👨‍👧 Erziehungsrente für Geschiedene 2026

Erziehungsrenten-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Erziehungsrente nach Tod des Ex-Partners mit Zurechnungszeit-Simulator, Einkommens-Anrechnungs-Navigator, Kindererziehungszeiten-Check und 18. Geburtstag-Countdown.

📊 Zurechnungszeit-Simulator
💰 Einkommensanrechnung
👶 Kindererziehungszeiten
📅 18. Geburtstag-Countdown
🏠 Wohngeld-Check

📋 Voraussetzungen & Persönliche Daten

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.
Bitte geben Sie das Scheidungsdatum ein.
Bitte geben Sie das Todesdatum ein.
Bitte wählen Sie eine Option.

📊 Rentendaten

Bitte geben Sie Ihre Entgeltpunkte ein.
Bitte geben Sie Ihre Versicherungsjahre ein.
Bitte geben Sie die Anzahl der Kinder an.
Bitte geben Sie das Geburtsdatum des jüngsten Kindes ein.
Ihre geschätzte Erziehungsrente (brutto/Monat)
0,00 €
Berechnung wie volle Erwerbsminderungsrente aus Ihrem eigenen Konto
Entgeltpunkte (mit Zurechnungszeit)
Abschlag
Aktueller Rentenwert
Zugangsfaktor
Rentenartfaktor 1,0 (wie volle EM-Rente)
Rente endet (jüngstes Kind 18)

📊 Zurechnungszeit-Simulator

0 J.
+0 J.
Berufseinstieg Ihr Alter 66 Jahre 3 Mon.
Tatsächliche Beitragszeit
Zurechnungszeit (fiktive Jahre)
💡
Zurechnungszeit-Bonus

🧾 Netto nach Abzügen (Näherung)

⚖️ Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung. Die tatsächliche Höhe der Erziehungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung auf Basis Ihrer kompletten Versicherungsbiografie ermittelt. Alle Werte basieren auf den für 2026 geltenden Regelungen (Rentenwert 40,79 € gültig 1.7.2025–30.6.2026, Freibetrag 1.076,86 €, Besteuerungsanteil 84 %). Die Netto- und Steuerberechnung ist eine Näherung – die tatsächliche Steuerlast hängt von Ihrer gesamten Steuersituation ab. Bei Fragen wenden Sie sich an die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800).

💰 Netto-Einkommens-Navigator

Die Einkommensanrechnung bei der Erziehungsrente funktioniert identisch zur Witwenrente: Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet. Nutzen Sie den Schieberegler, um den Effekt in Echtzeit zu sehen.

Bitte geben Sie die Bruttorente ein.
Ihr monatliches Nettoeinkommen 1.200 €
0 € 2.500 € 5.000 €

Anrechnungs-Visualisierung

Freibetrag Angerechneter Betrag (40 %) Verbleibende Rente
ℹ️
Aktivrente-Steuerfreiheit (bis 2.000 €/Monat)

Die Aktivrente-Steuerfreiheit gilt ab 2026 für Rentner ab der Regelaltersgrenze. Da die Erziehungsrente typischerweise vor dem Rentenalter bezogen wird, kommt die Aktivrente nur in Einzelfällen in Betracht. Die Steuerfreiheit gilt für den Hinzuverdienst, nicht für die Rente selbst.

⚖️ Die Einkommensanrechnung ist eine vereinfachte Darstellung. Verschiedene Einkommensarten (Erwerbseinkommen, Renten, Kapitaleinkünfte) werden unterschiedlich pauschaliert. Details klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800).

👶 Kindererziehungszeiten-Check & Mütterrente III

Die Erziehungsrente wird aus Ihrem eigenen Versicherungskonto bezahlt – daher sind Kindererziehungszeiten hier der wichtigste Hebel. Prüfen Sie, wie viele Entgeltpunkte Ihre Kinder auf Ihr Konto bringen.

💡 Tipp: Kindererziehungszeiten prüfen

Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch auf dem richtigen Konto gutgeschrieben. Stellen Sie sicher, dass alle Erziehungszeiten auf Ihrem Versicherungskonto vermerkt sind – nicht auf dem Ihres Ex-Partners. Antrag bei der DRV: Formular V0800.

