswert berechnet sich aus dem kapitalisierten Reinertrag plus Bodenwert:
Ertragswert = Bodenwert + (Reinertrag × Vervielfältiger)
Der Reinertrag ergibt sich aus den Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten. Der Vervielfältiger hängt vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer ab.
3. Vergleichswertverfahren – für Eigentumswohnungen in Ballungsräumen
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab. Es ist das marktnaheste Verfahren, setzt aber ausreichend Vergleichsdaten voraus:
Vergleichswert = Ø Kaufpreis/m² × Wohnfläche × Anpassungsfaktoren
| Verfahren | Anwendung | Grundlage |
|---|---|---|
| Sachwertverfahren | Eigengenutzte EFH/ZFH | Herstellungskosten |
| Ertragswertverfahren | Vermietete MFH, Gewerbe | Mieteinnahmen |
| Vergleichswertverfahren | ETW, Reihenhäuser | Marktpreise |
Der ESG-Faktor: Energieklasse als Preistreiber 2026
Die Energieeffizienz ist 2026 zum wichtigsten Preisfaktor neben der Lage geworden. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zielt auf eine schrittweise Verbesserung des gesamten Gebäudebestands ab – die konkrete Umsetzung in nationales Recht erfolgt bis Mai 2026. Für Eigentümer von Immobilien mit Energieklasse F, G oder H bedeutet das schon heute: Käufer kalkulieren erwartete Sanierungskosten ein, was zu erheblichen Preisabschlägen führt.
Käufer kalkulieren die zu erwartenden Sanierungskosten bereits in ihr Angebot ein. Ein 150 m² Haus mit Energieklasse H kann einen "ESG-Abschlag" von 80.000 bis 150.000 Euro erfahren. Diese Summe entspricht den typischen Kosten für:
- Fassadendämmung (WDVS): 150-200 €/m² Fassadenfläche
- Dachdämmung: 150-250 €/m² Dachfläche
- Neue Fenster (3-fach-Verglasung): 500-800 € pro Fenster
- Heizungstausch (Wärmepumpe): 15.000-30.000 €
- Kellerdeckendämmung: 30-50 €/m²
Praxistipp: Verkäufer mit schlechter Energieklasse sollten abwägen: Entweder vor dem Verkauf sanieren und so einen höheren Preis erzielen – oder den Preis entsprechend anpassen und dem Käufer die Sanierung überlassen.
Der Bodenwert: Fundament jeder Bewertung
Der Bodenwert ist in allen drei Verfahren die Basis. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert, den die Gutachterausschüsse der Kommunen ermitteln und in den BORIS-Portalen der Bundesländer veröffentlichen.
Wichtig: Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein fiktives "Normgrundstück". Für die konkrete Bewertung müssen Anpassungen vorgenommen werden:
- Erschließungsgrad: Ist das Grundstück voll erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Straße)?
- Geschossflächenzahl (GFZ): Wie intensiv darf bebaut werden?
- Grundstückszuschnitt: Ist das Grundstück günstig geschnitten oder hat es eine ungünstige Form?
- Himmelsrichtung: Südausrichtung des Gartens kann werterhöhend sein
- Besondere Belastungen: Altlasten, Baulasten, Leitungsrechte
Formel Bodenwert:
Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Anpassungsfaktoren
Immobilienbewertung für das Finanzamt (Erbschaft/Schenkung)
Bei Erbschaft oder Schenkung bewertet das Finanzamt die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – nicht nach der ImmoWertV. Das Finanzamt verwendet ein typisierendes Verfahren, das individuelle Besonderheiten nicht vollständig berücksichtigt. Der ermittelte Wert kann daher vom tatsächlichen Marktwert abweichen.
Warum ist das relevant? Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem festgestellten Wert. Eine erhebliche Abweichung vom Marktwert – in beide Richtungen – kann steuerliche Auswirkungen haben.
Die Lösung: Gegengutachten nach § 198 BewG
Der Erbe kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, indem er ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorlegt. Das Finanzamt muss dieses Gutachten anerkennen, wenn es den Anforderungen entspricht.
Wann lohnt sich ein Gegengutachten?
