Netto-Renten-Rechner 2026

Was bleibt wirklich von Ihrer Bruttorente? Mit KVdR-Status-Assistent, 84%-Steuer-Navigator, Aktivrente-Kombinator, Progressionsvorbehalt-Simulator und Real-Netto-Vergleich. Alle Werte aktuell für 2026.

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5 Module inkl. KVdR & Aktivrente
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Unsere Rechner werden von unserer Fachredaktion (LL.B.) regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: Februar 2026 | Rechtsstand: EStG 2026, SGB V, Rentenpaket

💶 Netto-Rente berechnen

Geben Sie Ihre Daten ein – 5 Module zeigen alle Abzüge, Chancen und die echte Kaufkraft Ihrer Rente

1 Ihre Bruttorente & persönliche Daten
Laut Renteninformation der DRV Bitte geben Sie Ihre Bruttorente ein
Für korrekten Besteuerungsanteil & Rentenwert Bitte wählen Sie den Rentenbeginn
2 Kranken- & Pflegeversicherung (KVdR-Check)
Durchschnitt 2026: ca. 2,5 % (voller Satz). Rentner-Anteil: die Hälfte.
Kinderlose zahlen 0,6 % mehr Pflegeversicherung (4,2 % statt 3,6 %)
Ab dem 2. Kind je 0,25 % PV-Abschlag (bis 5. Kind, nur bis Alter 25)
3 Kirchensteuer & Soli
4 Aktivrente & Nebeneinkünfte (optional)
10 Std./Woche
1 Std.20 Std.40 Std.
Mindestlohn 2026: 13,50 €/Std.
Mieteinnahmen nach Abzug Werbungskosten
Nur wenn Günstigerprüfung beantragt / relevant
Ertragsanteil wird besteuert (variiert je Typ)
z. B. Selbstständigkeit, Abgeordnetenbezüge
5 Kaufkraft-Vergleich (optional)
Für Berechnung der Netto-Ersatzquote
2,0 %
0 %3 %6 %
Ihre monatliche Nettorente
Bruttorente (gesetzlich)
Abzüge gesamt
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Einkommensteuer
Soli + Kirchensteuer

Abzugs-Wasserfall: Von Brutto zu Netto

Ihr KV-Status als Rentner
KV-Beitrag auf Rente
PV-Beitrag auf Rente
KV auf Nebeneinkünfte
Differenz Pflicht vs. Freiwillig
Ihr Rentenfreibetrag (lebenslang fixiert)
Besteuerungsanteil
Steuerpflichtiger Rentenanteil (Jahr)
Zu versteuerndes Einkommen
Grenzsteuersatz

📈 Simulation: Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 (+3,73 %)

Gesamt-Netto (Rente + Aktivrente)
Nettorente (gesetzlich)
Aktivrente Brutto
davon steuerfrei (max. 2.000 €)
Aktivrente Netto
ℹ️ Die Aktivrente gilt für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Bis zu 2.000 € monatlich sind steuerfrei. Auf Arbeitnehmerseite fallen keine RV-/AV-Beiträge an. KV-Beiträge werden weiterhin erhoben.
Netto-Ersatzquote
Letztes Nettoeinkommen
Monatliches Netto-Minus

📉 Kaufkraftverlust durch Inflation

⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung dar. Die tatsächliche Nettorente kann aufgrund individueller Faktoren (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge) abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Steuerberater.

Netto-Rente 2026: Der komplette Leitfaden zu Abzügen, Steuern und Krankenversicherung für Rentner

Die Frage „Was bleibt netto von meiner Rente?" beschäftigt Millionen Deutsche. Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente kann erheblich sein – je nach Versicherungsstatus, Steuerklasse und Nebeneinkünften beträgt der Abzug zwischen 10 und 25 Prozent der Bruttorente. Unser Netto-Renten-Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren des Rechtstands 2026 und zeigt Ihnen exakt, wie sich Ihre Rente zusammensetzt.

Krankenversicherung für Rentner: KVdR vs. Freiwillige Versicherung

Der Krankenversicherungsstatus ist für viele Rentner der entscheidende Kostenfaktor. In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen Pflichtversicherte lediglich den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % sowie den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag – und zwar nur auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt den Arbeitgeberanteil.