📅 18. Geburtstag-Countdown (Endphasen-Planer)

Die Erziehungsrente endet zum Monatsende des Monats, in dem Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird. Planen Sie den Übergang rechtzeitig.

Bitte geben Sie das Geburtsdatum ein.
Bitte geben Sie Ihre Rente ein.
Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.

🕐 Countdown bis zum Ende der Erziehungsrente

⚠️
Rentenlücke am Enddatum

💡 Überbrückungsmöglichkeiten nach Ende der Erziehungsrente

    🏠 Wohngeld-Freibetrag-Check (33-Jahre-Hebel)

    Erziehungsrenten-Bezieher können Wohngeld beantragen. Wer mindestens 33 Grundrentenzeiten (Beitragsjahre) erreicht hat, erhält einen wertvollen Freibetrag – unabhängig davon, ob ein Grundrentenzuschlag gezahlt wird.

    Bitte geben Sie die Grundrentenzeiten ein.

    💡 Tipp: Grundrentenzeiten sammeln

    Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten der Beschäftigung zählen als Grundrentenzeiten. Auch Minijob-Zeiten (mit Aufstockung) werden anerkannt. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf – möglicherweise fehlen nur wenige Jahre bis zur 33-Jahre-Schwelle.

    Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026

    Erziehungsrente 2026: Der komplette Ratgeber für geschiedene Elternteile

    Die Erziehungsrente nach § 47 SGB VI ist eine der am wenigsten bekannten Rentenarten in Deutschland – obwohl sie für geschiedene Elternteile nach dem Tod des Ex-Partners existenziell wichtig sein kann. Während die Witwenrente aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen gezahlt wird, stammt die Erziehungsrente aus dem eigenen Versicherungskonto des Berechtigten. Dadurch ergeben sich besondere Berechnungsregeln und Optimierungsmöglichkeiten, die wir hier im Detail erläutern.

    Was ist die Erziehungsrente?

    Die Erziehungsrente ist eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Geschiedene erhalten können, wenn ihr früherer Ehepartner verstorben ist und sie ein minderjähriges Kind erziehen. Sie soll die Unterhaltszahlungen ersetzen, die durch den Tod des Ex-Partners wegfallen. Die Erziehungsrente wird wie eine volle Erwerbsminderungsrente berechnet – mit der wichtigen Zurechnungszeit, die besonders junge Berechtigte erheblich begünstigt.

    Voraussetzungen für die Erziehungsrente 2026

    Damit Sie Anspruch auf eine Erziehungsrente haben, müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

    Berechnung der Erziehungsrente: Die Formel

    Die Erziehungsrente wird exakt wie eine volle Erwerbsminderungsrente nach folgender Formel berechnet:

    Erziehungsrente = EP × ZF × RAF × aRW

    Kürzel Bedeutung Wert 2026
    EP Persönliche Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit) Individuell
    ZF Zugangsfaktor (1,0 ohne Abschlag; min. 0,892 mit maximalem Abschlag) 0,892 – 1,0
    RAF Rentenartfaktor (wie volle EM-Rente) 1,0
    aRW Aktueller Rentenwert 40,79 € (bis 30.6.2026)

    Zurechnungszeit 2026: Bis 66 Jahre und 3 Monate

    Die Zurechnungszeit ist der größte Vorteil für junge Bezieher der Erziehungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Für Rentenbeginne im Jahr 2026 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 3 Monaten (§ 253a SGB VI).

    Rechenbeispiel: Eine geschiedene Mutter mit 38 Jahren und 15 Entgeltpunkten (Durchschnitt 1,0 EP pro Jahr der Beitragszeit). Die Zurechnungszeit beträgt 28,25 Jahre (66,25 − 38). Der Durchschnitt wird auf die Zurechnungszeit hochgerechnet: ca. 28,25 zusätzliche EP. Gesamtergebnis: 43,25 EP statt 15 EP – eine Verdreifachung der Rentengrundlage.

    Abschläge bei der Erziehungsrente

    Wie bei der Erwerbsminderungsrente können auch bei der Erziehungsrente Abschläge anfallen, wenn der Rentenbeginn vor einer bestimmten Altersgrenze liegt. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, maximal jedoch 10,8 % (36 Monate). Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt die maßgebliche Altersgrenze bei 65 Jahren.