- Der Finanzamt-Wert liegt deutlich über dem Marktwert (z.B. +20% oder mehr)
- Die Immobilie hat wertmindernde Faktoren, die das Finanzamt nicht berücksichtigt (z.B. schlechte Energieklasse, Sanierungsstau, ungünstige Lage)
- Die Steuerersparnis übersteigt die Gutachtenkosten (ca. 1.500-3.000 €) deutlich
Sanierungs-ROI: Wann lohnt sich die Investition?
Vor dem Verkauf stellt sich oft die Frage: Soll ich noch sanieren oder nicht? Die Antwort hängt vom Return on Investment (ROI) ab – also davon, wie viel Euro Wertsteigerung jeder investierte Euro bringt.
Typische ROI-Werte für Sanierungsmaßnahmen:
| Maßnahme | Typische Kosten | Wertsteigerung | ROI |
|---|---|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe) | 20.000-30.000 € | 25.000-40.000 € | 120-150% |
| Fassadendämmung (WDVS) | 20.000-40.000 € | 15.000-35.000 € | 80-120% |
| Neue Fenster (3-fach) | 10.000-20.000 € | 12.000-25.000 € | 110-140% |
| Dachdämmung | 15.000-30.000 € | 12.000-25.000 € | 80-100% |
| Badsanierung | 15.000-25.000 € | 10.000-20.000 € | 70-90% |
| Elektrik erneuern | 8.000-15.000 € | 5.000-10.000 € | 60-80% |
Hinweis: Energetische Sanierungen (Heizung, Dämmung, Fenster) haben oft einen ROI über 100% – die Wertsteigerung kann die Kosten übersteigen. Dies liegt daran, dass Käufer bei einer sanierten Immobilie keine eigenen Sanierungskosten mehr einplanen müssen. Die tatsächliche Wertsteigerung hängt jedoch stark von Lage, Zielgruppe und Gesamtzustand ab.
Alterswertminderung: So berechnet sie sich
Im Sachwertverfahren wird das Gebäude mit zunehmendem Alter entwertet. Die Alterswertminderung berechnet sich aus der Gesamtnutzungsdauer (GND) und dem Gebäudealter:
Alterswertminderung = 1 - (Gebäudealter / Gesamtnutzungsdauer)
Typische Gesamtnutzungsdauern:
- Massivhäuser: 80-100 Jahre
- Fertighäuser (älter): 60-80 Jahre
- Fertighäuser (modern): 80-100 Jahre
- Fachwerkhäuser: 100-150 Jahre (bei guter Pflege)
Beispiel: Ein 1975 erbautes Massivhaus (GND 80 Jahre) hat 2026 ein Alter von 51 Jahren. Die Restnutzungsdauer beträgt 29 Jahre, die Alterswertminderung ca. 64% (= 51/80). Der Gebäudewert wird also auf etwa 36% des Neubauwertes reduziert.
Wichtig: Sanierungen verlängern die Restnutzungsdauer und reduzieren damit die Alterswertminderung. Eine Kernsanierung kann die Restnutzungsdauer um 20-40 Jahre erhöhen.
Marktanpassungsfaktoren: Vom Sachwert zum Marktwert
Der nach dem Sachwertverfahren ermittelte Wert entspricht selten dem tatsächlichen Marktpreis. Daher werden Marktanpassungsfaktoren angewendet, die das Verhältnis zwischen Sachwert und erzielten Kaufpreisen abbilden.
Diese Faktoren werden von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und schwanken je nach Region und Marktsituation:
- Ballungsräume (München, Frankfurt, Hamburg): 1,2 – 1,5 (Kaufpreise liegen über dem Sachwert)
- Mittelstädte: 0,9 – 1,1
- Ländliche Regionen: 0,6 – 0,9 (Kaufpreise liegen unter dem Sachwert)
Checkliste: Unterlagen für die Immobilienbewertung
Für eine fundierte Wertermittlung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Flurkarte / Lageplan
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baupläne / Grundrisse
- Baubeschreibung
- Energieausweis (Pflicht seit 2014)
- Nachweise über Modernisierungen / Sanierungen
- Bei ETW: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Mietaufstellung
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
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