Was ist das Rentenplus für Pflegepersonen?
Das Rentenplus für pflegende Angehörige ist eine der wichtigsten, aber oft unterschätzten Leistungen der Pflegeversicherung. Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie – und das komplett kostenlos. Diese Beiträge erhöhen Ihre spätere Altersrente und können über die Jahre einen erheblichen Betrag ausmachen.
Die gesetzliche Grundlage für diese Leistung findet sich in § 44 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) in Verbindung mit § 166 SGB VI. Ziel ist es, die oft jahrelange und aufopferungsvolle Pflegearbeit anzuerkennen und zu honorieren. Denn pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft und entlasten das Pflegesystem erheblich. Ohne die rund 4,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland würde das Pflegesystem kollabieren.
Die Rentenbeiträge werden vollständig von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen getragen. Sie selbst müssen keinen Cent bezahlen. Die Pflegekasse übernimmt sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil – das sind zusammen 18,6% des fiktiven Einkommens.
Warum ist das Rentenplus so wichtig?
Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf sogar ganz auf, um die Pflege zu übernehmen. Dies führt zu Lücken in der Rentenbiografie und kann im Alter zu finanziellen Problemen führen. Die Rentenbeiträge der Pflegekasse wirken diesem Problem entgegen und sorgen dafür, dass Pflegezeiten bei der Rente berücksichtigt werden.
Bei intensiver Pflege über mehrere Jahre kann das Rentenplus mehrere hundert Euro zusätzliche Monatsrente bedeuten. Ein konkretes Beispiel: Wer 10 Jahre lang eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt und nur Pflegegeld bezieht, kann damit rund 372 Euro mehr Rente pro Monat erwerben – und das lebenslang. Bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich das auf über 89.000 Euro zusätzliche Rentenzahlungen.
Wer profitiert von den Rentenbeiträgen?
Von den Rentenbeiträgen profitieren alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen. Das können sein:
- Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder und Großeltern
- Nachbarn und Freunde, die sich regelmäßig um Pflegebedürftige kümmern
- Lebenspartner und Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft
- Schwiegerkinder und Schwiegereltern, also auch angeheiratete Verwandte
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen aller Art
Entscheidend ist nicht das Verwandtschaftsverhältnis, sondern dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Personen ohne eigene Rentenansprüche können durch die Pflegetätigkeit erstmals Rentenansprüche erwerben. Das ist besonders relevant für Hausfrauen und Hausmänner, die bisher keine oder nur geringe eigene Rentenansprüche aufgebaut haben.
Die soziale Absicherung von Pflegepersonen im Überblick
Neben den Rentenbeiträgen bietet die Pflegeversicherung weitere wichtige Absicherungen für pflegende Angehörige:
- Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind während der Pflege und auf dem Weg dorthin unfallversichert
- Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung zur Organisation einer akuten Pflegesituation
- Familienpflegezeit: Möglichkeit zur Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich
Voraussetzungen für Rentenbeiträge
Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind in § 44 SGB XI genau geregelt und werden von der Pflegekasse geprüft. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Mindestens Pflegegrad 2
Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 werden keine Rentenbeiträge gezahlt, da hier der Pflegeaufwand als zu gering angesehen wird. Wenn Sie glauben, dass der tatsächliche Pflegebedarf höher ist, können Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen.
Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche
Sie müssen mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche. Diese Zeit umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Auch die Beaufsichtigung und Betreuung zählt dazu.
Maximal 30 Stunden Erwerbstätigkeit
Ihre wöchentliche Erwerbstätigkeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. Teilzeitbeschäftigungen und geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs) sind also problemlos möglich. Diese Grenze gilt pro Woche im Durchschnitt – einzelne Wochen mit mehr Arbeitsstunden sind unproblematisch, solange der Durchschnitt stimmt.
Nicht erwerbsmäßige Pflege
Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen. Das bedeutet: Sie dürfen kein Gehalt für die Pflege erhalten. Das Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person gezahlt wird und das diese an Sie weitergibt, gilt nicht als Erwerbseinkommen und ist daher unschädlich.
