✓ Aktualisiert für 2026

Wohngeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Wohngeld-Anspruch mit der exakten §19-Formel. Mit automatischer Mietstufen-Ermittlung per PLZ und Kinderzuschlag-Kombination.

Das Wohngeld 2026 unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Seit der Wohngeld-Plus-Reform profitieren rund 2 Millionen Haushalte von durchschnittlich 370 € monatlich – inklusive Heizkostenentlastung und Klimakomponente.

Mit unserem Wohngeld-Rechner ermitteln Sie in wenigen Minuten Ihren voraussichtlichen Anspruch. Die Mietstufe wird automatisch per PLZ bestimmt. Familien können zusätzlich prüfen, ob sich die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag (bis 297 €/Kind) lohnt.

Wohngeld berechnen

Berechnen Sie Ihr Wohngeld nach Wohngeld Plus mit allen aktuellen Zuschlägen.

Zur automatischen Mietstufen-Ermittlung
Aller Haushaltsmitglieder zusammen (vor Steuern und Abgaben)
Kaltmiete + kalte Nebenkosten (ohne Heizung)

📋 Optionale Einkommensabzüge (§16 WoGG)

Diese Abzüge verringern das angerechnete Einkommen und erhöhen so das Wohngeld. Nur aktivieren, wenn Sie die genaue Anwendung kennen. Im Zweifel unverändert lassen.

Einkommensteuerpflichtiges Einkommen
Kranken-/Pflege- und Rentenversicherungspflicht

📍 Mietstufe per PLZ ermitteln

Die Mietstufe (I-VII) bestimmt die maximal anrechenbare Miete beim Wohngeld.

ℹ️ Was bedeutet die Mietstufe?

Stufe I = günstige Regionen, Stufe VII = sehr teuer (München, Frankfurt, Sylt)

Miethöchstbeträge nach Anlage 1 zu §12 Abs. 1 WoGG

PersonenIIIIIIIVVVIVII
1361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €
je weitere+82 €+94 €+106 €+119 €+129 €+149 €+163 €

ℹ️ Hinweis

Zusätzlich zu diesen Beträgen werden die Heizkostenentlastung (§12 Abs. 6) und Klimakomponente (§12 Abs. 7) als feste Beträge nach Haushaltsgröße aufgeschlagen, z.B. für 1 Person +129,60 €, für 2 Personen +167,40 €.

🔥 Heizkostenentlastung & Klimakomponente

Seit Wohngeld Plus (2023) sind feste Zuschläge nach Haushaltsgröße in den Miethöchstbeträgen enthalten (§12 Abs. 6+7 WoGG). Diese werden nicht separat ausgezahlt, sondern erhöhen den anrechenbaren Miethöchstbetrag.

📋 Zuschläge erklärt (§12 WoGG)

Heizkostenentlastung (Abs. 6): Feste Beträge nach Haushaltsgröße (z.B. 110,40 € für 1 Person, 142,60 € für 2). Setzt sich zusammen aus CO₂-Entlastung und dauerhafter Heizkostenkomponente.
Klimakomponente (Abs. 7): Feste Beträge nach Haushaltsgröße (z.B. 19,20 € für 1 Person, 24,80 € für 2).

⚠️ Beide Zuschläge sind bereits in den Miethöchstbeträgen eingerechnet und setzen einen Wohngeld-Anspruch voraus.

👨‍👩‍👧 Wohngeld + Kinderzuschlag kombinieren

Die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag kann günstiger sein als Bürgergeld!

💡 Vorteile WG + KiZ

Kein Bürgergeld-Bezug nötig, Kindergeld wird nicht angerechnet, Bildungspaket bleibt erhalten.

✅ Wohngeld-Antrag: Checkliste

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Wohngeld-Antrag.

Pflichtunterlagen

  • Ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Personalausweis (Kopie)
  • Mietvertrag (Kopie)
  • Mietbescheinigung vom Vermieter
  • Einkommensnachweise (3 Monate)
  • Kontoauszüge (3 Monate)
  • Meldebestätigung

Je nach Situation zusätzlich

  • Schwerbehindertenausweis
  • Kindergeldbescheid
  • Unterhaltsnachweise
  • BAföG-/Rentenbescheid

⚠️ Wichtig

Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich!

⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.

