🏖️ Nach § 7 & § 11 BUrlG

Urlaubsabgeltung berechnen 2026

Berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen für nicht genommene Urlaubstage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht – exakt nach dem Bundesurlaubsgesetz.

13-Wochen-Durchschnitt
Zulagen & Provisionen
Teilurlaub-Berechnung

Unsere Rechner werden von unserer Fachredaktion (LL.B.) regelmäßig auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung geprüft.📅 Stand: Februar 2026

🧮 Urlaubsabgeltung berechnen

Geben Sie Ihre Daten ein – alle Angaben beziehen sich auf die letzten 13 Wochen

1 Verdienst der letzten 13 Wochen

💡

Grundlage ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (= ca. 3 Monate) vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein.

Durchschnitt der letzten 3 Monate

2 Arbeitszeit & Urlaub

Werktage vs. Arbeitstage:
Werktage = Mo–Sa (6 Tage) – so rechnet das BUrlG
Arbeitstage = Ihre tatsächlichen Arbeitstage (meist Mo–Fr)
Wählen Sie hier Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Woche.
Tage
Nicht genommene Urlaubstage
Tage
Für Teilurlaubs-Prüfung (optional)

3 Beschäftigungszeitraum

Für Teilurlaub-Berechnung
Letzter Arbeitstag

4 Sonderfälle (optional)

⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.

Was ist Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung von nicht genommenem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG gilt: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

Wann besteht Anspruch?

  • Bei ordentlicher Kündigung (AG oder AN)
  • Bei außerordentlicher Kündigung
  • Bei Aufhebungsvertrag
  • Bei Befristungsende
  • Bei Tod des Arbeitnehmers (Erben)
⚖️

Was zählt zum Verdienst?

  • Grundgehalt / Stundenlohn
  • Schicht-, Nacht-, Gefahrenzulagen
  • Leistungsprämien
  • Provisionen (Durchschnitt)
  • Sachbezüge (Geldwert)

Was zählt NICHT?

  • Überstundenvergütung*
  • Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld)
  • Abfindungen
  • Aufwandsentschädigungen
  • Verdienstkürzungen (Krankheit)

*Ausnahme: Regelmäßig angeordnete Überstunden, die dauerhaft Bestandteil der Arbeitszeit sind, müssen nach EuGH-Rechtsprechung eingerechnet werden.

Gesetzlicher Mindesturlaub 2026

Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei anderen Arbeitszeiten wird anteilig umgerechnet:

Arbeitstage/Woche Gesetzl. Mindesturlaub Entspricht
6 Tage (Mo-Sa) 24 Tage 4 Wochen
5 Tage (Mo-Fr) 20 Tage 4 Wochen
4 Tage 16 Tage 4 Wochen
3 Tage 12 Tage 4 Wochen
2 Tage 8 Tage 4 Wochen
1 Tag 4 Tage 4 Wochen

Sonderregelungen:

Schwerbehinderte

+5 Zusatztage nach § 208 SGB IX

👶
Jugendliche unter 16

Mind. 30 Werktage (§ 19 JArbSchG)

🎓
Jugendliche unter 17

Mind. 27 Werktage

📚
Jugendliche unter 18

Mind. 25 Werktage

Teilurlaub bei unterjährigem Ausscheiden

Wenn Sie nicht das gesamte Kalenderjahr beschäftigt sind, haben Sie möglicherweise nur Anspruch auf Teilurlaub:

📅

Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte (bis 30. Juni)

Teilurlaubsanspruch: Pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs.

Beispiel: Ausscheiden zum 30. April bei 30 Tagen Jahresurlaub
→ 4 Monate × (30 ÷ 12) = 10 Urlaubstage
📅

Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte (ab 1. Juli)

Voller Urlaubsanspruch: Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestand, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Beispiel: Ausscheiden zum 31. August bei 30 Tagen Jahresurlaub
→ Voller Anspruch auf 30 Urlaubstage

⚠️ Achtung: Doppelter Urlaub vermeiden!

Wenn Sie im selben Jahr bei einem neuen Arbeitgeber anfangen, wird der dort gewährte Urlaub auf Ihren Gesamtanspruch angerechnet. Ihr alter Arbeitgeber muss eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 BUrlG ausstellen.

Häufige Fragen zur Urlaubsabgeltung

Bekomme ich Urlaubsabgeltung auch bei eigener Kündigung?

Ja! Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht unabhängig davon, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Auch wenn Sie selbst kündigen, müssen Ihnen die nicht genommenen Urlaubstage ausgezahlt werden.

Kann ich mir den Urlaub während des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen?

Nein! Eine Auszahlung von Urlaub während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht zulässig. Der Urlaub dient der Erholung und muss grundsätzlich genommen werden.

Was passiert mit Resturlaub aus dem Vorjahr?

Übertragener Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 31. März genommen werden, sonst verfällt er. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird auch nicht verfallener Resturlaub abgegolten.

Wie werden Bruchteile bei der Urlaubsabgeltung behandelt?

Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 aufgerundet. Beispiel: 5,5 Tage → 6 Tage. Bruchteile unter 0,5 (z.B. 5,4) werden nicht gerundet, sondern anteilig abgegolten.

Muss der Arbeitgeber mich über meinen Resturlaub informieren?

Ja! Nach EuGH-Rechtsprechung muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer auf ihren Urlaubsanspruch hinweisen und zur Urlaubsnahme auffordern. Tut er dies nicht, kann der Urlaub nicht verfallen.

Bekomme ich bei Langzeitkrankheit auch Urlaubsabgeltung?

Ja! Auch bei längerer Krankheit entsteht Urlaubsanspruch. Nach EuGH-Rechtsprechung bleibt der Anspruch bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen und muss bei Beendigung abgegolten werden.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung richtig berechnen

Die Urlaubsabgeltung ist ein wichtiger Bestandteil der Schlussabrechnung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage, wenn diese wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Die Berechnung erfolgt nach § 11 BUrlG auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beendigung. Dabei werden nicht nur das Grundgehalt, sondern auch regelmäßige Zulagen wie Schicht-, Nacht- oder Gefahrenzulagen sowie variable Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Nicht eingerechnet werden hingegen gelegentliche Überstundenvergütungen und Einmalzahlungen – allerdings müssen dauerhaft angeordnete Mehrarbeitsstunden nach EuGH-Rechtsprechung sehr wohl berücksichtigt werden.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Teilurlaub und vollem Urlaubsanspruch: Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, erhält nur den anteiligen Urlaub (1/12 pro Monat). Ab der zweiten Jahreshälfte besteht bei mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub 2026 beträgt weiterhin 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist sofort fällig mit Ende des Arbeitsverhältnisses. Beachten Sie jedoch mögliche Ausschlussfristen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag und die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird wie normales Gehalt versteuert.