    Einkommensanrechnung: Freibetrag 1.076,86 € (2026)

    Die Einkommensanrechnung bei der Erziehungsrente folgt den gleichen Regeln wie bei der Witwenrente (§ 97 SGB VI). Eigenes Einkommen wird nach Abzug eines Freibetrags zu 40 % auf die Rente angerechnet:

    Beispiel: Nettoeinkommen 1.800 €, 2 Kinder. Freibetrag: 1.076,86 € + 2 × 228,42 € = 1.533,70 €. Übersteigender Betrag: 266,30 €. Anrechnung: 40 % × 266,30 € = 106,52 €. Ihre Erziehungsrente wird um 106,52 € gekürzt.

    Kindererziehungszeiten: Der größte Hebel bei der Erziehungsrente

    Da die Erziehungsrente aus dem eigenen Versicherungskonto gezahlt wird, sind Kindererziehungszeiten der wichtigste Rentenbooster:

    Kind geboren Kindererziehungszeit Entgeltpunkte Monatlicher Rentenwert
    Ab 1992 3 Jahre 3,0 EP ca. 122,37 €
    Vor 1992 (aktuell) 2,5 Jahre (Mütterrente II) 2,5 EP ca. 101,98 €
    Vor 1992 (ab 1.1.2027) 3 Jahre (Mütterrente III) 3,0 EP ca. 122,37 €

    Mütterrente III: Das Rentenpaket 2025 sieht vor, dass Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 2,5 auf 3 Entgeltpunkte angehoben werden. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft; die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab 2028, dann rückwirkend ab Januar 2027 (Grund: hoher technischer Umsetzungsaufwand bei der DRV). Für Erziehungsrenten-Bezieher bedeutet dies pro Kind einen Zugewinn von 0,5 EP (ca. 20,40 € mehr Rente pro Monat).

    Wann endet die Erziehungsrente?

    Die Erziehungsrente endet in folgenden Fällen:

    Besteuerung der Erziehungsrente 2026

    Die Erziehungsrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Für Neurentner im Jahr 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 84 %. Das bedeutet:

    Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

    Erziehungsrente vs. Witwenrente: Die wichtigsten Unterschiede

    Merkmal Erziehungsrente Witwenrente
    Familienstand Geschieden Verheiratet / verwitwet
    Rentenkonto Eigenes Konto Konto des Verstorbenen
    Berechnung Wie volle EM-Rente 55 % / 60 % der Rente des Verstorbenen
    Zurechnungszeit Ja (bis 66 J. 3 Mon. in 2026) Nein
    Einkommensanrechnung Identisch (Freibetrag 1.076,86 €) Identisch
    Befristung Bis Kind 18 / Heirat Große WR: unbefristet; Kleine WR: 24 Monate
    Abfindung bei Heirat Nein Ja (24 Monatsbeträge)

    Wohngeld-Freibetrag: Der 33-Jahre-Hebel

    Erziehungsrenten-Bezieher können zusätzlich Wohngeld beantragen. Besonders relevant ist der Wohngeld-Freibetrag nach § 17a WoGG: Wer mindestens 33 Grundrentenzeiten (Jahre mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung, Pflege) erreicht hat, erhält beim Wohngeld einen Freibetrag von bis zu 281,50 € pro Monat – und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein Grundrentenzuschlag gezahlt wird.

    Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind) und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr) zählen als Grundrentenzeiten. Gerade bei mehreren Kindern können Erziehungsrenten-Bezieher die 33-Jahre-Schwelle leichter erreichen als gedacht.

    Antragstellung und Fristen

    Die Erziehungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – eine automatische Gewährung erfolgt nicht. Wichtige Hinweise:

