Renten-Stichtag-Optimierer 2026

Berechnen Sie Ihren optimalen Rentenstichtag – mit Aktivrenten-Planer, Lebensabend-Kapital-Matrix, Netto-Wahrheits-Check, Stichtags-Hebel und Abschlags-Ausgleichsrechner. Alle Werte aktuell für 2026.

Kostenlos & unverbindlich
5 Module inkl. Aktivrente 2026
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Unsere Rechner werden von unserer Fachredaktion (LL.B.) regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: Februar 2026

Renten-Stichtag berechnen

Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein – alle 5 Module berechnen automatisch

1 Persönliche Daten
Für die genaue Regelaltersgrenze Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein
Relevant für Pflegeversicherungsbeitrag
Seit 01.07.2024 gilt ein einheitlicher Rentenwert Bitte wählen Sie Ihr Bundesland
Für Steuerberechnung (Splitting)
Beeinflusst den Pflegeversicherungsbeitrag
2 Rentenversicherungsdaten
Aus Ihrer jährlichen Renteninformation der DRV Bitte geben Sie Ihre Entgeltpunkte ein
Inkl. Kindererziehung, Pflege, ALG-I-Zeiten Bitte geben Sie Ihre Beitragsjahre ein
Für Berechnung zusätzlicher Entgeltpunkte Bitte geben Sie Ihr Bruttogehalt ein
KVdR: halber Beitrag. Freiwillig: voller Beitrag inkl. Kapitalerträge.
%
Durchschnitt 2026: 2,5 %. Variiert je nach Kasse.
3 Wunsch-Szenario
Z.B. Betriebsrente, Riester, private Rente, Mieteinnahmen
Ihr optimaler Rentenbeginn
Regelaltersgrenze
45-Jahre-Grenze
Frühestmöglich (mit 63)
Bruttorente (gewähltes Szenario)
Netto-Rente (ca.)
Nach Steuern & SV

Ihr Renten-Fahrplan

🔄 Aktivrenten-Hybrid-Planer

Seit Januar 2026: Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Hinweis: Die Aktivrente gilt nur, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wählen Sie im Rechner „Ja, mit Hinzuverdienst", um die Berechnung zu sehen.

📊 Lebensabend-Kapital-Matrix

Vergleich: Was bringt es finanziell, 12 Monate länger zu arbeiten? Ab wann hat sich das Warten gelohnt?

💶 Netto-Wahrheits-Check 2026

Was bleibt wirklich von Ihrer Bruttorente? Transparente Aufschlüsselung aller Abzüge.

📅 Der Stichtags-Hebel (1.-Juli-Effekt)

Die jährliche Rentenanpassung erfolgt zum 1. Juli. Ist Ihr Timing optimal?

🛡️ Abschlags-Ausgleich (Nachzahlungs-Rechner)

Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen – lohnt sich das?

⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung dar. Die tatsächliche Rentenhöhe kann abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.

Renten-Stichtag-Optimierer 2026: Der umfassende Ratgeber zum optimalen Renteneintritt

Der Zeitpunkt des Renteneintritts ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Schon wenige Monate Unterschied können über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Euro ausmachen. Der Renten-Stichtag-Optimierer von Hilfe.de berechnet für Sie den optimalen Rentenbeginn unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren – einschließlich der neuen Aktivrente, steuerlicher Auswirkungen und des strategischen Timings rund um die jährliche Rentenanpassung.

So funktioniert die gesetzliche Rentenberechnung

Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2025 einheitlich 40,79 € (Ost und West angeglichen). Die voraussichtliche Anpassung zum 1. Juli 2026 beträgt +3,73 %, wodurch der Rentenwert auf etwa 42,31 € steigen dürfte.

Entgeltpunkte sammeln Sie im Laufe Ihres Berufslebens. Wer ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts erzielt, erhält pro Jahr genau 1 Entgeltpunkt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 € pro Jahr. Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr Entgeltpunkte – allerdings maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Regelaltersgrenze: Wann Sie abschlagsfrei in Rente gehen können

Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die genaue Grenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze 45-Jahre-Grenze
195866 Jahre64 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate (= 8 Mon. nach §236b korr.)
196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate
1964 und jünger67 Jahre65 Jahre

Der Abschlags-Mechanismus: Was Frühverrentung kostet

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 % von der Bruttorente abgezogen. Das ergibt 3,6 % pro Jahr. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % (bei 48 Monaten vorzeitigem Bezug).

