Pflege & Gesundheit

Kostenlose Rechner und umfassende Ratgeber rund um Pflegegrad, Pflegegeld und Pflegeleistungen. Aktuell für 2026 – verständlich erklärt und DSGVO-konform.

12+ Rechner & Tools
2026 Aktualisiert
100% Kostenlos

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird oder Sie selbst Unterstützung benötigen, stehen Sie vor vielen Fragen: Welcher Pflegegrad steht mir zu? Wie hoch ist das Pflegegeld? Welche Leistungen kann ich kombinieren? Unser Pflege-Bereich bietet Ihnen die Antworten – mit präzisen Rechnern und verständlichen Ratgebern.

Unsere Pflege-Rechner im Überblick

Mit unseren kostenlosen Online-Rechnern ermitteln Sie schnell und zuverlässig Ihre Ansprüche.

Beliebt

Pflegegradrechner

Ermitteln Sie anhand des offiziellen NBA-Verfahrens, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zusteht. Mit detaillierter Auswertung aller sechs Module.

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Pflegegeld-Tabelle 2026

Übersichtliche Darstellung aller Pflegegeld-Beträge, Sachleistungen und Kombinationsleistungen für jeden Pflegegrad.

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Verhinderungspflege-Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege und wie viel Budget Ihnen für Ersatzpflege zur Verfügung steht.

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Kurzzeitpflege-Rechner

Ermitteln Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege und berechnen Sie, wie Sie das Budget optimal nutzen können.

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Entlastungsbetrag-Rechner

Berechnen Sie, wie Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro optimal für Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen.

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Pflegekosten-Rechner

Ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten für ambulante oder stationäre Pflege und Ihren Eigenanteil.

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Pflegezeit-Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit als berufstätiger pflegender Angehöriger.

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Rentenplus-Rechner

Berechnen Sie, wie viel zusätzliche Rente Sie durch die Pflege eines Angehörigen erhalten. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Sie.

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Zuzahlungsbefreiung-Rechner

Prüfen Sie, ob Sie die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht haben und sich befreien lassen können.

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Krankengeld-Rechner

Berechnen Sie die Höhe Ihres Krankengeldes bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder zur Pflege eines kranken Kindes.

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Die fünf Pflegegrade im Überblick

Seit der Pflegereform 2017 werden Pflegebedürftige in Deutschland nicht mehr nach Pflegestufen, sondern nach Pflegegraden eingestuft. Dieses System berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen – etwa bei Demenzerkrankungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

1 12,5 – 26 Punkte

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
  • Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat
  • Wohnraumanpassung: bis 4.180 €
2 27 – 47 Punkte

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegeld: 347 €/Monat
  • Sachleistungen: 796 €/Monat
  • Vollstationär: 805 €/Monat
3 47,5 – 69 Punkte

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegeld: 599 €/Monat
  • Sachleistungen: 1.497 €/Monat
  • Vollstationär: 1.319 €/Monat
4 70 – 89 Punkte

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegeld: 800 €/Monat
  • Sachleistungen: 1.859 €/Monat
  • Vollstationär: 1.855 €/Monat
5 90 – 100 Punkte

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

  • Pflegegeld: 990 €/Monat
  • Sachleistungen: 2.299 €/Monat
  • Vollstationär: 2.096 €/Monat

So funktioniert die Pflegegrad-Begutachtung

Der Medizinische Dienst prüft bei der Begutachtung sechs Lebensbereiche (Module), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtbewertung einfließen:

10%

Modul 1: Mobilität

Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen

15%

Modul 2 & 3: Kognitive Fähigkeiten & Verhaltensweisen

Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit, motorische Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe

40%

Modul 4: Selbstversorgung

Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettennutzung – der wichtigste Bereich

20%

Modul 5: Krankheitsbedingte Anforderungen

Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien, Umgang mit Hilfsmitteln

15%

Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte

Tagesablauf gestalten, Interaktion mit anderen, Zukunftsplanung, Teilnahme an Aktivitäten

Unser Tipp zur Vorbereitung:

Führen Sie vor der MD-Begutachtung ein Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie über 1-2 Wochen, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist. Notieren Sie auch "schlechte Tage", an denen mehr Hilfe benötigt wird. Dies hilft dem Gutachter, ein realistisches Bild zu erhalten. Nutzen Sie unseren Pflegegradrechner zur Vorbereitung.

Pflegeleistungen clever kombinieren

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungsarten, die sich teilweise kombinieren lassen. Wer die Möglichkeiten kennt, kann die Versorgung optimieren und finanzielle Mittel bestmöglich nutzen.

