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🛡️ Aktualisiert für 2026 · §§ 312j, 312k, 355 BGB

Abo-Fallen-Wächter: Abofallen erkennen, Widerruf generieren & Kosten durchschauen

5 Tools gegen Abo-Fallen: Bestellbutton prüfen, Widerrufs-PDF generieren, Dark Patterns erkennen, Langzeitkosten berechnen und Anbieter auf bekannte Abofallen prüfen – 100 % kostenlos, 100 % lokal in Ihrem Browser.

🔍 Button-Check (§ 312j BGB) 📄 Widerrufs-PDF 🕵️ Dark-Pattern-Detektor 📊 Kosten-Projektor ⚠️ Fake-Check 🔒 100 % lokal

🛡️ Abo-Fallen-Wächter – 5-in-1 Verbraucherschutz-Tool

Alle Daten bleiben lokal in Ihrem Browser. Kein Upload, keine Registrierung, keine Datenweitergabe.

1 Button-Check: Bestellbutton auf Rechtsgültigkeit prüfen

Nach § 312j Abs. 3 BGB muss der Bestellbutton bei kostenpflichtigen Online-Verträgen eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein. Wenn diese Anforderung nicht erfüllt ist, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen – Sie müssen nicht zahlen.

Button-Text eingeben

Geben Sie den exakten Text ein, der auf dem Bestellbutton steht. Groß-/Kleinschreibung spielt keine Rolle.

Bitte geben Sie den Button-Text ein

Beispiele: „Jetzt starten", „Anmelden", „Weiter", „Kaufen", „Zahlungspflichtig bestellen"

1 Vertragsdaten eingeben

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 355 BGB). Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Geben Sie die Daten ein, um Ihre Frist zu berechnen und ein rechtssicheres Widerrufs-PDF zu erzeugen.

Bitte geben Sie das Bestelldatum ein
Bitte wählen Sie eine Option

Wurde Ihnen eine Widerrufsbelehrung in Textform (E-Mail, Brief) mitgeteilt?

1 Dark-Pattern-Detektor: Manipulative Tricks erkennen

Abo-Anbieter nutzen häufig „Dark Patterns" – manipulative Designtricks, um Kündigungen zu erschweren. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Online-Abos einen Kündigungsbutton haben (§ 312k BGB). Die Kündigung muss genauso einfach sein wie der Vertragsschluss. Kreuzen Sie an, welche Tricks Sie beobachten – das Tool liefert den passenden rechtlichen Kontersatz.

🔍 Versteckter Kündigungslink

Der Kündigungslink ist tief in den Einstellungen vergraben, schwer auffindbar oder nur über mehrere Unterseiten erreichbar.

📞 Bestätigungszwang per Telefon

Sie werden aufgefordert, die Kündigung telefonisch zu bestätigen, oder die Online-Kündigung wird erst nach einem Telefonat wirksam.

🔄 Endlose „Sind Sie sicher?"-Dialoge

Mehrere aufeinanderfolgende Bestätigungsseiten, Umfragen oder „Letzte Chance"-Angebote verzögern die Kündigung absichtlich.

🎁 Ablenkung durch Sonderangebote

Während des Kündigungsvorgangs werden rabattierte Angebote eingeblendet, die vom Abschluss der Kündigung ablenken sollen.

📧 Kündigung nur per Post / Fax

Der Anbieter akzeptiert Kündigungen nur per Brief oder Fax, obwohl der Vertragsschluss online erfolgte.

🚫 Kein Kündigungsbutton vorhanden

Die Website bietet keinen Kündigungsbutton oder eine vergleichbare Schaltfläche an, über die das Abo direkt gekündigt werden kann.

👤 Login-Pflicht zur Kündigung

Die Kündigung ist nur nach Anmeldung möglich, obwohl Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben oder das Konto gesperrt wurde.

⏰ Irreführende Fristanzeige

Der Anbieter zeigt falsche oder irreführende Kündigungsfristen an, die länger sind als gesetzlich zulässig.

1 Abo-Kosten-Projektor mit Inflationsbereinigung

Monatliche Abo-Gebühren fühlen sich klein an, summieren sich aber über Jahre zu erheblichen Beträgen. Dieser Projektor berechnet die realen Kosten Ihres Abos über bis zu 10 Jahre – inklusive realistischer Preisanpassungen und Inflationsbereinigung. So sehen Sie, was Ihr Abo wirklich kostet.

Bitte geben Sie den monatlichen Preis ein
Bitte wählen Sie den Zeitraum
Bitte wählen Sie die Preissteigerung

Streaming-Dienste haben in den letzten Jahren die Preise um durchschnittlich 5–10 % pro Jahr erhöht.

Für den Kaufkraft-Vergleich: Wie viele Wocheneinkäufe entsprechen die Abo-Kosten? Geschätzter durchschnittlicher Wocheneinkauf 2026: ca. 65 €.

1 Fake-Check: Anbieter auf bekannte Abofallen prüfen

Prüfen Sie, ob der Anbieter bereits als Abo-Falle bekannt ist. Die Datenbank basiert auf dokumentierten Warnungen der Verbraucherzentralen und der Watchlist Internet (Stand: Februar 2026). Alle Daten werden lokal in Ihrem Browser verarbeitet – Ihr Surfverhalten wird nicht getrackt (Privacy-First).

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Bitte geben Sie einen Anbieternamen oder eine URL ein

Geben Sie den Domainnamen (ohne https://) oder den Firmennamen ein.

Bekannte Warnzeichen für Abo-Fallen

So erkennen Sie eine Abo-Falle:

  • Kein vollständiges Impressum – Name, Adresse, Geschäftsführer, Handelsregisternummer fehlen
  • Preise versteckt oder extrem klein – z.B. in grauer Schrift auf grauem Hintergrund
  • Button sagt „Anmelden" statt „Zahlungspflichtig bestellen" – gesetzlich unwirksam (§ 312j BGB)
  • Leistung ist anderweitig kostenlos verfügbar – z.B. Routenplaner, E-Mail-Dienste, Rezepte
  • Aggressive Zahlungsaufforderungen – oft per E-Mail mit Drohung von Inkasso oder Mahnverfahren
  • Anbieter sitzt im Ausland – erschwert die Rechtsdurchsetzung
  • Keine transparenten AGB – oder AGB nur schwer auffindbar

⚖️ Alle Informationen und Berechnungen sind ohne Gewähr. Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Ergebnisse basieren auf der aktuellen Rechtslage (Stand: Februar 2026), insbesondere §§ 312j, 312k, 355, 356 BGB sowie dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Im Zweifel kontaktieren Sie eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Verbraucherrecht. Das Widerrufs-PDF ist eine Mustervorlage und muss ggf. an Ihren Einzelfall angepasst werden.

Abo-Fallen erkennen, vermeiden & Geld zurückfordern – Ihr Ratgeber 2026

Millionen Verbraucher tappen jedes Jahr in Abo-Fallen. Dieses 5-in-1-Tool schützt Sie vor kostenpflichtigen Überraschungen – mit Rechtsprüfung, Widerrufs-PDF und Dark-Pattern-Detektor. Kostenlos und ohne Registrierung.

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§ 312j BGB: Wann ist ein Bestellbutton unwirksam?

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Der Gesetzgeber hat mit der „Button-Lösung" (§ 312j Abs. 3 BGB) einen der wichtigsten Verbraucherschutz-Mechanismen im Online-Handel geschaffen. Die Regelung besagt: Bei kostenpflichtigen Online-Verträgen muss der Unternehmer sicherstellen, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Konkret bedeutet das: Der Bestellbutton muss gut lesbar mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen" oder einer „entsprechenden eindeutigen Formulierung" beschriftet sein. Ist dies nicht der Fall, kommt laut Gesetz kein wirksamer Vertrag zustande – unabhängig davon, ob der Verbraucher auf den Button geklickt hat.

Welche Formulierungen hat die Rechtsprechung akzeptiert?

  • „Zahlungspflichtig bestellen" – die Referenzformulierung des Gesetzes
  • „Kaufen" – vom BGH als eindeutig anerkannt (BGH, Urteil v. 07.07.2016, I ZR 30/15)
  • „Kostenpflichtig bestellen" – allgemein als gleichwertig angesehen
  • „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen" – gesetzeskonform
  • „Jetzt kaufen" – von der Rechtsprechung überwiegend akzeptiert

Welche Formulierungen sind NICHT ausreichend?

  • „Anmelden" – suggeriert keine Zahlungspflicht
  • „Weiter" – völlig unklar, keine Kostenhinweis
  • „Bestellen" – umstritten, da „Bestellen" auch kostenlos sein kann
  • „Jetzt starten" – enthält keinen Hinweis auf Kosten
  • „Zugang sichern" – keine eindeutige Zahlungspflicht
  • „Gratis testen" mit versteckter Zahlungspflicht – irreführend
  • „Mitglied werden" – kann auch kostenlos sein

Praxis-Tipp: Wenn Sie auf einer Website einen Button geklickt haben, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Sie sich darauf berufen, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall sind Sie zu keiner Zahlung verpflichtet. Lassen Sie sich von aggressiven Zahlungsaufforderungen oder Inkasso-Drohungen nicht einschüchtern.

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Widerrufsrecht bei Online-Abos: Fristen, Formvorschriften & Verlängerung

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Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 355 ff. BGB) ist eines der stärksten Verbraucherrechte. Bei Online-Abos gilt:

Die reguläre Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen mit Vertragsschluss. Bei Warenlieferungen beginnt die Frist mit Erhalt der Ware. Der Widerruf muss in Textform erfolgen (E-Mail genügt). Ein Grund muss nicht angegeben werden.

Verlängerung auf 12 Monate und 14 Tage: Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt (§ 356 Abs. 3 BGB), verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage ab dem ursprünglichen Fristbeginn. Viele Abo-Fallen-Anbieter versäumen diese Belehrung – nutzen Sie das.

Wann erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten?

Das Widerrufsrecht kann bei digitalen Inhalten vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung muss auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt worden sein. In der Praxis fehlt diese Bestätigung häufig – dann besteht das Widerrufsrecht fort.

SituationWiderrufsfristRechtsgrundlage
Regelfall mit Belehrung14 Tage§ 355 Abs. 2 BGB
Fehlende Widerrufsbelehrung12 Monate + 14 Tage§ 356 Abs. 3 BGB
Nachträgliche Belehrung14 Tage ab Belehrung§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB
Digitale Inhalte mit ZustimmungKann vorzeitig erlöschen§ 356 Abs. 5 BGB

So widerrufen Sie richtig:

  • Der Widerruf muss in Textform erfolgen – E-Mail, Brief, Fax (Telefon genügt nicht)
  • Nennen Sie Ihren Namen, Adresse, Kundennummer und das Bestelldatum
  • Erklären Sie eindeutig, dass Sie den Vertrag widerrufen
  • Fristenwahrung: Es kommt auf die Absendung an, nicht den Zugang
  • Bewahren Sie den Sendenachweis auf (E-Mail-Sendeprotokoll, Einschreiben-Beleg)
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§ 312k BGB: Kündigungsbutton-Pflicht & Dark Patterns

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Seit dem 1. Juli 2022 sind Online-Anbieter von Dauerschuldverhältnissen gesetzlich verpflichtet, einen Kündigungsbutton auf ihrer Website bereitzustellen. Die Regelung in § 312k BGB soll sicherstellen, dass Verbraucher ihre Verträge genauso einfach kündigen können, wie sie sie abgeschlossen haben.

Was muss der Anbieter konkret tun?

  • Einen gut sichtbaren Button mit „Verträge hier kündigen" oder ähnlicher Formulierung bereitstellen
  • Über diesen Button eine Bestätigungsseite erreichen, auf der Name, E-Mail/Telefon, Vertragsbezeichnung, Kündigungszeitpunkt und -grund eingegeben werden können
  • Einen Bestätigungsbutton mit „Jetzt kündigen" oder ähnlicher Formulierung anbieten
  • Die Kündigung sofort elektronisch bestätigen (z.B. per E-Mail)
  • Die Kündigung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen

Dark Patterns: Was ist verboten?