Freiwillig gesetzlich Versicherte hingegen zahlen den vollen allgemeinen Beitragssatz (14,6 % plus den vollen Zusatzbeitrag) und zwar auf alle beitragspflichtigen Einkünfte. Dazu zählen neben der Rente auch Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Betriebsrenten und sonstige Einkünfte. Der Unterschied kann mehrere Hundert Euro monatlich betragen.

Die 9/10-Regelung: Voraussetzung für die KVdR

Die Pflichtversicherung in der KVdR setzt die sogenannte 9/10-Regelung voraus: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens – gerechnet vom erstmaligen Beginn einer Erwerbstätigkeit bis zum Tag des Rentenantrags – müssen mindestens 90 Prozent der Zeit eine gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) bestanden haben. Pro Kind werden zusätzlich drei Jahre angerechnet, auch wenn in diesem Zeitraum keine Versicherung bestand.

Eine Lücke entsteht häufig durch Zeiten der privaten Krankenversicherung – etwa als Selbstständiger, Beamter oder wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze. Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllt, wird in der Regel freiwillig gesetzlich versichert, was deutlich teurer sein kann.

Besteuerung der Rente 2026: 84 % sind steuerpflichtig

Die Besteuerung der Altersrenten folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Der Gesetzgeber hat den Besteuerungsanteil seit 2005 schrittweise erhöht. Für Neurentner im Jahr 2026 beträgt er 84 %. Das bedeutet: 84 % der jährlichen Bruttorente sind steuerpflichtiges Einkommen.

Die verbleibenden 16 % werden im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag (der sogenannte Rentenfreibetrag) ermittelt und bleiben lebenslang steuerfrei. Jede spätere Rentenanpassung wird jedoch zu 100 % dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet, da der Freibetrag nicht mit ansteigt.

Einkommensteuer-Berechnung für Rentner 2026

Die Steuerberechnung folgt diesen Schritten:

  1. Steuerpflichtiger Rentenanteil: Jahresbruttorente × Besteuerungsanteil (z. B. 84 %)
  2. Abzug Werbungskostenpauschale: 102 € pro Jahr (sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen)
  3. Abzug Sonderausgabenpauschbetrag: 36 € pro Jahr
  4. Hinzurechnung weiterer Einkünfte: Mieteinnahmen, Kapitalerträge, private Renten etc.
  5. Vergleich mit Grundfreibetrag: 12.348 € (Alleinstehende) bzw. 24.696 € (Zusammenveranlagung)
  6. Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs nach § 32a EStG

Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, fällt tatsächlich Einkommensteuer an. Für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte beginnt die Steuerpflicht bei einer monatlichen Bruttorente von etwa 1.240 €.

Die Aktivrente: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen

Mit dem Rentenpaket wurde die Aktivrente eingeführt – ein besonders attraktives Instrument für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die ersten 2.000 € des monatlichen Arbeitslohns bleiben steuerfrei. Auf Arbeitnehmerseite fallen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Krankenversicherungsbeiträge werden auf den Arbeitslohn weiterhin erhoben.

Die Rente wird daneben normal besteuert. Es handelt sich also um eine Kombination aus besteuerten Renteneinkünften und einem steuerfreien Arbeitslohn-Freibetrag. Das macht die Aktivrente zu einem äußerst effizienten Instrument, um das verfügbare Netto-Einkommen im Alter signifikant zu steigern.

Progressionsvorbehalt: Wenn Nebeneinkünfte den Steuersatz erhöhen

Viele Rentner haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkommensquellen: Mieteinnahmen, Kapitalerträge, private oder betriebliche Renten, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Diese Nebeneinkünfte werden zusammen mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil zum Gesamteinkommen addiert.

Da der deutsche Einkommensteuertarif progressiv ist, steigt mit wachsendem Einkommen nicht nur der absolute Steuerbetrag, sondern auch der prozentuale Steuersatz. Nebeneinkünfte von beispielsweise 500 € monatlich können den Grenzsteuersatz spürbar erhöhen und dadurch die gesamte Steuerlast steigen lassen. Für freiwillig Versicherte kommen zudem Krankenversicherungsbeiträge auf diese Einkünfte hinzu.

