🚗 Aktuell für 2026

Dienstwagen-Optimierer 2026

E-Auto-Schwellenwert-Wächter, Pendler-Optimierer (0,03% vs. 0,002%), Fahrtenbuch-Schmerz-Rechner, Gehaltsumwandlungs-Simulator und Ladekosten-Check – alle Tools für Ihre optimale Dienstwagen-Strategie.

⚡ E-Auto-Schwellenwert-Wächter

Prüfen Sie, ob Ihr Elektrofahrzeug die 100.000 €-Grenze für die günstige 0,25%-Regelung einhält. Bei Überschreitung verdoppelt sich Ihr geldwerter Vorteil auf 0,5%!

ℹ️ Seit 1. Juli 2025: Neue Grenze 100.000 € (befristet bis 31.12.2030)

Die Bruttolistenpreis-Grenze wurde von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. E-Autos bis zu diesem Preis profitieren von der 0,25%-Regelung (statt 1% bei Verbrennern). Sonderausstattung zählt zum BLP! Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2030.

Elektro (BEV) 0,25% / 0,5%
🔋 Plug-in-Hybrid 0,5% / 1%
Verbrenner 1,0%
Listenpreis bei Erstzulassung inkl. aller Extras Bitte geben Sie einen gültigen Bruttolistenpreis ein
Geschätzter Grenzsteuersatz (inkl. Soli/Kirchensteuer) – Näherungswert Bitte wählen Sie Ihren Grenzsteuersatz
Für Berechnung des Arbeitsweg-Zuschlags (0,03%-Regelung)

Monatlicher geldwerter Vorteil

0 €
0,25%-Regelung
0 €
Privatnutzung/Monat
0 €
Arbeitsweg/Monat
0 €
Steuerlast/Monat

Vergleich: E-Auto vs. Verbrenner

Merkmal Ihr Fahrzeug Verbrenner
Versteuerungssatz 0,25% 1,0%
Privatnutzung/Monat 0 € 0 €
Steuerlast/Monat 0 € 0 €
Ihre Ersparnis/Jahr 0 €

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Der tatsächliche Steuereffekt hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Lohnbüro.

🏠 Hybrid-Pendel-Optimierer (0,03% vs. 0,002%)

Homeoffice-Zeitalter: Wer nur 2-3 Tage pro Woche ins Büro fährt, zahlt bei der pauschalen 0,03%-Regelung oft drauf. Hier finden Sie Ihren Break-Even-Point!

ℹ️ So funktioniert's

0,03%-Pauschale: Monatlich pauschal 0,03% × BLP × Entfernungskilometer (unabhängig von tatsächlichen Fahrten).
0,002%-Einzelbewertung: Pro Fahrt 0,002% × BLP × Entfernungskilometer. Lohnt sich bei <15 Fahrten/Monat!

Bitte geben Sie den Bruttolistenpreis ein
Bitte geben Sie die Entfernung ein
Beeinflusst den Faktor für Privatnutzung, nicht aber den Arbeitsweg
10 Tage
1 Tag 22 Tage (Vollzeit)
Falls Fahrzeugwechsel unterjährig

Vergleich: 0,03%-Pauschale vs. 0,002%-Einzelbewertung

0,03%-Pauschale
Arbeitsweg/Monat0 €
Arbeitsweg/Jahr0 €
Steuerlast/Jahr0 €
0,002%-Einzelbewertung
Arbeitsweg/Monat0 €
Arbeitsweg/Jahr0 €
Steuerlast/Jahr0 €

💡 Empfehlung

📍 Break-Even-Point: 15 Fahrten/Monat

📋 Wichtig zur Umsetzung

• Die Wahl zwischen 0,03% und 0,002% muss zu Jahresbeginn mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.
• Bei 0,002% müssen Sie monatlich die konkreten Tage mit Datum dokumentieren und dem Arbeitgeber melden.
• Ein rückwirkender Wechsel zur Einzelbewertung ist über die Steuererklärung möglich!
• Die Entfernungspauschale (0,38 €/km ab 2026) können Sie trotzdem als Werbungskosten ansetzen.

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für die 0,002%-Methode ist eine ordnungsgemäße Dokumentation erforderlich.

📓 Fahrtenbuch-Schmerz-Rechner

Die ewige Frage: Lohnt sich der Aufwand eines Fahrtenbuchs? Wir berechnen Ihren „Netto-Stundenlohn" für die Dokumentation!

ℹ️ Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung

Beim Fahrtenbuch werden nur die tatsächlichen Kosten anteilig nach Privatnutzung versteuert. Bei geringer Privatnutzung kann das günstiger sein als die 1%-Pauschale – aber der Dokumentationsaufwand ist erheblich!

