Was ist Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Eltern, deren Kinder keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Er wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) gezahlt und soll das Existenzminimum des Kindes sichern.
Der Staat springt damit in die Lücke, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil:
- Keinen Unterhalt zahlt
- Nur unregelmäßig oder zu wenig zahlt
- Unbekannten Aufenthalts ist
- Verstorben ist (dann gibt es aber meist Waisenrente)
💡 Gut zu wissen
Der Unterhaltsvorschuss ist ein Vorschuss – das bedeutet, das Jugendamt versucht, das Geld vom säumigen Elternteil zurückzuholen. Für Sie als Empfänger ändert das nichts: Sie müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen!