👴 Rentenpaket 2025 & Aktivrente

Rente & Vorsorge: Rechner für Renteneintritt, Rentenlücke & Altersvorsorge

Berechnen Sie Ihren optimalen Rentenbeginn, ermitteln Sie Ihre Rentenlücke und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Grundrente. Alle Tools aktuell nach Rentenpaket 2025.

⚡ Aktuell: Rentenpaket 2025

Rentenniveau bis 2031 bei 48% gesichert • Mütterrente III ab 2027 (3 Jahre für alle Kinder) • Aktivrente: 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen • Regelaltersgrenze steigt auf 66 Jahre + 4 Monate (Jg. 1960). Prüfen Sie Ihren Renteneintritt!

📅 Renteneintritt & Planung

📅 Schnellcheck: Wann kann ich in Rente?

💰 Grundrente & Aufstockung

🕊️ Hinterbliebenenrente

📈 Private Altersvorsorge

⚠️ Die Rentenlücke – unterschätzte Gefahr

Faustregel: Im Alter brauchen Sie ca. 80% Ihres letzten Nettoeinkommens.
Realität: Die gesetzliche Rente ersetzt oft nur 45-50% des letzten Brutto.
Inflation: Bei 2% Inflation verliert Ihre Rente in 20 Jahren 33% an Kaufkraft.
Handeln Sie jetzt: Je früher Sie vorsorgen, desto mehr wirkt der Zinseszinseffekt.

📋 Wichtige Rentenfristen & Termine

Rentenantrag: Spätestens 3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn stellen.
Kontenklärung: Fehlende Zeiten bis 45. Lebensjahr melden (Ausbildung, Kindererziehung).
Renteninformation: Kommt automatisch ab 27 Jahren mit 5+ Beitragsjahren.
Rentenauskunft: Jederzeit kostenlos bei der DRV beantragbar.

Rente 2026: Der komplette Ratgeber für Renteneintritt, Rentenlücke & Vorsorge

Die Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste finanzielle Entscheidung ihres Lebens – und eine der komplexesten. Wann können Sie frühestens in Rente? Wie hoch sind die Abschläge? Was bleibt netto übrig? Und reicht das Geld überhaupt? Unsere kostenlosen Rentenrechner geben Ihnen Klarheit. Alle Tools sind aktuell nach dem Rentenpaket 2025 und berücksichtigen die Aktivrente sowie die Mütterrente III.

Regelaltersgrenze 2026: Wann kann ich in Rente?

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre an. Für 2026 gelten folgende Altersgrenzen:

Jahrgang Regelaltersgrenze Mit 45 Beitragsjahren
1958 66 Jahre 64 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate 64 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate 64 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate 64 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate 64 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate 64 Jahre + 10 Monate
1964+ 67 Jahre 65 Jahre

Frühverrentung: Der Preis der Freiheit

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen:

Umgekehrt gibt es bei späterem Renteneintritt einen Zuschlag von 0,5% pro Monat (6% pro Jahr). Wer ein Jahr länger arbeitet, erhöht seine Rente also um 6%.

Was bleibt netto von der Bruttorente?

Die Bruttorente auf dem Rentenbescheid ist nicht das, was auf dem Konto ankommt. Von der Bruttorente gehen ab:

Abzug Beitragssatz 2026 Bei 1.500 € Brutto
Krankenversicherung (KVdR) ca. 7,3% + Zusatzbeitrag ca. 120-135 €
Pflegeversicherung 3,6% (mit Kind) / 4,2% 54-63 €
Einkommensteuer individuell 0-50 € (je nach Gesamteinkommen)
Netto ca. 1.260-1.330 €

KVdR oder freiwillig versichert – der teure Unterschied

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ein enormer Vorteil: Sie zahlen nur den halben Beitrag, die Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Wer nicht in die KVdR kommt, muss sich freiwillig versichern – und zahlt:

Voraussetzung für die KVdR: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen Sie zu mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein (Vorversicherungszeit).

Grundrente: Automatischer Zuschlag für Geringverdiener

Seit 2021 gibt es die Grundrente – einen automatischen Zuschlag für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben:

Die Grundrente wird automatisch von der Rentenversicherung berechnet – Sie müssen keinen Antrag stellen. Der maximale Zuschlag beträgt ca. 420 € pro Monat.

Rentenlücke berechnen: Die unbequeme Wahrheit

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Geld, das Sie im Alter brauchen, und dem, was Sie tatsächlich bekommen:

Faustformel: Sie brauchen im Alter ca. 80% Ihres letzten Nettoeinkommens.

Diese Lücke muss durch private Vorsorge geschlossen werden – Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge oder private Geldanlage (ETF-Sparpläne).

Inflation: Der stille Rentenräuber

Die Kaufkraft Ihrer Rente schrumpft durch Inflation. Die Formel für die zukünftige Kaufkraft K bei einer Inflationsrate i nach n Jahren:

K = R / (1 + i)n

Rente heute In 10 Jahren (2% Inflation) In 20 Jahren In 30 Jahren
1.500 € 1.230 € Kaufkraft 1.009 € Kaufkraft 828 € Kaufkraft
2.000 € 1.640 € Kaufkraft 1.346 € Kaufkraft 1.104 € Kaufkraft

Die gesetzliche Rente wird zwar regelmäßig angepasst, aber historisch oft unter der Inflationsrate. Private Vorsorge in Sachwerten (Aktien, Immobilien) bietet besseren Inflationsschutz.

