✓ Aktualisiert für 2026

Kinderzuschlag-Rechner 2026

Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Mit KiZ-Schnellcheck, Kombi-Optimierer für Wohngeld + KiZ, BuT-Leistungen berechnen und Antrags-Assistent.

KiZ-Schnellcheck

Prüfen Sie in 4 Fragen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben

1

Beziehen Sie Kindergeld?

Sie erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung

2

Erreichen Sie das Mindesteinkommen?

Mindestens 900 € brutto (Paare) oder 600 € brutto (Alleinerziehende)

3

Leben Ihre Kinder in Ihrem Haushalt?

Kinder unter 25 Jahren, unverheiratet, im gemeinsamen Haushalt

4

Beziehen Sie kein Bürgergeld?

Sie erhalten aktuell keine Leistungen nach SGB II vom Jobcenter

Kinderzuschlag berechnen

Gesamtes Nettoeinkommen beider Eltern
Für Prüfung Mindesteinkommensgrenze
Kind 1

WG + KiZ vs. Bürgergeld

Vergleichen Sie, welche Option für Ihre Familie günstiger ist

💡 Warum WG + KiZ oft besser ist

  • Keine Vermögensprüfung – Erspartes bleibt unangetastet
  • Keine Jobcenter-Termine – Weniger Bürokratie
  • Höheres Ansehen – Kein „Hartz IV"-Stigma
  • Oft mehr Geld – Besonders für Familien mit Kindern

Bildung und Teilhabe (BuT)

Diese Zusatzleistungen stehen Ihnen mit KiZ-Bezug zu

📌 Automatischer Anspruch

Mit dem Kinderzuschlag-Bescheid haben Sie automatisch Anspruch auf alle BuT-Leistungen. Sie müssen diese aber bei Ihrer Kommune beantragen!

Antrags-Assistent

Ihre personalisierte Checkliste für den KiZ-Antrag

🚀 Online-Antrag empfohlen

Mit der Bund-ID können Sie den Kinderzuschlag direkt online bei der Familienkasse beantragen – ohne Ausdruck und Unterschrift! Suchen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit nach „Kinderzuschlag beantragen".

📋 Benötigte Unterlagen

  • Personalausweise/Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
  • Kindergeld-Bescheid
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (Gehaltsabrechnungen)
  • Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über sonstige Einkünfte (z.B. Minijob)
  • Wohngeldbescheid (falls Wohngeld bezogen wird)
Fortschritt 0 von 8 erledigt

⏱️ Wichtige Fristen

Keine rückwirkende Zahlung!

Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

6

Monate Bewilligung

Danach Folgeantrag stellen

3-6

Wochen Bearbeitung

Durchschnittliche Dauer

⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.

Geprüft von der juristischen Fachredaktion Stand: März 2026 | KiZ-Höchstsatz 297 € | Kindergeld 259 €

Kinderzuschlag 2026: Alle Fakten auf einen Blick

297 €

Max. pro Kind/Monat

Höchstbetrag inkl. Sofortzuschlag

259 €

Kindergeld 2026

Zusätzlich zum KiZ

556 €

Gesamt pro Kind

Kindergeld + max. KiZ

900 €

Mindestbrutto (Paare)

600 € für Alleinerziehende

Ratgeber: Kinderzuschlag optimal nutzen

Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt in mehreren Schritten:

1. Bedarfsermittlung
Zunächst wird der Gesamtbedarf der Familie berechnet aus Regelbedarf (Bürgergeld-Sätze) + Wohnkosten.

2. Einkommensanrechnung
Wenn das Elterneinkommen über dem Elternbedarf liegt, werden 45% des überschießenden Einkommens vom KiZ abgezogen.

3. Kindeseinkommen
Erhält das Kind Unterhalt, werden davon ebenfalls 45% vom KiZ abgezogen. Beispiel: 400 € Unterhalt = 180 € Abzug.

Regelsätze 2026:

  • Paar: je 506 € = 1.012 €
  • Alleinstehend/Alleinerziehend: 563 €
  • Kind 0-5 Jahre: 357 €
  • Kind 6-13 Jahre: 390 €
  • Kind 14-17 Jahre: 471 €
  • Kind 18-24 Jahre: 451 €

Die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag kann deutlich mehr bringen als Bürgergeld – und hat weniger Nachteile!

Rechenbeispiel Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder):

  • Nettoeinkommen: 2.400 €
  • Kindergeld: 518 € (2 × 259 €)
  • Wohngeld: ca. 350 €
  • Kinderzuschlag: ca. 500 €
  • Verfügbar: 3.768 €

vs. Bürgergeld-Aufstockung:

  • Bürgergeld-Anspruch: ca. 400 €
  • Verfügbar: ca. 3.318 €
  • Differenz: 450 € weniger!

Wichtig: Die Familienkasse prüft automatisch, ob WG + KiZ ausreichen, um Bürgergeld zu vermeiden. Seit 2020 gibt es den „erweiterten Zugang" – auch bei bis zu 100 € Unterdeckung möglich!

⚠️ Update März 2026: Das Bürgergeld wird ab Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld" umbenannt. Mit strengeren Sanktionen, dem Wegfall der Karenzzeit und dem neuen Vermittlungsvorrang wird die Kombination aus Wohngeld + Kinderzuschlag noch attraktiver. (Quelle: Bundesregierung, 5.3.2026; Zustimmung Bundesrat ausstehend.)

Mit KiZ-Bezug haben Sie automatisch Anspruch auf das Bildungspaket:

Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr

  • 130 € zum Schuljahresbeginn (August)
  • 65 € zum 2. Halbjahr (Februar)

Mittagsverpflegung: Vollständig kostenlos

  • Kein Eigenanteil mehr seit 2019
  • Gilt für Kita, Schule und Hort

Teilhabe: 15 € pro Monat (bis 18 Jahre)

  • Sportverein
  • Musikschule
  • Kulturelle Bildung

Weitere Leistungen:

  • Klassenfahrten: Vollständige Übernahme
  • Lernförderung: Nach Bedarf (nicht nur bei Versetzungsgefährdung)
  • Schülerbeförderung: Fahrtkosten zur Schule
  • Kita-Gebühren: Befreiung beantragen!

Fehler 1: Zu spät beantragen
KiZ wird erst ab Antragsmonat gezahlt – nie rückwirkend! Antrag sofort stellen.

Fehler 2: Wohngeld vergessen
Oft werden KiZ und Wohngeld kombiniert benötigt, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Anträge parallel stellen!

Fehler 3: Unterhalt nicht angeben
Kindesunterhalt muss angegeben werden – wird aber nur zu 45% angerechnet.

Fehler 4: Folgeantrag vergessen
KiZ wird nur für 6 Monate bewilligt. Rechtzeitig (1 Monat vorher) Folgeantrag stellen!

Fehler 5: BuT-Leistungen nicht beantragen
BuT-Leistungen gibt es nur auf Antrag bei der Kommune – nicht automatisch!

Auch Selbstständige können Kinderzuschlag erhalten – die Berechnung ist jedoch komplexer:

Einkommensermittlung:

  • Maßgeblich ist der Gewinn der letzten 6 Monate
  • Betriebsausgaben werden abgezogen
  • Bei schwankendem Einkommen: Durchschnitt bilden

Benötigte Nachweise:

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • BWA oder Steuerbescheid
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos

Tipp: Bei starken Einkommensschwankungen kann ein Änderungsantrag während des Bewilligungszeitraums sinnvoll sein!

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag 2026

Der Kinderzuschlag beträgt 2026 maximal 297 € pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € sind das bis zu 556 € pro Kind. Der Sofortzuschlag von 25 € ist bereits im Höchstbetrag enthalten.

Anspruch haben Eltern, die:

  • Kindergeld beziehen
  • Mindestens 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende) verdienen
  • Kein Bürgergeld beziehen
  • Mit dem KiZ (ggf. + Wohngeld) den Bürgergeld-Anspruch vermeiden können

Ja, aber nur zu 45%. Erhält Ihr Kind z.B. 400 € Unterhalt, werden davon 180 € vom maximalen Kinderzuschlag abgezogen. Es bleiben also noch 117 € KiZ (297 € - 180 €).

Ja! Die Kombination ist sogar gewünscht und oft der beste Weg, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Anträge sollten parallel gestellt werden – einer allein reicht oft nicht aus.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Tipp: Stellen Sie den Folgeantrag etwa 1 Monat vor Ablauf, um Zahlungslücken zu vermeiden.

Das Vermögen wird nur geprüft, wenn es „erheblich" ist. Die Grenze liegt bei:

  • 55.000 € für 2 Personen (Paar ohne Kinder)
  • +15.000 € für jede weitere Person

Selbstgenutztes Wohneigentum und Altersvorsorge werden nicht angerechnet.

Seit 2020 können Familien KiZ erhalten, auch wenn sie damit noch bis zu 100 € unter dem Bürgergeld-Bedarf liegen. Sie können dann wählen, ob sie lieber KiZ + Wohngeld oder das etwas höhere Bürgergeld beziehen möchten.

Der Kinderzuschlag wird am gleichen Tag wie das Kindergeld ausgezahlt. Die Termine richten sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer und liegen zwischen dem 3. und 23. des Monats.

Die ursprünglich für 2025 geplante Kindergrundsicherung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie sollte Kindergeld, Kinderzuschlag und BuT-Leistungen zusammenfassen. Bis auf Weiteres bleibt das aktuelle System bestehen – beantragen Sie also weiterhin KiZ!

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