🧮 Urlaubsabgeltung berechnen
Geben Sie Ihre Daten ein – alle Angaben beziehen sich auf die letzten 13 Wochen
⚖️ Alle Berechnungen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.
Was ist Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung von nicht genommenem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG gilt: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Wann besteht Anspruch?
- Bei ordentlicher Kündigung (AG oder AN)
- Bei außerordentlicher Kündigung
- Bei Aufhebungsvertrag
- Bei Befristungsende
- Bei Tod des Arbeitnehmers (Erben)
Was zählt zum Verdienst?
- Grundgehalt / Stundenlohn
- Schicht-, Nacht-, Gefahrenzulagen
- Leistungsprämien
- Provisionen (Durchschnitt)
- Sachbezüge (Geldwert)
Was zählt NICHT?
- Überstundenvergütung*
- Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld)
- Abfindungen
- Aufwandsentschädigungen
- Verdienstkürzungen (Krankheit)
*Ausnahme: Regelmäßig angeordnete Überstunden, die dauerhaft Bestandteil der Arbeitszeit sind, müssen nach EuGH-Rechtsprechung eingerechnet werden.
Gesetzlicher Mindesturlaub 2026
Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei anderen Arbeitszeiten wird anteilig umgerechnet:
| Arbeitstage/Woche | Gesetzl. Mindesturlaub | Entspricht |
|---|---|---|
| 6 Tage (Mo-Sa) | 24 Tage | 4 Wochen |
| 5 Tage (Mo-Fr) | 20 Tage | 4 Wochen |
| 4 Tage | 16 Tage | 4 Wochen |
| 3 Tage | 12 Tage | 4 Wochen |
| 2 Tage | 8 Tage | 4 Wochen |
| 1 Tag | 4 Tage | 4 Wochen |
Sonderregelungen:
+5 Zusatztage nach § 208 SGB IX
Mind. 30 Werktage (§ 19 JArbSchG)
Mind. 27 Werktage
Mind. 25 Werktage
Teilurlaub bei unterjährigem Ausscheiden
Wenn Sie nicht das gesamte Kalenderjahr beschäftigt sind, haben Sie möglicherweise nur Anspruch auf Teilurlaub:
Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte (bis 30. Juni)
Teilurlaubsanspruch: Pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs.
→ 4 Monate × (30 ÷ 12) = 10 Urlaubstage
Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte (ab 1. Juli)
Voller Urlaubsanspruch: Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestand, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
→ Voller Anspruch auf 30 Urlaubstage
⚠️ Achtung: Doppelter Urlaub vermeiden!
Wenn Sie im selben Jahr bei einem neuen Arbeitgeber anfangen, wird der dort gewährte Urlaub auf Ihren Gesamtanspruch angerechnet. Ihr alter Arbeitgeber muss eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 BUrlG ausstellen.