Diese Abschläge gelten für die gesamte Rentenbezugsdauer – sie werden also nicht irgendwann aufgehoben. Bei einer monatlichen Rente von 1.500 € bedeuten z. B. 12 Monate Frühverrentung einen dauerhaften Abzug von 54 € pro Monat, also 648 € pro Jahr.

Die Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen. Das bedeutet: Diese Einkünfte werden weder auf die Rente angerechnet noch unterliegen sie der Einkommensteuer.

Der steuerfreie Betrag ist ein erheblicher Anreiz für längeres Arbeiten und kann das verfügbare Einkommen im Alter deutlich erhöhen. Wer beispielsweise neben seiner Rente von 1.600 € noch 2.000 € steuerfrei dazuverdient, kommt auf ein Gesamteinkommen von 3.600 € brutto – wobei die 2.000 € Hinzuverdienst steuerfrei sind (Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch weiterhin an).

Der Netto-Wahrheits-Check: Was wirklich auf dem Konto ankommt

Viele Renteninformationen zeigen nur die Bruttorente. Doch davon gehen noch erhebliche Abzüge ab. Für Rentner, die 2026 erstmals Rente beziehen, sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig. Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Die Abzüge im Überblick: Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % – pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen die Hälfte, also 7,3 %, plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, Durchschnitt 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung (3,6 % mit Kindern unter 25 bzw. 4,2 % ohne Kinder), und die Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags von 12.348 € für 2026.

Der 1.-Juli-Effekt: Timing ist alles

Die jährliche Rentenanpassung erfolgt stets zum 1. Juli. Für 2026 wird eine Erhöhung um voraussichtlich 3,73 % erwartet. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns relativ zu diesem Stichtag hat steuerliche Auswirkungen.

Wer vor dem 1. Juli in Rente geht, erhält zunächst den niedrigeren Rentenwert. Die Erhöhung zum 1. Juli wird dann auf die laufende Rente angewandt. Der steuerliche Rentenfreibetrag wird dabei auf Basis des Rentenbetrags im ersten vollen Bezugsjahr berechnet – und dieser kann etwas niedriger ausfallen, wenn die Rente nur anteilig das gesamte Jahr gezahlt wurde.

Wer ab dem 1. Juli in Rente geht, erhält sofort den neuen, höheren Rentenwert. Der Rentenfreibetrag wird dann auf Basis dieser höheren Rente berechnet – und bleibt dauerhaft gleich.

Der Abschlags-Ausgleich: Rentenminderungen ausgleichen

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann die dabei entstehenden Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab dem Alter von 50 Jahren möglich.

Die Höhe der benötigten Sonderzahlung hängt von der Anzahl der Abschlagsmonate und dem aktuellen Beitragssatz ab. Diese Zahlungen können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden (2026 zu 100 % abzugsfähig als Sonderausgaben), was die tatsächliche Belastung deutlich reduziert.

Break-Even-Analyse: Wann lohnt sich das Warten?

Die zentrale Frage vieler Versicherter lautet: Lohnt es sich, für eine höhere Rente länger zu arbeiten? Die Antwort hängt von der Lebenserwartung ab. Unser Rechner ermittelt den Break-Even-Punkt – also das Alter, ab dem die kumulierten Rentenzahlungen bei späterem Eintritt die bei früherem Eintritt übersteigen.

Typischerweise liegt der Break-Even-Punkt bei 12 Monaten Verschiebung zwischen 78 und 84 Jahren. Bei der aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung (Frauen: ca. 83,5 Jahre, Männer: ca. 78,8 Jahre) kann sich das Warten also durchaus rechnen – insbesondere wenn die eigene Gesundheit gut ist.

Besonderheiten für einzelne Jahrgänge

Der Jahrgang 1961 ist 2026 besonders relevant: Die Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten. Wer im ersten Halbjahr 1961 geboren wurde und 45 Beitragsjahre hat, kann bereits mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer ohne die 45 Beitragsjahre vorzeitig in Rente möchte, kann frühestens mit 63 Jahren gehen – dann allerdings mit einem Abschlag von bis zu 12,6 %.

Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Versicherte dieses Jahrgangs, die 2026 die Regelaltersgrenze erreichen, können von der neuen Aktivrente profitieren und bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen.