Häusliche Umgebung
Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden. Das kann die Wohnung des Pflegebedürftigen, Ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete häusliche Umgebung sein. Die Pflege in einem Pflegeheim schließt die Rentenbeiträge aus, wobei Besuche und ergänzende Betreuung natürlich möglich sind.
Keine volle Altersrente
Sie dürfen noch keine volle Altersrente beziehen. Ausnahme: Mit der Flexirente können Sie Ihre Rente auf 99,99% reduzieren und weiterhin Rentenbeiträge erwerben (mehr dazu im Abschnitt Flexirente).
Die Pflegekasse prüft regelmäßig, ob alle Voraussetzungen noch vorliegen. Ändern sich Ihre Umstände (z.B. Sie nehmen eine Vollzeitbeschäftigung auf), müssen Sie dies der Pflegekasse mitteilen. Die Rentenbeitragszahlung endet dann zum Zeitpunkt der Änderung.
Besondere Situationen und Sonderfälle
Es gibt einige Sonderfälle, die bei der Frage nach Rentenbeiträgen relevant sein können:
- Selbstständige und Freiberufler: Auch Sie können Rentenbeiträge erhalten, sofern Sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Arbeitszeit wird anhand der tatsächlich geleisteten Stunden ermittelt.
- Beamte und Richter: Als Beamter erhalten Sie keine Rentenbeiträge, da Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Allerdings können Pflegezeiten bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden.
- Mini-Jobber: Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) werden nicht auf die 30-Stunden-Grenze angerechnet. Sie können also einen Mini-Job haben und trotzdem Rentenbeiträge erhalten. Hinweis: Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt – für 2026 beträgt sie 603 €/Monat.
- Arbeitslose: Auch wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, können Sie Rentenbeiträge für Pflegetätigkeit erhalten. Beachten Sie aber, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen.
- Studierende: Studierende können ebenfalls von den Rentenbeiträgen profitieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Studienzeit selbst zählt nicht als Erwerbstätigkeit.
- Elternzeit: Auch während der Elternzeit können Sie zusätzlich Rentenbeiträge durch Pflege erwerben.
So werden die Rentenbeiträge berechnet
Die Berechnung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige folgt einem festgelegten Schema. Grundlage ist ein fiktives Einkommen, das sich aus der Bezugsgröße und einem Prozentsatz errechnet. Der Prozentsatz hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflegeleistung ab.
Die Berechnungsformel im Detail
Fiktives Einkommen = Bezugsgröße × Prozentsatz × Pflegeanteil
Monatlicher Rentenbeitrag = Fiktives Einkommen × 18,6%
Entgeltpunkte pro Jahr = (Fiktives Einkommen × 12) ÷ Durchschnittsentgelt
Rentenplus pro Pflegejahr = Entgeltpunkte × Aktueller Rentenwert
Die wichtigsten Rechengrößen 2026
| Rechengröße | Wert 2026 | Erläuterung |
|---|---|---|
| Bezugsgröße | 3.955 €/Monat | Basis für die Berechnung (bundeseinheitlich) |
| Beitragssatz RV | 18,6% | Gesetzlicher Beitragssatz zur Rentenversicherung |
| Durchschnittsentgelt | 51.944 €/Jahr | Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 |
| Aktueller Rentenwert | 40,79 € | Wert eines Entgeltpunkts (seit 01.07.2025) |
Die Prozentsätze nach § 166 Abs. 2 SGB VI
Der entscheidende Faktor für die Höhe der Rentenbeiträge ist der Prozentsatz der Bezugsgröße. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad und danach, welche Leistungen der Pflegebedürftige bezieht:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Kombination | Sachleistung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | Kein Anspruch auf Rentenbeiträge | ||
| PG 2 | 27,00% | 22,95% | 18,90% |
| PG 3 | 43,00% | 36,55% | 30,10% |
| PG 4 | 70,00% | 59,50% | 49,00% |
| PG 5 | 100,00% | 85,00% | 70,00% |
Pflegegeld: Die gepflegte Person bezieht nur Pflegegeld und wird ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Hier sind die Rentenbeiträge am höchsten.