Pflegeversicherungsbeiträge für Rentner 2026

Die Pflegeversicherungsbeiträge sind für alle Rentner gleich – unabhängig vom KV-Status:

  • Beitragssatz mit Kindern: 3,6 % (Eltern mit mindestens einem Kind)
  • Abschlag ab dem 2. Kind: Je 0,25 % weniger für das 2. bis 5. Kind (bis zum 25. Lebensjahr des Kindes)
  • Beitragssatz ohne Kinder: 4,2 % (Zuschlag von 0,6 % für Kinderlose ab 23 Jahren)

Der Beitrag wird auf die gesamte Bruttorente erhoben. Die Deutsche Rentenversicherung führt den Betrag direkt ab.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer wird nur erhoben, wenn die festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Alleinstehende) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) überschreitet. Für die meisten Rentner mit ausschließlicher gesetzlicher Rente fällt daher kein Soli an.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen übrigen Bundesländern. Sie wird nur erhoben, wenn tatsächlich Einkommensteuer anfällt und der Rentner Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft ist.

Wichtige Kennzahlen 2026 auf einen Blick

KennzahlWert 2026
Aktueller Rentenwert (seit 01.07.2025)40,79 €
Progn. Rentenwert ab 01.07.2026ca. 42,31 € (+3,73 %)
Besteuerungsanteil (Neurentner 2026)84 %
Rentenfreibetrag (Neurentner 2026)16 % der Erstjahresbruttorente
Grundfreibetrag Einkommensteuer12.348 € (einzel) / 24.696 € (zusammen)
KV allgemeiner Beitragssatz14,6 % (Rentner KVdR: Hälfte = 7,3 %)
Durchschn. KV-Zusatzbeitragca. 2,9 % (Rentner KVdR: Hälfte)
PV mit Kindern3,6 % (Abschläge ab 2. Kind)
PV ohne Kinder4,2 % (0,6 % Kinderlosenzuschlag)
Soli-Freigrenze20.350 € (einzel) / 40.700 € (zusammen) festgesetzte ESt
Aktivrente-Freibetrag2.000 €/Monat (steuerfrei)
Werbungskostenpauschale (Rentner)102 €/Jahr
Sonderausgabenpauschbetrag36 €/Jahr

So nutzen Sie den Netto-Renten-Rechner optimal

  1. Renteninformation bereithalten: Ihre jährliche Renteninformation der DRV enthält die prognostizierte Bruttorente. Nutzen Sie den Wert „Rente wegen Alters bei Regelaltersgrenze" als Ausgangsbasis.
  2. KVdR-Status prüfen: Nutzen Sie den integrierten KVdR-Assistenten, falls Sie unsicher sind, ob Sie in die Pflichtversicherung kommen. Der Unterschied kann Hunderte Euro monatlich ausmachen.
  3. Nebeneinkünfte eingeben: Vergessen Sie nicht Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder private Renten – sie beeinflussen sowohl die Steuer als auch (bei freiwilliger Versicherung) die KV-Beiträge.
  4. Aktivrente simulieren: Wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten, nutzen Sie den Aktivrente-Kombinator, um das optimale Gesamt-Netto zu ermitteln.
  5. Kaufkraft vergleichen: Nutzen Sie den Real-Netto-Vergleich, um die Netto-Ersatzquote und den langfristigen Kaufkraftverlust zu verstehen.

Häufige Fragen zum Netto-Renten-Rechner

Die Abzüge von der Bruttorente liegen für Pflichtversicherte in der KVdR typischerweise zwischen 11 und 14 Prozent. Sie setzen sich zusammen aus Krankenversicherung (ca. 7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne Kinder) und ggf. Einkommensteuer. Die Steuer fällt erst ab einer bestimmten Rentenhöhe an – bei Alleinstehenden ohne weitere Einkünfte etwa ab 1.240 € monatlicher Bruttorente. Freiwillig Versicherte können deutlich höhere Abzüge haben, da der volle KV-Beitrag auf alle Einkünfte erhoben wird.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die Pflichtversicherung für gesetzlich krankenversicherte Rentner. Voraussetzung ist die 9/10-Regelung: In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens (gerechnet von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag) müssen Sie mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Pro Kind werden 3 Jahre zusätzlich angerechnet. Pflichtversicherte zahlen den halben allgemeinen KV-Beitrag nur auf die Rente, während freiwillig Versicherte den vollen Beitrag auch auf Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und andere Einnahmen zahlen.

