Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro. Er steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) zu, die zu Hause gepflegt werden.
Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Anders als das Pflegegeld wird er jedoch nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden für bestimmte Leistungen.
Entlastungsbetrag 2026 auf einen Blick
Der Entlastungsbetrag 2026 im Vergleich
| Jahr | Monatlich | Jährlich | Änderung |
|---|---|---|---|
| 2017–2024 | 125 € | 1.500 € | – |
| 2025–2027 | 131 € | 1.572 € | +4,5 % |
| 2028 | Anpassung gem. § 30 SGB XI (Kerninflationsrate, gedeckelt) | ? | |
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung. Denn sie haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag zusätzlich für körperbezogene Pflegeleistungen verwendet werden!
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte, von der Pflegekasse anerkannte Leistungen eingesetzt werden:
Tages- und Nachtpflege
Teilstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung während des Tages oder der Nacht.
Kurzzeitpflege
Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung bei vorübergehender stationärer Pflege.
Ambulante Pflegedienste
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung. Bei Pflegegrad 1 auch körperbezogene Pflegemaßnahmen.
Betreuungsangebote
Nach Landesrecht anerkannte Angebote wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke oder Einzelbetreuung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hilfe im Haushalt wie Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen – durch anerkannte Anbieter.
Alltagsbegleitung
Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten durch qualifizierte Helfer.
Der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern verwendet werden. Private Helfer (wie Nachbarn oder Bekannte) können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – auch wenn sie eine Rechnung stellen.
Entlastungsbetrag ansparen – so geht's
Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat nutzen. Nicht verwendete Beträge werden automatisch angespart und können später abgerufen werden.
Laufendes Jahr
Der Entlastungsbetrag von 131 € wird monatlich Ihrem "Konto" gutgeschrieben – auch wenn Sie ihn nicht nutzen.
Übertrag ins Folgejahr
Nicht genutztes Guthaben wird automatisch ins neue Jahr übertragen.
Nutzung bis 30. Juni
Das übertragene Guthaben aus dem Vorjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Verfall am 1. Juli
Nach dem 30. Juni verfällt das nicht genutzte Guthaben aus dem Vorjahr unwiderruflich.
Ansparen für größere Ausgaben
Frau Müller hat Pflegegrad 2 und nutzt den Entlastungsbetrag das ganze Jahr 2025 nicht. Am 1. Januar 2026 hat sie:
- 1.572 € Guthaben aus 2025 (nutzbar bis 30.06.2026)
- Plus monatlich 131 € neues Guthaben aus 2026
Im Juni 2026 kann sie somit bis zu 2.358 € auf einmal einsetzen (1.572 € aus 2025 + 786 € aus Jan-Jun 2026) – zum Beispiel für einen längeren Kurzzeitpflege-Aufenthalt.
So rechnen Sie den Entlastungsbetrag ab
Für den Entlastungsbetrag ist kein formeller Antrag erforderlich. Der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Es gibt zwei Wege zur Abrechnung:
Direktabrechnung (empfohlen)
Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- Kein Vorfinanzieren nötig
- Weniger Papierkram für Sie
- Anbieter kennt den Prozess
Tipp: Fragen Sie den Anbieter, ob Direktabrechnung möglich ist.
Kostenerstattung
Sie bezahlen selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
- Sie legen Geld aus
- Erstattung dauert einige Wochen
- Rechnung muss Anforderungen erfüllen
Wichtig: Bewahren Sie alle Originalrechnungen auf.
Was muss auf der Rechnung stehen?
- Name und Adresse des Anbieters
- Ihre persönlichen Daten (als Pflegebedürftiger)
- Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Datum der Leistungserbringung
- Betrag und Zahlungsvermerk
- Anerkennung des Anbieters nach Landesrecht
Besonderheit bei Pflegegrad 1
Für Menschen mit Pflegegrad 1 hat der Entlastungsbetrag eine besondere Bedeutung, da viele andere Pflegeleistungen nicht zur Verfügung stehen:
Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste nutzen – etwa Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen. Diese Möglichkeit besteht nur bei Pflegegrad 1!
