Erwerbsminderungs-Check 2026

Berechnen Sie Ihre Erwerbsminderungsrente mit dem Zurechnungszeit-Simulator. Prüfen Sie Anspruch, Höhe und Hinzuverdienstgrenzen – mit allen Neuerungen für 2026.

100% kostenlos
Daten bleiben lokal
Aktuell für 2026
📊 Zurechnungszeit-Simulator
⚖️ Teil- vs. Vollrente
💰 Hinzuverdienst 2026
🏠 Wohngeld-Synergie
📋 Gutachter-Checkliste

EM-Rente 2026 berechnen

Berechnen Sie Anspruch und Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente – mit Zurechnungszeit, Hinzuverdienst und Wohngeld-Check.

⚠️ Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.
👤 Persönliche Angaben
Bitte geben Sie Ihr Geburtsjahr ein
Bitte geben Sie das Alter ein
📊 Rentenrechtliche Zeiten

Die folgenden Angaben finden Sie in Ihrer Renteninformation oder Ihrem Versicherungsverlauf der DRV.

Jahre
Bitte geben Sie die Versicherungsjahre ein
Jahre
Bitte geben Sie die Pflichtbeitragsjahre ein
Bitte geben Sie Ihre Entgeltpunkte ein
€/Monat
Medizinische Einstufung
Bitte wählen Sie die Art der Erwerbsminderung

Ihre geschätzte Erwerbsminderungsrente

Brutto pro Monat (vor Abzügen)
Entgeltpunkte (mit Zurechnungszeit)
Abschlag
Rentenwert (aktuell)
Zugangsfaktor

📊 Zurechnungszeit-Simulator

Berufseinstieg 66 Jahre 3 Mon.
Tatsächliche Beitragsjahre
Zurechnungszeit (fiktive Jahre)

💶
⚖️ 3-bis-6-Stunden-Optimierer

Bewegen Sie den Schieberegler, um zu sehen, wie Ihre tägliche Arbeitsfähigkeit die Rentenart und Hinzuverdienstgrenzen beeinflusst.

3 Stunden / Tag
0 Std. 3 Std. 6 Std. 8 Std.
Volle EM-Rente
unter 3 Std./Tag
Halbe EM-Rente
3-6 Std./Tag
Kein Anspruch
ab 6 Std./Tag
🔄 Bestandsrentner-Zuschlag prüfen

Seit Juli 2024 erhalten EM-Bestandsrentner mit Rentenbeginn 2001–2018 einen pauschalen Zuschlag. Seit Dezember 2025 ist dieser dauerhaft in die Rente integriert.

Bitte geben Sie den Rentenbeginn ein
€/Monat
Bitte geben Sie Ihre Bruttorente ein
💶 Hinzuverdienst-Rechner 2026

Prüfen Sie, wie viel Sie 2026 neben Ihrer EM-Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Bitte wählen Sie die Rentenart
€/Jahr
€/Monat
🏠 Wohngeld-Synergie & Armutsfalle-Warner

EM-Renten sind oft sehr niedrig. Prüfen Sie, ob Ihnen zusätzliches Wohngeld zusteht – besonders wichtig bei 33+ Grundrentenzeiten.

€/Monat
Bitte geben Sie Ihre EM-Rente ein
€/Monat
Bitte geben Sie Ihre Miete ein
Bitte wählen Sie die Haushaltsgröße
Jahre
📋 Gutachter-Vorbereitung & Checkliste

EM-Rente scheitert oft an unvollständiger Dokumentation. Haken Sie alle Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben. Am Ende können Sie eine PDF-Checkliste erstellen.

Vorbereitung 0%
📄 Medizinische Unterlagen
🏥 Reha & Behandlung
📝 Alltagsdokumentation
📂 Rentenrechtliche Unterlagen
🤝 Gutachter-Termin
💡
Tipp: Kostenlose Beratung nutzen

Die DRV bietet kostenlose Beratung unter 0800 1000 4800 (Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30). Sozialverbände wie VdK und SoVD unterstützen bei der Antragstellung.