Die Verbraucherzentralen haben zahlreiche Anbieter abgemahnt, die Dark Patterns einsetzen, um Kündigungen zu erschweren. Typische unzulässige Praktiken sind: ein versteckter oder schwer auffindbarer Kündigungsbutton, Zwang zu telefonischer Bestätigung, übermäßig viele Zwischenschritte, ablenkende Sonderangebote, die den Kündigungsprozess unterbrechen, sowie eine absichtlich komplizierte Menüführung.

Rechtsfolge bei Verstößen: Fehlt der Kündigungsbutton, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Zudem stellt ein Verstoß eine abmahnfähige Rechtsverletzung dar.

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Geld zurückfordern bei Abo-Fallen: Chargeback, PayPal & SEPA

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Wenn Sie in eine Abo-Falle getappt sind, gibt es mehrere Wege, Ihr Geld zurückzubekommen – je nachdem, wie Sie bezahlt haben:

1. Kreditkarte: Chargeback-Verfahren

Kontaktieren Sie Ihre Bank und beantragen Sie ein Chargeback (Rückbuchung). Bei Kreditkarten haben Sie in der Regel 120 Tage ab Abbuchung Zeit. Begründen Sie den Chargeback mit „nicht autorisierte Transaktion" oder „Dienstleistung nicht wie beschrieben". Die Erfolgsquote ist hoch, wenn Sie den Sachverhalt gut dokumentieren.

2. PayPal: Käuferschutz

Öffnen Sie einen Fall im PayPal-Konfliktlösungscenter. PayPal bietet einen Käuferschutz von 180 Tagen. Beschreiben Sie den Fall als „nicht autorisierte Zahlung" oder „Artikel/Dienstleistung nicht wie beschrieben". PayPal entscheidet in der Regel zugunsten des Käufers, wenn der Anbieter nicht ausreichend nachweisen kann, dass ein wirksamer Vertrag besteht.

3. SEPA-Lastschrift: Rückgabe

Bei SEPA-Lastschriften können Sie die Buchung innerhalb von 8 Wochen über Ihre Bank zurückbuchen lassen – ohne Angabe von Gründen. Bei fehlender Autorisierung (Sie haben nie ein SEPA-Mandat erteilt) beträgt die Frist sogar 13 Monate. Kontaktieren Sie dafür Ihre Hausbank.

4. Überweisung

Bei bereits getätigten Überweisungen ist eine Rückholung leider deutlich schwieriger. Handeln Sie schnell und kontaktieren Sie Ihre Bank – manchmal kann eine Überweisung noch gestoppt werden, wenn sie noch nicht ausgeführt wurde. Ansonsten: Schriftlich Rückzahlung fordern und bei Verweigerung Mahnbescheid beantragen.

ZahlungsartRückforderungsfristVoraussetzungen
Kreditkarte (Chargeback)120 Tage ab BuchungAntrag bei Bank
PayPal (Käuferschutz)180 Tage ab ZahlungFall im Konfliktzentrum öffnen
SEPA (autorisiert)8 WochenRückgabe über Bank
SEPA (nicht autorisiert)13 MonateRückgabe über Bank
ÜberweisungKein Anspruch auf RückrufSchnell Bank kontaktieren
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Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was hat sich geändert?

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Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge" ist in mehreren Stufen in Kraft getreten und hat die Rechte der Verbraucher bei Dauerschuldverhältnissen deutlich gestärkt:

Seit 1. März 2022:

  • Maximale Vertragslaufzeit: Die Erstlaufzeit darf weiterhin bis zu 24 Monate betragen
  • Automatische Verlängerung: Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (statt wie zuvor um weitere 12 Monate)
  • Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit: Maximal 1 Monat
  • Telefonisch geschlossene Verträge: Bedürfen der Bestätigung in Textform (Textform-Erfordernis)

Seit 1. Juli 2022:

  • Kündigungsbutton: Pflicht für alle Online-Anbieter von Dauerschuldverhältnissen (§ 312k BGB)
  • Elektronische Bestätigung: Kündigung muss sofort elektronisch bestätigt werden

Was bedeutet das konkret? Wenn Ihr Fitnessstudio-Vertrag nach der 24-monatigen Erstlaufzeit abgelaufen ist, gilt nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat – egal was im Vertrag steht. Die alten Klauseln mit „automatischer Verlängerung um 12 Monate" sind für Neuverträge seit März 2022 unwirksam.

Altverträge: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten die neuen Regelungen zur Vertragslaufzeit erst nach Ablauf der aktuellen Verlängerungsperiode. Der Kündigungsbutton gilt jedoch für alle Anbieter, unabhängig vom Vertragsdatum.

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Die häufigsten Abo-Fallen 2026: So schützen Sie sich

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Abo-Fallen entwickeln sich ständig weiter. Diese Maschen sind 2026 besonders verbreitet:

1. „Kostenlose Testphase" mit automatischer Verlängerung

Viele Dienste locken mit einer kostenlosen Testphase (7 oder 14 Tage), die sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abo verwandelt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Zahlungsdaten werden bereits bei der Anmeldung abgefragt. Tipp: Sofort nach Anmeldung kündigen – die Testphase läuft trotzdem bis zum Ende.

2. „Nur 1 € für den ersten Monat"

Lockvogelangebote mit extrem günstigem Einstiegspreis, der danach auf den regulären (deutlich höheren) Preis springt. Die Information über den Folgepreis steht oft nur im Kleingedruckten. Prüfen Sie immer den regulären Preis nach der Aktionsphase.

3. App-Abos mit undurchsichtiger Preisstruktur

Viele Apps bieten In-App-Abos an, deren Preise und Laufzeiten im Kaufprozess unklar dargestellt werden. Besonders verbreitet bei Fitness-, Meditation- und Dating-Apps. Prüfen Sie Ihre App-Abos regelmäßig in den Einstellungen Ihres Smartphones.

4. Routenplaner und „Service-Portale"

Klassische Abo-Fallen: Websites bieten kostenlos verfügbare Dienste (Routenplaner, Kochrezepte, IQ-Tests) gegen eine versteckte monatliche Gebühr an. Der Preis steht oft nur in einer Fußnote. Diese Verträge sind in den meisten Fällen unwirksam.

5. Streaming-Klone und Fake-Dienste

Websites, die bekannte Streaming-Dienste imitieren und angeblich Zugang zu Filmen/Serien bieten. In Wahrheit liefern sie keine oder nur minderwertige Inhalte und buchen trotzdem monatlich ab.

Generelle Tipps zum Schutz:

  • Lesen Sie die Preisangaben vor dem Klick auf den Bestellbutton
  • Prüfen Sie, ob der Button korrekt beschriftet ist (§ 312j BGB)
  • Verwenden Sie für Testphasen eine virtuelle Kreditkarte mit Limit
  • Notieren Sie sich Kündigungsfristen sofort im Kalender
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf unbekannte Abbuchungen
  • Nutzen Sie den Abo-Fallen-Wächter von Hilfe.de zur Überprüfung

Häufige Fragen zu Abo-Fallen & Verbraucherrechten

Ein Online-Abo-Vertrag ist unwirksam, wenn der Bestellbutton nicht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB entspricht. Der Button muss eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein. Gleichwertig sind z.B. „Kaufen", „Kostenpflichtig bestellen" oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen". Nicht ausreichend sind z.B. „Anmelden", „Weiter", „Bestellen" oder „Jetzt starten". Wenn der Button nicht korrekt war, müssen Sie nicht zahlen. Nutzen Sie den Button-Check oben, um die Beschriftung zu prüfen.
Bei Online-Abos haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB). Wurden Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss in Textform erfolgen – eine E-Mail genügt. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Nutzen Sie den Widerrufs-Turbo oben, um Ihre Frist zu berechnen und ein PDF zu generieren.
Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Online-Anbieter von Dauerschuldverhältnissen (Abos, Mitgliedschaften) einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf seiner Website haben (§ 312k BGB). Der Button muss mit „Verträge hier kündigen" oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet sein und direkt zur Kündigungsmöglichkeit führen. Fehlt der Button, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Nutzen Sie den Dark-Pattern-Detektor oben, um zu prüfen, ob Ihr Anbieter diese Pflicht erfüllt.
Dark Patterns sind manipulative Designtricks, die Kündigungen absichtlich erschweren: versteckter Kündigungslink, Zwang zur telefonischen Bestätigung, endlose „Sind Sie sicher?"-Dialoge, ablenkende Sonderangebote oder eine absichtlich komplizierte Menüführung. Nach § 312k BGB sind solche Praktiken unzulässig – die Kündigung muss genauso einfach sein wie der Vertragsschluss. Unser Dark-Pattern-Detektor hilft Ihnen, diese Tricks zu erkennen und gibt Ihnen den passenden rechtlichen Kontersatz.
Mehrere Wege stehen Ihnen offen: Widerruf innerhalb von 14 Tagen (bzw. 12 Monate + 14 Tage bei fehlender Belehrung). Chargeback bei Kreditkartenzahlung (120 Tage). PayPal-Käuferschutz (180 Tage). SEPA-Lastschriftrückgabe (8 Wochen, bei fehlender Autorisierung 13 Monate). Parallel sollten Sie schriftlich widersprechen und den Widerruf erklären. Lassen Sie sich nicht von Droh-E-Mails einschüchtern – die wenigsten Abo-Fallen-Anbieter gehen tatsächlich vor Gericht.
Wenn kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist (z.B. wegen des falschen Buttons), müssen Sie nicht zahlen. Es empfiehlt sich dennoch, schriftlich zu widersprechen – per E-Mail mit Empfangsbestätigung reicht aus. Widersprechen Sie auch Inkasso-Forderungen schriftlich. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen – achten Sie auf die Frist! Ein außergerichtliches Mahnschreiben einer Inkassofirma hat keine Rechtswirkung und kann ignoriert werden, solange Sie schriftlich widersprochen haben.
Ein Abo von 12,99 € pro Monat kostet ohne Preisanpassungen 1.558,80 € über 10 Jahre. Da Abo-Preise jedoch regelmäßig steigen (Streaming-Dienste um 5–10 % pro Jahr), liegt der tatsächliche Nominalbetrag deutlich höher. Nutzen Sie den Abo-Kosten-Projektor oben, um die wahren Kosten mit Preisanpassung und Inflationsbereinigung zu berechnen. Das Tool zeigt Ihnen auch, wie viele Wocheneinkäufe Sie sich davon leisten könnten.
Seriöse Anbieter haben: vollständiges Impressum, transparente Preisangaben vor dem Bestellbutton, korrekt beschrifteten Bestellbutton, Widerrufsbelehrung, leicht zugängliche AGB, Kündigungsbutton und keine versteckten Kosten. Abo-Fallen erkennen Sie an: fehlendem Impressum, versteckten Preishinweisen, irreführenden Buttons, aggressiven Zahlungsaufforderungen und fehlender Kontaktmöglichkeit. Nutzen Sie den Fake-Check oben, um einen Anbieter gegen bekannte Abo-Fallen zu prüfen.
Ja, bei In-App-Abos gilt grundsätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht. Bei Apple können Sie über „Einstellungen > Apple-ID > Abonnements" kündigen und über reportaproblem.apple.com eine Erstattung beantragen. Bei Google Play über play.google.com/store/account/subscriptions. Wichtig: Das Widerrufsrecht kann bei digitalen Inhalten erlöschen, wenn Sie der sofortigen Bereitstellung und dem Verlust des Widerrufsrechts ausdrücklich zugestimmt haben – lesen Sie die Hinweise beim Kauf genau.
Der Abo-Fallen-Wächter ist zu 100 % kostenlos. Alle fünf Module (Button-Check, Widerrufs-PDF, Dark-Pattern-Detektor, Kosten-Projektor und Fake-Check) sind ohne Registrierung nutzbar. Sämtliche Daten werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet – es werden keine persönlichen Daten an Server übertragen. Hilfe.de finanziert sich nicht über Werbung und verkauft keine Nutzerdaten.