Kombination: Es wird sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistung (Pflegedienst) genutzt. Die Beiträge liegen in der Mitte.
Sachleistung: Hauptsächlich Pflege durch professionellen Pflegedienst. Die Rentenbeiträge sind am niedrigsten.
Tabelle: Monatliche Rentenbeiträge 2026
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige einzahlt. Die Werte gelten für 100% Pflegeanteil (eine Person pflegt allein). Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Bezugsgröße (3.955 €) × Prozentsatz × 18,6%.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Kombination | Sachleistung |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 198,73 € | 168,92 € | 139,10 € |
| PG 3 | 316,32 € | 268,87 € | 221,43 € |
| PG 4 | 514,94 € | 437,70 € | 360,46 € |
| PG 5 | 735,63 € | 625,29 € | 514,94 € |
Berechnungsgrundlage: Bezugsgröße 3.955 € × Prozentsatz × 18,6% Beitragssatz. Alle Werte bei 100% Pflegeanteil.
Beispiel: Sie pflegen eine Person mit Pflegegrad 4, die nur Pflegegeld bezieht. Die Pflegekasse zahlt monatlich 514,94 € in die Rentenversicherung für Sie ein. Das sind jährlich 6.179,28 € Rentenbeiträge!
Tabelle: Monatliches Rentenplus pro Pflegejahr
Diese Tabelle zeigt, um wie viel Euro Ihre monatliche Rente steigt, wenn Sie ein Jahr lang pflegen. Dieser Betrag wird Ihnen ab Renteneintritt jeden Monat ausgezahlt – lebenslang. Die Berechnung basiert auf den Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert von 40,79 €.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Kombination | Sachleistung |
|---|---|---|---|
| PG 2 | +10,07 € | +8,56 € | +7,05 € |
| PG 3 | +16,03 € | +13,63 € | +11,22 € |
| PG 4 | +26,10 € | +22,19 € | +18,27 € |
| PG 5 | +37,27 € | +31,68 € | +26,10 € |
Berechnungsgrundlage: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert (40,79 €). Bei 100% Pflegeanteil.
📌 Beispiel: 10 Jahre Pflege bei Pflegegrad 5
Das bedeutet: Nach 10 Jahren Pflege einer Person mit Pflegegrad 5 erhalten Sie 372,70 € mehr Rente pro Monat – und das lebenslang! Bei 20 Jahren Rentenbezug wären das über 89.000 € zusätzliche Rentenzahlungen.
Pflegegeld, Kombination oder Sachleistung?
Die Höhe Ihrer Rentenbeiträge hängt maßgeblich davon ab, welche Pflegeleistungen der Pflegebedürftige bezieht. Je mehr Sie selbst pflegen (statt einen Pflegedienst zu beauftragen), desto höher sind Ihre Rentenbeiträge. Das ist logisch, denn Sie übernehmen dann mehr von der eigentlichen Pflegearbeit.
Pflegegeld – Die höchsten Rentenbeiträge
Wenn der Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld bezieht, erhalten Sie als pflegender Angehöriger die höchsten Rentenbeiträge. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, dass die gepflegte Person selbst über die Verwendung entscheiden kann – meist wird es an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weitergegeben.
- Pflegegrad 2: 27% der Bezugsgröße = 198,73 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 3: 43% der Bezugsgröße = 316,32 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 4: 70% der Bezugsgröße = 514,94 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 5: 100% der Bezugsgröße = 735,63 € monatlicher Beitrag
Kombinationsleistung – Der Mittelweg
Bei der Kombinationsleistung wird sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) genutzt. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, je nachdem wie viel Sachleistung in Anspruch genommen wird. Die Rentenbeiträge liegen zwischen den Werten für reines Pflegegeld und reiner Sachleistung.
- Pflegegrad 2: 22,95% der Bezugsgröße = 168,92 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 3: 36,55% der Bezugsgröße = 268,87 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 4: 59,50% der Bezugsgröße = 437,70 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 5: 85,00% der Bezugsgröße = 625,29 € monatlicher Beitrag
Sachleistung – Die niedrigsten Rentenbeiträge
Wenn hauptsächlich ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt, erhalten Sie als Angehöriger die niedrigsten Rentenbeiträge. Das ist logisch, denn Sie übernehmen dann weniger von der eigentlichen Pflegearbeit.
- Pflegegrad 2: 18,90% der Bezugsgröße = 139,10 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 3: 30,10% der Bezugsgröße = 221,43 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 4: 49,00% der Bezugsgröße = 360,46 € monatlicher Beitrag
- Pflegegrad 5: 70,00% der Bezugsgröße = 514,94 € monatlicher Beitrag
Prüfen Sie, ob sich ein Wechsel zu mehr Pflegegeld lohnt. Die höheren Rentenbeiträge können über die Jahre einen erheblichen Unterschied machen. Allerdings sollten Sie dabei Ihre eigene Belastungsgrenze im Blick behalten – Ihre Gesundheit geht vor!
Beispielrechnungen
Die folgenden Beispiele zeigen konkret, wie sich Ihre Rentenbeiträge und Ihr Rentenplus in verschiedenen Situationen berechnen.
Beispiel 1: Pflege bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld
Situation: Frau Schmidt pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Die Mutter bezieht nur Pflegegeld und keinen Pflegedienst. Frau Schmidt arbeitet 20 Stunden pro Woche in Teilzeit und pflegt allein (100% Pflegeanteil).
Entgeltpunkte pro Jahr: (1.700,65 € × 12) ÷ 51.944 € = 0,3929 EP
Rentenplus pro Jahr: 0,3929 EP × 40,79 € = +16,03 € mehr Rente/Monat
Bei 5 Jahren Pflege: 5 × 16,03 € = 80,15 € zusätzliche Monatsrente
Beispiel 2: Pflege bei Pflegegrad 5 mit Kombinationsleistung
Situation: Herr Müller pflegt seinen Vater (Pflegegrad 5). Da der Vater schwer pflegebedürftig ist, kommt dreimal täglich ein Pflegedienst zur Unterstützung. Herr Müller selbst hat seine Arbeit aufgegeben und pflegt ganztags.
Entgeltpunkte pro Jahr: (3.361,75 € × 12) ÷ 51.944 € = 0,7765 EP
Rentenplus pro Jahr: 0,7765 EP × 40,79 € = +31,68 € mehr Rente/Monat
Bei 8 Jahren Pflege: 8 × 31,68 € = 253,44 € zusätzliche Monatsrente
Beispiel 3: Geteilte Pflege (50% Anteil)
Situation: Die Geschwister Anna und Thomas teilen sich die Pflege ihrer Mutter (Pflegegrad 4, nur Pflegegeld). Jeder übernimmt etwa die Hälfte der Pflegearbeit.
Ergebnis: Beide Geschwister erhalten jeweils 257,47 € monatliche Rentenbeiträge. In Summe zahlt die Pflegekasse also 514,94 € – genau so viel wie bei einer einzelnen Pflegeperson.
Sonderfall: Flexirente für Rentner
Normalerweise erhalten Personen, die bereits eine volle Altersrente beziehen, keine Rentenbeiträge mehr durch Pflegetätigkeit. Es gibt jedoch einen legalen Weg, diese Einschränkung zu umgehen: die Flexirente.
So funktioniert die Teilrenten-Option
Mit der Flexirente können Sie Ihre Altersrente auf 99,99% reduzieren (sogenannte Teilrente). Damit beziehen Sie technisch gesehen keine "volle" Altersrente mehr und erfüllen die Voraussetzungen für Rentenbeiträge durch Pflege. Der finanzielle Verzicht ist minimal (weniger als 1 Euro pro Monat), aber Sie können weiterhin Rentenbeiträge erwerben. Gerichtsurteile haben diese Gestaltungsmöglichkeit in bestimmten Fällen bestätigt.
📌 Rechenbeispiel Flexirente
Wie beantrage ich die Teilrente?
- Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung: Stellen Sie einen Antrag auf Teilrente und geben Sie an, dass Sie 99,99% Ihrer Rente beziehen möchten.
- Meldung an die Pflegekasse: Informieren Sie die Pflegekasse des Pflegebedürftigen, dass Sie nun wieder Anspruch auf Rentenbeiträge haben.
- Fragebogen ausfüllen: Die Pflegekasse wird Ihnen einen Fragebogen zur Pflegesituation zusenden.
Die Flexirente bzw. Teilrente ist rechtlich komplex und hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir empfehlen dringend eine verbindliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung vor einem Antrag. Die Beratung ist kostenlos (Tel. 0800 1000 4800) und kann auch online erfolgen.
Mehrfachpflege und geteilte Pflege
In vielen Familien kümmern sich mehrere Personen um einen Pflegebedürftigen, oder eine Person pflegt mehrere Angehörige. Beide Situationen haben Auswirkungen auf die Rentenbeiträge.
Geteilte Pflege: Mehrere Pflegepersonen
Wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, werden die Rentenbeiträge anteilig aufgeteilt. Die Pflegekasse berücksichtigt dabei den jeweiligen Pflegeanteil jeder Person.
- Zwei Personen teilen sich 50/50 → jeder erhält 50% der Rentenbeiträge
- Drei Personen teilen sich 60/30/10 → entsprechend aufgeteilte Beiträge
- Die Mindestanforderung (10 Std./Woche) muss jede Person für sich erfüllen
Mehrfachpflege: Eine Person pflegt mehrere Menschen
Wenn Sie mehrere Pflegebedürftige versorgen, werden die Rentenbeiträge addiert. Das kann zu sehr hohen Beiträgen führen. Allerdings gibt es eine Obergrenze: die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
📌 Beispiel Mehrfachpflege
So erhalten Sie die Rentenbeiträge
Die gute Nachricht: Sie müssen keinen separaten Antrag auf Rentenbeiträge stellen. Die Pflegekasse prüft automatisch, ob Sie Anspruch haben, und fordert ggf. einen Fragebogen zur Pflegesituation an. Nach positiver Prüfung werden die Beiträge direkt an die Rentenversicherung gezahlt.
Der Ablauf im Überblick
Pflegegrad wird festgestellt
Sobald der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, kann die Prüfung beginnen.
Fragebogen zur Pflegesituation
Die Pflegekasse sendet Ihnen einen Fragebogen zu. Hier machen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Erwerbstätigkeit und Ihrer Pflegetätigkeit.
Prüfung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Automatische Beitragszahlung
Bei positivem Ergebnis zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Unsere Rechner werden von unserer Fachredaktion (LL.B.) regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft. Hinweis: Rechengrößen (Bezugsgröße, Rentenwert, Mindestlohn) werden jährlich angepasst.📅 Stand: Februar 2026 | Letzte Prüfung: 24.01.2026
Änderungen bei den Rentenbeiträgen 2026
Im Jahr 2026 gibt es einige Änderungen bei den Sozialversicherungswerten, die sich auf die Höhe der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auswirken.
Höhere Bezugsgröße
Die Bezugsgröße steigt auf 3.955 €/Monat (+5,16%). Das bedeutet höhere Rentenbeiträge für alle Pflegenden.
Bundeseinheitliche Werte
Seit 2025 gelten bundesweit einheitliche Werte. Die Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt.
Beitragssatz unverändert
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bei 18,6%.
Höherer Rentenwert erwartet
Der aktuelle Rentenwert wird zum 01.07.2026 voraussichtlich steigen (genaue Höhe wird im Frühjahr 2026 festgelegt).
Praktische Tipps zur Optimierung
Tipp 1: Pflegegeld statt Sachleistung
Prüfen Sie, ob Sie mehr selbst pflegen können. Je weniger Pflegedienst, desto höher Ihre Rentenbeiträge.
Tipp 2: 30-Stunden-Grenze beachten
Wenn möglich, reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche.
Tipp 3: Pflegeanteil dokumentieren
Führen Sie ein Pflegetagebuch, um Ihre Pflegetätigkeit nachweisen zu können.