Häufige Fragen zum Renten-Stichtag-Optimierer

Der Renten-Stichtag-Optimierer ist ein kostenloses Online-Tool, das Ihnen hilft, den finanziell optimalen Zeitpunkt für Ihren Renteneintritt zu finden. Er richtet sich an alle gesetzlich Rentenversicherten, die ihren Rentenbeginn planen – insbesondere an Personen ab 55 Jahren, die in den kommenden Jahren in Rente gehen möchten. Der Rechner berücksichtigt Abschläge, Zuschläge, die neue Aktivrente, Steuern und Sozialabgaben.
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ermöglicht es Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuzuverdienen. Der Betrag wird weder auf die Rente angerechnet noch unterliegt er der Einkommensteuer. Hinzuverdienst oberhalb von 2.000 € wird regulär versteuert. Dies ist ein zentraler Bestandteil des Rentenpakets 2025.
Die Berechnungen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und offiziellen Werten (Rentenwert, Beitragssätze, Steuertarif 2026). Sie dienen der Orientierung und Planung. Die tatsächliche Rentenhöhe kann aufgrund individueller Faktoren (z.B. weitere Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Versorgungsausgleich) abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 (kostenlos).
Ihre Entgeltpunkte finden Sie in der jährlichen Renteninformation, die Sie automatisch per Post erhalten, sobald Sie 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Beitragsjahre haben. Alternativ können Sie die Auskunft über Ihr Online-Konto bei der Deutschen Rentenversicherung einsehen. Auf der Renteninformation steht die Angabe „Hochgerechnete Rente" – teilen Sie diesen Betrag durch den aktuellen Rentenwert (40,79 €), um Ihre Entgeltpunkte zu ermitteln.
Zu den 45 Beitragsjahren zählen: Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als Berücksichtigungszeiten), Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (nicht ALG II/Bürgergeld), Wehr- und Zivildienstzeiten sowie freiwillige Beiträge (wenn insgesamt 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen). Nicht angerechnet werden: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld und die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn, wenn in dieser Zeit Arbeitslosengeld I bezogen wurde (Ausnahme: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers).
Ab dem 50. Lebensjahr können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine „besondere Rentenauskunft" (Formular V0210) beantragen. Darin wird berechnet, wie hoch eine Sonderzahlung sein müsste, um die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn ganz oder teilweise auszugleichen. Die Zahlungen können auf mehrere Jahre verteilt werden und sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Der Ausgleich eines Entgeltpunktes kostet 2026 voraussichtlich ca. 8.437 € (basierend auf dem Beitragssatz von 18,6 % und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 50.493 €).
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner. Wer in der KVdR pflichtversichert ist, zahlt nur den halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag – die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Voraussetzung: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen mindestens 90 % der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung verbracht worden sein. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss sich freiwillig versichern und zahlt den vollen Beitrag.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für 2026 sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil (16 %) wird als fester Euro-Betrag im ersten vollen Bezugsjahr ermittelt und bleibt dann dauerhaft gleich – auch bei späteren Rentenerhöhungen. Das bedeutet: Mit jeder Rentenanpassung steigt der zu versteuernde Anteil. Ab dem Jahr 2058 sind Renten zu 100 % steuerpflichtig.
Der Break-Even-Punkt bezeichnet das Alter, ab dem sich ein späterer Renteneintritt finanziell gelohnt hat. Wenn Sie z. B. 12 Monate später in Rente gehen, verzichten Sie zunächst auf 12 Monatsrenten, erhalten danach aber eine höhere monatliche Rente. Ab einem bestimmten Alter übersteigen die kumulierten höheren Renten die anfänglich entgangenen Zahlungen. Liegt der Break-Even-Punkt bei 82 Jahren und Ihre statistische Lebenserwartung darüber, könnte sich das Warten lohnen.
Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 (voraussichtlich +3,73 %) erhöht den aktuellen Rentenwert. Für Ihren Stichtag ist Folgendes relevant: Wenn Sie vor dem 1. Juli 2026 in Rente gehen, wird Ihr individueller Rentenfreibetrag auf Basis der niedrigeren Rente vor der Anpassung berechnet. Gehen Sie ab dem 1. Juli in Rente, wird der Freibetrag auf Basis der bereits erhöhten Rente berechnet. Da der Freibetrag dauerhaft gleich bleibt, kann ein Rentenbeginn nach dem 1. Juli langfristig steuerlich günstiger sein. Der Effekt ist allerdings in den meisten Fällen moderat.