Geprüft von der juristischen Fachredaktion Stand: März 2026 | Mietstufen & Wohngeld Plus

Wohngeld 2026: Zahlen, Tabellen & Fakten

📊 Durchschnittliches Wohngeld

370 €

Pro Monat (inkl. Heizkostenentlastung und Klimakomponente seit Wohngeld Plus 2023)

👥 Berechtigte Haushalte

2 Mio.

Haushalte profitieren seit der Wohngeld-Reform von der Leistung

📍 Mietstufen

I – VII

Je nach Mietpreisniveau Ihres Wohnorts (I = günstig, VII = teuer)

⏱️ Bewilligungszeitraum

12 Monate

Danach Weiterbewilligungsantrag nötig – rechtzeitig stellen!

Gesamte Miethöchstbeträge 2026 (inkl. Heizkostenentlastung + Klimakomponente)

Die Tabelle zeigt die maximal berücksichtigungsfähige Miete je nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Die Beträge setzen sich zusammen aus Anlage 1 zu §12 WoGG + Heizkostenentlastung (§12 Abs. 6) + Klimakomponente (§12 Abs. 7):

Haushalt Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI Stufe VII
1 Person490,60 €537,60 €585,60 €640,60 €691,60 €744,60 €806,60 €
2 Personen604,40 €660,40 €718,40 €786,40 €847,40 €912,40 €987,40 €
3 Personen720,80 €786,80 €856,80 €936,80 €1.008,80 €1.086,80 €1.174,80 €
4 Personen840,20 €918,20 €998,20 €1.090,20 €1.178,20 €1.267,20 €1.371,20 €
5 Personen958,60 €1.046,60 €1.139,60 €1.246,60 €1.344,60 €1.447,60 €1.566,60 €
je weitere+114,40 €+126,40 €+138,40 €+151,40 €+161,40 €+181,40 €+195,40 €

Quelle: Wohngeldgesetz (WoGG) §12, Anlage 1 + Abs. 6 + Abs. 7, Stand 2024 (BGBl. I Nr. 314)

Mietstufen: Beispielstädte in Deutschland

Mietstufe Mietpreisniveau Beispielstädte
VIISehr hochMünchen, Frankfurt/Main, Dachau, Starnberg, Tübingen
VIHochHamburg, Köln, Stuttgart, Düsseldorf, Freiburg, Sylt
VÜberdurchschnittlichBerlin, Bonn, Hannover, Mannheim, Potsdam, Heidelberg
IVLeicht erhöhtBremen, Münster, Karlsruhe, Kiel, Erlangen, Lübeck
IIIDurchschnittlichLeipzig, Dresden, Dortmund, Essen, Erfurt, Bielefeld
IIUnterdurchschnittlichChemnitz, Magdeburg, Halle, Saarbrücken, Cottbus
INiedrigGörlitz, Gera, Suhl, Stendal, Quedlinburg, Pirmasens

Ratgeber: Wohngeld erfolgreich beantragen

1. Zuständige Wohngeldstelle finden
Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt. Bei Landkreisen oft das Landratsamt. Tipp: Online-Anträge werden in vielen Kommunen bereits akzeptiert.

2. Antragsformular ausfüllen
Nutzen Sie den Mietzuschuss-Antrag (Mieter) oder Lastenzuschuss-Antrag (Eigentümer). Das Formular erhalten Sie bei der Wohngeldstelle oder online als PDF.

3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
• Personalausweis/Reisepass aller Haushaltsmitglieder
• Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
• Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
• Kontoauszüge (falls Einkünfte nachzuweisen)
• Nachweise über Unterhaltszahlungen
• Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Zins- und Tilgungsnachweise

4. Antrag einreichen
Persönlich, per Post oder online. Wichtig: Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend!

5. Bescheid abwarten und prüfen
Bearbeitungszeit: meist 3-6 Wochen. Bescheid genau prüfen! Bei Fehlern innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Familien mit Kindern können oft mit der Kombination aus Wohngeld + Kinderzuschlag deutlich mehr erhalten als mit Bürgergeld – und das ohne Vermögensprüfung!