Tipp 4: Höherstufung prüfen
Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Ein höherer Pflegegrad bedeutet höhere Rentenbeiträge.
Tipp 5: Flexirente für Rentner
Als Rentner können Sie mit der 99,99%-Teilrente weiterhin Rentenbeiträge erwerben. Lassen Sie sich vorab von der DRV beraten.
Tipp 6: Rentenkonto prüfen
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto auf korrekte Erfassung der Pflegezeiten.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Rentenbeiträge versteuern?
Nein. Die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für Sie einzahlt, müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie sind steuerfrei. Allerdings erhöhen diese Beiträge Ihre spätere Rente, und diese muss dann – wie jede Altersrente – anteilig versteuert werden.
Kann ich auch Rentenbeiträge erhalten, wenn ein Pflegedienst mithilft?
Ja! Solange Sie selbst mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, erhalten Sie Rentenbeiträge – auch wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt. Die Beiträge sind dann allerdings etwas niedriger (Kombinationsleistung oder Sachleistung statt reinem Pflegegeld).
Wie lange muss ich pflegen, um Rentenansprüche zu erwerben?
Die Pflegekasse zahlt bereits ab dem ersten Tag Rentenbeiträge, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine Mindestpflegezeit. Jeder Monat, den Sie pflegen, erhöht Ihre spätere Rente.
Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen, wenn ich die Pflege beende?
Die während der Pflegezeit erworbenen Rentenansprüche bleiben Ihnen dauerhaft erhalten. Sie verfallen nicht, wenn Sie die Pflege beenden. Die erworbenen Entgeltpunkte werden bei Renteneintritt ganz normal in die Rentenberechnung einbezogen.
Kann ich Rente für Pflege bekommen, wenn ich selbst schon Rentner bin?
Wenn Sie eine volle Altersrente beziehen, erhalten Sie normalerweise keine Rentenbeiträge mehr. Es gibt aber eine Möglichkeit: Mit der Flexirente (Teilrente) können Sie Ihre Rente auf 99,99% reduzieren und weiterhin Rentenbeiträge erwerben. Lassen Sie sich hierzu von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Werden Rentenbeiträge auch bei Pflege von Pflegegrad 1 gezahlt?
Nein. Rentenbeiträge werden erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Bei Pflegegrad 1 wird der Pflegeaufwand als zu gering eingestuft. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Pflegebedarf höher ist, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.
Wie wirkt sich die Leistungsart auf meine Rentenbeiträge aus?
Je mehr Sie selbst pflegen und je weniger professionelle Hilfe Sie nutzen, desto höher sind Ihre Rentenbeiträge:
- Pflegegeld: Höchste Rentenbeiträge (100% des Wertes)
- Kombination: Mittlere Rentenbeiträge (85% des Wertes)
- Sachleistung: Niedrigste Rentenbeiträge (70% des Wertes)
Kann ich für mehrere Pflegebedürftige Rentenbeiträge erhalten?
Ja! Wenn Sie mehrere Personen pflegen, werden die Rentenbeiträge addiert – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Unser Rechner ermöglicht es Ihnen, mit dem Anteilsregler verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Muss ich einen Antrag auf Rentenbeiträge stellen?
Nein, ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Die Pflegekasse prüft automatisch, ob Sie Anspruch auf Rentenbeiträge haben. Sie müssen lediglich im Fragebogen zur Pflegesituation Angaben zu Ihrer Erwerbstätigkeit und Pflegetätigkeit machen.
Wie hoch ist das maximale Rentenplus pro Pflegejahr?
Bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld können Sie 2026 maximal etwa 37,27 € mehr Rente pro Monat für jedes Pflegejahr erwerben. Bei 10 Jahren Pflege wären das rund 372 € zusätzliche Monatsrente – lebenslang.
Weitere Leistungen für pflegende Angehörige
Neben den Rentenbeiträgen stehen Ihnen als pflegender Angehöriger weitere wichtige Leistungen zu. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner, um Ihre Ansprüche zu ermitteln.