Bitte geben Sie den Bruttolistenpreis ein
Für 0,03%-Zuschlag bei Pauschale
Leasing/AfA, Versicherung, Strom/Sprit, Wartung, Steuer Bitte geben Sie die Jahreskosten ein
30%
5% (fast nur dienstlich) 80% (viel privat)
Realistisch: 5-15 Min./Woche

Vergleich: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Methode GwV/Jahr Steuer/Jahr
1%-Regelung 0 € 0 €
Fahrtenbuch 0 € 0 €
Ersparnis Fahrtenbuch 0 €/Jahr
0 €
Ihr „Netto-Stundenlohn" für das Fahrtenbuchschreiben

💡 Empfehlung

📋 Anforderungen an das Fahrtenbuch

Zeitnah: Eintragungen möglichst täglich, spätestens innerhalb einer Woche
Lückenlos: Alle Fahrten (dienstlich UND privat) dokumentieren
Für jede Fahrt: Datum, Kilometerstand (Start/Ende), Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Geschäftspartner
Manipulationssicher: Gebundenes Buch oder zertifiziertes elektronisches System
Tipp: Elektronische Fahrtenbücher (z.B. per OBD-Stecker) reduzieren den Aufwand erheblich!

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung basiert auf Ihren Schätzungen und dient der Orientierung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von den realen Fahrzeugkosten und dem exakten Privatanteil ab.

💰 Gehaltsumwandlungs-Simulator (Salary Sacrifice)

Viele Dienstwagen werden über Bruttolohnumwandlung finanziert. Wir berechnen den „echten Preis" Ihres Firmenwagens inklusive aller Steuer- und Sozialversicherungseffekte.

ℹ️ So funktioniert Gehaltsumwandlung

Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Dafür erhalten Sie einen Dienstwagen. Vorteil: Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben. Nachteil: Weniger Rentenpunkte, geringeres Elterngeld/Krankengeld.

Bitte geben Sie Ihr Bruttogehalt ein
Betrag, der für den Dienstwagen „abgezogen" wird Bitte geben Sie den Umwandlungsbetrag ein
Bitte geben Sie den Bruttolistenpreis ein

Effektiver Netto-Preis Ihres Dienstwagens

0 €
pro Monat (obwohl Leasingrate 0 € beträgt)

Detailberechnung

Position Ohne DW Mit DW Differenz
Bruttogehalt 0 € 0 € 0 €
+ Geldwerter Vorteil 0 € 0 € +0 €
= Steuer-Brutto 0 € 0 € 0 €
− Lohnsteuer 0 € 0 € 0 €
− Sozialabgaben 0 € 0 € 0 €
= Netto 0 € 0 € 0 €
0 €
Ersparte Steuern/Monat
0 €
Ersparte Sozialabgaben/Monat
0 €
Weniger Rentenpunkte/Jahr

💡 Fazit

⚠️

Bedenken Sie diese Nachteile

Rentenpunkte: Durch geringeres SV-Brutto weniger Rentenpunkte
Arbeitslosengeld: Bei Jobverlust niedrigeres ALG I
Elterngeld/Krankengeld: Bemessungsgrundlage sinkt
Kreditwürdigkeit: Niedrigeres Netto kann Finanzierungen erschweren

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist eine Näherung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächlichen Werte können aufgrund individueller Faktoren abweichen.

🔌 Ladekosten- & THG-Quoten-Check

Seit 2026 gelten neue Regeln für Ladestrom-Erstattungen. Wir prüfen, welche Option für Sie am günstigsten ist und wie Sie die THG-Quote nutzen können.

⚠️

Wichtige Änderung ab 2026

Die steuerfreien Pauschalen (30 €/70 € monatlich) gibt es nicht mehr! Seit 1. Januar 2026 muss der tatsächliche Stromverbrauch nachgewiesen werden. Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei.

Typisch: 150-300 kWh bei 15.000-25.000 km/Jahr
Durchschnitt 2026: ca. 35 Cent/kWh
Für steuerfreie Erstattung seit 2026 ist Nachweis erforderlich!
THG-Prämie 2026: ca. 50-100 € pro Jahr

Ihre Ladekosten-Analyse

0 €
Stromkosten/Monat (zu Hause)
0 €
Mögliche Erstattung/Monat
0 €
THG-Prämie/Jahr

💡 Empfehlung zur Wallbox

Erstattungsoptionen

Option Wert/Monat Anforderung Status
Laden beim AG Steuerfrei Lademöglichkeit ✅ Optimal
Nach Nachweis 0 € Zähler/RFID
Pauschale Nicht möglich ❌ Ausgelaufen

📋 Nachweispflichten seit 2026

Für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten zu Hause benötigen Sie:

Option 1: Separater Stromzähler
• Wallbox mit eigenem Zähler beim Stromanbieter
• Darf nur für den Dienstwagen genutzt werden

Option 2: Geeichter Zwischenzähler
• Zwischen Hauptzähler und Wallbox installiert
• Exakte Zuordnung der Lademengen

Option 3: Wallbox mit RFID-Zugangskontrolle
• Verschiedene Nutzer/Fahrzeuge unterscheidbar
• Eichrechtskonforme Dokumentation

💚 THG-Quote: So funktioniert's

Als Halter eines E-Autos (auch Dienstwagen mit Privatnutzung) können Sie die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verkaufen:

• Anmeldung bei einem THG-Anbieter mit Fahrzeugschein
• Auszahlung meist einmal jährlich
• 2026 realistisch: ca. 50-100 € pro Jahr
• Die Prämie ist steuerpflichtig (privates Veräußerungsgeschäft)

⚠️ Hinweis: Die THG-Prämie schwankt je nach Marktlage. Die Angaben zu Erstattungsmöglichkeiten basieren auf dem BMF-Schreiben vom November 2025. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Dienstwagen optimal versteuern: Der komplette Ratgeber 2026

Der Dienstwagen ist eines der beliebtesten Benefits in Deutschland – und eines der kompliziertesten aus steuerlicher Sicht. Mit den richtigen Strategien können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Unser Dienstwagen-Optimierer hilft Ihnen dabei, die optimale Versteuerungsmethode zu finden.

Die Grundlagen: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Bei der Versteuerung eines Dienstwagens haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die pauschale 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode. Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – unabhängig davon, wie viel Sie das Auto privat nutzen. Bei der Fahrtenbuchmethode versteuern Sie nur den tatsächlichen Privatanteil der Fahrzeugkosten.

Methode Vorteile Nachteile
1%-Regelung Einfach, keine Dokumentation Teurer bei wenig Nutzung
Fahrtenbuch Günstiger bei wenig Privatfahrten Hoher Aufwand

E-Auto-Dienstwagen: Die 0,25%-Regelung

Elektrofahrzeuge genießen bei der Dienstwagenbesteuerung erhebliche Vorteile. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € die 0,25%-Regelung. Das bedeutet: Statt 1% werden nur 0,25% des BLP als geldwerter Vorteil versteuert – eine Ersparnis von 75%!

Antrieb Satz Bedingung
E-Auto ≤100k € 0,25% Rein elektrisch, ab 01.07.2025
E-Auto >100k € 0,5% Rein elektrisch
Plug-in-Hybrid 0,5% ≥80 km Reichweite o. ≤50g CO₂
Verbrenner 1,0% Keine Vergünstigung

Der Arbeitsweg: 0,03% vs. 0,002%

Nutzen Sie Ihren Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kommt zum geldwerten Vorteil ein Zuschlag hinzu. Hier haben Sie zwei Optionen:

  • 0,03%-Pauschale: Monatlich pauschal 0,03% × BLP × Entfernungskilometer
  • 0,002%-Einzelbewertung: Pro Fahrt 0,002% × BLP × Entfernungskilometer

Die Einzelbewertung lohnt sich, wenn Sie durchschnittlich weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fahren. Der mathematische Break-Even liegt bei genau 15 Fahrten (15 × 0,002% = 0,03%). Bei Homeoffice-Regelungen mit 2-3 Bürotagen pro Woche sparen Sie mit der 0,002%-Methode bares Geld!

Gehaltsumwandlung (Salary Sacrifice)

Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts zugunsten des Dienstwagens. Der Vorteil: Sie zahlen auf den umgewandelten Betrag keine Steuern und Sozialabgaben. Allerdings gibt es auch Nachteile zu bedenken:

  • Weniger Rentenpunkte: Durch das geringere SV-Brutto sinken Ihre Rentenanwartschaften
  • Geringeres Arbeitslosengeld: Bei Jobverlust wird ALG I auf Basis des niedrigeren Gehalts berechnet
  • Niedrigeres Elterngeld/Krankengeld: Auch diese Leistungen basieren auf dem reduzierten Gehalt

Ladekosten für E-Dienstwagen seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für die Erstattung von Ladekosten. Die bisherigen steuerfreien Pauschalen (30 €/70 € monatlich) wurden abgeschafft. Stattdessen gilt:

  • Laden beim Arbeitgeber: Weiterhin komplett steuerfrei
  • Laden zu Hause: Nur mit Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs steuerfrei erstattbar
  • Anforderung: Separater Zähler, geeichter Zwischenzähler oder Wallbox mit RFID-Zuordnung

