Rentenpunkte-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Entgeltpunkte für 2026 – mit EP-Maximierer-Check, Nachzahlungs-Rendite-Rechner, Minijob-Punkte-Turbo, Steuer-Check und Studienzeiten-Simulator. Alle Werte nach Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026.

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🔢 Rentenpunkte berechnen

Geben Sie Ihre Daten ein – 5 Module zeigen Ihre Entgeltpunkte, EP-Maximum, Nachkauf-Rendite, Minijob-Turbo und Netto-Ergebnis

1 Ihr Bruttoeinkommen 2026
Ihr regelmäßiges Monatsbrutto inkl. regelmäßiger Zulagen Bitte geben Sie Ihr Bruttogehalt ein
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni (Jahresbetrag)
Beeinflusst Beitragshöhe und EP-Berechnung
2 Nachzahlung & Studienzeiten (optional)
Für Nachkauf-Berechtigung (ab 50 J.) und Studienzeiten (bis 45 J.) Bitte geben Sie Ihr Alter ein
Für Renditeberechnung bei Nachzahlung
3 Netto-Betrachtung (EP-Steuer-Check)
Laut Ihrer aktuellen Renteninformation der DRV Bitte geben Sie Ihre bisherigen Entgeltpunkte ein

Unsere Rechner werden von unserer juristischen Fachredaktion regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtslage geprüft.📅 Stand: März 2026 | Rechtsstand: SGB VI, SV-Rechengrößen-VO 2026, EStG 2026

Rentenpunkte 2026: Der vollständige Leitfaden zu Entgeltpunkten, Berechnung, Nachkauf und Optimierung

Entgeltpunkte (EP), im Volksmund „Rentenpunkte" genannt, sind die wichtigste Währung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie bestimmen maßgeblich, wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt. Unser Rentenpunkte-Rechner für 2026 zeigt Ihnen exakt, wie viele Entgeltpunkte Sie in diesem Jahr sammeln, wie nah Sie an der Maximalgrenze liegen, ob sich ein Nachkauf lohnt und was Ihre gesammelten Punkte netto wert sind.

Was sind Entgeltpunkte und wie werden sie berechnet?

Die Berechnung von Entgeltpunkten folgt einem einfachen Prinzip: Ihr individuelles Jahresbruttoeinkommen wird ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt. Die Formel lautet: EP = Jahresbruttoeinkommen / Durchschnittsentgelt. Wer also genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält exakt 1,0 Entgeltpunkte für dieses Jahr. Wer das Doppelte verdient, bekommt 2,0 EP – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt laut Anlage 1 zum SGB VI (festgelegt in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026) genau 51.944 € brutto pro Jahr. Das entspricht einem Monatsdurchschnitt von 4.328,67 €. Dieser Wert wird für die Berechnung der Entgeltpunkte aller Versicherten herangezogen, die 2026 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026: Deckel für Rentenpunkte

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 bundeseinheitlich 101.400 € jährlich bzw. 8.450 € monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei – es werden darauf keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben und es werden keine weiteren Entgeltpunkte angesammelt. Damit liegt die maximale Anzahl an Entgeltpunkten, die 2026 in einem Jahr erzielt werden kann, bei 101.400 / 51.944 = 1,9522 EP.

Für Gutverdiener bedeutet das konkret: Ab einem Monatsbrutto von 8.450 € bringt jede weitere Gehaltserhöhung keinen Zuwachs an Rentenpunkten. Aus Sicht der gesetzlichen Rente ist dieses Gehalt „rentenneutral". Das heißt nicht, dass es sich nicht lohnt – aber für die Rentenplanung ist es wichtig, diese Grenze zu kennen.

Jahresbrutto 2026 Monatsbrutto EP pro Jahr Bruttorente/Monat*
25.000 €2.083 €0,481319,63 €
35.000 €2.917 €0,673827,49 €
51.944 €4.329 €1,000040,79 €
60.000 €5.000 €1,155147,12 €
80.000 €6.667 €1,540262,83 €
101.400 €8.450 €1,952279,63 €
120.000 €10.000 €1,9522 (=Max)79,63 €

* Bruttorente pro Monat, die dieser eine Jahresbeitrag generiert (Rentenwert 40,79 €, Stand 07/2025; ab 07/2026: 42,52 €).

Rentenpunkte nachkaufen: Sonderzahlung nach § 187a SGB VI

Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können Rentenabschläge durch eine Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen (§ 187a SGB VI). Der Preis für einen Entgeltpunkt ergibt sich dabei aus dem vorläufigen Durchschnittsentgelt multipliziert mit dem Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung geteilt durch den Zugangsfaktor: 51.944 × 0,186 / (1 − 0,003 × Monate der Frühverrentung). Bei Ausgleich ohne tatsächliche Frühverrentung (Zugangsfaktor = 1,0) kostet ein Entgeltpunkt 2026 genau: 51.944 € × 18,6 % = 9.661,58 € (bei pauschaler Berechnung). Der tatsächliche Betrag für den Ausgleich von Rentenminderungen beträgt laut Deutscher Rentenversicherung rund 9.661,58 € pro Entgeltpunkt (da die DRV die Berechnung anhand der konkreten Ausgleichsformel vornimmt).