Witwenrente: Große vs. kleine Witwenrente

Nach dem Tod des Ehepartners kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen:

Große Witwenrente Kleine Witwenrente
Höhe 55% (neues Recht) / 60% (altes Recht) 25%
Dauer Unbefristet 24 Monate
Voraussetzung 46 J. + 6 Mon. alt (2026), erwerbsgemindert oder mit Kind Keine besonderen

Einkommensanrechnung: Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (ca. 1.000 €) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.

Erwerbsminderungsrente: Wenn die Gesundheit nicht mitmacht

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, greift die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente):

Die Höhe berechnet sich wie bei der Altersrente, aber mit einer Zurechnungszeit: Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet.

Rentenpaket 2025: Was sich ab 2026 ändert

Das Rentenpaket 2025 (beschlossen Dezember 2025) bringt folgende Neuerungen:

Für aktuelle Rentner bedeutet die Haltelinie stabile Rentenanpassungen. Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten ab 2027 mehr Rente.

Private Vorsorge: Die drei Säulen

Die Altersvorsorge ruht auf drei Säulen:

  1. Gesetzliche Rente: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer – deckt ca. 45-50% des letzten Brutto
  2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Vom Arbeitgeber organisiert – mit Arbeitgeberzuschuss besonders attraktiv
  3. Private Vorsorge: Riester (staatlich gefördert), Rürup (steuerlich absetzbar), ETF-Sparpläne (flexibel)

Empfehlung 2026: Riester lohnt sich vor allem für Familien (Kinderzulagen) und Geringverdiener. Für Selbstständige und Gutverdiener ist Rürup attraktiver. Für maximale Flexibilität: ungeförderte ETF-Sparpläne.

Häufige Fragen zur Rente

Die Regelaltersgrenze liegt 2026 bei 66 Jahren für Jahrgang 1960 (plus 4 Monate). Mit 45 Beitragsjahren können Sie 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente – das ist die sogenannte "Rente mit 63". Wer vor der Regelaltersgrenze ohne 45 Beitragsjahre geht, zahlt 0,3% Abschlag pro Monat – also 3,6% pro Jahr, maximal 14,4%.
Von der Bruttorente gehen ab: Krankenversicherung (ca. 7,3% + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,6% mit Kindern, 4,2% ohne), und ggf. Einkommensteuer. Bei 1.500 € Bruttorente bleiben ca. 1.260-1.330 € netto – je nach Krankenkasse und Steuersituation. In der KVdR zahlen Sie nur den halben KV-Beitrag.
Sie haben Anspruch, wenn Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben (Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege) und Ihre Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8 liegen (30-80% des Durchschnittslohns). Bei 35+ Jahren gibt es den vollen Zuschlag. Die Rentenversicherung prüft das automatisch – Sie müssen keinen Antrag stellen. → Zum Grundrenten-Check
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie im Alter brauchen (ca. 80% des letzten Netto), und der erwarteten gesetzlichen Rente. Bei 2.500 € Netto heute und 1.400 € erwarteter Rente beträgt die Lücke 600 €/Monat – ohne Inflation gerechnet! Schließen können Sie sie durch: betriebliche Altersvorsorge, Riester/Rürup, ETF-Sparpläne oder Immobilien.
In der KVdR sind Sie pflichtversichert und zahlen nur den halben Krankenkassenbeitrag – die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Voraussetzung: In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie 90% der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Wer das nicht erfüllt, muss sich teuer freiwillig versichern (voller Beitrag + Beiträge auf Kapitalerträge).
Die große Witwenrente beträgt 55% (neues Recht ab 2002) oder 60% (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Voraussetzung: Ehe mindestens 1 Jahr, Witwe/r mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt (2026) oder erwerbsgemindert oder mit Kind. Die kleine Witwenrente (25%) wird nur 24 Monate gezahlt. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40% angerechnet.
Wenn Ihre Rente nicht zum Leben reicht, prüfen Sie: (1) Grundrente: Automatischer Zuschlag bei 33+ Beitragsjahren und niedrigem Einkommen. (2) Grundsicherung im Alter: Aufstockung auf das Existenzminimum – ohne dass Ihre Kinder zahlen müssen (100.000 €-Grenze). (3) Wohngeld: Mietzuschuss auch für Rentner möglich. → Zum Grundsicherungs-Rechner
Das Rentenpaket 2025 sichert das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48%. Neu ist die Mütterrente III: Ab 2027 werden für vor 1992 geborene Kinder volle 3 Jahre Erziehungszeit anerkannt. Die Aktivrente ermöglicht bis zu 2.000 € steuerfreien Hinzuverdienst für Rentner ab Regelaltersgrenze. Der Beitragssatz bleibt 2026 bei 18,6% und steigt voraussichtlich ab 2027 auf 18,8%.
Bei 2% Inflation verliert Geld in 20 Jahren etwa 33% seiner Kaufkraft. 1.500 € Rente heute entsprechen dann nur noch ca. 1.000 € Kaufkraft. Die gesetzliche Rente wird zwar regelmäßig angepasst, aber oft unter der Inflationsrate. Deshalb ist private Vorsorge in Sachwerten (Aktien-ETFs, Immobilien) wichtig – diese bieten langfristig besseren Inflationsschutz.
Riester lohnt sich vor allem für: (1) Familien mit Kindern (300 € Kinderzulage pro Kind), (2) Geringverdiener (hohe Förderquote), (3) Gutverdiener (Steuervorteil bis 2.100 € Sonderausgabenabzug). Weniger attraktiv ist Riester für Singles ohne Kinder mit mittlerem Einkommen – hier ist die Förderung relativ gering. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation mit unserem Riester-Rechner.