Promillerechner 2026: Wissenschaftlich fundiert mit Watson-Formel
Unser Promillerechner verwendet die Watson-Formel, die wesentlich präziser ist als die veraltete Widmark-Formel, die viele andere Rechner noch nutzen. Während Widmark nur Geschlecht und Körpergewicht berücksichtigt, bezieht die Watson-Formel zusätzlich Körpergröße und Alter in die Berechnung des Gesamtkörperwassers ein – dem entscheidenden Faktor für die Alkoholverteilung im Körper.
Wie berechnet die Watson-Formel den Blutalkohol?
Alkohol verteilt sich im Körperwasser. Je mehr Körperwasser vorhanden ist, desto niedriger ist die Alkoholkonzentration bei gleicher Trinkmenge. Die Watson-Formel berechnet das Gesamtkörperwasser (Total Body Water, TBW) unter Berücksichtigung mehrerer individueller Faktoren:
- Geschlecht: Männer haben durchschnittlich 60%, Frauen 50% Körperwasseranteil
- Körpergewicht: Mehr Gewicht bedeutet in der Regel mehr Körperwasser
- Körpergröße: Größere Menschen haben tendenziell mehr Körperwasser
- Alter: Mit zunehmendem Alter sinkt der Körperwasseranteil
Diese Präzision ist wichtig, denn der Unterschied zwischen legaler Fahrt und Straftat kann bei wenigen Zehntelpromille liegen. Dennoch gilt: Jeder Promillerechner liefert nur Schätzwerte. Individuelle Faktoren wie Stoffwechsel, Medikamente oder Erkrankungen können die tatsächliche Blutalkoholkonzentration erheblich beeinflussen.
Der Resorptions-Simulator: Warum der Mageninhalt so wichtig ist
Viele Menschen unterschätzen, wie stark der Mageninhalt die Alkoholaufnahme beeinflusst. Unser Rechner berücksichtigt dies mit dem Resorptions-Simulator:
- Nüchterner Magen: Der Alkohol gelangt schnell ins Blut. Der Promille-Höchststand wird bereits nach 30-60 Minuten erreicht. Das Risiko einer Überschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit ist gering.
- Normale Mahlzeit: Die Alkoholaufnahme wird verzögert. Der Peak wird nach etwa 60-90 Minuten erreicht.
- Fettreiche Mahlzeit: Die Resorption kann sich auf 2-3 Stunden verzögern. Das bedeutet: Ihr Promillewert steigt noch an, obwohl Sie längst aufgehört haben zu trinken!
Promillegrenzen in Deutschland 2026: Ein Überblick
Deutschland hat ein abgestuftes System von Promillegrenzen, das je nach Fahrzeugtyp und Fahrerfahrung variiert:
0,0 Promille: Fahranfänger und unter 21-Jährige
Nach § 24c StVG gilt für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot. Bei Verstoß drohen:
- 250 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Verpflichtendes Aufbauseminar (ca. 400 €)
0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit
Bereits ab 0,3 ‰ können Sie nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden – allerdings nur, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall, auffälliges Verhalten) hinzukommen. Die Strafe: Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, 3 Punkte.
0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit
Ab 0,5 ‰ ist das Führen eines Kraftfahrzeugs nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit – auch ohne Ausfallerscheinungen. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht vor:
- Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Zweitverstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Drittverstoß: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Das Führen eines Fahrzeugs ist dann automatisch eine Straftat nach § 316 StGB, auch ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- 3 Punkte in Flensburg
- Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate)
- In der Regel MPU-Anordnung vor Wiedererteilung
1,6 Promille: Die MPU-Grenze
Ab 1,6 ‰ wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nahezu sicher angeordnet – unabhängig davon, ob ein Unfall passiert ist oder nicht. Die MPU-Kosten liegen bei 500-750 € (nur Gutachten), mit Vorbereitung und Abstinenznachweisen oft 1.500-3.000 €. Die Durchfallquote beim ersten Versuch ist hoch. Bei Fahrradfahrern gilt diese Grenze als absolute Fahruntüchtigkeit.