⚖️ Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung. Die tatsächliche Höhe der Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung auf Basis Ihrer kompletten Versicherungsbiografie ermittelt. Alle Werte basieren auf den für 2026 geltenden Regelungen (Rentenwert 40,79 € gültig 1.7.2025–30.6.2026, Bezugsgröße 3.955 €/Monat). Bei Fragen wenden Sie sich an die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800).

Erwerbsminderungsrente 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, ist die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) die wichtigste Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2026 gelten verbesserte Regelungen: eine verlängerte Zurechnungszeit, höhere Hinzuverdienstgrenzen und integrierte Zuschläge für Bestandsrentner. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alle Details – verständlich und mit den aktuellen Werten für 2026.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ersetzt Ihr Erwerbseinkommen, wenn Sie dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und ist in § 43 SGB VI geregelt. Es gibt zwei Stufen:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten – egal in welchem Beruf. Die volle EM-Rente wird gezahlt.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Sie können noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Sie erhalten die halbe EM-Rente und können zusätzlich hinzuverdienen.

Entscheidend ist nicht Ihr erlernter Beruf, sondern ob Sie irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können. Die medizinische Beurteilung erfolgt durch Gutachter der DRV.

Voraussetzungen für die EM-Rente 2026

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Medizinische Voraussetzung: Ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass Sie weniger als 6 Stunden (teilweise EM) oder weniger als 3 Stunden (volle EM) täglich arbeiten können.
  2. Allgemeine Wartezeit: Sie waren mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (60 Kalendermonate).
  3. 3/5-Belegung: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.

Wichtig: Es gibt Ausnahmen von der 3/5-Belegung, etwa bei Arbeitsunfällen oder wenn die EM vor Ablauf von 6 Jahren nach Ende einer Ausbildung eintritt.

Die Zurechnungszeit 2026 – das Herzstück der EM-Rente

Die Zurechnungszeit ist der wichtigste rentensteigernde Faktor bei der Erwerbsminderungsrente. Sie sorgt dafür, dass Sie nicht benachteiligt werden, weil Sie durch Krankheit früh aus dem Berufsleben ausscheiden.

So funktioniert es: Die DRV rechnet so, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Für Neurentner im Jahr 2026 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 3 Monaten (§ 253a SGB VI). Dieses Endalter wird schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben.

Praxisbeispiel: Werden Sie mit 45 Jahren erwerbsgemindert, berechnet die DRV Ihre Rente so, als hätten Sie noch 21 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet. Die Zurechnungszeit wird mit Ihrem bisherigen Durchschnittswert bewertet – allerdings werden die letzten 4 Jahre vor EM-Eintritt nicht einbezogen, falls in dieser Zeit bereits Einkommenseinbußen bestanden.

Berechnung der EM-Rente – die Rentenformel

Die Erwerbsminderungsrente wird nach der allgemeinen Rentenformel berechnet:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

  • Entgeltpunkte: Ihre bisher erworbenen EP + EP aus der Zurechnungszeit
  • Zugangsfaktor: 1,0 ohne Abschlag; bei Abschlägen entsprechend geringer (min. 0,892)
  • Rentenartfaktor: 1,0 bei voller EM-Rente; 0,5 bei halber EM-Rente
  • Aktueller Rentenwert: 40,79 € (gültig 1.7.2025 – 30.6.2026)

Abschläge bei der EM-Rente

Wer vor einer bestimmten Altersgrenze die EM-Rente beginnt, muss mit Abschlägen rechnen. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze, maximal aber 10,8 % (= 36 Monate). Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren.