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen

Wird nicht das volle Budget für ambulante Pflegedienste (Sachleistungen) ausgeschöpft, erhalten Sie den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel bei Pflegegrad 3: Nutzen Sie Sachleistungen im Wert von 748,50 Euro (50% von 1.497 Euro), erhalten Sie zusätzlich 50% des Pflegegeldes, also 299,50 Euro.

Gemeinsames Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden. Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt, und die maximale Dauer der Verhinderungspflege wurde auf 8 Wochen erhöht. 2026 ist das erste volle Kalenderjahr, in dem dieses Budget komplett zur Verfügung steht.

Entlastungsbetrag ansparen

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann angespart werden. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. So können Sie beispielsweise größere Betreuungsangebote oder eine Haushaltshilfe finanzieren.

Häufige Fehler bei der Pflegegrad-Beantragung vermeiden

Viele Pflegebedürftige erhalten zunächst einen zu niedrigen Pflegegrad – oder gar keinen. Das liegt oft an vermeidbaren Fehlern:

Situation beschönigen: Aus Scham oder Stolz werden Einschränkungen heruntergespielt. Beschreiben Sie ehrlich, was an schlechten Tagen nötig ist.
Keine Vorbereitung: Ohne Pflegetagebuch und Dokumentation fehlen wichtige Details bei der Begutachtung.
Alleine zum Termin: Eine vertraute Person sollte dabei sein – sie kann wichtige Aspekte ergänzen, die der Pflegebedürftige vergisst zu erwähnen.
Keinen Widerspruch einlegen: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad haben Sie einen Monat Zeit für Widerspruch. Etwa ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich!

Pflegende Angehörige: Ihre Rechte und Entlastungsmöglichkeiten

Rund 80% der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt – überwiegend von Familienangehörigen. Diese leisten Enormes, sollten aber auch auf sich selbst achten und die Unterstützungsangebote kennen:

  • Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung vom Beruf, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Der Arbeitgeber muss zustimmen (bei Betrieben ab 15 Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch).
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Arbeitszeitreduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden bei Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vollen Stelle.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Tage Freistellung in akuten Pflegesituationen mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatz durch die Pflegekasse, ca. 90% netto).
  • Rentenversicherungsbeiträge: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige, wenn diese mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.
  • Kostenlose Pflegekurse: Pflegekassen bieten Schulungen für pflegende Angehörige an – sowohl als Gruppenkurs als auch als Einzelschulung zu Hause.

Jetzt Pflegegrad ermitteln

Unser kostenloser Pflegegradrechner zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welcher Pflegegrad Ihnen vermutlich zusteht – basierend auf dem offiziellen Begutachtungsverfahren.

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Häufig gestellte Fragen zur Pflege

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) ermittelt. Dabei werden sechs Lebensbereiche begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.

Für jeden Bereich werden Punkte vergeben, die gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugewiesen. Nutzen Sie unseren Pflegegradrechner für eine erste Einschätzung.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld beträgt 2026:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (aber 131 € Entlastungsbetrag)
  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Das Pflegegeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5% erhöht. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2028.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Sie können frei darüber verfügen – es ist als Anerkennung für die Pflegeperson gedacht.

Pflegesachleistungen hingegen werden direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt, der professionelle Pflege erbringt. Die Beträge für Sachleistungen sind höher als das Pflegegeld (z.B. bei Pflegegrad 3: 1.497 € Sachleistung vs. 599 € Pflegegeld).

Sie können beide Leistungen auch kombinieren (Kombinationsleistung): Wird nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, erhalten Sie den Rest anteilig als Pflegegeld.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie in vier Schritten:

  1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse). Der Antrag kann formlos per Telefon, Brief oder online erfolgen.
  2. Unterlagen einreichen: Die Pflegekasse sendet Ihnen Formulare zu. Fügen Sie ärztliche Unterlagen und Diagnosen bei.
  3. Begutachtung: Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin zur Begutachtung – meist zu Hause.
  4. Bescheid erhalten: Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad.
Wann kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Verhinderungspflege können Sie nutzen, wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.

Voraussetzungen:

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Pflege zu Hause (Vorpflegezeit seit 01.07.2025 entfallen)

Leistungsumfang:

  • Bis zu 3.539 Euro pro Jahr (gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege)
  • Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
  • Das Budget kann flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden
Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) zu. Er beträgt 131 Euro pro Monat.

Verwendungsmöglichkeiten:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen)
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste (für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (in einigen Bundesländern)

Wichtig: Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen. Sie verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.