Kinderzuschlag 2026:

  • Maximal 297 € pro Kind und Monat
  • Zusätzlich zum Kindergeld (259 €/Kind)
  • Voraussetzung: Mindestens 900 € Bruttoeinkommen (Paare) / 600 € (Alleinerziehende)
  • Keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld

Rechenbeispiel Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder):

  • Nettoeinkommen: 2.400 €
  • Wohngeld: ca. 350 €
  • Kinderzuschlag: ca. 500 € (2 × 250 €)
  • Kindergeld: 518 € (2 × 259 €)
  • Verfügbar: 3.760 € vs. ca. 3.200 € mit Bürgergeld

Tipp: Die Familienkasse prüft automatisch, ob Sie durch WG + KiZ kein Bürgergeld mehr benötigen!

Seit dem 1. Januar 2023 enthält das Wohngeld zwei zusätzliche Komponenten gemäß §12 WoGG:

1. Heizkostenentlastung (§12 Abs. 6 WoGG)
Feste monatliche Beträge nach Haushaltsgröße zur Entlastung bei Heizkosten (inkl. CO₂-Bepreisung): 110,40 € (1 Person), 142,60 € (2 Personen), 170,20 € (3), 197,80 € (4), 225,40 € (5), +27,60 € je weitere Person.

2. Klimakomponente (§12 Abs. 7 WoGG)
Feste monatliche Beträge als Zuschlag zu den Miethöchstbeträgen: 19,20 € (1 Person), 24,80 € (2 Personen), 29,60 € (3), 34,40 € (4), 39,20 € (5).

Beispiel für 2-Personen-Haushalt:

  • Heizkostenentlastung: 142,60 €/Monat
  • Klimakomponente: 24,80 €/Monat
  • Gesamt im Miethöchstbetrag enthalten: 167,40 €/Monat

Wichtig: Beide Komponenten sind bereits in den Miethöchstbeträgen enthalten und werden nicht separat ausgezahlt. Sie erhöhen die maximal anrechenbare Miete und setzen einen Wohngeld-Anspruch voraus.

Fehler 1: Antrag zu spät stellen
Wohngeld wird erst ab Antragsmonat gezahlt. Wenn Sie am 31. Januar beantragen, erhalten Sie ab Januar. Am 1. Februar erst ab Februar!

Fehler 2: Falsche Angaben zum Einkommen
Alle Einkünfte müssen angegeben werden – auch Kindergeld, Unterhalt, Minijobs. Bei falschen Angaben droht Rückforderung!

Fehler 3: Änderungen nicht melden
Einkommenserhöhungen über 15% oder Auszug von Haushaltsmitgliedern müssen umgehend gemeldet werden.

Fehler 4: Weiterbewilligung vergessen
Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Stellen Sie den Folgeantrag rechtzeitig (2-3 Monate vorher), um Lücken zu vermeiden!

Fehler 5: Bürgergeld parallel beziehen
Wer Bürgergeld erhält, kann kein Wohngeld bekommen. Bei Aufstockung durch Jobcenter gibt es jedoch Ausnahmen.

Auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können Wohngeld erhalten – den sogenannten Lastenzuschuss.

Anrechenbare Belastungen:

  • Zinsen für Baudarlehen (nicht Tilgung!)
  • Erbbauzins
  • Grundsteuer
  • Verwaltungskosten (pauschal)
  • Instandhaltungskosten (pauschal)
  • Betriebskosten (ohne Heizung)

Besonderheiten:

  • Tilgungsleistungen werden nicht berücksichtigt
  • Das Eigenheim muss selbst bewohnt werden
  • Bei vermieteten Teilen: nur anteiliger Zuschuss
  • Eigentumswohnungen und Häuser sind gleichermaßen förderfähig

Tipp: Auch bei bereits abbezahltem Eigentum können Sie Lastenzuschuss erhalten – für Grundsteuer, Betriebskosten und Instandhaltungspauschale!

Häufige Fragen zum Wohngeld 2026

Anspruch auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG mit Vollzuschuss oder Grundsicherung im Alter beziehen.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Ausreichend Mindesteinkommen (zur Vermeidung von Bürgergeld-Bedürftigkeit)
  • Einkommen unterhalb der Höchstgrenzen
  • Angemessene Wohnungsgröße und Miete

Beispiel: Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern in Mietstufe III

  • Haushaltsnettoeinkommen: 2.600 €
  • Kaltmiete: 900 € (unter dem Gesamthöchstbetrag von 998,20 € für 4 Personen in Mietstufe III)

Der Gesamthöchstbetrag von 998,20 € setzt sich zusammen aus:

  • Anlage 1 zu §12 Abs. 1: 766 € (4 Personen, Mietstufe III)
  • Heizkostenentlastung nach §12 Abs. 6: 197,80 € (4 Personen)
  • Klimakomponente nach §12 Abs. 7: 34,40 € (4 Personen)

Das tatsächliche Wohngeld hängt vom Verhältnis zwischen anrechenbarer Miete und anrechenbarem Einkommen ab.

Die Mietstufe (I bis VII) spiegelt das örtliche Mietpreisniveau Ihrer Gemeinde wider. Sie bestimmt die Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Miete.

  • Stufe I: Günstige ländliche Regionen (z.B. Pirmasens, Görlitz)
  • Stufe IV: Durchschnittliche Städte (z.B. Bremen, Karlsruhe)
  • Stufe VII: Sehr teure Städte (z.B. München, Frankfurt)

Tipp: Unser Rechner ermittelt Ihre Mietstufe automatisch anhand Ihrer PLZ aus einer Datenbank mit über 14.600 Postleitzahlen!

Ja, aber: Das Kindergeld (259 € pro Kind in 2026) wird zwar als Einkommen angerechnet, gleichzeitig gibt es aber Freibeträge für Kinder, die das meist ausgleichen.

In der Praxis bedeutet das: Familien mit Kindern erhalten oft mehr Wohngeld als kinderlose Haushalte mit gleichem Einkommen, weil:

  • Die Einkommenshöchstgrenzen pro Kind steigen
  • Die Miethöchstbeträge mit der Haushaltsgröße steigen
  • Kinderzuschlag (bis 297 €/Kind) zusätzlich möglich ist

Wohngeld hat viele Vorteile gegenüber Bürgergeld:

  • Keine Vermögensprüfung – Erspartes bleibt unangetastet
  • Keine Pflichttermine beim Jobcenter
  • Keine Eingliederungsvereinbarung
  • Kombinierbar mit Kinderzuschlag und Kindergeld
  • Kein Stigma – gilt nicht als „Hartz IV"

Wann ist Bürgergeld besser?

  • Bei sehr geringem oder keinem Einkommen
  • Wenn Krankenversicherung fehlt (wird vom Jobcenter gezahlt)
  • Wenn die Kombination WG + KiZ nicht ausreicht

⚠️ Update März 2026: Der Bundestag hat am 5.3.2026 beschlossen, das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld" umzubenennen und die Regeln zu verschärfen – u. a. entfällt die Karenzzeit beim Vermögen, und Sanktionen werden deutlich strenger. Die Vorteile von Wohngeld gegenüber dem neuen Grundsicherungsgeld werden damit noch größer. (Quelle: Bundesregierung, 5.3.2026; Zustimmung Bundesrat ausstehend.)

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Wohngeldstelle:

  • Durchschnitt: 3-6 Wochen
  • Großstädte: Oft länger (bis zu 8-10 Wochen)
  • Ländliche Regionen: Meist schneller (2-4 Wochen)

Wichtig: Auch wenn der Bescheid noch nicht da ist – Wohngeld wird ab Antragsmonat rückwirkend gezahlt. Der fehlende Bescheid ist also kein finanzieller Nachteil.

Einkommenserhöhung über 15%: Muss unverzüglich der Wohngeldstelle gemeldet werden. Das Wohngeld wird neu berechnet und ggf. reduziert.

Einkommenssenkung: Sie können einen Erhöhungsantrag stellen. Das Wohngeld wird dann ab dem Folgemonat neu berechnet.

Bei Jobverlust: Prüfen Sie, ob ein Wechsel zu Bürgergeld günstiger ist. Melden Sie sich umgehend arbeitslos und beantragen Sie ggf. ALG I.

Grundsätzlich: Nein. Studierende, die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind, sind vom Wohngeld ausgeschlossen – auch wenn sie kein BAföG erhalten!

Ausnahmen:

  • Studierende, die BAföG nur als Darlehen (ohne Zuschuss) erhalten
  • Studierende, die mit eigenem Kind oder Ehepartner zusammenwohnen
  • Studierende über der BAföG-Altersgrenze
  • Teilzeitstudierende unter 50% der Regelstudienzeit

Nein! Wohngeld ist eine steuerfreie Sozialleistung. Es muss weder in der Steuererklärung angegeben werden, noch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet: Das Wohngeld erhöht nicht Ihren Steuersatz für andere Einkünfte – anders als z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld.

