Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es sichert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 44-51 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Das Krankengeld soll den Einkommensausfall während einer längeren Krankheit zumindest teilweise ausgleichen – allerdings nicht vollständig. Die Leistung beträgt 70% des Regelentgelts, begrenzt auf maximal 90% des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V).
Krankengeld auf einen Blick
Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit den §§ 44–51 SGB V und den aktuellen Sozialversicherungsrechengrößen geprüft.📅 Stand: März 2026
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Nicht jeder gesetzlich Versicherte hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Die Voraussetzungen hängen vom Versicherungsstatus ab.
Anspruchsberechtigte Personengruppen
✓ Mit Anspruch
- Arbeitnehmer (Pflichtversicherte)
- Freiwillig Versicherte mit Wahlerklärung
- ALG-I-Empfänger
- Künstler/Publizisten (KSK)
- Bezieher von Übergangsgeld
✗ Ohne Anspruch
- Familienversicherte
- Studenten (studentische KV)
- Rentner
- Bürgergeld-Empfänger
- Selbstständige ohne Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 Nr. 2)
Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch
- Arbeitsunfähigkeit: Sie müssen durch eine Krankheit arbeitsunfähig sein – also Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können
- Ärztliche Bescheinigung: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt werden (eAU)
- Versicherung mit Krankengeldanspruch: Sie müssen in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein
- Ende der Lohnfortzahlung: Die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber muss ausgelaufen sein
So wird das Krankengeld berechnet
Die Berechnung des Krankengeldes folgt einem festen Schema, das im SGB V geregelt ist. Dabei werden mehrere Faktoren berücksichtigt.
Die Krankengeld-Formel
Grundlage ist das regelmäßige Arbeitsentgelt im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mind. der letzten 4 Wochen vor Beginn der AU (§ 47 Abs. 2 SGB V)
Das KG darf 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 S. 2 SGB V). Bei Einmalzahlungen wird das Netto anteilig erweitert (S. 3), jedoch begrenzt auf 100% des regulären Nettos ohne Einmalzahlungen (S. 4).
Maximum 2026: 135,63 € brutto pro Tag (durch BBG begrenzt)
RV (9,3%), AV (1,3%) und PV (0,80–2,40% je nach Kinderzahl) werden abgezogen. KV ist beitragsfrei (§ 224 SGB V).
Berechnungsgrundlage (§ 47 Abs. 2 SGB V)
Grundlage ist das Arbeitsentgelt im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum (mindestens 4 Wochen) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit:
- Regelmäßiges Arbeitsentgelt: Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge
- Einmalzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni (anteilig: Jahressumme ÷ 360)
- Überstundenvergütung: Wenn regelmäßig gezahlt
Nicht berücksichtigt werden: Steuerfreie Zuschüsse (z.B. Fahrtkostenzuschuss), vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge
📝 Rechenbeispiel: 3.000 € Brutto + 1.200 € Einmalzahlungen
| Bruttogehalt/Monat | 3.000,00 € |
| Einmalzahlungen (Jahr) ÷ 360 | + 3,33 €/Tag |
| Tägliches Brutto (3.000÷30 + 1.200÷360) | 103,33 € |
| 70% vom Brutto/Tag | 72,33 € |
| Netto/Monat (angenommen) | 2.100,00 € |
| Netto-Quote (70÷100) | 70,00% |
| Erweitertes Netto/Tag (70 + 3,33×0,70) | 72,33 € |
| 90% erweitertes Netto (§ 47 Abs. 1 S. 2–3) | 65,10 € |
| 100% reguläres Netto (§ 47 Abs. 1 S. 4) | 70,00 € |
| → KG brutto/Tag (niedrigerer Wert) | 65,10 € |
| ./. RV 9,30% | −6,05 € |
| ./. AV 1,30% | −0,85 € |
| ./. PV 1,80% (mit Kindern) | −1,17 € |
| = Krankengeld netto/Tag | 57,03 € |
| × 30 = Krankengeld netto/Monat | 1.710,90 € |
Hinweis: Bei Einmalzahlungen gelten zwei Netto-Obergrenzen nach § 47 Abs. 1 S. 2–4 SGB V: 90% des um die Einmalzahlungen erweiterten Nettos (S. 2–3) sowie max. 100% des regulären Nettos ohne Einmalzahlungen (S. 4). Der niedrigere Wert gilt. Die Netto-Quote wird näherungsweise aus dem Verhältnis Netto/Brutto abgeleitet – die exakte Berechnung durch die Kasse kann abweichen.
