Kinderzuschlag-Rechner 2026
Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Mit KiZ-Schnellcheck, Kombi-Optimierer für Wohngeld + KiZ, BuT-Leistungen berechnen und Antrags-Assistent.
KiZ-Schnellcheck
Prüfen Sie in 4 Fragen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben
Beziehen Sie Kindergeld?
Sie erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung
Erreichen Sie das Mindesteinkommen?
Mindestens 900 € brutto (Paare) oder 600 € brutto (Alleinerziehende)
Leben Ihre Kinder in Ihrem Haushalt?
Kinder unter 25 Jahren, unverheiratet, im gemeinsamen Haushalt
Beziehen Sie kein Bürgergeld?
Sie erhalten aktuell keine Leistungen nach SGB II vom Jobcenter
Kinderzuschlag berechnen
WG + KiZ vs. Bürgergeld
Vergleichen Sie, welche Option für Ihre Familie günstiger ist
💡 Warum WG + KiZ oft besser ist
- Keine Vermögensprüfung – Erspartes bleibt unangetastet
- Keine Jobcenter-Termine – Weniger Bürokratie
- Höheres Ansehen – Kein „Hartz IV"-Stigma
- Oft mehr Geld – Besonders für Familien mit Kindern
Bildung und Teilhabe (BuT)
Diese Zusatzleistungen stehen Ihnen mit KiZ-Bezug zu
📌 Automatischer Anspruch
Mit dem Kinderzuschlag-Bescheid haben Sie automatisch Anspruch auf alle BuT-Leistungen. Sie müssen diese aber bei Ihrer Kommune beantragen!
Antrags-Assistent
Ihre personalisierte Checkliste für den KiZ-Antrag
🚀 Online-Antrag empfohlen
Mit der Bund-ID können Sie den Kinderzuschlag direkt online bei der Familienkasse beantragen – ohne Ausdruck und Unterschrift! Suchen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit nach „Kinderzuschlag beantragen".
📋 Benötigte Unterlagen
- Personalausweise/Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
- Kindergeld-Bescheid
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (Gehaltsabrechnungen)
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls vorhanden)
- Bescheinigung über sonstige Einkünfte (z.B. Minijob)
- Wohngeldbescheid (falls Wohngeld bezogen wird)
⏱️ Wichtige Fristen
Keine rückwirkende Zahlung!
Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
Monate Bewilligung
Danach Folgeantrag stellen
Wochen Bearbeitung
Durchschnittliche Dauer
⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.
Geprüft von der juristischen Fachredaktion Stand: März 2026 | KiZ-Höchstsatz 297 € | Kindergeld 259 €
Kinderzuschlag 2026: Alle Fakten auf einen Blick
Max. pro Kind/Monat
Höchstbetrag inkl. Sofortzuschlag
Kindergeld 2026
Zusätzlich zum KiZ
Gesamt pro Kind
Kindergeld + max. KiZ
Mindestbrutto (Paare)
600 € für Alleinerziehende
Ratgeber: Kinderzuschlag optimal nutzen
Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt in mehreren Schritten:
1. Bedarfsermittlung
Zunächst wird der Gesamtbedarf der Familie berechnet aus Regelbedarf (Bürgergeld-Sätze) + Wohnkosten.
2. Einkommensanrechnung
Wenn das Elterneinkommen über dem Elternbedarf liegt, werden 45% des überschießenden Einkommens vom KiZ abgezogen.
3. Kindeseinkommen
Erhält das Kind Unterhalt, werden davon ebenfalls 45% vom KiZ abgezogen. Beispiel: 400 € Unterhalt = 180 € Abzug.
Regelsätze 2026:
- Paar: je 506 € = 1.012 €
- Alleinstehend/Alleinerziehend: 563 €
- Kind 0-5 Jahre: 357 €
- Kind 6-13 Jahre: 390 €
- Kind 14-17 Jahre: 471 €
- Kind 18-24 Jahre: 451 €
Die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag kann deutlich mehr bringen als Bürgergeld – und hat weniger Nachteile!
Rechenbeispiel Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder):
- Nettoeinkommen: 2.400 €
- Kindergeld: 518 € (2 × 259 €)
- Wohngeld: ca. 350 €
- Kinderzuschlag: ca. 500 €
- Verfügbar: 3.768 €
vs. Bürgergeld-Aufstockung:
- Bürgergeld-Anspruch: ca. 400 €
- Verfügbar: ca. 3.318 €
- Differenz: 450 € weniger!
Wichtig: Die Familienkasse prüft automatisch, ob WG + KiZ ausreichen, um Bürgergeld zu vermeiden. Seit 2020 gibt es den „erweiterten Zugang" – auch bei bis zu 100 € Unterdeckung möglich!