E-Scooter: Die unterschätzte Gefahr
Seit 2019 sind E-Scooter ein beliebtes Verkehrsmittel – und eine der häufigsten Ursachen für alkoholbedingte Führerscheinentzüge. Viele Nutzer wissen nicht: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG. Es gelten exakt dieselben Promillegrenzen wie für Autos:
- 0,5-1,09 ‰: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot für den Auto-Führerschein
- Ab 1,1 ‰: Straftat mit Führerscheinentzug
- Fahranfänger: 0,0 ‰ Grenze gilt auch für E-Scooter
Der Alkoholabbau: Warum Kaffee und kalte Duschen nicht helfen
Ein weit verbreiteter Mythos: Kaffee, frische Luft oder eine kalte Dusche helfen, schneller nüchtern zu werden. Das ist falsch. Die Alkoholabbaurate ist nahezu konstant und kann nicht beschleunigt werden.
Der Körper baut Alkohol in der Leber mit einer Rate von etwa 0,10 bis 0,15 ‰ pro Stunde ab. Diese Rate ist genetisch und enzymatisch bedingt und variiert von Person zu Person, bleibt aber für den Einzelnen weitgehend konstant. Koffein macht wacher, aber nicht nüchterner – was das Unfallrisiko sogar erhöhen kann, da man sich fitter fühlt als man ist.
Restalkohol am nächsten Morgen: Der unterschätzte Risikofaktor
Nach einer durchzechten Nacht unterschätzen viele den Restalkohol. Wer um 3 Uhr nachts mit 1,5 ‰ ins Bett geht und um 8 Uhr zur Arbeit fahren will, hat bei einer durchschnittlichen Abbaurate immer noch etwa 0,9 ‰ im Blut – weit über der 0,5 ‰ Grenze.
Unser Rechner zeigt Ihnen deshalb den Nüchternheits-Countdown mit exakten Uhrzeiten, wann Sie die verschiedenen Promillegrenzen unterschreiten werden. Besonders wichtig für Berufskraftfahrer: Für diese gilt eine 0,0 ‰ Grenze während der Arbeitszeit.
Die MPU: Was Sie wissen müssen
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich „Idiotentest" genannt, wird in der Regel angeordnet, wenn:
- Sie mit 1,6 ‰ oder mehr erwischt wurden
- Sie wiederholt mit Alkohol am Steuer aufgefallen sind
- Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit vorliegen
- Sie bei einem alkoholbedingten Unfall schwere Verletzungen verursacht haben
Die MPU besteht aus einem medizinischen Teil, psychologischen Gesprächen und Reaktionstests. Die Kosten liegen zwischen 400 und 800 €. Bei negativem Ergebnis kann die MPU frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden – erneut kostenpflichtig.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kein Promillerechner kann den exakten Blutalkoholwert bestimmen – auch nicht unserer mit der Watson-Formel. Die tatsächliche BAK hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Stoffwechselrate, genetische Enzymausstattung, Medikamente, Erkrankungen, Stress, Hormonstatus und mehr.
Unsere Berechnung liefert eine wissenschaftlich fundierte Schätzung, die typischerweise innerhalb von ±0,2 ‰ des tatsächlichen Werts liegt. Das reicht für eine Orientierung, aber nicht für rechtliche Entscheidungen. Im Zweifel gilt immer: Nicht fahren!
Die Widmark-Formel (1932) verwendet nur Geschlecht und Körpergewicht mit pauschalen Reduktionsfaktoren (0,7 für Männer, 0,6 für Frauen). Sie ist einfach, aber ungenau.
Die Watson-Formel (1980) berechnet das tatsächliche Körperwasser unter Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, Gewicht und Größe. Studien zeigen, dass sie den Blutalkohol präziser vorhersagt, insbesondere bei Personen, die stark von Durchschnittswerten abweichen (sehr groß, sehr klein, alt, jung).
Nein, absolut nicht. Der Rechner dient der Aufklärung und groben Einschätzung – nicht als Entscheidungsgrundlage für das Führen eines Fahrzeugs. Bereits bei 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen droht eine Straftat. Individuelle Schwankungen können dazu führen, dass Ihr tatsächlicher Wert deutlich höher ist als berechnet.
Wenn Sie Alkohol getrunken haben und unsicher sind, nutzen Sie ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder lassen Sie sich fahren. Die Kosten für ein Taxi sind immer niedriger als die Kosten für Bußgeld, Führerscheinentzug und MPU.
Der Alkoholabbau erfolgt mit etwa 0,10-0,15 ‰ pro Stunde. Als Faustregel:
- 1 Bier (0,5l) ≈ 2-3 Stunden Abbauzeit
- 1 Glas Wein (0,2l) ≈ 2-3 Stunden
- 1 Schnaps (2cl) ≈ 1 Stunde
Beachten Sie: Diese Zeiten beginnen erst, nachdem der Alkohol vollständig aufgenommen wurde (Resorptionsphase). Bei fettreichem Essen kann es 2-3 Stunden dauern, bis der Höchstwert erreicht ist.
Für Fahrräder gelten tatsächlich andere Grenzen als für Kraftfahrzeuge:
- Bis 1,6 ‰: Keine pauschale Grenze – aber bei Ausfallerscheinungen oder Unfall droht auch hier Strafverfolgung (relative Fahruntüchtigkeit)
- Ab 1,6 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat, auch ohne Auffälligkeiten
Wichtig: Auch bei Fahrradfahrern kann eine MPU angeordnet werden, die dann den Auto-Führerschein betrifft. Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert also seine Fahrerlaubnis für alle Fahrzeuge!
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot. Jeder messbare Promillewert ist ein Verstoß:
- 250 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
- Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF), Kosten ca. 400 €
Bei höheren Promillewerten (ab 0,5 ‰ oder ab 1,1 ‰) kommen die regulären Sanktionen noch hinzu – also zusätzliche Bußgelder, Fahrverbot oder sogar Strafverfahren.
Nein. Es gibt keine wissenschaftlich belegten Methoden, den Alkoholabbau zu beschleunigen. Die Leber baut Alkohol mit einer konstanten Rate ab, die nicht durch externe Maßnahmen beeinflusst werden kann.
Mythen, die nicht helfen:
- Kaffee – macht wacher, aber nicht nüchterner
- Kalte Duschen – keine Auswirkung auf BAK
- Frische Luft – subjektives Wohlbefinden, keine Wirkung auf Alkohol
- Viel Wasser trinken – verdünnt den Alkohol nicht, kann aber Dehydrierung lindern
- Sport/Schwitzen – der Alkohol wird primär über die Leber abgebaut, nicht über den Schweiß
Das Einzige, was hilft: Zeit.
Die Menge an reinem Alkohol in Gramm berechnet sich nach der Formel:
Alkohol (g) = Menge (ml) × Alkoholgehalt (%) × 0,8 / 100
Der Faktor 0,8 ist die Dichte von Alkohol (0,8 g/ml). Beispiele:
- 0,5l Bier (5%) = 500 × 5 × 0,8 / 100 = 20g
- 0,2l Wein (12%) = 200 × 12 × 0,8 / 100 = 19,2g
- 2cl Schnaps (40%) = 20 × 40 × 0,8 / 100 = 6,4g
Die MPU-Kosten setzen sich zusammen aus:
- Untersuchungsgebühren: 500-750 € (je nach Fragestellung)
- Abstinenznachweis: 6-12 Monate Urinscreenings oder Haaranalysen, ca. 200-1.200 €
- Vorbereitungskurs: 500-2.000 € (empfohlen, aber nicht Pflicht)
Zur Vorbereitung empfehlen sich:
- Professionelle Beratung bei anerkannten MPU-Beratungsstellen
- Nachgewiesene Abstinenz oder kontrolliertes Trinken (je nach Ausgangslage)
- Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten
- Verhaltensänderung und Strategien zur Vermeidung von Rückfällen
Nein. Alle Berechnungen erfolgen vollständig lokal in Ihrem Browser. Ihre Daten werden weder an uns übermittelt noch gespeichert. Nach dem Verlassen der Seite sind alle eingegebenen Werte gelöscht. Dies entspricht unserem Datenschutz-Grundsatz: Ihre Daten gehören Ihnen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Watson PE, Watson ID, Batt RD: Total body water volumes for adult males and females estimated from simple anthropometric measurements. Am J Clin Nutr 33:27-39, 1980
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere §§ 24a, 24c
- Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere § 316 (Trunkenheit im Verkehr)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Informationen zu Alkohol und Drogen im Straßenverkehr