Riester-Rechner 2026: Zulagen, Altersvorsorgedepot & Steuervorteil berechnen

Vergleichen Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag mit dem neuen Altersvorsorgedepot. Berechnen Sie die neuen beitragsproportionalen Zulagen (bis 480 €), simulieren Sie den Garantie-Rendite-Hebel und prüfen Sie, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.

Basierend auf dem Regierungsentwurf vom 17.12.2025 Kostenlos & ohne Anmeldung 5 Module in 1 Rechner

📋 Fachlich geprüft: Alle Berechnungen basieren auf dem Regierungsentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes (Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025) sowie den offiziellen FAQ des Bundesfinanzministeriums. Steuerliche Werte 2026 gemäß geltendem Recht.

Stand: März 2026 · Datenquellen: BMF, Deutsche Rentenversicherung

🏦 Riester-Rechner 2026 – 5-in-1

Riester vs. Altersvorsorgedepot · Garantie-Rendite-Hebel · Geringverdiener-Turbo · Netto-Auszahlung · Wechselkosten-Check

1
Persönliche Daten
Für U25-Berufseinsteiger-Bonus relevant
Bitte geben Sie Ihr Alter ein (16–66).
Für alte Riester-Berechnung & Geringverdiener-Check
Bitte geben Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein.
2
Kinder & Kinderzulagen
Kinderzulage alt: 300 €/Kind · neu: max. 300 €/Kind (25 Ct/€)
Kinderzulage alt: 185 €/Kind · Nur im alten System relevant
3
Eigenbeitrag & Vertragsdaten
Neues System: max. 1.800 € gefördert · Altes System: 4 % Vorjahresbrutto für volle Zulage
Bitte geben Sie Ihren jährlichen Eigenbeitrag ein.
Frühester Auszahlungsbeginn im neuen System: 65 Jahre
Bitte wählen Sie ein Renteneintrittsalter.
Aktueller Kontostand Ihres Riester-Vertrags (laut Standmitteilung)
Wie lange besteht Ihr Riester-Vertrag bereits?
4
Garantie-Rendite-Hebel (Sicherheitsbedürfnis)
0 % – Altersvorsorgedepot (keine Garantie)
0 % (Depot) 80 % Garantie 100 % Garantie
0 % = maximale Renditechancen (ETFs) · 80 % = gemäßigtes Risiko · 100 % = volle Beitragsgarantie (wie alt-Riester)
Historisch: MSCI World ca. 7–8 % p.a. (vor Kosten, inkl. Dividenden)
Neues Standardprodukt: max. 1,5 % Effektivkosten
5
Auszahlung & Steuer im Alter
Im neuen System auch Auszahlungsplan ohne Restverrentung möglich
Gesetzliche Rente, bAV etc. – für Steuerberechnung im Alter
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: ca. 2,9 %
6
Wechselkosten-Check (optional)
Gesetzlich gedeckelt · Nach 5 Jahren oft kostenfrei
Laut Standmitteilung oder Produktinformationsblatt

📊 Ihre Ergebnisse

Ihr Zulagen-Vorteil im neuen System
– €
Altes System – Grundzulage
Neues System – Grundzulage
Alte Kinderzulage (gesamt)
Neue Kinderzulage (gesamt)

Gesamtförderung pro Jahr im Vergleich

Altes System (Riester-Bestandsschutz)
175 €
Neues System (beitragsproportional)
480 €
Eigenbeitrag/Jahr
+ Grundzulage (alt/neu)
+ Kinderzulage (alt/neu)
+ Geringverdiener-Bonus (nur neu)
+ Berufseinsteiger-Bonus (nur neu)
= Gesamtförderung pro Jahr
💡 Ihre individuellen Ergebnisse werden nach der Berechnung hier angezeigt.
Sonderausgabenabzug (alt)
Sonderausgabenabzug (neu)
Voraussichtliches Endkapital bei gewähltem Garantieniveau
– €

Endkapital-Vergleich nach Garantieniveau

0 % (Depot)
80 % Garantie
100 % Garantie
Endkapital (0 % Garantie / Depot)
Endkapital (80 % Garantie)
Endkapital (100 % Garantie)
Differenz 0 % vs. 100 %
📊 Die Simulation zeigt eine Modellrechnung. Tatsächliche Renditen können abweichen.
Ihre Zusatz-Boni
– €
Geringverdiener-Bonus (Bonuszulage)
Berufseinsteiger-Bonus
Ihr Alter
Ihr Bruttoeinkommen
🎯 Ihre individuelle Bonus-Analyse wird hier angezeigt.
Eigenbeitrag/Jahr
+ Grundzulage (neu)
+ Kinderzulage (neu)
+ Geringverdiener-Bonus
+ Berufseinsteiger-Bonus
= Gesamteinzahlung (Eigen + Staat)
Förderquote
Voraussichtliche Netto-Auszahlung (monatlich)
– €
Brutto-Auszahlung (monatlich)
Krankenversicherung (KVdR)
Pflegeversicherung
Einkommensteuer (inkl. Soli)
Endkapital bei Rentenbeginn
Brutto-Auszahlung/Monat
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Einkommensteuer
– Solidaritätszuschlag
– Kirchensteuer
= Netto-Auszahlung/Monat
⚠️ Riester-Auszahlungen sind zu 100 % steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG). Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 €/Jahr.
Wechsel-Empfehlung
Einmalige Wechselkosten
Jährliche Kostenersparnis (neu vs. alt)
Break-Even Wechselkosten nach
Restlaufzeit bis Rente
Bestehendes Guthaben
– Wechselgebühr
= Übertragenes Kapital
Endkapital bei Alt-Vertrag (Prognose)
Endkapital bei Wechsel (Prognose)
= Mehr-Kapital durch Wechsel
🔧 Die Wechsel-Analyse basiert auf Ihren Eingaben und Modellrenditen. Lassen Sie sich vor einem Wechsel individuell beraten.

Riester-Rente 2026: Die Reform der privaten Altersvorsorge im Detail

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor ihrem größten Umbau seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (pAV-Reformgesetz), das am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu aufgestellt. Die wesentlichen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, neue Produkte wie das Altersvorsorgedepot ab 2027 angeboten werden.

Was sich ändert: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Die bisherige Riester-Rente litt unter hohen Kosten, komplexen Bedingungen und der starren 100-Prozent-Beitragsgarantie, die renditestarke Anlagestrategien praktisch unmöglich machte. Die Zahl der Riester-Verträge stagniert seit Jahren bei rund 15 Millionen – viele davon beitragsfrei gestellt. Die Reform setzt an drei zentralen Stellschrauben an: einer neuen Produktwelt mit Wahlfreiheit bei der Garantie, einer beitragsproportionalen Förderung und mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase.

Merkmal Alte Riester-Förderung Neue Förderung (ab 2026)
Grundzulage 175 € (fest, bei vollem Mindesteigenbeitrag) Bis 480 € (30 Ct/€ für erste 1.200 € + 20 Ct/€ für weitere 600 €)
Kinderzulage 300 € (ab 2008) / 185 € (vor 2008) 25 Ct/€ bis max. 300 €/Kind (bei 1.200 € Eigenbeitrag)
Mindesteigenbeitrag 4 % Vorjahresbrutto − Zulagen (min. 60 €) 120 €/Jahr (einheitlich)
Max. geförderter Eigenbeitrag Abhängig vom Einkommen 1.800 €/Jahr
Sonderausgabenabzug Höchstbetrag 3.500 € (ab VZ 2025) Max. 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulageanspruch
Garantieniveaus 100 % (Pflicht) 0 %, 80 % oder 100 % (Wahlfreiheit)
Produktarten Versicherung, Banksparplan, Fondssparplan Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt, Standardprodukt
Auszahlung Leibrente (bis 30 % Einmalauszahlung) Leibrente oder Auszahlungsplan bis 85 (ohne Restverrentung)
Frühester Auszahlungsbeginn 62 Jahre 65 Jahre
Geringverdiener-Bonus 175 €/Jahr (Einkommen ≤ 26.250 €)
Berufseinsteiger-Bonus Einmalig 200 € (alt, nur Berufseinsteigerbonus) Einmalig 200 € (unter 25 Jahre)

