Renten-Stichtag berechnen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein – alle 5 Module berechnen automatisch
Ihr Renten-Fahrplan
🔄 Aktivrenten-Hybrid-Planer
Seit Januar 2026: Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Hinweis: Die Aktivrente gilt nur, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wählen Sie im Rechner „Ja, mit Hinzuverdienst", um die Berechnung zu sehen.
📊 Lebensabend-Kapital-Matrix
Vergleich: Was bringt es finanziell, 12 Monate länger zu arbeiten? Ab wann hat sich das Warten gelohnt?
💶 Netto-Wahrheits-Check 2026
Was bleibt wirklich von Ihrer Bruttorente? Transparente Aufschlüsselung aller Abzüge.
📅 Der Stichtags-Hebel (1.-Juli-Effekt)
Die jährliche Rentenanpassung erfolgt zum 1. Juli. Ist Ihr Timing optimal?
🛡️ Abschlags-Ausgleich (Nachzahlungs-Rechner)
Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen – lohnt sich das?
⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung dar. Die tatsächliche Rentenhöhe kann abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.
Renten-Stichtag-Optimierer 2026: Der umfassende Ratgeber zum optimalen Renteneintritt
Der Zeitpunkt des Renteneintritts ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Schon wenige Monate Unterschied können über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Euro ausmachen. Der Renten-Stichtag-Optimierer von Hilfe.de berechnet für Sie den optimalen Rentenbeginn unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren – einschließlich der neuen Aktivrente, steuerlicher Auswirkungen und des strategischen Timings rund um die jährliche Rentenanpassung.
So funktioniert die gesetzliche Rentenberechnung
Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2025 einheitlich 40,79 € (Ost und West angeglichen). Die voraussichtliche Anpassung zum 1. Juli 2026 beträgt +3,73 %, wodurch der Rentenwert auf etwa 42,31 € steigen dürfte.
Entgeltpunkte sammeln Sie im Laufe Ihres Berufslebens. Wer ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts erzielt, erhält pro Jahr genau 1 Entgeltpunkt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 € pro Jahr. Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr Entgeltpunkte – allerdings maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Regelaltersgrenze: Wann Sie abschlagsfrei in Rente gehen können
Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die genaue Grenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | 45-Jahre-Grenze |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 64 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 64 Jahre + 6 Monate (= 8 Mon. nach §236b korr.) |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 64 Jahre + 10 Monate |
| 1964 und jünger | 67 Jahre | 65 Jahre |
Der Abschlags-Mechanismus: Was Frühverrentung kostet
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 % von der Bruttorente abgezogen. Das ergibt 3,6 % pro Jahr. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % (bei 48 Monaten vorzeitigem Bezug).
Diese Abschläge gelten für die gesamte Rentenbezugsdauer – sie werden also nicht irgendwann aufgehoben. Bei einer monatlichen Rente von 1.500 € bedeuten z. B. 12 Monate Frühverrentung einen dauerhaften Abzug von 54 € pro Monat, also 648 € pro Jahr.
Die Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen. Das bedeutet: Diese Einkünfte werden weder auf die Rente angerechnet noch unterliegen sie der Einkommensteuer.
Der steuerfreie Betrag ist ein erheblicher Anreiz für längeres Arbeiten und kann das verfügbare Einkommen im Alter deutlich erhöhen. Wer beispielsweise neben seiner Rente von 1.600 € noch 2.000 € steuerfrei dazuverdient, kommt auf ein Gesamteinkommen von 3.600 € brutto – wobei die 2.000 € Hinzuverdienst steuerfrei sind (Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fallen jedoch weiterhin an).
Der Netto-Wahrheits-Check: Was wirklich auf dem Konto ankommt
Viele Renteninformationen zeigen nur die Bruttorente. Doch davon gehen noch erhebliche Abzüge ab. Für Rentner, die 2026 erstmals Rente beziehen, sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig. Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Die Abzüge im Überblick: Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % – pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen die Hälfte, also 7,3 %, plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, Durchschnitt 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung (3,6 % mit Kindern unter 25 bzw. 4,2 % ohne Kinder), und die Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags von 12.348 € für 2026.
Der 1.-Juli-Effekt: Timing ist alles
Die jährliche Rentenanpassung erfolgt stets zum 1. Juli. Für 2026 wird eine Erhöhung um voraussichtlich 3,73 % erwartet. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns relativ zu diesem Stichtag hat steuerliche Auswirkungen.
Wer vor dem 1. Juli in Rente geht, erhält zunächst den niedrigeren Rentenwert. Die Erhöhung zum 1. Juli wird dann auf die laufende Rente angewandt. Der steuerliche Rentenfreibetrag wird dabei auf Basis des Rentenbetrags im ersten vollen Bezugsjahr berechnet – und dieser kann etwas niedriger ausfallen, wenn die Rente nur anteilig das gesamte Jahr gezahlt wurde.
Wer ab dem 1. Juli in Rente geht, erhält sofort den neuen, höheren Rentenwert. Der Rentenfreibetrag wird dann auf Basis dieser höheren Rente berechnet – und bleibt dauerhaft gleich.
Der Abschlags-Ausgleich: Rentenminderungen ausgleichen
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann die dabei entstehenden Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab dem Alter von 50 Jahren möglich.
Die Höhe der benötigten Sonderzahlung hängt von der Anzahl der Abschlagsmonate und dem aktuellen Beitragssatz ab. Diese Zahlungen können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden (2026 zu 100 % abzugsfähig als Sonderausgaben), was die tatsächliche Belastung deutlich reduziert.
Break-Even-Analyse: Wann lohnt sich das Warten?
Die zentrale Frage vieler Versicherter lautet: Lohnt es sich, für eine höhere Rente länger zu arbeiten? Die Antwort hängt von der Lebenserwartung ab. Unser Rechner ermittelt den Break-Even-Punkt – also das Alter, ab dem die kumulierten Rentenzahlungen bei späterem Eintritt die bei früherem Eintritt übersteigen.
Typischerweise liegt der Break-Even-Punkt bei 12 Monaten Verschiebung zwischen 78 und 84 Jahren. Bei der aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung (Frauen: ca. 83,5 Jahre, Männer: ca. 78,8 Jahre) kann sich das Warten also durchaus rechnen – insbesondere wenn die eigene Gesundheit gut ist.
Besonderheiten für einzelne Jahrgänge
Der Jahrgang 1961 ist 2026 besonders relevant: Die Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten. Wer im ersten Halbjahr 1961 geboren wurde und 45 Beitragsjahre hat, kann bereits mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer ohne die 45 Beitragsjahre vorzeitig in Rente möchte, kann frühestens mit 63 Jahren gehen – dann allerdings mit einem Abschlag von bis zu 12,6 %.
Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Versicherte dieses Jahrgangs, die 2026 die Regelaltersgrenze erreichen, können von der neuen Aktivrente profitieren und bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen.