✓ Aktualisiert für 2026

Unterhaltsvorschuss-Rechner 2026

Mehr als nur Tabellen ablesen: Prüfen Sie mit dem Ü12-Hürden-Check Ihren Anspruch ab 12, berechnen Sie Anrechnungen bei Azubi-Gehalt und visualisieren Sie Ihre Unterhaltslücke zur Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsvorschuss 2026 berechnen

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG mit Alters-Sprung-Monitor und automatischer Anrechnung von Kindergeld.

Für die Berechnung der Altersstufe
€/mtl.
Vom anderen Elternteil gezahlter Betrag
€/mtl.
Ausbildungsvergütung, Nebenjob – nur 50% nach Abzügen angerechnet (§ 2 Abs. 4 UVG)
€/mtl.
Wird auf den UVG angerechnet (Einzelfallprüfung Jugendamt)
Ihr monatlicher Unterhaltsvorschuss 2026
0 €
pro Monat, 12× jährlich
👶
0
Alter (Jahre)
📊
-
Altersstufe
💰
0 €
Mindestunterhalt
👨‍👩‍👧
259 €
Kindergeld (abgez.)
📅
0 €
Jahresbetrag

🎯 Ü12-Hürden-Check

Ab dem 12. Lebensjahr ist der Unterhaltsvorschuss an harte Bedingungen geknüpft. Prüfen Sie hier Schritt für Schritt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

1
Ist Ihr Kind bereits 12 Jahre oder älter?
Die Sonderregeln gelten ab dem Tag des 12. Geburtstags.

💡 Tipp zur 600-Euro-Hürde

Wenn Sie knapp unter 600 € verdienen, kann es sich lohnen, die Arbeitszeit geringfügig zu erhöhen. Schon wenige Euro mehr können den Unterschied zwischen 0 € und 394 € Unterhaltsvorschuss bedeuten!

Beispiel: Sie verdienen 580 € brutto. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit um ca. 3 Stunden/Monat erhöhen (bei Mindestlohn), erreichen Sie die 600 €-Grenze und erhalten statt 0 € plötzlich 394 € UVG pro Monat!

📊 Einkommens-Anrechnungs-Warner

Wenn Ihr Kind eigenes Einkommen hat (Ausbildung, Nebenjob), wird dies auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet – aber nur zur Hälfte (§ 2 Abs. 4 UVG).

Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Kinder, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen (z.B. Azubis, Jobber nach Schulabschluss).

Einkommen des Kindes anpassen:

0 €
0 €
0 €

📊 Berechnungsergebnis

UVG-Satz (Basis)
394 €
Anrechnung
- 0 €
Verbleibender UVG
394 €

📝 Anrechnungsregeln (§ 2 Abs. 4 UVG)

Gilt nur für Kinder, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen:

  • Ausbildungsvergütung: Abzug von 100 € Ausbildungsaufwand + 102,50 € Werbungskosten, dann nur 50% angerechnet
  • Nebenjob: Abzug von 102,50 € Werbungskosten, dann nur 50% angerechnet
  • Halbwaisenrente: Wird angerechnet (Einzelfallprüfung durch Jugendamt)
  • Kindergeld: Bereits im UVG-Satz berücksichtigt (259 € abgezogen)

💡 Wohngeld als Alternative?

Wenn das Einkommen Ihres Kindes den UVG auf 0 € reduziert, könnte ein eigener Wohngeld-Antrag des Kindes lukrativer sein – insbesondere wenn es bereits eine eigene Wohnung hat oder in einer WG lebt.

→ Zum Wohngeld-Rechner

📈 Unterhaltslücke-Visualisierung

Der Unterhaltsvorschuss deckt nur das Existenzminimum ab. Vergleichen Sie hier, wie viel Ihnen nach der Düsseldorfer Tabelle eigentlich zustehen würde – und wie groß die Lücke ist.

394 €
Unterhalts-
vorschuss
523 €
Mindest-
unterhalt
718 €
Düsseldorfer
Tabelle
Ihre monatliche Unterhaltslücke
324 €
Das sind 3.888 € pro Jahr, die Ihnen eigentlich zustehen!

🏛️ Beistandschaft beim Jugendamt beantragen

Das Jugendamt kann Sie kostenlos dabei unterstützen, den fehlenden Unterhalt vom anderen Elternteil einzutreiben. Die Beistandschaft umfasst:

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Ermittlung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen
  • Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
  • Titulierung und Vollstreckung

📋 Dokumenten-Safe & Checkliste

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss erfordert viele Nachweise. Basierend auf Ihrer Situation erstellen wir eine individuelle Checkliste mit allen benötigten Dokumenten.

Wie ist Ihre Situation?

Personalausweis / Reisepass (Kopie)
Von Ihnen als antragstellendem Elternteil
Geburtsurkunde des Kindes
Original oder beglaubigte Kopie
Meldebescheinigung
Nachweis, dass das Kind bei Ihnen lebt (nicht älter als 3 Monate)
→ Online beantragen (Beispiel Berlin)
Bankverbindung (IBAN)
Für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses
Kindergeldnachweis
Kindergeldbescheid oder Kontoauszug mit Zahlung
Vaterschaftsanerkennung
Falls der Vater die Vaterschaft anerkannt hat
Scheidungsurteil / Scheidungsbeschluss
Mit Rechtskraftvermerk
Trennungsnachweis
Z.B. Ummeldung, Mietvertrag neue Wohnung
Unterhaltstitel (falls vorhanden)
Gerichtsbeschluss, Jugendamtsurkunde oder notarielle Vereinbarung
Nachweis über Suchbemühungen
Dokumentation Ihrer Bemühungen, den Aufenthaltsort des Vaters zu ermitteln
Erweiterte Meldeauskunft
Beim Einwohnermeldeamt der letzten bekannten Adresse beantragen
→ So beantragen Sie eine Meldeauskunft

🏛️ Wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Zuständig ist das Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) an Ihrem Wohnort. Den Antrag können Sie oft auch online stellen.

⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Der Unterhaltsvorschuss wird nach dem UhVorschG (Unterhaltsvorschussgesetz) gewährt. Maßgeblich sind die aktuellen Sätze 2026 nach der Mindestunterhaltsverordnung.

Unsere Rechner werden von unserer Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtslage geprüft.

📅 Stand: Februar 2026

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Eltern, deren Kinder keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Er wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) gezahlt und soll das Existenzminimum des Kindes sichern.

Der Staat springt damit in die Lücke, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil:

  • Keinen Unterhalt zahlt
  • Nur unregelmäßig oder zu wenig zahlt
  • Unbekannten Aufenthalts ist
  • Verstorben ist (dann gibt es aber meist Waisenrente)

💡 Gut zu wissen

Der Unterhaltsvorschuss ist ein Vorschuss – das bedeutet, das Jugendamt versucht, das Geld vom säumigen Elternteil zurückzuholen. Für Sie als Empfänger ändert das nichts: Sie müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen!

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

✓ Grundvoraussetzungen

  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt
  • Das Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt
  • Der alleinerziehende Elternteil ist nicht wieder verheiratet

Wichtig: Seit 2017 gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr. Der Unterhaltsvorschuss kann bis zum 18. Geburtstag bezogen werden (früher nur bis 12 Jahre und maximal 72 Monate).

Wer gilt als "alleinerziehend"?

Als alleinerziehend gelten Sie auch, wenn Sie:

  • Mit einem neuen Partner zusammenleben (aber nicht verheiratet sind)
  • In einer Wohngemeinschaft leben
  • Getrennt leben, aber noch verheiratet sind

⚠️ Kein Anspruch bei Heirat

Sobald Sie (wieder) heiraten, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss – auch wenn Sie nicht den leiblichen Vater des Kindes heiraten.