Praktische Tipps für die optimale Dienstwagen-Strategie

  1. E-Auto prüfen: Bei Neuanschaffung ist ein E-Auto bis 100.000 € BLP steuerlich oft die beste Wahl
  2. Sonderausstattung beachten: Jedes Extra erhöht den BLP – bei Nähe zur 100.000 €-Grenze auf unnötige Extras verzichten
  3. Homeoffice nutzen: Bei weniger als 15 Bürotagen/Monat die 0,002%-Einzelbewertung beantragen
  4. Privatanteil optimieren: Bei geringer Privatnutzung kann ein Fahrtenbuch sinnvoll sein
  5. Wallbox investieren: Eine RFID-fähige Wallbox ermöglicht die steuerfreie Erstattung der Ladekosten
  6. THG-Quote verkaufen: Als E-Auto-Halter können Sie zusätzlich 50-100 € pro Jahr verdienen

Häufige Fragen zum Dienstwagen

Der Bruttolistenpreis (BLP) ist der unverbindliche Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Mehrwertsteuer und aller Sonderausstattungen. Er ist die Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenversteuerung, unabhängig davon, was für das Fahrzeug tatsächlich bezahlt wurde. Rabatte oder Sonderkonditionen reduzieren den BLP nicht! Bei der 0,25%-Regelung für E-Autos ist die 100.000 €-Grenze entscheidend – jedes Extra kann den Unterschied zwischen 0,25% und 0,5% ausmachen.
Ein Wechsel ist im laufenden Jahr beim Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht möglich – die Methode muss zu Jahresbeginn festgelegt werden. Allerdings können Sie rückwirkend in Ihrer Steuererklärung zur Einzelbewertung wechseln und zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückfordern. Dafür müssen Sie die tatsächlichen Fahrten mit Datum nachweisen und glaubhaft machen, dass der Arbeitgeber die 0,03%-Pauschale angewendet hat.
Das ist ein unterschätztes Risiko! Es zählt der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der Bestellung. Wenn der Hersteller den Preis zwischenzeitlich über 100.000 € erhöht, rutschen Sie von der 0,25%- in die 0,5%-Regelung – obwohl Sie selbst nichts dafür können. Das kann über die Leasingdauer mehrere tausend Euro Mehrkosten bedeuten. Tipp: Versuchen Sie, eine Preisgarantie vom Händler zu erhalten.
Ja, die Steuervorteile gelten auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Entscheidend ist das Datum der Anschaffung (erstmalige Nutzung als Dienstwagen), nicht das Datum der Erstzulassung. Allerdings wird auch bei Gebrauchtwagen der ursprüngliche Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Bemessungsgrundlage herangezogen – nicht der niedrigere Kaufpreis des Gebrauchtwagens.
Die Anforderungen sind sehr streng! Das Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden (möglichst täglich), lückenlos sein und für jede Fahrt dokumentieren: Datum, Kilometerstand (Start und Ende), Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Elektronische Fahrtenbücher (z.B. per OBD-Stecker) werden akzeptiert, wenn sie manipulationssicher und zeitnah die Daten erfassen.
Zum Bruttolistenpreis zählt alles, was ab Werk verbaut ist: Ledersitze, Panoramadach, Navigationssystem, Fahrassistenten, größere Felgen, Metallic-Lackierung etc. Nicht zum BLP zählen: Überführungskosten, Zulassungsgebühren, nachträglich eingebautes Zubehör und Winterreifen. Bei der Wahl der Ausstattung sollten Sie also genau abwägen, ob jedes Extra wirklich notwendig ist – besonders wenn Sie an der 100.000 €-Grenze kratzen.
Ja! Auch wenn Sie einen Dienstwagen nutzen und den geldwerten Vorteil für den Arbeitsweg versteuern, können Sie die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Bei der 0,002%-Einzelbewertung können Sie allerdings nur die tatsächlich gefahrenen Tage ansetzen, nicht mehr.
Der Unterschied ist erheblich: Reine E-Autos bis 100.000 € BLP werden mit 0,25% versteuert, Plug-in-Hybride immer nur mit 0,5% – selbst wenn sie günstiger sind. Zudem müssen Plug-in-Hybride seit 2025 mindestens 80 km elektrische WLTP-Reichweite haben oder maximal 50 g/km CO₂ ausstoßen, um überhaupt die 0,5%-Regelung zu bekommen. Erfüllen sie diese Bedingungen nicht, gilt die volle 1%-Regelung wie bei Verbrennern.
Die 0,25%/0,5%-Regelung für Elektrofahrzeuge gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2030. Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos wurde bis Ende 2035 verlängert. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind maximal zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Je früher Sie kaufen, desto länger profitieren Sie also.
Solange Ihnen der Dienstwagen zur Verfügung steht, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern – auch während Elternzeit, längerer Krankheit oder Urlaub. Die 0,03%-Pauschale für den Arbeitsweg fällt allerdings nur an, wenn Sie den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zur Arbeit nutzen dürfen. Bei der Einzelbewertung (0,002%) zahlen Sie ohnehin nur für die tatsächlichen Fahrten.