Für 2026 gelten weiterhin die Regelungen seit Wohngeld Plus 2023:

  • Heizkostenentlastung nach §12 Abs. 6 WoGG (feste Beträge nach Haushaltsgröße)
  • Klimakomponente nach §12 Abs. 7 WoGG (feste Beträge nach Haushaltsgröße)
  • Erhöhte Einkommensgrenzen
  • Höhere Miethöchstbeträge

Geplante Änderungen: Die Bundesregierung prüft eine Anpassung der Miethöchstbeträge an die gestiegenen Mieten. Eine Dynamisierung (automatische Anpassung) ist im Gespräch.

Wohngeld 2026: Der komplette Ratgeber

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Anders als Bürgergeld muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden und es erfolgt keine Vermögensprüfung im ersten Jahr.

Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht. Seitdem erhalten berechtigte Haushalte durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Die Zahl der Wohngeld-Haushalte hat sich auf rund 2 Millionen verdreifacht.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld 2026?

Anspruch auf Wohngeld haben Mieter, Untermieter und Eigentümer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausreichendes Mindesteinkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • Einkommen unterhalb der Höchstgrenzen (abhängig von Haushaltsgröße und Mietstufe)
  • Kein Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter
  • Wohnsitz in Deutschland mit gültigem Aufenthaltstitel

Wichtig: Auch Rentner mit niedriger Rente, Alleinerziehende, Geringverdiener und Familien mit Kindern können Wohngeld erhalten. Studierende haben in der Regel keinen Anspruch, da BAföG bereits Wohnkosten berücksichtigt.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach drei Faktoren: Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen und Miethöhe bzw. Belastung. Zusätzlich fließen seit 2023 die Heizkosten- und Klimakomponente in die Berechnung ein.

Beispiele für das Wohngeld 2026:

  • Single mit 1.400 € netto: ca. 180–250 € Wohngeld (je nach Mietstufe)
  • Paar mit 2.200 € netto: ca. 220–320 € Wohngeld
  • Familie (4 Personen) mit 2.800 € netto: ca. 350–500 € Wohngeld
  • Rentner mit 1.100 € Rente: ca. 200–350 € Wohngeld

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Das Wohngeld wird nach der gesetzlichen Formel in §19 WoGG berechnet: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y). Dabei fließen drei Faktoren ein:

1. Miethöchstbetrag (M): Ihre tatsächliche Miete, gedeckelt durch den Höchstbetrag aus Anlage 1 zu §12 WoGG (abhängig von Haushaltsgröße und Mietstufe), plus Heizkostenentlastung und Klimakomponente

2. Anrechenbares Einkommen (Y): Ihr Bruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten und ggf. pauschalen Abzügen nach §16 WoGG

3. Koeffizienten a, b, c: Aus Anlage 2 zu §19 WoGG, unterschiedlich je nach Haushaltsgröße (1–12 Personen)

Wichtig: Die Heizkostenentlastung (§12 Abs. 6) und Klimakomponente (§12 Abs. 7) sind feste Beträge nach Haushaltsgröße, die den Miethöchstbetrag M erhöhen — z.B. um 167,40 € für einen 2-Personen-Haushalt. Sie werden nicht separat ausgezahlt.

Was sind Mietstufen?

Deutschland ist in sieben Mietstufen (I–VII) eingeteilt, die das unterschiedliche Mietpreisniveau der Gemeinden widerspiegeln. Je höher die Mietstufe, desto höher sind die Miethöchstbeträge, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.

  • Mietstufe I: Günstige Regionen (z.B. Görlitz, Pirmasens)
  • Mietstufe II–III: Unterdurchschnittliche bis durchschnittliche Mieten
  • Mietstufe IV: Durchschnitt (z.B. Berlin, Bremen, Hannover)
  • Mietstufe V–VI: Überdurchschnittliche Mieten (z.B. Köln, Düsseldorf, Hamburg)
  • Mietstufe VII: Teuerste Städte (z.B. München, Frankfurt, Stuttgart)

Miethöchstbeträge 2026

Die Miethöchstbeträge bestimmen, wie viel Miete maximal bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Die Werte für 2026 (inkl. Heizkosten- und Klimakomponente):

1-Personen-Haushalt: 490,60 € (Stufe I) bis 806,60 € (Stufe VII)

2-Personen-Haushalt: 604,40 € (Stufe I) bis 987,40 € (Stufe VII)

3-Personen-Haushalt: 720,80 € (Stufe I) bis 1.174,80 € (Stufe VII)

4-Personen-Haushalt: 840,20 € (Stufe I) bis 1.371,20 € (Stufe VII)

5-Personen-Haushalt: 958,60 € (Stufe I) bis 1.566,60 € (Stufe VII)

Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026

Das anrechenbare Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese variieren je nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Als Faustregel gilt:

  • 1 Person: ca. 1.450–1.620 € netto (je nach Mietstufe)
  • 2 Personen: ca. 1.950–2.180 € netto
  • 3 Personen: ca. 2.450–2.720 € netto
  • 4 Personen: ca. 3.500–3.670 € netto

Tipp: Das anrechenbare Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen! Abzüge für Steuern (10%), Krankenversicherung (10%) und Rentenversicherung (10%) sowie Werbungskosten werden berücksichtigt.

Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren

Familien mit Kindern können vom Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig profitieren. Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld (259 €/Kind) gezahlt.

Vorteile der Kombination WG + KiZ:

  • Oft mehr Geld als mit Bürgergeld
  • Keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld
  • Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket
  • Kein Stigma des Bürgergeld-Bezugs

Rechenbeispiel: Eine Familie mit 2 Kindern (6–13 Jahre), 2.500 € Bruttoeinkommen und 400 € Wohngeld erhält zusätzlich ca. 594 € Kinderzuschlag (2 × 297 €) plus 518 € Kindergeld – insgesamt über 1.500 € staatliche Unterstützung monatlich.

Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt

  1. Anspruch prüfen: Nutzen Sie unseren Wohngeld-Rechner für eine erste Einschätzung
  2. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Einkommensnachweise (3 Monate), Personalausweis, Kontoauszüge
  3. Antrag stellen: Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt/Gemeinde (oft beim Sozialamt)
  4. Bearbeitung abwarten: Dauert ca. 3–6 Wochen, in Stoßzeiten auch länger
  5. Bescheid prüfen: Bei Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für Widerspruch

Wichtig: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

Wohngeld 2026: Was hat sich geändert?

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 (ca. 15% mehr). Für 2026 gelten die gleichen Werte – die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Aktuelle Werte 2026:

  • Durchschnittliches Wohngeld: 370 €/Monat
  • Heizkostenentlastung (§12 Abs. 6): 110,40–225,40 € (nach Haushaltsgröße)
  • Klimakomponente (§12 Abs. 7): 19,20–39,20 € (nach Haushaltsgröße)
  • Kinderzuschlag (max.): 297 €/Kind
  • Kindergeld: 259 €/Kind

Wohngeld oder Bürgergeld – was ist besser?

Viele Haushalte haben die Wahl zwischen Wohngeld und Bürgergeld. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab:

Wohngeld ist besser, wenn:

  • Sie über Vermögen verfügen (keine Prüfung im 1. Jahr)
  • Sie mit Kinderzuschlag mehr erhalten als mit Bürgergeld
  • Sie den Bürgergeld-Bezug vermeiden möchten
  • Sie nur geringe Wohnkosten haben

Bürgergeld ist besser, wenn:

  • Sie kein oder sehr geringes Einkommen haben
  • Ihre Wohnkosten sehr hoch sind
  • Sie zusätzliche Leistungen benötigen (z.B. Erstausstattung)
  • Die Differenz zwischen Wohngeld+KiZ und Bürgergeld gering ist

Bürgergeld-Regelsätze 2026: Alleinstehende erhalten 563 €, Partner je 506 €, Kinder je nach Alter 357–471 € (0–5 J.: 357 €, 6–13 J.: 390 €, 14–17 J.: 471 €). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Häufige Fehler beim Wohngeld-Antrag

  • Zu spät beantragen: Wohngeld gibt es nur ab Antragsmonat
  • Einkommen falsch angeben: Alle Einkünfte müssen genannt werden
  • Falsche Miete eintragen: Es zählt nur die Bruttokaltmiete (ohne Heizung)
  • Verlängerung vergessen: Wohngeld gilt nur 12 Monate, dann neu beantragen
  • Änderungen nicht melden: Einkommensänderungen >15% müssen gemeldet werden

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