Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Sie überbrückt Situationen, in denen die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist oder eine intensivere Versorgung benötigt wird.
Kurzzeitpflege 2026 auf einen Blick
Typische Anlässe für Kurzzeitpflege:
- Nach Krankenhausaufenthalt: Wenn die häusliche Versorgung noch nicht sichergestellt ist
- Verschlechterung des Zustands: Bei akuter Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
- Entlastung der Angehörigen: Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen
- Urlaub der Pflegeperson: Bei längerer Abwesenheit der Hauptpflegeperson
- Umbaumaßnahmen: Während barrierefreier Umbauten in der Wohnung
- Krisensituationen: Bei familiären Notsituationen
Die früher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege (1.854 €) und Verhinderungspflege (1.685 €) wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Sie können dieses Budget flexibel für beide Leistungen nutzen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Das gemeinsame Jahresbudget 2026
2026 ist das erste vollständige Kalenderjahr, in dem das gemeinsame Jahresbudget ohne Übergangsregelungen zur Verfügung steht. Ab dem 1. Januar 2026 haben Sie sofort Zugriff auf die vollen 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Was deckt das Budget bei Kurzzeitpflege ab?
Die Kosten für die pflegerische Versorgung werden aus dem Jahresbudget bezahlt.
Medizinisch notwendige Pflegeleistungen sind ebenfalls abgedeckt.
Je nach Einrichtung unterschiedlich geregelt.
Diese "Hotelkosten" müssen Sie selbst tragen – ca. 25-50 €/Tag.
Für Gebäude und Ausstattung – ca. 5-20 €/Tag.
Die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können Sie mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanzieren. Nicht genutztes Guthaben aus dem Vorjahr ist bis 30. Juni verwendbar!
Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Der Unterschied
Beide Leistungen dienen der vorübergehenden Entlastung, unterscheiden sich aber grundlegend in der Art der Versorgung:
Mit dem gemeinsamen Jahresbudget können Sie beide Leistungen nach Bedarf kombinieren. Beispiel: 2 Wochen Kurzzeitpflege nach einer OP und später im Jahr stundenweise Verhinderungspflege für regelmäßige Auszeiten der pflegenden Angehörigen.
Kosten und Eigenanteil bei Kurzzeitpflege
Die Kosten für Kurzzeitpflege setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Nicht alle werden von der Pflegekasse übernommen:
Pflegekasse übernimmt
Pflegebedingte Aufwendungen
Alle Kosten für die pflegerische Versorgung werden aus dem gemeinsamen Jahresbudget (3.539 €) bezahlt.
- Körperpflege und Grundpflege
- Behandlungspflege
- Soziale Betreuung
- Medizinische Versorgung
Eigenanteil (selbst zahlen)
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Diese "Hotelkosten" müssen Sie selbst tragen – können aber durch den Entlastungsbetrag reduziert werden.
- Unterkunft: ca. 15-30 €/Tag
- Verpflegung: ca. 10-20 €/Tag
- Investitionskosten: ca. 10-25 €/Tag
Rechenbeispiel: 14 Tage Kurzzeitpflege
Pflegegrad 3, durchschnittliche Einrichtung
Gesamtkosten
Kostenübernahme
In diesem Beispiel können Pflegekasse und Entlastungsbetrag die gesamten Kosten decken. Es verbleiben noch 2.349 € im Jahresbudget und 872 € Entlastungsbetrag.
Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege nutzen
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr) kann gezielt eingesetzt werden, um den Eigenanteil bei Kurzzeitpflege zu reduzieren oder sogar vollständig zu decken.
So setzen Sie den Entlastungsbetrag ein
- Guthaben prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Entlastungsbetrag Ihnen noch zur Verfügung steht.
- Einrichtung informieren: Teilen Sie der Kurzzeitpflege-Einrichtung mit, dass Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten.
- Abrechnung: Die Einrichtung rechnet die Eigenanteile direkt mit der Pflegekasse ab, bis Ihr Guthaben aufgebraucht ist.
Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Planen Sie eine Kurzzeitpflege, kann es sinnvoll sein, den Betrag vorher anzusparen, um einen höheren Eigenanteil abzudecken.
Voraussetzungen für Kurzzeitpflege
Für das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Kurzzeitpflege genutzt werden.
Die Kurzzeitpflege muss in einer von der Pflegekasse zugelassenen Einrichtung erfolgen.
Seit 01.07.2025 ist keine Vorpflegezeit mehr erforderlich. Kurzzeitpflege kann sofort genutzt werden.
Unsere Rechner werden von unserer Fachredaktion (LL.B.) regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: Februar 2026
So beantragen Sie Kurzzeitpflege
Einrichtung suchen
Suchen Sie eine geeignete Kurzzeitpflege-Einrichtung in Ihrer Nähe. Viele Pflegeheime bieten auch Kurzzeitpflege-Plätze an. Fragen Sie nach Verfügbarkeit und Kosten.
Pflegekasse informieren
Informieren Sie Ihre Pflegekasse über die geplante Kurzzeitpflege. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügt meist. Eine formelle Genehmigung ist nicht erforderlich.
Aufnahme in die Einrichtung
Bringen Sie zur Aufnahme den Pflegebescheid, eine Medikamentenliste, den Impfpass und persönliche Gegenstände mit. Die Einrichtung regelt die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Eigenanteil zahlen
Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie direkt an die Einrichtung – es sei denn, Sie setzen den Entlastungsbetrag ein (dann rechnet die Einrichtung direkt ab).
Kurzzeitpflege-Plätze sind oft knapp, besonders in beliebten Einrichtungen und zu Ferienzeiten. Planen Sie geplante Kurzzeitpflege (z.B. für Urlaub) möglichst 4-8 Wochen im Voraus.
Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege 2026?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen. Dieses Budget deckt die pflegebedingten Aufwendungen ab.
Wichtig: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (der "Eigenanteil") werden nicht aus diesem Budget bezahlt – können aber durch den Entlastungsbetrag gedeckt werden.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Kurzzeitpflege?
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
- Unterkunft & Verpflegung: ca. 25-50 € pro Tag
- Investitionskosten: ca. 10-25 € pro Tag
Je nach Einrichtung und Region liegt der tägliche Eigenanteil zwischen 35 und 75 Euro. Bei 14 Tagen Kurzzeitpflege sind das 490 bis 1.050 Euro.
Der Entlastungsbetrag (bis zu 1.572 €/Jahr) kann diesen Eigenanteil reduzieren oder vollständig decken.
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte (50%) weitergezahlt. Beispiele:
- Pflegegrad 2: 173,50 € statt 347 €
- Pflegegrad 3: 299,50 € statt 599 €
- Pflegegrad 4: 400 € statt 800 €
- Pflegegrad 5: 495 € statt 990 €
Die Berechnung erfolgt tagesgenau für den Zeitraum der Kurzzeitpflege.
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Kurzzeitpflege kann maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Tage können:
- Am Stück genutzt werden (z.B. 4 Wochen nach einer OP)
- Aufgeteilt werden (z.B. 2x 2 Wochen im Jahr)
- Auch tageweise genutzt werden
Wichtig: Auch wenn Tage übrig sind – ist das Jahresbudget (3.539 €) aufgebraucht, können keine weiteren Leistungen bezogen werden.
Kann ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad bekommen?
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. In bestimmten Fällen kann aber die Krankenkasse Kurzzeitpflege finanzieren:
- Nach schwerer Krankheit (§ 39c SGB V)
- Nach Krankenhausaufenthalt zur Überbrückung
- Bei fehlender Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung
In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse bis zu 1.854 € für maximal 8 Wochen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten.
Was passiert mit nicht genutztem Budget am Jahresende?
Nicht genutztes Budget aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) verfällt am Jahresende und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Ausnahme: Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Gibt es Zuschüsse zu den Investitionskosten?
In einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse zu den Investitionskosten (Pflegewohngeld), z.B.:
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
Die Voraussetzungen und Höhe variieren. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Sozialamt oder bei der Einrichtung.
Wie finde ich einen Kurzzeitpflegeplatz?
Es gibt mehrere Wege, einen freien Platz zu finden:
- Pflegekasse: Nennt Ihnen kostenlos zugelassene Einrichtungen und Preise
- Pflegestützpunkte: Helfen kostenlos bei der Suche in Ihrer Region
- Online-Portale: z.B. der AOK-Pflegenavigator oder pflegelotse.de
- Krankenhaussozialdienst: Bei Kurzzeitpflege nach Klinikaufenthalt
Tipp: Planen Sie voraus – besonders in Ferienzeiten sind Plätze oft knapp.
Kann ich die Einrichtung vorher besichtigen?
Ja, und das ist sehr empfehlenswert! Die meisten Einrichtungen bieten Besichtigungstermine an. Achten Sie dabei auf:
- Sauberkeit und Atmosphäre der Räumlichkeiten
- Umgang des Personals mit den Bewohnern
- Angebote zur Beschäftigung und Betreuung
- Lage (Erreichbarkeit für Besuche)
- Transparenz bei den Kosten
Was passiert bei vorzeitiger Entlassung?
Bei vorzeitiger Entlassung (z.B. wenn die häusliche Versorgung früher als geplant organisiert werden kann) zahlen Sie nur für die tatsächlich genutzten Tage. Das Restbudget bleibt für das laufende Kalenderjahr erhalten.
Wichtig: Informieren Sie die Einrichtung rechtzeitig über die geplante Entlassung, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.
Ist Kurzzeitpflege auch kurzfristig möglich?
In Notfällen (z.B. plötzliche Erkrankung der Pflegeperson) ist auch eine kurzfristige Aufnahme möglich. Die Pflegekasse muss keine Vorabgenehmigung erteilen – Sie können die Kurzzeitpflege auch nachträglich abrechnen.
Allerdings sind freie Plätze oft knapp. In akuten Situationen hilft der Krankenhaussozialdienst oder Ihre Pflegekasse bei der schnellen Suche.
Praxisbeispiele: Kurzzeitpflege-Kosten im Detail
2 Wochen Kurzzeitpflege nach Krankenhaus
Frau Schmidt (Pflegegrad 3, Pflegegeld 599 €) kommt nach einer Hüft-OP für 2 Wochen in die Kurzzeitpflege, bis ihre Wohnung barrierefrei umgebaut ist.
4 Wochen kombiniert mit Verhinderungspflege
Herr Weber (Pflegegrad 4, Pflegegeld 800 €) nutzt 2 Wochen Kurzzeitpflege + 2 Wochen Verhinderungspflege zu Hause, damit seine Frau erholt in den Urlaub fahren kann.
💡 Dank des gemeinsamen Budgets kann Herr Weber flexibel zwischen beiden Leistungsarten wechseln – ohne komplizierte Übertragungsregeln.
Praktische Tipps zur Kurzzeitpflege
Frühzeitig planen
Kurzzeitpflegeplätze sind besonders in Ferienzeiten knapp. Reservieren Sie möglichst mehrere Wochen im Voraus.
Entlastungsbetrag ansparen
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag nicht monatlich, sondern sparen Sie ihn für die Kurzzeitpflege an – bis zu 1.572 €/Jahr.
Preise vergleichen
Die Kosten variieren stark – teils über 100 €/Tag Unterschied. Vergleichen Sie mehrere Einrichtungen in Ihrer Region.
Eigenanteil vorab klären
Lassen Sie sich vor der Aufnahme eine schriftliche Kostenaufstellung geben – inklusive aller Nebenkosten.
Weitere Pflegeleistungen
Nutzen Sie auch unseren Verhinderungspflege-Rechner oder informieren Sie sich über alle Pflegeleistungen in der Pflegegeld-Tabelle.