✓ Aktualisiert für 2026

Grundsicherungs-Check im Alter 2026

Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Mit Kinder-Haftungs-Entwarner, Schonvermögen-Check und Mehrbedarf-Detektor. 100% kostenlos und anonym.

🔒
Ihre Daten bleiben bei Ihnen Keine Speicherung, keine Weitergabe. Alle Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet.

👨‍👩‍👧 Kinder-Haftungs-Check

Viele Senioren haben Angst, dass ihre Kinder für sie zahlen müssen. Diese Sorge ist meist unbegründet! Lassen Sie uns das gemeinsam prüfen.

💡 Gut zu wissen

Seit 2020 gilt: Das Sozialamt darf Ihre Kinder nur dann zur Kasse bitten, wenn ein Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient. Das betrifft weniger als 3% der Bevölkerung.

Verdient eines Ihrer Kinder mehr als 100.000 € im Jahr?

🏠 Ihr Schonvermögen-Safe

Viele denken, sie müssen alles verkaufen. Das stimmt nicht! Der Staat schützt bestimmte Vermögenswerte. Schauen wir gemeinsam, was Sie behalten dürfen.

Selbstgenutzte Immobilien bis 90m² sind geschützt
Girokonten, Sparbücher, Bargeld zusammengerechnet
Ein angemessenes Auto darf behalten werden
🔐

Ihr Schonvermögen-Safe

Diese Werte sind geschützt und werden nicht angerechnet

📊 Ihr Rentenfreibetrag

Wer lange gearbeitet hat, wird belohnt! Ab 33 Jahren Grundrentenzeiten bleibt ein Teil Ihrer Rente anrechnungsfrei. Das erhöht Ihre Grundsicherung.

🎁 Die Grundrenten-Belohnung

Seit 2021 gilt: Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (auch Kindererziehung und Pflege zählen!), bekommt einen Freibetrag von bis zu 281,50 € monatlich. Diese Summe wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Zählen Sie alle Jahre mit Beiträgen zur Rentenversicherung, Kindererziehung (bis 10 Jahre pro Kind) und Pflegezeiten zusammen.
35 Jahre
0 Jahre 33 Jahre (Mindestgrenze) 50 Jahre
Den Betrag finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid

➕ Mehrbedarf-Detektor

Neben dem Regelsatz gibt es Zuschläge für besondere Lebensumstände. Viele wissen das nicht und verschenken Geld! Klicken Sie an, was auf Sie zutrifft.

Was trifft auf Sie zu? (Mehrfachauswahl möglich)

🚶
Merkzeichen G oder aG
+17% vom Regelsatz
🏥
Niereninsuffizienz
ca. +120 €/Monat
🚿
Dezentrale Warmwasser
+2,3% vom Regelsatz
🌾
Nahrungsmittelallergie
ca. +80 €/Monat
🎗️
Krebserkrankung
ca. +90 €/Monat
💊
HIV/AIDS
ca. +100 €/Monat

⚖️ Gesetzliche Obergrenze (§ 30 Abs. 6 SGB XII)

Die Summe aller Mehrbedarfe nach § 30 Abs. 1–5 darf die Höhe des maßgebenden Regelsatzes nicht übersteigen. Der Rechner begrenzt Ihre Mehrbedarfe automatisch auf diesen Höchstbetrag.

💡 Hinweis zu Merkzeichen G

Der 17%-Mehrbedarf setzt das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis voraus (§ 30 Abs. 1 SGB XII). Wer nur aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ohne G hat, sollte dies beim Sozialamt klären – in der Praxis wird aG aber regelmäßig auch mit dem Merkzeichen G vergeben.

💰

Ihr zusätzlicher Mehrbedarf

Dieser Betrag kommt zum Regelsatz hinzu

0 €
zusätzlich pro Monat

💡 Wichtig zu wissen

Diese Mehrbedarfe müssen Sie nachweisen (z.B. durch Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest). Das Sozialamt prüft die Anträge im Einzelfall. Die Beträge für krankheitsbedingte Ernährungsmehrbedarfe sind Richtwerte nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins – im Einzelfall kann der Betrag abweichen.

🧮 Ihr persönliches Ergebnis

Geben Sie noch Ihre Wohnkosten an, damit wir Ihren Anspruch und den Vergleich mit Wohngeld berechnen können.

Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung
Grundsicherung im Alter ab 65/67 Jahren

📋 Angemessenheit der Wohnkosten (§ 42a SGB XII)

Das Sozialamt erkennt nur angemessene Wohnkosten an. Ist Ihre Miete höher als die örtliche Angemessenheitsgrenze, wird nach einer Übergangsfrist nur der angemessene Betrag berücksichtigt. Der Rechner geht davon aus, dass Ihre Miete angemessen ist – der tatsächliche Bewilligungsbetrag kann abweichen.

💶 Ihr Einkommen (neben der gesetzlichen Rente)

Betriebsrente, Riester, Rürup, berufsständische Versorgung (§ 82 Abs. 4 SGB XII: eigener Freibetrag!)
Einkommen aus Beschäftigung oder Selbständigkeit nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (§ 82 Abs. 3 SGB XII: 30% Freibetrag)
Z.B. Witwenrente, Mieteinnahmen, Unterhalt – wird voll angerechnet
Ihr voraussichtlicher Anspruch auf Grundsicherung
0 €
pro Monat
0 €
Regelsatz 2026
0 €
Wohnkosten
0 €
Mehrbedarf
0 €
Rentenfreibetrag (§ 82a)
0 €
Vorsorge-Freibetrag (§ 82 IV)
0 €
Erwerbs-Freibetrag (§ 82 III)

⚖️ Grundsicherung oder Wohngeld – Was ist besser für Sie?

Grundsicherung

SGB XII
Monatlicher Betrag 0 €
Vermögensfreibetrag 10.000 €
Krankenversicherung ✅ Übernommen
GEZ-Befreiung ✅ Ja
Effektiver Vorteil
0 €

Wohngeld

WoGG
Monatlicher Betrag ca. 0 €
Vermögensfreibetrag 60.000 €
Krankenversicherung ❌ Selbst zahlen
GEZ-Befreiung ❌ Nein
Effektiver Vorteil
0 €

💡 Unsere Einschätzung

⚠️ Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis von §§ 41–46a, § 82 Abs. 3–5, § 82a, § 90, § 94 Abs. 1a SGB XII (Rechtsstand 2026). Die endgültige Entscheidung trifft das Sozialamt nach Prüfung aller Unterlagen. Die tatsächlichen Beträge können abweichen – insbesondere bei der Angemessenheit der Wohnkosten (§ 42a SGB XII), die regional unterschiedlich bewertet wird. Keine Sozialrechtsberatung.

Grundsicherung im Alter 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Leistung, die Menschen ab der Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr 65-67 Jahre) unterstützt, wenn die eigene Rente nicht zum Leben reicht. Sie müssen sich nicht schämen – es ist Ihr gutes Recht!

🎂 Keine Altersgrenze nach oben!

Die Grundsicherung im Alter steht allen Menschen zu, die die Altersgrenze erreicht haben und deren Einkommen nicht ausreicht. Es ist nie zu spät, einen Antrag zu stellen.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Sie können Grundsicherung im Alter beantragen, wenn:

  • Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (65-67 Jahre, je nach Geburtsjahr)
  • Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken
  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Die größte Sorge: Müssen meine Kinder zahlen?

In den allermeisten Fällen: Nein! Seit 2020 gilt eine klare Regel: Das Sozialamt darf Ihre Kinder nur dann zur Kasse bitten, wenn ein Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient. Das betrifft nur etwa 2-3% der Bevölkerung.

Das bedeutet: Wenn keines Ihrer Kinder Spitzenverdiener ist, sind Ihre Familienmitglieder vollständig geschützt. Sie können Grundsicherung beantragen, ohne Ihre Kinder zu belasten.

Was darf ich behalten? Das Schonvermögen

Viele Senioren denken, sie müssten alles verkaufen oder aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Das stimmt so nicht! Der Staat schützt bestimmte Vermögenswerte.

Diese Dinge sind geschützt (Schonvermögen):

  • Barvermögen: 10.000 € pro Person (bei Paaren also 20.000 €)
  • Selbstgenutzte Immobilie: Ein angemessenes Eigenheim (für 1-2 Personen etwa 80-90 m²)
  • Angemessenes Auto: Ein Fahrzeug mit angemessenem Wert
  • Hausrat: Normale Möbel und Einrichtung
  • Bestattungsvorsorge: Ein angemessener Betrag für die eigene Beerdigung

💡 Wichtig für Hauseigentümer

Wenn Sie in einem kleinen Eigenheim wohnen, das Sie selbst nutzen, müssen Sie es in der Regel nicht verkaufen. Der Staat möchte nicht, dass Senioren aus ihrem Zuhause vertrieben werden.

Der Rentenfreibetrag: Belohnung für Lebensleistung

Seit 2021 gibt es eine wichtige Verbesserung: Wer lange gearbeitet hat, bekommt einen Freibetrag auf die eigene Rente. Das bedeutet: Ein Teil Ihrer Rente wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

So funktioniert der Freibetrag:

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Arbeit, Kindererziehung, Pflege)
  • 100 € Sockelbetrag bleibt immer anrechnungsfrei
  • Plus 30% des darüber liegenden Rentenanteils
  • Maximum: 281,50 € (Hälfte des Regelsatzes 2026)

📊 Rechenbeispiel

Frau Müller (70) hat 38 Jahre gearbeitet und erhält 1.050 € Rente.
Ihr Freibetrag: 100 € + 30% von (1.050 € - 100 €) = 100 € + 285 € = 281,50 € (Maximum)
Diese 281,50 € werden nicht auf ihre Grundsicherung angerechnet!

Mehrbedarfe: Oft vergessenes Extra-Geld

Neben dem Regelsatz gibt es Zuschläge für besondere Lebensumstände. Viele Senioren wissen das nicht und verschenken dadurch Geld!

Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen:

  • Merkzeichen G: +17% vom Regelsatz (ca. 96 €) – erfordert Merkzeichen G im Ausweis (§ 30 Abs. 1 SGB XII)
  • Kostenaufwändige Ernährung: z.B. bei Nierenerkrankung, Krebs, HIV (80–120 €) – Einzelfallprüfung
  • Dezentrale Warmwassererzeugung: +2,3% vom Regelsatz (ca. 13 €)

⚠️ Obergrenze und Nachweise

Für Mehrbedarfe benötigen Sie Nachweise: Den Schwerbehindertenausweis für das Merkzeichen G oder ein ärztliches Attest für kostenaufwändige Ernährung. Wichtig: Die Summe aller Mehrbedarfe darf den Regelsatz nicht übersteigen (§ 30 Abs. 6 SGB XII).

Freibetrag für Betriebsrente und private Vorsorge

Wer zusätzlich für das Alter vorgesorgt hat, profitiert seit 2018 von einem eigenen Freibetrag nach § 82 Abs. 4 SGB XII. Dieser Freibetrag gilt unabhängig vom Rentenfreibetrag (§ 82a) und kann zusätzlich geltend gemacht werden.

So funktioniert der Vorsorge-Freibetrag:

  • 100 € Sockel bleiben immer anrechnungsfrei
  • Plus 30 % des übersteigenden Betrags
  • Maximum: 281,50 € (50 % der Regelbedarfsstufe 1)
  • Gilt für: Betriebsrente, Riester, Rürup, berufsständische Versorgung

📊 Rechenbeispiel

Herr Schmidt erhält 200 € Betriebsrente. Davon bleiben frei: 100 € + 30 % × (200 € − 100 €) = 100 € + 30 € = 130 €. Nur 70 € werden auf die Grundsicherung angerechnet!

Grundsicherung beantragen: So geht's

Schritt 1: Unterlagen sammeln

Bevor Sie zum Sozialamt gehen, sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen: Personalausweis, Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge und ggf. Schwerbehindertenausweis.

Schritt 2: Termin beim Sozialamt

Vereinbaren Sie einen Termin beim Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Sie können sich auch von einem Sozialverband (VdK, SoVD) begleiten lassen.

Schritt 3: Antrag ausfüllen

Beim Termin füllen Sie den Antrag gemeinsam mit einem Sachbearbeiter aus. Beantworten Sie alle Fragen ehrlich und vollständig.

Schritt 4: Bescheid abwarten

Nach etwa 2-4 Wochen erhalten Sie einen Bescheid. Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss dann verlängert werden.

💡 Tipp: Rückwirkende Zahlung

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich! Die Grundsicherung wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen.

Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter

Muss ich mein Haus verkaufen für Grundsicherung?

In der Regel nicht. Ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung angemessener Größe (für 1-2 Personen etwa 80-90 m²) zählt als Schonvermögen und muss nicht verkauft werden. Sie können in Ihrem Zuhause wohnen bleiben.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Nur wenn ein Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient. Das betrifft weniger als 3% der Bevölkerung. Wenn keines Ihrer Kinder so viel verdient, sind sie vollständig geschützt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Wie viel Erspartes darf ich haben?

2026 liegt der Vermögensfreibetrag bei 10.000 € pro Person. Bei Paaren also 20.000 € zusammen. Alles darunter ist Schonvermögen und wird nicht angerechnet. Auch ein angemessener Betrag für die Bestattungsvorsorge ist geschützt.

Ich habe lange gearbeitet – lohnt sich der Antrag trotzdem?

Ja, besonders dann! Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt einen Rentenfreibetrag von bis zu 281,50 €. Dieser Betrag wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Ist Grundsicherung das Gleiche wie Sozialhilfe?

Grundsicherung im Alter ist eine spezielle Form der Sozialhilfe für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter Erwerbsminderung. Der große Unterschied: Bei Grundsicherung werden Kinder nur bei sehr hohem Einkommen (>100.000 €) herangezogen.

Kann ich neben der Rente noch hinzuverdienen?

Ja! Bei Erwerbseinkommen bleiben 30 % anrechnungsfrei (max. 281,50 €, § 82 Abs. 3 SGB XII). Auch Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (Betriebsrente, Riester, Rürup) wird begünstigt: Die ersten 100 € plus 30 % des darüber liegenden Betrags bleiben frei (max. 281,50 €, § 82 Abs. 4 SGB XII). Dazu kommt bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten der Rentenfreibetrag nach § 82a.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

So früh wie möglich! Die Grundsicherung wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen. Eine rückwirkende Zahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was ist besser: Grundsicherung oder Wohngeld?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Grundsicherung übernimmt auch die Krankenversicherung und ermöglicht GEZ-Befreiung. Wohngeld hat höhere Vermögensfreibeträge (60.000 €). Nutzen Sie unseren Rechner für einen direkten Vergleich!

Muss ich die Grundsicherung zurückzahlen?

Nein! Grundsicherung im Alter ist keine Leistung, die zurückgezahlt werden muss. Es gibt auch keinen Rückgriff auf den Nachlass nach dem Tod (anders als bei regulärer Sozialhilfe).

Bekomme ich Grundsicherung, wenn mein Partner noch arbeitet?

Das Einkommen des Partners wird berücksichtigt. Bei einem Partner unter der Regelaltersgrenze wird dessen Einkommen nach bestimmten Regeln angerechnet. Lassen Sie sich beim Sozialamt individuell beraten.

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026