Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Anders als Bürgergeld muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden und es erfolgt keine Vermögensprüfung im ersten Jahr.
Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde das Wohngeld deutlich erhöht. Seitdem erhalten berechtigte Haushalte durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Die Zahl der Wohngeld-Haushalte hat sich auf rund 2 Millionen verdreifacht.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld 2026?
Anspruch auf Wohngeld haben Mieter, Untermieter und Eigentümer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ausreichendes Mindesteinkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts
- Einkommen unterhalb der Höchstgrenzen (abhängig von Haushaltsgröße und Mietstufe)
- Kein Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter
- Wohnsitz in Deutschland mit gültigem Aufenthaltstitel
Wichtig: Auch Rentner mit niedriger Rente, Alleinerziehende, Geringverdiener und Familien mit Kindern können Wohngeld erhalten. Studierende haben in der Regel keinen Anspruch, da BAföG bereits Wohnkosten berücksichtigt.
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach drei Faktoren: Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen und Miethöhe bzw. Belastung. Zusätzlich fließen seit 2023 die Heizkosten- und Klimakomponente in die Berechnung ein.
Beispiele für das Wohngeld 2026:
- Single mit 1.400 € netto: ca. 180–250 € Wohngeld (je nach Mietstufe)
- Paar mit 2.200 € netto: ca. 220–320 € Wohngeld
- Familie (4 Personen) mit 2.800 € netto: ca. 350–500 € Wohngeld
- Rentner mit 1.100 € Rente: ca. 200–350 € Wohngeld
Die drei Komponenten des Wohngeld Plus
Seit der Wohngeld-Reform 2023 setzt sich das Wohngeld aus drei Komponenten zusammen:
1. Basis-Wohngeld: Berechnet nach der gesetzlichen Formel aus Einkommen, Miete und Haushaltsgröße
2. Heizkostenzuschlag: Ca. 2,30 €/m² Wohnfläche zur Entlastung bei gestiegenen Energiekosten (inkl. CO₂-Komponente)
3. Klimakomponente: 0,40 €/m² für Mietobergrenzen bei energetisch sanierten Gebäuden
Rechenbeispiel: Bei einer 80-m²-Wohnung ergibt sich allein aus der Heizkosten- und Klimakomponente ein Zuschlag von ca. 216 € pro Monat (80 × 2,30 € + 80 × 0,40 €).
Was sind Mietstufen?
Deutschland ist in sieben Mietstufen (I–VII) eingeteilt, die das unterschiedliche Mietpreisniveau der Gemeinden widerspiegeln. Je höher die Mietstufe, desto höher sind die Miethöchstbeträge, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
- Mietstufe I: Günstige Regionen (z.B. Görlitz, Pirmasens)
- Mietstufe II–III: Unterdurchschnittliche bis durchschnittliche Mieten
- Mietstufe IV: Durchschnitt (z.B. Berlin, Bremen, Hannover)
- Mietstufe V–VI: Überdurchschnittliche Mieten (z.B. Köln, Düsseldorf, Hamburg)
- Mietstufe VII: Teuerste Städte (z.B. München, Frankfurt, Stuttgart)
Miethöchstbeträge 2026
Die Miethöchstbeträge bestimmen, wie viel Miete maximal bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Die Werte für 2026 (inkl. Heizkosten- und Klimakomponente):
1-Personen-Haushalt: 491 € (Stufe I) bis 807 € (Stufe VII)
2-Personen-Haushalt: 604 € (Stufe I) bis 987 € (Stufe VII)
3-Personen-Haushalt: 721 € (Stufe I) bis 1.175 € (Stufe VII)
4-Personen-Haushalt: 840 € (Stufe I) bis 1.371 € (Stufe VII)
5-Personen-Haushalt: 959 € (Stufe I) bis 1.567 € (Stufe VII)
Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026
Das anrechenbare Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese variieren je nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Als Faustregel gilt:
- 1 Person: ca. 1.450–1.620 € netto (je nach Mietstufe)
- 2 Personen: ca. 1.950–2.180 € netto
- 3 Personen: ca. 2.450–2.720 € netto
- 4 Personen: ca. 3.500–3.670 € netto
Tipp: Das anrechenbare Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen! Abzüge für Steuern (10%), Krankenversicherung (10%) und Rentenversicherung (10%) sowie Werbungskosten werden berücksichtigt.
Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren
Familien mit Kindern können vom Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig profitieren. Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld (259 €/Kind) gezahlt.
Vorteile der Kombination WG + KiZ:
- Oft mehr Geld als mit Bürgergeld
- Keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld
- Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket
- Kein Stigma des Bürgergeld-Bezugs
Rechenbeispiel: Eine Familie mit 2 Kindern (6–13 Jahre), 2.500 € Bruttoeinkommen und 400 € Wohngeld erhält zusätzlich ca. 594 € Kinderzuschlag (2 × 297 €) plus 518 € Kindergeld – insgesamt über 1.500 € staatliche Unterstützung monatlich.
Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt
- Anspruch prüfen: Nutzen Sie unseren Wohngeld-Rechner für eine erste Einschätzung
- Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Einkommensnachweise (3 Monate), Personalausweis, Kontoauszüge
- Antrag stellen: Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt/Gemeinde (oft beim Sozialamt)
- Bearbeitung abwarten: Dauert ca. 3–6 Wochen, in Stoßzeiten auch länger
- Bescheid prüfen: Bei Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für Widerspruch
Wichtig: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
Wohngeld 2026: Was hat sich geändert?
Das Wohngeld wird alle zwei Jahre angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 (ca. 15% mehr). Für 2026 gelten die gleichen Werte – die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Aktuelle Werte 2026:
- Durchschnittliches Wohngeld: 370 €/Monat
- Heizkostenzuschlag: 2,30 €/m²
- Klimakomponente: 0,40 €/m²
- Kinderzuschlag (max.): 297 €/Kind
- Kindergeld: 259 €/Kind
Wohngeld oder Bürgergeld – was ist besser?
Viele Haushalte haben die Wahl zwischen Wohngeld und Bürgergeld. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab:
Wohngeld ist besser, wenn:
- Sie über Vermögen verfügen (keine Prüfung im 1. Jahr)
- Sie mit Kinderzuschlag mehr erhalten als mit Bürgergeld
- Sie den Bürgergeld-Bezug vermeiden möchten
- Sie nur geringe Wohnkosten haben
Bürgergeld ist besser, wenn:
- Sie kein oder sehr geringes Einkommen haben
- Ihre Wohnkosten sehr hoch sind
- Sie zusätzliche Leistungen benötigen (z.B. Erstausstattung)
- Die Differenz zwischen Wohngeld+KiZ und Bürgergeld gering ist
Bürgergeld-Regelsätze 2026: Alleinstehende erhalten 563 €, Partner je 506 €, Kinder je nach Alter 357–471 € (0–5 J.: 357 €, 6–13 J.: 390 €, 14–17 J.: 471 €). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Häufige Fehler beim Wohngeld-Antrag
- Zu spät beantragen: Wohngeld gibt es nur ab Antragsmonat
- Einkommen falsch angeben: Alle Einkünfte müssen genannt werden
- Falsche Miete eintragen: Es zählt nur die Bruttokaltmiete (ohne Heizung)
- Verlängerung vergessen: Wohngeld gilt nur 12 Monate, dann neu beantragen
- Änderungen nicht melden: Einkommensänderungen >15% müssen gemeldet werden