Für Neurentner 2026 (Besteuerungsanteil 84 %) beginnt die Steuerpflicht bei einer monatlichen Bruttorente von etwa 1.240 € für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €, sodass die Grenze entsprechend höher liegt. Bestandsrentner mit einem niedrigeren Besteuerungsanteil haben eine höhere Steuerfreigrenze. Jede Nebeneinkünft (Miete, Kapital, Betriebsrente) kann dazu führen, dass die Grenze früher überschritten wird.

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Anteil Ihrer Rente, der im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgelegt wird. Für Neurentner 2026 beträgt er 16 % der Jahresbruttorente. Wichtig: Dieser Betrag bleibt lebenslang fixiert und steigt nicht mit späteren Rentenanpassungen. Wenn Ihre Rente z. B. 1.800 € brutto beträgt, werden 16 % von 21.600 € (Jahresbetrag) = 3.456 € als Freibetrag festgeschrieben. Steigt Ihre Rente später um 3 %, wird die gesamte Erhöhung zu 100 % steuerpflichtig – der Freibetrag bleibt bei 3.456 €.

Die Aktivrente ermöglicht Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Auf Arbeitnehmerseite fallen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Lediglich Krankenversicherungsbeiträge werden auf den Arbeitslohn erhoben. Beträge über 2.000 € werden regulär besteuert. Die Rente wird daneben normal weiterbesteuert. Die Aktivrente ist damit eines der effizientesten Instrumente, um das Nettoeinkommen im Alter deutlich zu steigern.

Mieteinnahmen werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und erhöhen dadurch den persönlichen Steuersatz (Progression). Dadurch steigt auch die Steuerlast auf die gesetzliche Rente. Zusätzlich zahlen freiwillig gesetzlich versicherte Rentner Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen (voller Satz bis zur Beitragsbemessungsgrenze). In der KVdR (Pflichtversicherung) werden Mieteinnahmen dagegen nicht für die KV herangezogen – ein weiterer großer Vorteil der KVdR-Pflichtversicherung.

Die prognostizierte Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 beträgt ca. 3,73 %. Für Bestandsrentner wird die Erhöhung vollständig dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet, da der persönliche Rentenfreibetrag fixiert ist. Für Neurentner 2026, die vor dem 1. Juli in Rente gehen, wird der Freibetrag auf Basis der niedrigeren Rente berechnet – die Erhöhung ist dann zu 100 % steuerpflichtig. Neurentner ab dem 1. Juli profitieren vom höheren Rentenwert, da ihr Freibetrag auf der bereits erhöhten Rente basiert.

Die Netto-Ersatzquote gibt an, welcher Prozentsatz Ihres letzten Nettogehalts durch Ihre Nettorente ersetzt wird. Die Formel: Nettorente geteilt durch letztes Nettogehalt mal 100. Ein Wert von 70 bis 80 % gilt als ausreichend für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards, da im Alter bestimmte Kosten (Berufskleidung, Fahrtkosten, Altersvorsorgebeiträge) wegfallen. Je niedriger die Quote, desto größer die Rentenlücke, die durch private Vorsorge oder Aktivrente geschlossen werden sollte.

Grundsätzlich sind Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Das Finanzamt erhält automatisch eine Rentenbezugsmitteilung von der DRV. Auch wenn keine Steuer anfällt, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein – etwa um Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. KV-Beiträge), außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen geltend zu machen. In vielen Fällen führt das zu einer Erstattung.

Der Rechner verwendet die aktuellen gesetzlichen Werte für 2026: den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (i.d.F. Steuerfortentwicklungsgesetz v. 23.12.2024), die Sozialversicherungsbeitragssätze und den Besteuerungsanteil. Er liefert eine fundierte Näherung. Die tatsächliche Steuerlast kann abweichen, da individuelle Faktoren wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge oder die genaue Zusammensetzung der Einkünfte nicht vollständig abgebildet werden können. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.