    Häufige Fragen zur Erziehungsrente

    Die Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) ist eine Rente aus der eigenen Versicherung für geschiedene Personen, deren Ex-Ehepartner verstorben ist und die ein minderjähriges Kind erziehen. Voraussetzungen: Die Scheidung muss nach dem 30.6.1977 erfolgt sein, Sie dürfen nicht erneut geheiratet haben, das Kind muss unter 18 sein (Ausnahme bei Behinderung) und Sie müssen mindestens 5 Versicherungsjahre haben. Gleichgestellt sind aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften.
    Die Erziehungsrente wird wie eine volle Erwerbsminderungsrente berechnet: Persönliche Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit bis 66 Jahre 3 Monate) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor (1,0) × aktueller Rentenwert (40,79 € bis 30.6.2026). Entscheidend ist, dass die Rente aus dem eigenen Versicherungskonto gezahlt wird – nicht aus dem des verstorbenen Ex-Partners. → Zum EM-Renten-Rechner
    Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Beitragszeit, die Ihre Rente erhöht. Für 2026 endet sie bei 66 Jahren und 3 Monaten. Die DRV rechnet so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Wer z. B. mit 35 Jahren Erziehungsrente beantragt, bekommt über 31 zusätzliche Jahre angerechnet – das kann die Rente vervielfachen.
    Sie können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Allerdings wird Einkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 € (netto, bis 30.6.2026) zu 40 % auf Ihre Erziehungsrente angerechnet. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 €. Das Erwerbseinkommen wird pauschal um 40 % reduziert, bevor es auf den Freibetrag angerechnet wird.
    Die Erziehungsrente endet, wenn Ihr jüngstes Kind 18 wird, Sie erneut heiraten oder Sie die Regelaltersgrenze erreichen (dann Umwandlung in Altersrente). Bei Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, entfällt die Altersgrenze. Wichtig: Anders als bei der Witwenrente gibt es bei der Erziehungsrente keine Abfindung bei Wiederheirat.
    Ja, die Erziehungsrente gibt es nur bei Ehescheidungen nach dem 30. Juni 1977. An diesem Tag trat das 1. Eherechtsreformgesetz in Kraft, das den Versorgungsausgleich einführte. Für Ehen, die vor diesem Datum geschieden wurden, gibt es keinen Anspruch auf Erziehungsrente.
    Für Neurentner 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 84 %. Das heißt: 84 % der Erziehungsrente sind steuerpflichtig, 16 % bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag ab (2026: 12.348 € für Singles). Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. → Zum Netto-Renten-Rechner
    Der Hauptunterschied: Die Erziehungsrente wird aus Ihrem eigenen Rentenkonto gezahlt (wie eine EM-Rente), die Witwenrente aus dem Konto des Verstorbenen (55 % oder 60 %). Die Erziehungsrente setzt eine Scheidung voraus, die Witwenrente eine bestehende Ehe. Bei der Einkommensanrechnung gelten dieselben Regeln und Freibeträge. → Zum Witwenrenten-Rechner
    Ja, die Erziehungsrente steht Frauen und Männern gleichermaßen zu. Entscheidend ist allein, dass Sie geschieden sind, der Ex-Partner verstorben ist und Sie ein minderjähriges Kind erziehen. Auch die aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaft begründet einen Anspruch.
    Die Erziehungsrente endet zum Monatsende des Monats, in dem Ihr jüngstes Kind 18 wird. Es gibt keine Übergangsregelung danach. Planen Sie rechtzeitig: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld, Wohngeld oder nehmen Sie eine Erwerbstätigkeit auf. Wenn Sie bereits nah an der Regelaltersgrenze sind, kann ggf. ein Übergang in die vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) möglich sein.
    Die Mütterrente III (ab 1. Januar 2027, Auszahlung ab 2028) hebt die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 2,5 auf 3 Entgeltpunkte an. Da die Erziehungsrente aus dem eigenen Konto gezahlt wird, profitieren Bezieher direkt: Pro vor 1992 geborenem Kind gibt es 0,5 EP mehr, also ca. 20,40 € zusätzliche Rente pro Monat und Kind.
    Ja, Erziehungsrenten-Bezieher können Wohngeld beantragen. Besonders wertvoll: Bei mindestens 33 Grundrentenzeiten (Beitragsjahre, Kindererziehung, Pflege) gibt es beim Wohngeld einen Freibetrag von bis zu 281,50 € monatlich. Das kann Ihre staatliche Unterstützung erheblich erhöhen. → Zum Wohngeld-Rechner
    Stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Formular R0500). Innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Ex-Partners wird die Rente rückwirkend ab dem Todestag gezahlt. Benötigt werden: Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und Ihr Versicherungsverlauf. Die kostenlose Beratung der DRV hilft bei der Antragstellung (0800 1000 4800).