Höchstbetrag Krankengeld 2026
Das Krankengeld ist durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben begrenzt. Diese Grenze wird jährlich angepasst.
| Wert 2026 | Betrag |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) | 69.750 € |
| Beitragsbemessungsgrenze (Monat) | 5.812,50 € |
| Beitragsbemessungsgrenze (Tag) | 193,75 € |
| Höchst-Krankengeld brutto/Tag | 135,63 € (70% von 193,75 €) |
| Höchst-Krankengeld netto/Tag (ca.) | 118–120 € |
| Höchst-Krankengeld netto/Monat (ca.) | 3.540–3.600 € |
Bedeutung: Auch wenn Sie mehr als 5.812,50 € brutto im Monat verdienen, wird das Krankengeld nur bis zu dieser Grenze berechnet. Gutverdiener haben dadurch eine größere Einkommenslücke im Krankheitsfall.
Abzüge vom Krankengeld
Vom Brutto-Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Sie zahlen jedoch nur den Arbeitnehmeranteil – den Arbeitgeberanteil übernimmt die Krankenkasse.
Pflegeversicherung: Sonderfälle
Der PV-Beitrag variiert je nach persönlicher Situation:
| Situation | PV-Beitrag |
|---|---|
| Mit Kindern (Grundbeitrag) | 1,80% |
| Kinderlos ab 23 Jahren | 2,40% (+0,60% Zuschlag) |
| 2 Kinder unter 25 | 1,55% (−0,25%) |
| 3 Kinder unter 25 | 1,30% (−0,50%) |
| 4 Kinder unter 25 | 1,05% (−0,75%) |
| 5+ Kinder unter 25 | 0,80% (−1,00% max.) |
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld ist gesetzlich auf 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren begrenzt – und zwar pro Krankheit.
Die 3-Jahres-Blockfrist
Die 78 Wochen gelten innerhalb einer sogenannten Blockfrist von 3 Jahren. Diese beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Krankheit.
Beispiel: Sie werden am 15. März 2026 wegen Rückenproblemen krank. Die Blockfrist läuft vom 15.03.2026 bis 14.03.2029. In diesem Zeitraum können Sie wegen Rückenproblemen maximal 78 Wochen Krankengeld erhalten.
Was passiert bei mehreren Krankheiten?
- Verschiedene Krankheiten: Für jede Krankheit gilt eine eigene 78-Wochen-Grenze
- Hinzutretende Krankheit: Tritt während der AU eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert (§ 48 Abs. 1 S. 2 SGB V)
- Gleiche Krankheit erneut: Erkranken Sie innerhalb der Blockfrist erneut an derselben Krankheit, werden die Zeiten zusammengerechnet
Meldepflichten und Fristen
Um Ihren Krankengeldanspruch nicht zu gefährden, müssen Sie bestimmte Pflichten einhalten.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Seit 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Sie müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern.
Aber: Sie müssen Ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren!
Wichtige Fristen
Melden Sie sich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber krank
Die AU muss der Krankenkasse innerhalb einer Woche gemeldet werden, sonst ruht das Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Bei eAU geschieht dies meist automatisch.
Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen AU ausgestellt werden – Samstage zählen nicht als Werktage (§ 46 S. 2 SGB V)
Die Folge-AU muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen AU ärztlich festgestellt werden (§ 46 S. 2 SGB V). Samstage gelten dabei nicht als Werktage. Achten Sie auf lückenlose Bescheinigungen!
Nach dem Krankengeld: Die Aussteuerung
Wenn die 78 Wochen Krankengeld erschöpft sind, spricht man von Aussteuerung. Das bedeutet: Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr. Was nun?
Optionen nach der Aussteuerung
Arbeitslosengeld I
Wenn Sie dem Arbeitsmarkt (eingeschränkt) zur Verfügung stehen, können Sie ALG I beantragen. Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende des Krankengeldes arbeitssuchend!
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig sind, kommt eine Erwerbsminderungsrente (volle oder teilweise) in Frage. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Medizinische Reha
Eine Rehabilitationsmaßnahme kann helfen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Während der Reha erhalten Sie Übergangsgeld.
Rückkehr in den Job
Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, können Sie (ggf. stufenweise) in den Job zurückkehren. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Krankenversicherung nach Aussteuerung
Nach Ende des Krankengeldes besteht ein nachgehender Leistungsanspruch für einen Monat. Danach müssen Sie sich anderweitig versichern:
- Über ALG I (Pflichtversicherung)
- Über Bürgergeld (Pflichtversicherung)
- Freiwillige Versicherung in der GKV
- Private Krankenversicherung
Krankengeld und Steuern
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei – aber es gibt einen Haken: den Progressionsvorbehalt.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Das Krankengeld wird zwar nicht direkt besteuert, aber es wird zu Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf Ihr reguläres Einkommen angewendet.