⚠️ Update März 2026: Das Bürgergeld wird ab Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld" umbenannt. Mit strengeren Sanktionen, dem Wegfall der Karenzzeit und dem neuen Vermittlungsvorrang wird die Kombination aus Wohngeld + Kinderzuschlag noch attraktiver. (Quelle: Bundesregierung, 5.3.2026; Zustimmung Bundesrat ausstehend.)
Mit KiZ-Bezug haben Sie automatisch Anspruch auf das Bildungspaket:
Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr
- 130 € zum Schuljahresbeginn (August)
- 65 € zum 2. Halbjahr (Februar)
Mittagsverpflegung: Vollständig kostenlos
- Kein Eigenanteil mehr seit 2019
- Gilt für Kita, Schule und Hort
Teilhabe: 15 € pro Monat (bis 18 Jahre)
- Sportverein
- Musikschule
- Kulturelle Bildung
Weitere Leistungen:
- Klassenfahrten: Vollständige Übernahme
- Lernförderung: Nach Bedarf (nicht nur bei Versetzungsgefährdung)
- Schülerbeförderung: Fahrtkosten zur Schule
- Kita-Gebühren: Befreiung beantragen!
Fehler 1: Zu spät beantragen
KiZ wird erst ab Antragsmonat gezahlt – nie rückwirkend! Antrag sofort stellen.
Fehler 2: Wohngeld vergessen
Oft werden KiZ und Wohngeld kombiniert benötigt, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Anträge parallel stellen!
Fehler 3: Unterhalt nicht angeben
Kindesunterhalt muss angegeben werden – wird aber nur zu 45% angerechnet.
Fehler 4: Folgeantrag vergessen
KiZ wird nur für 6 Monate bewilligt. Rechtzeitig (1 Monat vorher) Folgeantrag stellen!
Fehler 5: BuT-Leistungen nicht beantragen
BuT-Leistungen gibt es nur auf Antrag bei der Kommune – nicht automatisch!
Auch Selbstständige können Kinderzuschlag erhalten – die Berechnung ist jedoch komplexer:
Einkommensermittlung:
- Maßgeblich ist der Gewinn der letzten 6 Monate
- Betriebsausgaben werden abgezogen
- Bei schwankendem Einkommen: Durchschnitt bilden
Benötigte Nachweise:
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- BWA oder Steuerbescheid
- Kontoauszüge des Geschäftskontos
Tipp: Bei starken Einkommensschwankungen kann ein Änderungsantrag während des Bewilligungszeitraums sinnvoll sein!
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag 2026
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 maximal 297 € pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € sind das bis zu 556 € pro Kind. Der Sofortzuschlag von 25 € ist bereits im Höchstbetrag enthalten.
Anspruch haben Eltern, die:
- Kindergeld beziehen
- Mindestens 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende) verdienen
- Kein Bürgergeld beziehen
- Mit dem KiZ (ggf. + Wohngeld) den Bürgergeld-Anspruch vermeiden können
Ja, aber nur zu 45%. Erhält Ihr Kind z.B. 400 € Unterhalt, werden davon 180 € vom maximalen Kinderzuschlag abgezogen. Es bleiben also noch 117 € KiZ (297 € - 180 €).
Ja! Die Kombination ist sogar gewünscht und oft der beste Weg, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Anträge sollten parallel gestellt werden – einer allein reicht oft nicht aus.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Tipp: Stellen Sie den Folgeantrag etwa 1 Monat vor Ablauf, um Zahlungslücken zu vermeiden.
Das Vermögen wird nur geprüft, wenn es „erheblich" ist. Die Grenze liegt bei:
- 55.000 € für 2 Personen (Paar ohne Kinder)
- +15.000 € für jede weitere Person
Selbstgenutztes Wohneigentum und Altersvorsorge werden nicht angerechnet.
Seit 2020 können Familien KiZ erhalten, auch wenn sie damit noch bis zu 100 € unter dem Bürgergeld-Bedarf liegen. Sie können dann wählen, ob sie lieber KiZ + Wohngeld oder das etwas höhere Bürgergeld beziehen möchten.
Der Kinderzuschlag wird am gleichen Tag wie das Kindergeld ausgezahlt. Die Termine richten sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer und liegen zwischen dem 3. und 23. des Monats.
Die ursprünglich für 2025 geplante Kindergrundsicherung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie sollte Kindergeld, Kinderzuschlag und BuT-Leistungen zusammenfassen. Bis auf Weiteres bleibt das aktuelle System bestehen – beantragen Sie also weiterhin KiZ!