Grunderwerbsteuer 2026: Der vollständige Ratgeber
Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Deutschland. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Saarland). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € können das zwischen 14.000 € und 26.000 € sein – ein erheblicher Unterschied, den unser Rechner transparent macht.
Grunderwerbsteuer-Sätze aller Bundesländer 2026
Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Seitdem ist er in vielen Ländern gestiegen. Hier die aktuelle Übersicht:
| Bundesland |
Steuersatz |
Bei 300.000 € |
Bei 500.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | 17.500 € |
| Bremen, Hamburg, Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | 27.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € | 30.000 € |
| Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € |
Praxistipp: In Grenzregionen wie Berlin/Brandenburg oder Niedersachsen/NRW lohnt sich ein Vergleich. Bei einem Kauf in Bayern statt Brandenburg sparen Sie bei 500.000 € Kaufpreis ganze 15.000 € Grunderwerbsteuer.
Was ist grunderwerbsteuerpflichtig – und was nicht?
Die Grunderwerbsteuer bezieht sich auf den Wert des Grundstücks und der fest damit verbundenen Gebäude. Nicht grunderwerbsteuerpflichtig sind hingegen:
- Bewegliche Gegenstände (Inventar): Einbauküche, Möbel, Sauna, Gartenhaus, Markise, Waschmaschine, Kaminholz
- Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen (wenn separat ausgewiesen)
- Mieterdarlehen und andere Forderungen, die mit dem Grundstück übergehen
Wichtig für die Praxis: Das Inventar muss im Kaufvertrag separat aufgelistet und mit realistischen Werten beziffert werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Inventarwerte bis zu 10–15 % des Kaufpreises ohne detaillierte Nachweise. Bei höheren Beträgen sollten Sie Rechnungen und Fotos bereithalten.
Steuerbefreiungen nach § 3 GrEStG
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht in § 3 wichtige Befreiungen vor, die Familienangehörige entlasten:
- § 3 Nr. 4 GrEStG: Erwerb zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern
- § 3 Nr. 6 GrEStG: Erwerb durch Personen in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder, Großeltern ↔ Enkel)
- § 3 Nr. 2 GrEStG: Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) – hier fällt Erbschaftssteuer an, aber keine Grunderwerbsteuer
- § 3 Nr. 1 GrEStG: Erwerbe unter 2.500 € Gegenleistung (Freigrenze)
Achtung bei Geschwistern: Erwerbe zwischen Geschwistern sind nicht steuerfrei! Auch Erwerbe von Onkeln, Tanten, Cousins oder Schwiegereltern sind grunderwerbsteuerpflichtig. Nur die gerade Linie (vertikal) ist begünstigt, nicht die Seitenlinie (horizontal).
Freibeträge für Erstkäufer 2026
Verschiedene Bundesländer diskutieren oder haben bereits Förderprogramme für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingeführt. Stand März 2026:
- Hessen („Hessengeld"): Bis zu 10.000 € je Käufer + 5.000 € pro Kind – Förderung für erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums (aktiv seit September 2024)
- Nordrhein-Westfalen: Früheres Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum" wurde eingestellt
- Bayern: Mit 3,5 % bereits der günstigste Steuersatz, keine zusätzlichen Freibeträge
Hinweis: Ein bundesweiter Freibetrag für Erstkäufer wird seit Jahren diskutiert, ist aber bisher nicht umgesetzt. Im Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD wurde kein Freibetrag vereinbart. Prüfen Sie beim Finanzamt Ihres Bundeslandes die aktuellen Programme.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Der zeitliche Ablauf der Grunderwerbsteuer:
- Beurkundung: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag
- Meldung: Der Notar meldet den Erwerb innerhalb von 2 Wochen dem Finanzamt
- Steuerbescheid: Das Finanzamt schickt den Bescheid (ca. 2–6 Wochen nach Beurkundung)
- Zahlung: Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids fällig
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nach Zahlung stellt das Finanzamt diese aus
- Eigentumsumschreibung: Erst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann das Grundbuchamt Sie als neuen Eigentümer eintragen
Wichtig: Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung – und ohne diese werden Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Grunderwerbsteuer bei Schenkungen und Erbschaften
Hier ist Vorsicht geboten:
- Erbschaft: Immobilien, die durch Erbfall übergehen, sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Es fällt aber ggf. Erbschaftssteuer an.
- Schenkung: Schenkungen unter Lebenden an Verwandte in gerader Linie sind ebenfalls grunderwerbsteuerfrei. Es fällt aber ggf. Schenkungsteuer an.
- Gemischte Schenkung: Wird bei einer Übertragung eine Gegenleistung vereinbart (z.B. Übernahme von Schulden), kann auf diesen Teil Grunderwerbsteuer anfallen.
Nutzen Sie unseren Erbschaftssteuer-Rechner, um die steuerlichen Auswirkungen bei Übertragungen zu prüfen.
Die Kaufnebenkosten im Überblick
Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Planen Sie folgende Kosten ein:
| Kostenart |
Höhe |
Bei 400.000 € Kaufpreis |
| Grunderwerbsteuer | 3,5 – 6,5 % | 14.000 – 26.000 € |
| Notarkosten | ca. 1,5 % | ca. 6.000 € |
| Grundbuchkosten | ca. 0,5 % | ca. 2.000 € |
| Makler (optional) | 0 – 7,14 % | 0 – 28.560 € |
| Gesamt | 5,5 – 15,5 % | 22.000 – 62.560 € |
Eigenkapital-Regel: Die meisten Banken finanzieren nur den Kaufpreis, nicht die Nebenkosten. Planen Sie also mindestens die Nebenkosten (ca. 10–15 % des Kaufpreises) als Eigenkapital ein.
Sonderfälle: Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
Neben den Familienbefreiungen gibt es weitere Sonderfälle:
- Freigrenze 2.500 €: Liegt die Gegenleistung unter 2.500 €, fällt keine Steuer an (§ 3 Nr. 1 GrEStG)
- Zugewinnausgleich: Übertragungen im Rahmen einer Scheidung können begünstigt sein
- Flurbereinigung: Tausche im Rahmen einer Flurbereinigung sind steuerfrei
- Realteilung: Die Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft kann begünstigt sein
Bei komplexen Sachverhalten (z.B. Share Deals, Umwandlungen, Teilungen) sollten Sie immer einen Steuerberater hinzuziehen.