📝 Beispiel Progressionsvorbehalt
Sie haben 2026:
- 6 Monate gearbeitet: 24.000 € zu versteuerndes Einkommen
- 6 Monate Krankengeld: 12.000 € (steuerfrei)
Berechnung: Der Steuersatz wird auf Basis von 36.000 € ermittelt (höherer Satz), aber nur auf die 24.000 € angewendet. Das führt zu einer höheren Steuerbelastung als ohne Krankengeld.
Folge: Es kann zu einer Steuernachzahlung kommen! Legen Sie daher Geld für die Steuererklärung zurück.
Steuererklärung ist Pflicht
Wenn Sie mehr als 410 € Krankengeld im Jahr erhalten haben, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Krankenkasse übermittelt die Daten automatisch an das Finanzamt.
Praktische Tipps zum Krankengeld
Lückenlose AU-Bescheinigungen
Achten Sie penibel darauf, dass zwischen Ihren Krankschreibungen keine Lücke entsteht. Schon ein Tag kann den Anspruch gefährden. Gehen Sie rechtzeitig zum Arzt!
Kontakt zur Krankenkasse halten
Informieren Sie Ihre Krankenkasse proaktiv über Ihre Situation. Beantworten Sie Fragebögen zeitnah und vollständig.
Geld für Steuern zurücklegen
Wegen des Progressionsvorbehalts kann eine Steuernachzahlung fällig werden. Legen Sie ca. 10-15% des Krankengeldes für die Steuer zurück.
Rechtzeitig an Aussteuerung denken
Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende des Krankengeldes arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur, um ALG-Sperren zu vermeiden.
Krankentagegeld prüfen
Eine private Krankentagegeldversicherung kann die Lücke zwischen Netto und Krankengeld schließen – besonders für Gutverdiener sinnvoll.
Stufenweise Wiedereingliederung nutzen
Das "Hamburger Modell" ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Job – Sie erhalten dabei weiterhin Krankengeld.
Häufige Fragen zum Krankengeld (FAQ)
Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttogehalts, jedoch maximal 90% des Nettogehalts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Bei Einmalzahlungen wird das Netto anteilig erweitert, begrenzt auf max. 100% des regulären Nettos. Das maximale Krankengeld brutto liegt bei 135,63 € pro Tag. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben netto ca. 118–120 € täglich.
Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Wochen (42 Tage) einer Erkrankung Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld. In besonderen Fällen (z.B. in den ersten 4 Wochen eines neuen Jobs) kann Krankengeld auch früher einsetzen.
Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind darin enthalten, sodass Sie effektiv maximal 72 Wochen Krankengeld von der Kasse erhalten.
Nach 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch (Aussteuerung). Optionen sind dann: Arbeitslosengeld I beantragen (wenn arbeitsfähig), Erwerbsminderungsrente prüfen (wenn dauerhaft nicht arbeitsfähig) oder medizinische Rehabilitation.
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen, was zu einer Nachzahlung führen kann. Bei mehr als 410 € Krankengeld/Jahr sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet.
Vom Brutto-Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3% und Pflegeversicherung 0,80–2,40% (je nach Kinderzahl und Alter). Die Krankenversicherung ist beitragsfrei (§ 224 Abs. 1 SGB V).
Als freiwillig versicherter Selbstständiger haben Sie nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V abgegeben haben. Die Erklärung bindet Sie für mindestens 3 Jahre. Das Krankengeld wird dann ab der 7. Woche der AU gezahlt (§ 46 S. 4 SGB V).
Die BBG ist die Obergrenze, bis zu der Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. 2026 liegt sie bei 69.750 € pro Jahr (5.812,50 €/Monat). Das Krankengeld wird maximal aus diesem Betrag berechnet, daher liegt das Maximum bei 135,63 € brutto pro Tag.
Entsteht zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine Lücke (auch nur ein Tag), kann der Krankengeldanspruch erlöschen. Achten Sie darauf, dass die Folge-AU spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen ausgestellt wird.
Grundsätzlich müssen Sie sich während des Krankengeldbezugs im Inland aufhalten. Auslandsaufenthalte sind nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse möglich – und nur, wenn sie der Genesung nicht entgegenstehen. Informieren Sie Ihre Kasse rechtzeitig!