Hinzuverdienstgrenzen 2026

Die Hinzuverdienstgrenzen sind seit 2023 dynamisch an die Bezugsgröße gekoppelt und steigen jedes Jahr. Für 2026 (Bezugsgröße: 3.955 €/Monat) gelten folgende Grenzen:

EM-RentenartJährliche Grenze 2026Monatlich ØBerechnung
Volle EM-Rente20.763,75 €1.730,31 €3/8 × 14 × 3.955 €
Teilweise EM (Mindestgrenze)41.527,50 €3.460,63 €6/8 × 14 × 3.955 €

Wichtig: Maßgeblich ist stets die Jahressumme des Hinzuverdienstes, nicht der einzelne Monat. Wird die Grenze überschritten, werden 40 % des über der Grenze liegenden Betrags von der Rente abgezogen.

Bestandsrentner-Zuschlag: 7,5 % oder 4,5 %

EM-Rentner mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 profitierten noch nicht von den verbesserten Zurechnungszeiten nach 2019. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Zuschlag eingeführt:

RentenbeginnZuschlagGrund
01/2001 – 06/20147,5 % der persönlichen EPKürzere Zurechnungszeit, stärkere Benachteiligung
07/2014 – 12/20184,5 % der persönlichen EPBereits teils verbesserte Zurechnungszeit
Ab 01/2019Kein ZuschlagBereits volle Verbesserungen

Seit Dezember 2025 ist dieser Zuschlag als Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte dauerhaft in die laufende Rente integriert. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Wohngeld und EM-Rente: Der Freibetrag bei 33 Grundrentenzeiten

Viele EM-Renten liegen deutlich unter dem Existenzminimum. Hier kann Wohngeld helfen – besonders, wenn Sie 33 oder mehr Grundrentenzeiten haben. In diesem Fall steht Ihnen beim Wohngeld ein Freibetrag von bis zu 281,50 € monatlich zu. Das bedeutet: Ein Teil Ihrer Rente wird bei der Wohngeldberechnung nicht als Einkommen angerechnet, was zu deutlich höherem Wohngeld führen kann.

Hinweis: Dieser Freibetrag gilt auch, wenn der Grundrentenzuschlag selbst wegen zu hohem Einkommen auf 0 € reduziert wurde – allein die 33 Jahre Grundrentenzeiten reichen aus.

Der Weg zur EM-Rente: Antrag und Gutachten

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist komplex. So gehen Sie vor:

  1. Medizinische Dokumentation sammeln: Alle Facharztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Reha-Berichte, Medikamentenplan.
  2. Reha vor Rente: In der Regel prüft die DRV zunächst, ob eine Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Eine abgelehnte oder erfolglose Reha stärkt den EM-Antrag.
  3. Antrag stellen: Formular R0210 bei der DRV. Dazu den Selbsteinschätzungsbogen R0215 ausfüllen.
  4. Gutachter-Termin: Die DRV beauftragt einen ärztlichen Gutachter. Bereiten Sie sich gründlich vor (siehe Checkliste oben).
  5. Bescheid prüfen: Bei Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für einen Widerspruch.

Befristung der EM-Rente

Seit 2001 werden EM-Renten grundsätzlich befristet gewährt, in der Regel für maximal 3 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Nach 9 Jahren (dreimalige Befristung) wird die EM-Rente in der Regel in eine unbefristete Rente umgewandelt. Eine unbefristete EM-Rente gibt es von Anfang an nur, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands ausgeschlossen ist.

Übergang in die Altersrente

Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Bereits bestehende Abschläge bleiben grundsätzlich erhalten. Es kann sich lohnen, vor dem Übergang zu prüfen, ob ein Wechsel in eine vorgezogene Altersrente (z. B. für langjährig Versicherte) günstiger wäre.

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Anspruch haben Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können (teilweise EM) oder weniger als 3 Stunden (volle EM). Zusätzlich müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die 3/5-Belegung (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor EM-Eintritt) erfüllt sein.
Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Beitragszeit, die Ihre EM-Rente erhöht. Die DRV rechnet so, als hätten Sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter (2026: 66 Jahre 3 Monate) mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet. Wer z. B. mit 45 Jahren erwerbsgemindert wird, bekommt über 21 zusätzliche Jahre angerechnet – das kann die Rente erheblich steigern.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie 2026 bis zu 20.763,75 € im Kalenderjahr hinzuverdienen (Ø 1.730,31 €/Monat). Maßgeblich ist die Jahressumme, nicht der einzelne Monat. Bei Überschreitung werden 40 % des Überschusses von der Rente abgezogen.
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die gesetzliche Mindest-Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 41.527,50 € jährlich (Ø 3.460,63 €/Monat). Die individuelle Grenze kann je nach Ihrem früheren Einkommen höher liegen – die exakte Grenze steht in Ihrem Rentenbescheid.
Ja. EM-Rentner mit Rentenbeginn zwischen 01/2001 und 06/2014 erhalten 7,5 % Zuschlag auf die persönlichen Entgeltpunkte. Bei Rentenbeginn 07/2014 bis 12/2018 sind es 4,5 %. Seit Dezember 2025 ist der Zuschlag fest in die laufende Rente integriert. Ein Antrag ist nicht nötig.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind unvollständige medizinische Dokumentation, fehlende Reha-Maßnahmen oder eine zu optimistische Einschätzung des Gutachters. Lassen Sie sich durch Sozialverbände (VdK, SoVD) oder einen Sozialrechtsanwalt beraten. Nutzen Sie unsere Gutachter-Checkliste zur optimalen Vorbereitung.
Der maximale Abschlag beträgt 10,8 % (36 Monate × 0,3 % pro Monat). Er fällt an, wenn die EM-Rente vor einer bestimmten Altersgrenze beginnt. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt diese Grenze bei 65 Jahren. Der Abschlag gilt dauerhaft – auch nach Umwandlung in die Altersrente.
Ja, EM-Rentner können Wohngeld beantragen. Besonders lohnenswert: Mit 33 oder mehr Grundrentenzeiten erhalten Sie beim Wohngeld einen Freibetrag von bis zu 281,50 € monatlich. Diesen Freibetrag gibt es auch dann, wenn der Grundrentenzuschlag selbst 0 € beträgt – allein die 33 Beitragsjahre reichen.
Seit 2001 werden EM-Renten grundsätzlich befristet gewährt, in der Regel für bis zu 3 Jahre. Verlängerungen sind möglich. Nach insgesamt 9 Jahren Befristung wird sie in der Regel unbefristet gewährt. Eine sofort unbefristete EM-Rente gibt es nur, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands von vornherein ausgeschlossen ist.
Sammeln Sie alle Facharztberichte, Krankenhausberichte und Reha-Berichte. Führen Sie ein Schmerztagebuch. Beschreiben Sie Ihren typischen Tagesablauf schriftlich – mit allen Einschränkungen. Schildern Sie dem Gutachter Ihren schlechtesten, nicht Ihren besten Tag. Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nutzen Sie unsere Checkliste als Vorbereitung.
Die Aktivrente (bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei Hinzuverdienst) gilt nur für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. EM-Rentner vor der Regelaltersgrenze profitieren nicht von der Aktivrente. Für EM-Renten gelten die separaten Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI.
Arbeitslosengeld I zählt grundsätzlich als Pflichtbeitragszeit und kann die 3/5-Belegung erfüllen. Zeiten mit Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) sind seit 2011 nur noch Anrechnungszeiten und keine Pflichtbeitragszeiten mehr – sie reichen allein nicht aus.
Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihre EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Abschläge aus der EM-Rente bleiben in der Regel erhalten. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Prüfen Sie vorab, ob ein Wechsel in eine vorgezogene Altersrente günstiger wäre.
Ja. Seit 2024 gibt es die Möglichkeit einer Arbeitserprobung, bei der die EM-Rente fortgezahlt wird (unter Anrechnung des Hinzuverdienstes). Die Erprobung dauert in der Regel 6 Monate. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert, kann die EM-Rente reduziert oder eingestellt werden.

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: März 2026