Ein nachgekaufter Rentenpunkt bringt ab Juli 2026 monatlich 42,52 € Bruttorente (510,24 € im Jahr). Rein rechnerisch beträgt die Amortisationsdauer damit: 9.661,58 / 510,24 = ca. 18,9 Jahre. Wer mit 67 in Rente geht und 85 Jahre alt wird, bezieht 18 Jahre Rente – knapp unterhalb der Break-Even-Schwelle. Allerdings sind die Sonderzahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) steuerlich absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % reduziert das den effektiven Kaufpreis erheblich und verbessert die Rendite deutlich.

Minijob und Rentenpunkte: Der unterschätzte Hebel

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Viele tun das, um ein paar Euro mehr netto zu haben – mit weitreichenden Konsequenzen für die Rentenanwartschaft. Denn nur mit voller Rentenversicherungspflicht sammelt man Wartezeitmonate, die für Rentenansprüche (z. B. die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren) entscheidend sind.

Der Arbeitgeber zahlt bei Minijobs pauschale Rentenversicherungsbeiträge von 15 % des Entgelts. Der volle Beitragssatz beträgt 18,6 %. Die Aufstockung durch den Arbeitnehmer beträgt daher nur die Differenz: 3,6 % des Verdienstes. Bei einem Minijob mit 603 € Verdienst sind das lediglich ca. 22 € pro Monat. Dafür erhält der Minijobber pro Jahr ca. 0,1393 EP (603 × 12 / 51.944) – und zwar als vollwertige Beitragszeiten, die auf die Wartezeit angerechnet werden.

Studienzeiten nachzahlen: Bis zum 45. Lebensjahr möglich

Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr (Schulbesuch, Fachschule, Abendschule, Hochschule) können durch freiwillige Beiträge nachgezahlt werden (§ 207 SGB VI). Der Antrag muss bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Nachzahlbar sind maximal die Monate, in denen eine schulische Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr bestand und die nicht anderweitig belegt sind.

Die Höhe der freiwilligen Beiträge ist wählbar. Der Mindestbeitrag beträgt 2026: 18,6 % × (603 × 12 / 12) = ca. 112,16 €/Monat (auf Basis des Mindestbeitrags der freiwilligen Versicherung). Der Höchstbeitrag orientiert sich an der BBG: ca. 1.571,70 €/Monat. Die eingezahlten Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) voll steuerlich absetzbar, was die effektiven Kosten erheblich senkt.

Netto-Betrachtung: Was bringen Rentenpunkte wirklich?

Brutto ist nicht gleich netto – das gilt auch für die Rente. Von der Bruttorente werden Krankenversicherungsbeiträge (ca. 7,3 % + halber Zusatzbeitrag bei KVdR-Pflichtversicherten), Pflegeversicherungsbeiträge (3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne Kinder) und gegebenenfalls Einkommensteuer (bei Neurentnern 2026: Besteuerungsanteil 84 %, Grundfreibetrag 12.348 €) abgezogen.

Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass von der Bruttorente je nach individueller Situation zwischen 75 und 90 Prozent als Nettorente verbleiben. Bei niedrigen Renten (unter dem Grundfreibetrag) fällt keine Einkommensteuer an, sodass nur die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden (ca. 10–11 %). Bei höheren Renten steigt der steuerliche Abzug progressiv an.

Häufige Sonderfälle bei Entgeltpunkten

Neben den regulären Entgeltpunkten aus Beschäftigung gibt es weitere Quellen für Rentenpunkte. Kindererziehungszeiten werden mit bis zu 3 Jahren (für nach 1992 geborene Kinder) bzw. 2,5 Jahren (für vor 1992 geborene Kinder, Mütterrente) anerkannt – jeweils mit dem Durchschnittsentgelt, also ca. 1 EP pro Jahr. Pflegezeiten für Angehörige werden je nach Pflegegrad und Pflegeaufwand von der Pflegekasse mit Rentenversicherungsbeiträgen belegt. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG I), der Wehrpflicht oder des Bundesfreiwilligendienstes erzeugen Entgeltpunkte, wenn auch in der Regel unter 1,0 EP pro Jahr.

Der Rentenpunkte-Rechner auf dieser Seite konzentriert sich auf die Berechnung aus Erwerbseinkommen, den EP-Maximierer-Check, den Nachkauf von Rentenpunkten, den Minijob-Punkte-Turbo und die Netto-Betrachtung. Für eine vollständige Rentenberechnung, die alle Quellen einschließt, empfehlen wir eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen zu Rentenpunkten 2026

Ein Entgeltpunkt (EP) ist die zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Formel lautet: EP = Ihr Jahresbruttoeinkommen / Durchschnittsentgelt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten beträgt 2026 genau 51.944 € brutto pro Jahr. Wer also 51.944 € brutto verdient, erhält exakt 1,0 EP für dieses Jahr. Wer 25.000 € verdient, bekommt ca. 0,4813 EP. Die gesammelten Entgeltpunkte werden über das gesamte Erwerbsleben aufsummiert und bestimmen über die Rentenformel (EP × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert) die Höhe der monatlichen Bruttorente.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 bundeseinheitlich 101.400 € jährlich (8.450 € monatlich). Einkommen darüber hinaus erzeugt keine weiteren Rentenpunkte. Die maximale Punktezahl pro Jahr berechnet sich als BBG / Durchschnittsentgelt = 101.400 / 51.944 = 1,9522 EP. Ab einem Monatsgehalt von 8.450 € brutto ist jede weitere Gehaltserhöhung aus Sicht der gesetzlichen Rente „rentenneutral".

Für die freiwillige Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB VI) kostet ein Entgeltpunkt 2026 rund 9.661,58 €. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Durchschnittsentgelt, dem Beitragssatz und dem Zugangsfaktor. Die Sonderzahlung ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und als Altersvorsorgeaufwendung (Sonderausgabe) steuerlich absetzbar. Der Nachkauf lohnt sich vor allem bei einem hohen Grenzsteuersatz und einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung.

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2025 genau 40,79 €. Das bedeutet: Jeder gesammelte Entgeltpunkt bringt 40,79 € Bruttorente pro Monat (bei Renteneintritt zum Regelalter). Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 beträgt +4,24 %, der neue Rentenwert liegt bei 42,52 €. 40 Entgeltpunkte generieren damit ab Juli 2026 monatlich 40 × 42,52 = 1.700,80 € Bruttorente.

Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist die zentrale Bezugsgröße für die Berechnung von Entgeltpunkten. 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 € pro Jahr (festgelegt in der Anlage 1 zum SGB VI, aktualisiert durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026). Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2026 wird erst rückwirkend festgestellt und kann leicht abweichen. Für die aktuelle Berechnung wird stets das vorläufige Entgelt verwendet.

In den meisten Fällen ist die Befreiung nachteilig. Der Eigenanteil für die volle Rentenversicherungspflicht beträgt nur 3,6 % des Verdienstes (da der Arbeitgeber bereits 15 % pauschale RV-Beiträge zahlt). Bei 603 € Verdienst sind das nur ca. 22 € pro Monat. Dafür erhalten Sie: vollwertige Beitragszeiten, die auf die 5-jährige allgemeine Wartezeit, die 35-jährige Wartezeit für langjährig Versicherte und die 45-jährige Wartezeit für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden. Außerdem erhalten Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Nur wer bereits alle Wartezeiten erfüllt hat und die wenigen Euro Eigenanteil lieber behalten möchte, sollte eine Befreiung in Erwägung ziehen.

Ja, nach § 207 SGB VI können Zeiten schulischer Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr (Schulbesuch, Fachschule, Hochschule) durch freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Der Antrag muss bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Die Höhe der Beiträge ist frei wählbar – der Mindestbeitrag beträgt 2026 ca. 112,16 € pro Monat, der Höchstbeitrag ca. 1.571,70 € pro Monat. Die Beiträge sind als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) steuerlich absetzbar, was die effektiven Kosten erheblich senkt. Nachgezahlte Zeiten zählen als vollwertige Beitragszeiten für alle Wartezeiten.

Von der Bruttorente gehen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) und ggf. Einkommensteuer ab. Bei KVdR-Pflichtversicherten beträgt der KV-Beitrag 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, die PV 3,6 % (mit Kindern) oder 4,2 % (ohne Kinder). Der Besteuerungsanteil für Neurentner 2026 liegt bei 84 %, der Grundfreibetrag bei 12.348 € (Alleinstehende). Bei 40 EP und einem Rentenwert von 40,79 € (1.631,60 € brutto/Monat) bleiben je nach KV-Status und Steuersituation ca. 1.380–1.480 € netto. Nutzen Sie unseren Netto-Renten-Rechner für eine detaillierte Berechnung.

Der Rechner verwendet die offiziellen Rechengrößen der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt (51.944 €), Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €/Jahr), Beitragssatz (18,6 %), aktuellen Rentenwert (40,79 €). Die Steuerberechnung basiert auf dem EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Abweichungen können durch individuelle Faktoren entstehen: beitragsfreie Zeiten, Teilzeitarbeit unterjährig, das endgültige Durchschnittsentgelt (wird rückwirkend festgestellt) und die Rentenanpassung ab 01.07.2026 (+4,24 %). Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.

Die Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB VI) ist als Altersvorsorgeaufwendung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerlich absetzbar. 2026 sind 100 % der Beiträge absetzbar (Höchstbetrag: 30.826 € für Alleinstehende, 61.652 € für Zusammenveranlagung, abzüglich der regulären RV-Beiträge). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart der Kauf von 1 EP (9.661,58 €) rund 4.058 € Steuern (zzgl. Soli), sodass die effektiven Kosten nur bei ca. 5.604 € liegen. Das verkürzt die Amortisationsdauer erheblich auf ca. 11 Jahre statt 19 Jahre.