Umwandlungsanspruch: Mehr Budget für Alltagsunterstützung
Ein wenig bekannter Bonus: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40% ihrer Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen – den sogenannten Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. In Kombination mit dem Entlastungsbetrag ergibt sich dadurch ein höheres monatliches Budget für Betreuung und Haushaltshilfe.
| Pflegegrad | Sachleistungen | 40% Umwandlung | + Entlastungsbetrag | = Gesamt/Monat |
|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 318 € | 131 € | 449 € |
| PG 3 | 1.497 € | 598 € | 131 € | 729 € |
| PG 4 | 1.859 € | 743 € | 131 € | 874 € |
| PG 5 | 2.299 € | 919 € | 131 € | 1.050 € |
Hinweis: Der 40-%-Umwandlungsbetrag ist auf volle Euro abgerundet, da § 45a SGB XI den Höchstleistungsbetrag „nicht überschreiten" darf.
Die Umwandlung lohnt sich, wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst nutzen (oder nur wenig) und stattdessen mehr Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung brauchen. Der umgewandelte Betrag kann nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden – nicht für körperbezogene Pflege!
Praktische Tipps zum Entlastungsbetrag
Guthaben nicht verfallen lassen
Prüfen Sie regelmäßig Ihren Kontostand. Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni – nutzen Sie es rechtzeitig!
Stammapotheke für Haushaltsservice
Einige anerkannte Anbieter bieten regelmäßige Haushaltshilfe ab – von Putzen über Einkaufen bis Wäsche. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Listen.
Direktabrechnung vereinbaren
Lassen Sie Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen – so müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Landesrecht beachten
Jedes Bundesland hat eigene Regeln für anerkannte Anbieter. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach der Liste für Ihr Bundesland.
Mit Tagespflege kombinieren
Der Entlastungsbetrag kann für Fahrtkosten oder Eigenanteile bei der Tagespflege verwendet werden – ideal als Ergänzung.
Belege aufbewahren
Auch bei Direktabrechnung: Bewahren Sie Rechnungskopien auf, um den Überblick zu behalten.
Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 monatlich 131 Euro, also 1.572 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Zum 01.01.2025 wurde er gemäß § 30 SGB XI von 125 € auf 131 € erhöht (+4,5 %).
Bekomme ich den Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein, der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist eine Kostenerstattung für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen bei anerkannten Anbietern. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Vorlage von Rechnungen oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Ein formeller Antrag ist nicht erforderlich – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen nur die Rechnungen der genutzten Leistungen bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Alternativ können zugelassene Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja, nicht genutzte Beträge können angespart werden. Das Guthaben aus dem laufenden Kalenderjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt es.
Beispiel: Guthaben aus 2025 ist bis zum 30. Juni 2026 nutzbar. Guthaben aus 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Bei Pflegegrad 2-5 können Sie bis zu 40% Ihrer Pflegesachleistungen in zusätzlichen Entlastungsbetrag umwandeln. Damit steigt das monatliche Budget für Entlastungsleistungen auf bis zu 1.050 € (bei Pflegegrad 5).
Der umgewandelte Betrag kann nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden (Haushaltshilfe, Betreuung), nicht für körperbezogene Pflege.
Kann meine Nachbarin als Entlastungshelfer abrechnen?
Nur wenn sie als Einzelperson nach Landesrecht anerkannt ist. In vielen Bundesländern gibt es die "Nachbarschaftshilfe", bei der sich Privatpersonen registrieren und einen Kurs absolvieren können. Danach können sie über den Entlastungsbetrag abrechnen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach den Regeln in Ihrem Bundesland.
Wie erfahre ich meinen aktuellen Kontostand?
Sie können Ihren aktuellen Kontostand jederzeit bei Ihrer Pflegekasse erfragen – telefonisch, schriftlich oder über das Online-Portal (falls vorhanden). Die Pflegekasse ist verpflichtet, Sie über Ihr Guthaben zu informieren.
Wird der Entlastungsbetrag 2026 erhöht?
Nein, 2026 gibt es keine Erhöhung. Der Betrag bleibt bei 131 € monatlich. Die nächste Anpassung ist für den 01.01.2028 vorgesehen und orientiert sich an der kumulierten Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre – jedoch gedeckelt durch den Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme im selben Zeitraum (§ 30 SGB XI).
Kann ich private Helfer über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Grundsätzlich nein – der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern verwendet werden.
Ausnahme: In einigen Bundesländern können Privatpersonen sich als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkennen lassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag im Pflegeheim?
Bei vollstationärer Pflege (dauerhafter Aufenthalt im Pflegeheim) besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er ist ausschließlich für die häusliche Pflege vorgesehen.
Bei Kurzzeitpflege (vorübergehend) kann der Entlastungsbetrag jedoch für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden.
Noch keinen Pflegegrad?
Mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie vorab einschätzen, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.
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