Das Altersvorsorgedepot: ETFs für die Rente

Herzstück der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Erstmals wird ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt ohne Beitragsgarantie möglich. Sparer können ihr Geld vollständig in renditestarke Anlagen wie global gestreute ETFs investieren – mit dem vollen Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Die Zulagen und der Sonderausgabenabzug gelten für das Altersvorsorgedepot genauso wie für Garantieprodukte.

In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale auf die Erträge im Depot an. Erst bei Auszahlung im Alter greift die nachgelagerte Besteuerung. Für orientierungslose Anleger wird zudem ein Standardprodukt (Standarddepot Altersvorsorge) verpflichtend angeboten, das auf einem Lebenszyklusmodell basiert und dessen Effektivkosten auf maximal 1,5 Prozent pro Jahr gedeckelt sind.

Beitragsproportionale Förderung: Jeder Euro zählt

Die bisherige Zulagenlogik war für viele Sparer undurchsichtig: Wer den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag (4 Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen) nicht erreichte, erhielt nur anteilige Zulagen. Dieses System wird durch eine einfache, beitragsproportionale Förderung ersetzt. Für jeden Euro, den Sie einzahlen, gibt der Staat einen festen Zuschuss:

  • Erste 1.200 Euro: 30 Cent pro Euro = maximal 360 Euro Grundzulage
  • Weitere 600 Euro: 20 Cent pro Euro = maximal 120 Euro zusätzlich
  • Maximal: 480 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr
  • Ab 2029: Erhöhung auf 35 Cent pro Euro für die ersten 1.200 Euro (= max. 540 Euro Grundzulage)

Die Kinderzulage funktioniert nach dem gleichen Prinzip: 25 Cent pro Euro Eigenbeitrag, maximal 300 Euro pro Kind (bei 1.200 Euro Eigenbeitrag). Die bisherige Unterscheidung zwischen vor und nach 2008 geborenen Kindern entfällt im neuen System.

Geringverdiener und Berufseinsteiger besonders gefördert

Die Reform stärkt gezielt die private Altersvorsorge für Menschen mit kleinem Einkommen und junge Berufseinsteiger. Wer im Beitragsjahr nicht mehr als 26.250 Euro brutto verdient und mindestens 120 Euro in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, erhält zusätzlich eine Bonuszulage von 175 Euro pro Jahr. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es einen einmaligen Bonus von 200 Euro bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrags.

Diese Boni kommen zusätzlich zu den regulären Grund- und Kinderzulagen. Damit können Geringverdiener Förderquoten von über 50 Prozent erreichen – der Staat legt also mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags drauf. Das macht die neue Altersvorsorge besonders für diese Zielgruppen zu einem attraktiven Angebot.

Nachgelagerte Besteuerung: Was im Alter wirklich ankommt

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bleibt erhalten: In der Ansparphase sind Ihre Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug steuerbegünstigt. Dafür sind die Auszahlungen im Alter zu 100 Prozent als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Die Riester-Rente oder die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot wird zusammen mit der gesetzlichen Rente und anderen Einkünften besteuert.

Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und zur Pflegeversicherung an. Pflichtversicherte Rentner zahlen den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 Prozent plus den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag auf ihre Riester-Auszahlung. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent (mit Kindern) oder 4,2 Prozent (kinderlos).

Bestandsverträge: Bleiben, wechseln oder übertragen?

Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz und können nach den bisherigen Förderregeln weitergeführt werden. Es gibt keine automatische Umstellung. Sparer haben aber drei Optionen: Sie können ihren Vertrag unverändert beibehalten, per Erklärung an den Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln (bei Beibehaltung der sonstigen Konditionen) oder ihr Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Bei einem Wechsel in das neue System muss die bisherige Förderung nicht zurückgezahlt werden.

Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von der individuellen Situation ab: Restlaufzeit bis zur Rente, Höhe der bisherigen Kosten, familiäre Situation und persönliche Risikobereitschaft spielen eine Rolle. Unser Riester-Rechner hilft Ihnen, diese Entscheidung fundiert zu treffen – ohne Schätzungen, nur auf Basis der offiziellen Gesetzesgrundlage.

Auszahlungsphase: Mehr Flexibilität ab 2026

Neben der klassischen lebenslangen Leibrente ist künftig auch ein Auszahlungsplan mit einer Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres zulässig – ohne die bisher übliche Restkapitalverrentung. Bei einer Leibrente kann optional eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden. Im Todesfall wird bei einem Auszahlungsplan das noch nicht ausgezahlte Vermögen an die Erben vererbt. Der früheste Auszahlungsbeginn wird von 62 auf 65 Jahre angehoben.

So nutzen Sie den Riester-Rechner

Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten ein: Alter, Bruttoeinkommen und Familienstand. Im zweiten Schritt tragen Sie die Anzahl Ihrer Kinder ein. Dann legen Sie Ihren gewünschten Eigenbeitrag und das Renteneintrittsalter fest. Mit dem Garantie-Schieberegler wählen Sie Ihr Sicherheitsbedürfnis. Abschließend können Sie die Auszahlungsoptionen und ggf. Wechselkosten angeben.

Der Rechner liefert Ihnen in fünf Modulen alle relevanten Ergebnisse: den direkten Vergleich zwischen alter und neuer Förderung, die Endkapital-Simulation nach Garantieniveau, die Bonus-Analyse für Geringverdiener und Berufseinsteiger, die Netto-Auszahlung nach Steuern und Sozialabgaben sowie den Wechselkosten-Check für bestehende Verträge.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Reform 2026

Die Reform bringt grundlegende Änderungen: Die starre Grundzulage von 175 Euro wird durch eine beitragsproportionale Zulage von bis zu 480 Euro ersetzt (30 Cent pro Euro für die ersten 1.200 Euro, 20 Cent für weitere 600 Euro). Neu eingeführt wird das Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben, das höhere Renditechancen durch ETFs und Aktien ermöglicht. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählbar. Der Sonderausgabenabzug wird angepasst und die Auszahlung flexibler gestaltet (Leibrente oder Auszahlungsplan bis 85).

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Produktkategorie der geförderten privaten Altersvorsorge. Anders als bei der klassischen Riester-Rente gibt es keine Beitragsgarantie (0 % Garantie). Dafür können Sparer ihr Geld vollständig in renditestarke Anlagen wie global gestreute ETFs investieren. In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Jeder Anbieter muss zudem ein Standardprodukt (Standarddepot) mit gedeckelten Kosten von maximal 1,5 % anbieten. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Je länger die Restlaufzeit bis zur Rente, desto eher lohnt sich ein Wechsel in ein renditestarkes Depot, da sich die höhere Rendite über viele Jahre kumuliert. Auch die Kosten des Alt-Vertrags spielen eine Rolle: Wer hohe Verwaltungsgebühren zahlt, kann durch einen Wechsel viel sparen. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, ein Wechsel ist freiwillig und ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich. Allerdings können Wechselkosten anfallen. Nutzen Sie unseren Wechselkosten-Check, um die Entscheidung auf Basis Ihrer individuellen Zahlen zu treffen.

Statt der bisherigen festen Grundzulage von 175 Euro gibt es für jeden eingezahlten Euro einen direkten staatlichen Zuschuss: 30 Cent pro Euro für die ersten 1.200 Euro Eigenbeitrag (maximal 360 Euro) und 20 Cent pro Euro für weitere bis zu 600 Euro (maximal 120 Euro). Die maximale Grundzulage beträgt somit 480 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Ab 2029 steigt der erste Satz auf 35 Cent pro Euro. Einzige Voraussetzung: ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr. Die komplizierte Mindesteigenbeitragsberechnung (4 % des Vorjahresbruttos) entfällt komplett.

Der Geringverdiener-Bonus (Bonuszulage) von 175 Euro pro Jahr steht unmittelbar Zulageberechtigten zu, deren maßgebende Einnahmen im Beitragsjahr 26.250 Euro nicht übersteigen und die mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen. Den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro erhalten Sparer, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Altersvorsorgevertrag abschließen. Beide Boni werden zusätzlich zu den regulären Grund- und Kinderzulagen gewährt und können die Förderquote erheblich steigern.

Riester-Auszahlungen und Auszahlungen aus dem neuen Altersvorsorgedepot unterliegen der nachgelagerten Besteuerung zu 100 Prozent. Das bedeutet: Die Beiträge in der Ansparphase sind durch Zulagen und Sonderausgabenabzug steuerbegünstigt, die Auszahlungen im Alter dafür voll steuerpflichtig. Sie werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Zusätzlich fallen Beiträge zur Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (3,6 % mit / 4,2 % ohne Kinder) an. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro.

Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz und können unverändert nach den bisherigen Förderregeln weitergeführt werden. Es gibt keine automatische Umstellung. Optional können Sparer freiwillig in die neue Fördersystematik wechseln (durch Erklärung an den Anbieter), das Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen oder den Vertrag beibehalten. Bei einem Wechsel muss die bisherige Förderung nicht zurückgezahlt werden, es können aber Wechselkosten anfallen. Ab 2027 können keine neuen Verträge nach altem Riester-Modell mehr abgeschlossen werden.

Es gibt drei Stufen: (1) Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie (0 %) ermöglicht maximale Renditechancen durch bis zu 100 % Aktienquote, trägt aber auch das volle Verlustrisiko. (2) Garantieprodukte mit 80 % Garantie sichern mindestens 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn. Die restlichen 20 % können chancenreicher angelegt werden. (3) Garantieprodukte mit 100 % Garantie funktionieren wie die bisherige Riester-Rente – alle eingezahlten Beiträge und Zulagen sind vollständig garantiert, dafür sind die Renditeaussichten geringer.

Die Frühstart-Rente ist ein ergänzendes Vorhaben der Bundesregierung. Kinder und Jugendliche sollen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr eine monatliche staatliche Förderung von 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt wird. Im Erwachsenenalter dient diese Frühstart-Rente als Startkapital für eine private Altersvorsorge aus eigenen Beiträgen. Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 Eckpunkte beschlossen, der Gesetzentwurf soll folgen. Der Jahrgang 2020 ist der erste, der profitieren soll – rückwirkend ab 2026.

Im neuen System können Eigenbeiträge (bis max. 1.800 Euro) zuzüglich des vollen Zulageanspruchs als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und prüft, ob die Zulagenförderung oder der Sonderausgabenabzug für Sie vorteilhafter ist. Bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wurde der Sonderausgabenabzug für bestehende Riester-Verträge von 2.100 auf 3.500 Euro erhöht.

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Verträge zu haben. Allerdings ist die Anzahl förderfähiger Verträge begrenzt: Für neu abgeschlossene Verträge ab 2027 sollen grundsätzlich nur noch höchstens zwei Verträge zulagen- und sonderausgabenabzugsfähig sein. Die Zulagen werden nur für die Verträge gewährt, für die ein Zulagenantrag gestellt wird, und die maximalen Förderbeträge gelten pro Person, nicht pro Vertrag.

Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen vererbbar. Allerdings müssen im Todesfall die steuerlichen Förderungen (Zulagen und die sich aus dem Sonderausgabenabzug ergebenden Beträge) zurückgezahlt werden. Bei einem Auszahlungsplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen direkt vererbbar. Bei einer Leibrente kann eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden – stirbt der Versicherte innerhalb dieser Zeit, werden die Auszahlungen an die Hinterbliebenen fortgesetzt.