Höhe des Unterhaltsvorschusses 2026

Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt nach § 1612a BGB abzüglich des vollen Kindergeldes. 2026 gelten folgende Sätze:

Alter Mindestunterhalt - Kindergeld = UVG 2026
0-5 Jahre 486 € 259 € 227 €
6-11 Jahre 558 € 259 € 299 €
12-17 Jahre 653 € 259 € 394 €

Nullrunde 2026: Obwohl der Mindestunterhalt um 4 € und das Kindergeld ebenfalls um 4 € gestiegen ist, bleiben die UVG-Zahlbeträge gegenüber 2025 unverändert.

Sonderregelung ab 12 Jahren (Ü12)

Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gelten zusätzliche Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1a UhVorschG. Der Anspruch besteht nur, wenn:

Option A: 600-Euro-Regel

Der alleinerziehende Elternteil hat ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 € pro Monat.

ODER
Option B: Kein SGB-II-Bezug

Das Kind ist nicht im Leistungsbezug nach SGB II (Bürgergeld). Wohngeld oder Kinderzuschlag sind kein Ausschlusskriterium!

💡 Praxis-Tipp zur 600-Euro-Hürde

Wenn Sie knapp unter 600 € verdienen, kann sich eine geringfügige Arbeitszeiterhöhung enorm lohnen. Bei Mindestlohn (12,82 €/Std. in 2026) reichen etwa 47 Stunden/Monat, um die Grenze zu erreichen.

Rechenbeispiel: Sie verdienen 580 € brutto. Mit nur 20 € mehr (ca. 1,5 Std. Mehrarbeit) sichern Sie sich 394 € UVG pro Monat!

Anrechnung von Einkommen (§ 2 UVG)

Bestimmte Einkünfte werden auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Die Regeln unterscheiden sich je nach Einkommensart:

Einkommensart Anrechnung
Unterhalt vom anderen Elternteil Voll (100%) – § 2 Abs. 3 UVG
Halbwaisenrente Wird angerechnet (Einzelfallprüfung Jugendamt)
Ausbildungsvergütung* 50% nach Abzug von 100 € + 102,50 € Werbungskosten
Nebenjob / Minijob des Kindes* 50% nach Abzug von 102,50 € Werbungskosten
Kindergeld Bereits im UVG-Satz berücksichtigt

*Gilt nur für Kinder, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen (§ 2 Abs. 4 UVG).

📊 Rechenbeispiel Azubi (§ 2 Abs. 4 UVG)

Azubi-Gehalt: 600 € brutto
− 100 € Ausbildungsaufwand
− 102,50 € Werbungskosten
= 397,50 € bereinigt
Anrechnung: 50% = 198,75 € ≈ 199 €

Bei 394 € UVG-Satz verbleiben also noch 195 € Unterhaltsvorschuss.

⚠️ Wichtig

Die 50%-Regel gilt nur für Kinder, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen. Solange das Kind noch zur Schule geht, wird sein Nebenverdienst nicht angerechnet.

Prüfen Sie bei hohem Kindereinkommen, ob ein eigener Wohngeld-Antrag des Kindes lukrativer wäre!

Antrag beim Jugendamt

Der Unterhaltsvorschuss wird beim Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) Ihres Wohnortes beantragt. So gehen Sie vor:

  1. Antrag stellen: Schriftlich, persönlich oder oft auch online möglich
  2. Unterlagen einreichen: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Nachweise (nutzen Sie unseren Dokumenten-Safe!)
  3. Mitwirken: Bei der Feststellung der Vaterschaft bzw. Ermittlung des Aufenthalts des anderen Elternteils
  4. Bescheid erhalten: In der Regel innerhalb von 4-6 Wochen

✓ Rückwirkende Zahlung

Der Unterhaltsvorschuss wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Rückwirkend gibt es die Leistung nur für einen Monat vor dem Antrag, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen. Also: Schnell beantragen!

Unterschied zum regulären Unterhalt

Der Unterhaltsvorschuss ist nicht dasselbe wie der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle:

Unterhaltsvorschuss (UVG) Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
Vom Staat gezahlt Vom anderen Elternteil geschuldet
Feste Beträge (227/299/394 €) Nach Einkommen gestaffelt (bis 1.100+ €)
Nur Existenzminimum Am Lebensstandard orientiert
Kindergeld voll abgezogen Kindergeld nur halb abgezogen

Die Unterhaltslücke: Wenn der andere Elternteil beispielsweise 3.000 € netto verdient, stünde Ihrem 12-jährigen Kind nach Düsseldorfer Tabelle etwa 622 € zu – der UVG zahlt aber nur 394 €. Das sind 228 € pro Monat weniger!

Deshalb ist es wichtig, parallel zum UVG auch die Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen, um den vollen Unterhalt einzutreiben.

Unterhaltsvorschuss beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird beim Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) Ihres Wohnortes gestellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen, bei vollständigen Unterlagen oft schneller.

  1. Antragsformular beim Jugendamt holen oder online herunterladen
  2. Alle Nachweise zusammenstellen (Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Einkommensnachweise)
  3. Antrag vollständig ausfüllen und persönlich oder per Post einreichen
  4. Bescheid abwarten – bei Ablehnung Widerspruch innerhalb eines Monats möglich

Rückwirkung: Der Unterhaltsvorschuss wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, bei Nachreichen fehlender Unterlagen maximal einen Monat rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich!

Unterhaltsvorschuss und andere Leistungen kombinieren

Der Unterhaltsvorschuss kann mit vielen anderen Sozialleistungen kombiniert werden:

  • Wohngeld + UVG: Beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden. Der UVG zählt als Einkommen des Kindes bei der Wohngeldberechnung.
  • Kinderzuschlag + UVG: Auch diese Kombination ist möglich und kann bei Kindern ab 12 Jahren den Bürgergeld-Bezug vermeiden (wichtig für die 600-Euro-Regel).
  • Bürgergeld + UVG: Bei SGB-II-Bezug wird der UVG als Einkommen angerechnet. Für Kinder ab 12 gelten dann die Sonderregeln.

Tipp: Prüfen Sie mit unserem Wohngeld-Rechner und Kinderzuschlag-Rechner, ob Sie durch diese Kombination besser fahren als mit Bürgergeld.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum wird mein Unterhaltsvorschuss gekürzt?

Der UVG wird gekürzt, wenn: der andere Elternteil Teilzahlungen leistet, Ihr Kind eigenes Einkommen hat (Ausbildung, Nebenjob), Halbwaisenrente bezogen wird, oder Sie bei Kindern ab 12 die 600-Euro-Grenze nicht erreichen.

Bekomme ich UVG auch wenn der Vater unbekannt ist?

Ja, auch wenn der Vater unbekannt ist, haben Sie Anspruch. Sie müssen aber glaubhaft machen, dass Sie den Vater nicht benennen können. Das Jugendamt wird Sie zu Ihren Bemühungen befragen, den Vater zu ermitteln.

Unterhaltsvorschuss über 12 ohne Bürgergeld – wie geht das?

Ab 12 Jahren müssen Sie entweder mindestens 600 € brutto verdienen ODER Ihr Kind darf nicht im SGB-II-Bezug sein. Wenn Sie Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen (statt Bürgergeld), erfüllen Sie die Voraussetzung! Nutzen Sie unseren Ü12-Hürden-Check.

Kann ich UVG und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja! Unterhaltsvorschuss und Wohngeld schließen sich nicht gegenseitig aus. Das Kind kann UVG beziehen, während die Familie Wohngeld erhält. Der UVG wird als Einkommen des Kindes bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Nein, Sie als Empfänger müssen nichts zurückzahlen. Das Jugendamt holt sich das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück (Rückgriff). Nur bei Falschangaben im Antrag kann eine Rückforderung drohen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel 4-6 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es schneller. Tipp: Nutzen Sie unsere Dokumenten-Checkliste, um alle Nachweise beim ersten Mal komplett einzureichen.

Was passiert wenn mein Kind 18 wird?

Mit dem 18. Geburtstag endet der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhaltsanspruch selbst geltend machen. Bei einer Ausbildung oder Studium besteht weiterhin Anspruch auf Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle – aber nicht mehr auf UVG.